Römische Verfassung

Caesar11

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Hallo allerseits!:winke:
Zur Zeit beschäftige ich mich mit der römischen Verfassung und wusste nicht, wie sie in den verschiedenen Zeiten aufgeteilt wurde.:grübel:
Kann mir jamand helfen? Ich werde mich sehr freuen!:schau:
 
Hallo allerseits!:winke:
Zur Zeit beschäftige ich mich mit der römischen Verfassung und wusste nicht, wie sie in den verschiedenen Zeiten aufgeteilt wurde.:grübel:
Kann mir jamand helfen? Ich werde mich sehr freuen!:schau:

Festzuhalten ist zunächst, dass Rom keine geschriebene Verfassung besaß, sodass immer wieder eine Anpassung an sich ändernde Bedürfnisse möglich war. Die Ordnung der römischen Republik - und um die geht es dir vermutlich -sah so aus:

Wichtigstes exekutives Organ war der Magistrat. Das war die Bezeichnung der durch Wahl berufenen Beamten im römischen Staat. Die Magistrate - an deren Spitze die Konsuln standen - übten ihr Amt ehrenhalber und unentgeltlich aus. Für sie galt der Grundsatz der Annuität (einjährige Amtszeit) und Kollegialität (Besetzung des Amtes mit mehreren Beamten). Die Magistrate konnten nach Ablauf ihrer Amtszeit einen Sitz im Senat einnehmen.

Die an der Spitze des Staates bzw. des Magistrats stehenden Konsuln, hatten die höchste Befehlsgewalt in Krieg und Frieden, das so genannte imperium. Die Konsuln führten die Regierungsgeschäfte, beaufsichtigten die Militär- und Zivilverwaltung, beriefen Senat und Volksversammlung ein und hatten im Krieg den Oberbefehl. Die Konsuln wurden jedes Jahr von der Volksversammlung neu gewählt, wie das bei allen Magistraten üblich war.

Die zwei Prätoren waren für die römische Gerichtsbarkeit zuständig und nach den Konsuln die ranghöchsten Magistrate. Die Ausdehnung des römischen Staates führte zur Einsetzung eines zusätzlichen Fremdenprätors, der für Prozesse mit Nichtbürgern verantwortlich war.

Die Ädilen führten im Magistrat die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, Straßen und Märkte, regelten die Getreideversorgung Roms und organisierten die öffentlichen Spiele.

Die Quästoren waren für das Finanzwesen, die Verwaltung der Staatskasse und den Einzug der Steuern verantwortlich. Sie nahmen innerhalb der Magistrate die unterste Rangstufe ein.

Außerhalb der Ämterlaufbahn standen zwei Zensoren, die alle 5 Jahre aus dem Kreis der ehemaligen Konsuln gewählt wurden und die für die Festsetzung der Steuern und die Vernögensschätzung zuständig waren.

Das wichtigste Organ im römischen Staat war der Senat, in den vor allem ehemalige Magistrate auf Lebenszeit aufgenommen wurden. Aufgrund der Autorität und Erfahrung seiner Senatoren lenkte der Senat praktisch den Staat, obwohl seine Aufgaben gesetzlich nirgendwo festgelegt waren. Der Seant garantierte im Gegensatz zu den jährlich wechselnden Magistraten eine kontinuierliche Staatsführung, bestimmte die Außenpolitik und beanpsruchte ein Aufsichtsrecht über die gesamte staatliche Ordnung.

Bei einem Staatsnotstand konnte ein außerordentlicher Beamter als Diktator eingesetzt werden. Seine Ernennung erfolgte aif Voschlag des Senats durch einen der zwei Konsuln für höchsterns 6 Monate. Während dieser Zeit hatte der Diktator weitreichende Befugnisse.

Die Volksversammlung gliederte sich in die Heeresversammlung und die Plebejerversammlung. Die Heeresversammlung der römischen Bürger hatte ihren militärischen Charakter früh verloren und war zuständig u.a. für die Wahl der Magistrate, die Entscheidung über Krieg und Frieden, die Abstimmung über Gesetze und die Aburteilung von Staatsverbrechern. Sie gliederte sich nach dem Vermögen in Ritter sowie 5 weitere Klassen. Die Stimmrechte waren so verteilt, dass die Vermögenden - nämlich Ritter und 1. Klasse - bei Abstimmungen über die absolute Mehrheit verfügten, sodass die Interessen der herrschenden Schicht stes gewährleistet waren.

Außer der Heeresversammlung gab es noch weitere Volksversammlungen (Komitien) für die Wahl der niederen Beamten und die Ausrichtung sakraler Zeremonien. Eine wichtige Funktion hatte auch die Versammlung der Plebejer (concilia plebis s.u.), die unter Ausschluss der Patrizier tagte, und die Volkstribunen sowie 2 plebejische Ädilen wählte.

Seit 490 v. Chr. wählten die Plebejer 10 Volkstribunen, um sich vor Übergriffen durch die Patrizier zu schützen. Sie waren unverletzlich und hatten ein Vetorecht gegen jeden Senatsbeschluss, sofern er den Interessen der Plebejer zuwider lief.

Die römischen Volksversammlungen wurden Vertretern der vermögenden Schicht beherrscht, denn der Versammlung selbst stand keinerlei Initiativrecht zu. Nur der Magistrat konnte die Volksversammlung einberufen, Anträge stellen oder auch Verfahren vorzeitig abbrechen. Die römische Republik war somit eine Adelsrepublik.
 
Hallo allerseits!:winke:
Zur Zeit beschäftige ich mich mit der römischen Verfassung und wusste nicht, wie sie in den verschiedenen Zeiten aufgeteilt wurde.:grübel:
Kann mir jamand helfen? Ich werde mich sehr freuen!:schau:

Festzuhalten ist zunächst, dass Rom keine geschriebene Verfassung besaß, sodass immer wiedr eine Anpassung an sich ändernde Bedürfnisse möglich war. Die Ordnung der römischen Republik - und um die geht es dir vermutlich -sah so aus:

Wichtigstes exekutives Organ war der Magistrat. Das war die Bezeichnung der durch Wahl berufenen Beamten im römischen Staat. Die Magistrate - an deren Spitze die Konsuln standen - übten ihr Amt ehrenhalber und unentgeltlich aus. Für sie galt der Grundsatz der Annuität (einjährige Amtszeit) und Kollegialität (Besetzung des Amtes mit mehreren Beamten). Die Magistrate konnten nach Ablauf ihrer Amtszeit einen Sitz im Senat einnehmen.

Die an der Spitze des Staates bzw. des Magistrats stehenden Konsuln, hatten die höchste Befehlsgewalt in Krieg und Frieden, das so genannte imperium. Die Konsuln führten die Regierungsgeschäfte, beaufsichtigten die Militär- und Zivilverwaltung, beriefen Senat und Volksversammlung ein und hatten im Krieg den Oberbefehl. Die Konsuln wurden jedes Jahr von der Volksversammlung neu gewählt, wie das bei allen Magistraten üblich war.

Die zwei Prätoren waren für die römische Gerichtsbarkeit zuständig und nach den Konsuln die ranghöchsten Magistrate. Die Ausdehnung des römischen Staates führte zur Einsetzung eines zusätzlichen Fremdenprätors, der für Prozesse mit Nichtbürgern verantwortlich war.

Die Ädilen führten im Magistrat die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, Straßen und Märkte, regelten die Getreideversorgung Roms und organisierten die öffentlichen Spiele.

Die Quästoren waren für das Finanzwesen, die Verwaltung der Staatskasse und den Einzug der Steuern verantwortlich. Sie nahmen innerhalb der Magistrate die unterste Rangstufe ein.

Außerhalb der Ämterlaufbahn standen zwei Zensoren, die alle 5 Jahre aus dem Kreis der ehemaligen Konsuln gewählt wurden und die für die Festsetzung der Steuern und die Vernögensschätzung zuständig waren. Bei moralisch anstößigem Verhalten konnte sie den Stand des Bürgers mindern und ihn in eine weniger einflussreiche Klasse versetzen.

Das wichtigste Organ im römischen Staat war der Senat, in den vor allem ehemalige Magistrate auf Lebenszeit aufgenommen wurden. Aufgrund der Autorität und Erfahrung seiner Senatoren lenkte der Senat praktisch den Staat, obwohl seine Aufgaben gesetzlich nirgendwo festgelegt waren. Der Senat garantierte im Gegensatz zu den jährlich wechselnden Magistraten eine kontinuierliche Staatsführung, bestimmte die Außenpolitik und beanpsruchte ein Aufsichtsrecht über die gesamte staatliche Ordnung.

Bei einem Staatsnotstand konnte ein außerordentlicher Beamter als Diktator eingesetzt werden. Seine Ernennung erfolgte aif Voschlag des Senats durch einen der zwei Konsuln für höchsterns 6 Monate. Während dieser Zeit hatte der Diktator weitreichende Befugnisse.

Die Volksversammlung gliederte sich in die Heeresversammlung und die Plebejerversammlung. Die Heeresversammlung der römischen Bürger hatte ihren militärischen Charakter früh verloren und war zuständig u.a. für die Wahl der Magistrate, die Entscheidung über Krieg und Frieden, die Abstimmung über Gesetze und die Aburteilung von Staatsverbrechern. Sie gliederte sich nach dem Vermögen in Ritter sowie 5 weitere Klassen. Die Stimmrechte waren so verteilt, dass die Vermögenden - nämlich Ritter und 1. Klasse - bei Abstimmungen über die absolute Mehrheit verfügten, sodass die Interessen der herrschenden Schicht stes gewährleistet waren.

Außer der Heeresversammlung gab es noch weitere Volksversammlungen (Komitien) für die Wahl der niederen Beamten und die Ausrichtung sakraler Zeremonien. Eine wichtige Funktion hatte auch die Versammlung der Plebejer (concilia plebis s.u.), die unter Ausschluss der Patrizier tagte, und die Volkstribunen sowie 2 plebejische Ädilen wählte.

Seit 490 v. Chr. wählten die Plebejer 10 Volkstribunen, um sich vor Übergriffen durch die Patrizier zu schützen. Sie waren unverletzlich und hatten ein Vetorecht gegen jeden Senatsbeschluss, sofern er den Interessen der Plebejer zuwider lief.

Die römischen Volksversammlungen wurden von Vertretern der vermögenden Schicht beherrscht, denn der Versammlung selbst stand keinerlei Initiativrecht zu. Nur der Magistrat konnte die Volksversammlung einberufen, Anträge stellen oder auch Verfahren vorzeitig abbrechen. Die römische Republik war somit eine Adelsrepublik.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich suche zu diesem Thema ein gutes Buch. Es sollte vollständig sein und eine gute Einführung darstellen.

Tipps?
 
J. Bleicken, Die Verfassung der Römischen Republik (wenns denn ein Buch zur Republik sein soll).
 
Hallo liebe Freunde der römischen Antike, ich bins schon wieder mit einer Frage. :pfeif:

Ich habe jetzt Bleickens Verfassung der Römischen Republik durchgeackert, die 8. Auflage.
Nun stammt das überarbeitete Orgininal ja aus 1995. Inwiefern kann man denn die darin enthaltenen Aussagen noch als zeitgemäss auffassen, gerade in Bezug auf angesprochene Forschungsmeinungen usw.?
Ich weiß zumindest von der Debatte zwischen den Aristokratie-Verfechtern, und denen, die in der Römischen Republik doch eher so was wie eine Demokratie sehen wollen. Davon ist natürlich bei Bleicken keine Rede, er betont ja praktisch ununterbrochen den aristokratischen Charakter der röm. Republik.
Gibt es eigentlich neben Bleicken noch ein anderes Must-Read zur Verfassung der röm. Republik?

Oder weiß jemand, was aus Forschungsperspektive der "letzte Schrei" ist in Bezug auf die Debatte Aristokratie und/oder Oligarchie vs. Demokratie?

:scheinheilig:
 
In Bezug auf die politischen Strukturen ist Bleicken sicher sehr treffend.

Aber er hat durchaus auch zweifelhafte Dinge geschrieben. Insbesondere fehlt ihm als Elfenbeinturmbewohner jedweder praktischer Sachverstand. Beispiel: 8 Auflage, Seite 164, mittig: Statt ihrer übernahmen die Römer von ihren samnitischen Gegnern den kurzen Wurfspeer (pilum, es hatte sich aus der Wurfkeule entwickelt)

Mal abgesehen davon daß es im oskischen Raum kaum Funde von Pila gibt und diese aus der Zeit nach der Eroberung durch die Römer stammen, mal abgesehen davon daß die ältesten Pila allesamt aus etruskischen Gräbern stammen,

entwickelt aus einer Wurfkeule?

Zur Verfassung aber selbst und insbesondere zur Frage des Verhältnises der Nobilität zur Magistratur und des Anteils des Volkes am öffentlichen Leben finde ich die Aussagen von Bleicken am einleuchtendsten.

Bleicken betont ja praktisch ununterbrochen den aristokratischen Charakter der röm. Republik.

Das finde ich nicht. Er stellt nur klar, daß die Republik einen aristrokratischen Charakter hatte. Das das Volk politisch oft weniger wirken konnte lag vor allem ja an den Stadtstaatlichen Strukturen, die auch nach der Errichtung eines weit über einen Stadtstaat hinausgehenden Staates beibehalten wurden.

Dennoch schreibt selbst Bleicken Seite 213: Man sollte sich aber, etwa unter dem Eindruck moderner Verhältnisse, davor hüten, deswegen den Einfluß der Volksversammlungen auf die Politik für vernachlässigenswert zu halten oder dem Volk sogar eine Entscheidungsfähigkeit abzusprechen.

Zur Frage eines "Must-Read", meiner Ansicht nach ist Mommsen immer noch der Autor den man in Bezug auf römisches Staatsrecht gelesen haben sollte. Das Werk von ihm heißt sogar so: Römisches Staatsrecht

Mein Eindruck ist, daß selbst die die was anderes als er meinen in Wahrheit sehr viel von ihm abschreiben. So viele Autoren, und am Ende wird immer viel von Mommsen einfach kopiert.
 
Zur Frage eines "Must-Read", meiner Ansicht nach ist Mommsen immer noch der Autor den man in Bezug auf römisches Staatsrecht gelesen haben sollte. Das Werk von ihm heißt sogar so: Römisches Staatsrecht
Mein Eindruck ist, daß selbst die die was anderes als er meinen in Wahrheit sehr viel von ihm abschreiben. So viele Autoren, und am Ende wird immer viel von Mommsen einfach kopiert.

Das kann ich nur unterstreichen! Wie ein Buchtitel von 2005 belegt - mommsen langer schatten - Google Buchsuche - ist der Altmeister noch in vielem maßstäblich. Er hat nicht in allem recht behalten (siehe etwa seine ausgedehnten Kontroversen mit Ludwig Lange schon in den 1860er und 1870er Jahren), aber das schmälert seine Verdienste nicht, zumal auch deshalb, weil man sein "Staatsrecht" parallel lesen kann mit der "Römischen Geschichte".
 
Danke für den Tip, aber mir geht es momentan wirklich um die modernen Forschungsmeinungen (selbst wenn einige von denen nur von Mommsen abschreiben :D). Ich habe noch ein paar Aufsätze durchgelesen und hoffe das genügt fürs erste. Allerdings ist es schon erstaunlich, wie sehr da teilweise die Meinungen auseinandergehen. Da ich Bleickens Zusammenfassung aber bisher am schlüssigsten fand, tendiere ich natürlich dazu ihm zuzustimmen.

Eine Frage stellte sich mir noch: Es gibt sehr unterschiedliche Angaben was den Zugang zur Nobilität betrifft. Die weit verbreiteste ist wohl die, dass Mitglieder der Nobilität ein Konsulat in ihrer Ahnenreihe aufweisen müssen (steht so z.B. auch im Großen Ploetz). Auch an anderer Stelle ist mir das ab und zu so angezeigt worden. Bleicken geht davon aus, dass auch die kurul. Ädilität schon ausgereicht haben dürfte, um zur informellen Gruppe der Nobilis zu zählen. Ansonsten hätte es viel öfter einen homo novus im Konsulat geben müssen. (Bleicken, Geschichte der römischen Republik, 3. Auflage, S. 127). Das scheint mir doch sehr einleuchtend zu sein, oder?

Liebe Grüße, Queenie
 
Was unter der Nobilität zu verstehen ist und auf welche Weise man in diese gelangte änderte sich schlicht und einfach im Laufe der Zeit.

Es gab da nicht durchgehend ein logisches Verfahren, es gab jede Menge Ausnahmefälle und es ist nicht so klar wie Bleicken es darstellt.

Sehr einfach ausgedrückt gelangte man in die Nobilität, wenn man von der vorhandenen Nobilität als Teil ihrer selbst anerkannt wurde. Der Weg selbst war gegenüber der Anerkennung nachrangig. Wurde man als Nobiles anerkannt, war man einer.

Der Zugang zur Nobilität war also begrenzt durch die Anerkennung der anderen Nobiles. Es gab natürlich Sonderleistungen die automatisch zur Anerkennung der anderen führten, so beispielsweise das Amt des Konsuls.

Die Ädilität reichte aber bei weitem nicht aus, es sei den man hatte trotzdem eine überaus große Auctoritas und Dignitas.

Wenn man das System verstehen will muß man die Begriffe Dignitas und Auctoritas verstehen. Wer in die Nobilität aufsteigen wollte, mußte diese in einem enormen Umfang erwerben.

Ursprünglich waren nur die Patrizier die Nobilität.

Dann stiegen auch Plebejische Familien in die Nobilität auf und erreichten dort den gleichen Status wie die Patrizischen Familien. Altehrwürdige Plebejische Familien waren keine Homo Novii, sie waren althergebrachter Teil der Nobilität.

Der Begriff Homo Novus kam vor allem in der Späten Republik auf, in der die Geschlechter der Nobilität je einen eigenen Ahnherren hatten, sogar eigene Kulte, eigene Gebräuche usw, ein Homo Novus war dann, wem noch der Aufstieg gelang trotz der zeitweise starreren sozialen strkruten in denen der Aufstieg nicht mehr so leicht möglich war (Zeit zwischem dem ersten punischen krieg und dem Bundesgenossenkrieg).

Vor dem Bundesgenossenkrieg hatte die Nobilität auch einen gewissen "ethnischen" Charakter. Der Römische Adel definierte sich als Volk, von Blut und Abstammung von anderen Italikern und von Römischen Bürgern mit nichtrömischer Abstammung verschieden.

Das heißt nicht, daß er es war, sondern nur das sein Selbstverständnis so war. In der Folge dessen blieb die Nobilität ziemlich unter sich und auch Heiraten fanden fast nur zwischen den großen Familien statt.

Zu dieser Zeit schafften es einfach insgesamt nur wenige Homo Novii in die Reihen der Nobilität. Nur herausrragende Charaktere schafften hier den Aufstieg.

Die geringe Zahl der Konsule die ein Homo Novus waren zeigt also schlicht und einfach an, das die Nobilität in dieser Zeit erstarrte und nur sehr wenigen den Aufstieg ermöglichte.

Man sollte nicht daraus umgekehrt folgern, daß auch schon geringere Ämter ausreichend gewesen wären. Sondern umgekehrt das es einfach sehr wenige Aufsteiger gab.

Man muß sich ja auch mal vor Augen führen, wie klein der Senat insgesamt war und wieviele Altehrwürdige Familien es zugleich gab. Selbst zwischen diesen Familien war der Machtkampf schon sehr ausgeprägt, ein Aufsteiger hatte es also schon daher sehr schwer hochzukommen.


Es ist gerade typisch für die römische Sozialordnung, daß diese stark hierarchisch war. Diese Hierarchie erstarrte in der Zeit der Punischen Kriege.

Noch im 4 Jahrhundert gab es eine ganze Reihe von Homo Novus im Konsulat. Aber schon im 3 Jahrhundert verschwanden einige Namen aus den Reihen der Nobilität obwohl sie Konsulare waren.

Das heißt, es war auch möglich nach unten abzusteigen und das geschah auch. Mehrere Plebejische Familien verschwanden aus der Nobilität.

Von den Plebejischen Familien etablierten sich zur Zeit der Punischen Kriege schlußendlich die Junii, Fulvii, Marcii, Licinii, Sempronii und Caecillii Metellii

Aber selbst dieser Teil der Nobiltät stand dennoch noch hinter den Gentes Maiores zurück, also den alten Patrizischen Familien.
 
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