Hallo allerseits!:winke:
Zur Zeit beschäftige ich mich mit der römischen Verfassung und wusste nicht, wie sie in den verschiedenen Zeiten aufgeteilt wurde.:grübel:
Kann mir jamand helfen? Ich werde mich sehr freuen!:schau:
Festzuhalten ist zunächst, dass Rom keine geschriebene Verfassung besaß, sodass immer wiedr eine Anpassung an sich ändernde Bedürfnisse möglich war. Die Ordnung der römischen Republik - und um die geht es dir vermutlich -sah so aus:
Wichtigstes exekutives Organ war der
Magistrat. Das war die Bezeichnung der durch Wahl berufenen Beamten im römischen Staat. Die Magistrate - an deren Spitze die Konsuln standen - übten ihr Amt ehrenhalber und unentgeltlich aus. Für sie galt der Grundsatz der
Annuität (einjährige Amtszeit) und
Kollegialität (Besetzung des Amtes mit mehreren Beamten). Die Magistrate konnten nach Ablauf ihrer Amtszeit einen Sitz im Senat einnehmen.
Die an der Spitze des Staates bzw. des Magistrats stehenden
Konsuln, hatten die höchste Befehlsgewalt in Krieg und Frieden, das so genannte
imperium. Die Konsuln führten die Regierungsgeschäfte, beaufsichtigten die Militär- und Zivilverwaltung, beriefen Senat und Volksversammlung ein und hatten im Krieg den Oberbefehl. Die Konsuln wurden jedes Jahr von der Volksversammlung neu gewählt, wie das bei allen Magistraten üblich war.
Die zwei
Prätoren waren für die römische Gerichtsbarkeit zuständig und nach den Konsuln die ranghöchsten Magistrate. Die Ausdehnung des römischen Staates führte zur Einsetzung eines zusätzlichen Fremdenprätors, der für Prozesse mit Nichtbürgern verantwortlich war.
Die
Ädilen führten im Magistrat die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, Straßen und Märkte, regelten die Getreideversorgung Roms und organisierten die öffentlichen Spiele.
Die
Quästoren waren für das Finanzwesen, die Verwaltung der Staatskasse und den Einzug der Steuern verantwortlich. Sie nahmen innerhalb der Magistrate die unterste Rangstufe ein.
Außerhalb der Ämterlaufbahn standen zwei
Zensoren, die alle 5 Jahre aus dem Kreis der ehemaligen Konsuln gewählt wurden und die für die Festsetzung der Steuern und die Vernögensschätzung zuständig waren. Bei moralisch anstößigem Verhalten konnte sie den Stand des Bürgers mindern und ihn in eine weniger einflussreiche Klasse versetzen.
Das wichtigste Organ im römischen Staat war der
Senat, in den vor allem ehemalige Magistrate auf Lebenszeit aufgenommen wurden. Aufgrund der Autorität und Erfahrung seiner Senatoren lenkte der Senat praktisch den Staat, obwohl seine Aufgaben gesetzlich nirgendwo festgelegt waren. Der Senat garantierte im Gegensatz zu den jährlich wechselnden Magistraten eine kontinuierliche Staatsführung, bestimmte die Außenpolitik und beanpsruchte ein Aufsichtsrecht über die gesamte staatliche Ordnung.
Bei einem Staatsnotstand konnte ein außerordentlicher Beamter als
Diktator eingesetzt werden. Seine Ernennung erfolgte aif Voschlag des Senats durch einen der zwei Konsuln für höchsterns 6 Monate. Während dieser Zeit hatte der Diktator weitreichende Befugnisse.
Die
Volksversammlung gliederte sich in die Heeresversammlung und die Plebejerversammlung. Die
Heeresversammlung der römischen Bürger hatte ihren militärischen Charakter früh verloren und war zuständig u.a. für die Wahl der Magistrate, die Entscheidung über Krieg und Frieden, die Abstimmung über Gesetze und die Aburteilung von Staatsverbrechern. Sie gliederte sich nach dem Vermögen in Ritter sowie 5 weitere Klassen. Die Stimmrechte waren so verteilt, dass die Vermögenden - nämlich Ritter und 1. Klasse - bei Abstimmungen über die absolute Mehrheit verfügten, sodass die Interessen der herrschenden Schicht stes gewährleistet waren.
Außer der Heeresversammlung gab es noch weitere Volksversammlungen (
Komitien) für die Wahl der niederen Beamten und die Ausrichtung sakraler Zeremonien. Eine wichtige Funktion hatte auch die
Versammlung der Plebejer (concilia plebis s.u.), die unter Ausschluss der Patrizier tagte, und die Volkstribunen sowie 2 plebejische Ädilen wählte.
Seit 490 v. Chr. wählten die Plebejer 10
Volkstribunen, um sich vor Übergriffen durch die Patrizier zu schützen. Sie waren unverletzlich und hatten ein Vetorecht gegen jeden Senatsbeschluss, sofern er den Interessen der Plebejer zuwider lief.
Die römischen
Volksversammlungen wurden von Vertretern der vermögenden Schicht beherrscht, denn der Versammlung selbst stand keinerlei Initiativrecht zu. Nur der Magistrat konnte die Volksversammlung einberufen, Anträge stellen oder auch Verfahren vorzeitig abbrechen. Die römische Republik war somit eine
Adelsrepublik.