Stadtluft macht frei! Wirklich?!

Ganz vielen Dank!!
ich muss ehrlich mal sagen, so eine Seite ist wirklich eine super Idee, und ich finde es ziemlich nett, dass ihr euch alle so präzise mit auseinandersetzt!
danke!
Lg :)
 
Hallo Zusammen, ich weiß das Thema ist schon etwas her. Doch ich fand das Thema sehr interessant.
Die hier genannten Aspekte und Ideen haben in mir ein paar Fragen und Gedanken hervorgerufen.
Was ist das abschließende Fazit? Macht Stadtluft wirklich frei?
Es gibt doch auch diesen Leitspruch "Landluft macht eigen und Stadtluft frei". Was haltet ihr davon?
Glaubt ihr ein Bauer hat wirklich abgewogen was für ihn besser ist?
Ich denke, dass es dem Bauern um die wirtschaftliche Situation ging, weniger um die persönliche Freiheit. Er wollte seine Familie und sich selber ernähren können, warum sollte er das für ein "bisschen" Stadtluft riskieren.

Was denkt ihr?

Lg
 
Was ist das abschließende Fazit? Macht Stadtluft wirklich frei?
Es gibt doch auch diesen Leitspruch "Landluft macht eigen und Stadtluft frei". Was haltet ihr davon?

Doch, Stadtluft machte tatsächlich frei. Wer als Unfreier über Jahr und Tag in der Stadt gelebt hatte, konnte von seinem Grundherrn nicht mehr zurückgefordert werden. Er war frei von Leibeigenschaft und Frondienst und künftig ein freier Bürger.

Dass er auch in der Stadt seinen Lebensunterhalt hart verdienen musste und sich vermutlich zunächst als Handlanger für die unterschiedlichsten Arbeiten durchschlagen musste, ist sicher. Aber was er an Freiheit dafür eintauschte, war ihm so viel Wert, dass er diesen Schritt in die Stadt überhaupt tat. Und es konnte ja auch schief gehen, wenn ihn der Grundherr vor Jahr und Tag fand und seine Auslieferung forderte.
 
Oh menno, wer bitte ist im Mittelalter oder danach ein Bauer? Wer ein Höriger und wer ein Leibeigener? Das Ministerialengeschleht der Hohenzollern geht im Prinzip, so ganz grob, auf Leibeigene des Reichs zurück während die von Heeremanns "nur" "freie Bauern" waren. Es waren eben nicht alle Landbewohner an irgendeinen Grundherren gebunden und bestimmte "Grundlasten" sind nix anderes als "dingliche Steuern", die an den Grund gebunden sind. Andere sind als "Pacht" anzusehen.

Dann gibt es noch die "abhängig beschäftigten ohne Landbesitz" (Mägde und Knechte), die hatten eben keinen Landbesitz,
 
Und wie würdet ihr den Spruch "Landluft macht eigen" interpretieren? Mir ist schon klar das diese Sprüche eher in der Neuzeit geprägt wurden und nicht im Mittelalter selber entstanden sind. Trägt der Spruch ""Landluft macht eigen" nicht auch eine gewisse Freiheit in sich? Ich verstehe eigen irgendwie als eigenständig. Sehe ich das falsch?

lg
 
Und wie würdet ihr den Spruch "Landluft macht eigen" interpretieren? Mir ist schon klar das diese Sprüche eher in der Neuzeit geprägt wurden und nicht im Mittelalter selber entstanden sind. Trägt der Spruch ""Landluft macht eigen" nicht auch eine gewisse Freiheit in sich? Ich verstehe eigen irgendwie als eigenständig. Sehe ich das falsch?

lg

Nee, du interpretierst hier eigen wie: der ist aber eigen = seltsam.
Gemeint ist damit aber das eigen aus Eigentum, Landluft macht hörig.
 
Achso, dankeschön. Da bin ich gar nicht drauf gekommen.
Ja das macht auch mehr Sinn ;-)
Aber das Landluft hörig gemacht hat war doch nicht nur schlecht für die Bauern oder? Ich meine sie hatten ihre Abgaben zu leisten, aber waren doch persönlich freier als andere Untertanen. Zum Beispiel mussten Bauern nicht in den Krieg ziehen. Ich frage mich nun, was hörige, Unfreie oder Leibeigene wirklich dazu bewegt hat in die Stadt zu ziehen. Schließlich mussten sie dort auch erst einmal auf die Beine kommen und eine ungewisse Zukunft stand bevor.
 
Falls ich einige Sachen durcheinander bringe...entschuldigt. Bin noch kein Experte wenn es um Mittelalter u.s.w geht:)
 
Achso, dankeschön. Da bin ich gar nicht drauf gekommen.
Ja das macht auch mehr Sinn ;-)
Aber das Landluft hörig gemacht hat war doch nicht nur schlecht für die Bauern oder? Ich meine sie hatten ihre Abgaben zu leisten, aber waren doch persönlich freier als andere Untertanen. Zum Beispiel mussten Bauern nicht in den Krieg ziehen. Ich frage mich nun, was hörige, Unfreie oder Leibeigene wirklich dazu bewegt hat in die Stadt zu ziehen. Schließlich mussten sie dort auch erst einmal auf die Beine kommen und eine ungewisse Zukunft stand bevor.

Jein. Es ist immer eine Frage, auf welche Zeit wir uns beziehen. Ein freier fränkischer Bauer musste auf eigene Rechnung in die Schlacht ziehen. Wenn er nicht oder invalide nach Hause kam, blieb die Arbeit an Frau und Kindern hängen, was i.d.R. weitere Verarmung zufolge hatte.
Deshalb begaben sich viele Bauern freiwillig in die Knechtschaft - aber aus der kamen sie eben nicht wieder heraus.
 
naja, zu Zeiten der Städte und der Stadtrechte hatte sich das mit den freien fränkischen Bauern eigentlich schon erledigt. Die haben ja ,-wegen der Heerfolge und ihrer Kosten etc-, ihr Land nem Grundherren überschrieben und zurückgepachtet. Also sich in "Unfreiheit" begeben. Damit keine Freien mehr und also keine Heerfolge.

Was trieb einen in die Stadt? Das Land war eben durch Erbteilung zu klein oder als Nachgeborener gehörte ihm nix und es blieb eben bloß die Arbeit auf nem fremden Hof/dem des älteren.Dann fehlt eben die Möglichkeit für Familie oder auch nur für eine "eheähnliche Lebensgemeinschaft, "Friedelehe"/Bratkartoffelverhältnis o.ä.

Stell Dir vor, Du lebst am Arbeitsplatz, darfst arbeiten wenn Dein Arbeitgeber meint, Du müsstest arbeiten, kriegst die abgelegte Kleidung anderer Leute und Essen und Trinken ist auch nicht gerade das , was Du möchtest. Schuhe gibts, wenn der meint Du brauchst neue usw. Ja, und wenn ´s denn besonders schlecht stand, hat dich der Herr eben "freigelassen". Ganz toll im Winter ohne Vorräte, also soooo gesichert war die Zukunft auf dem Lande auch nicht.
 
Beim durchlesen habe ich gefunden, das die Stadtbewohner einen großen Ansturm der Landebevölkerung vermeiden wollten, indem sie das Bürgerrecht einführten.
Bedeutet das, das ein Landarbeiter in der Stadt leben konnte ohne das Bürgerrecht zu besitzten?
Was hatte er für Möglichkeiten? Zurück gehen konnte er doch auch nicht mehr, aber in der Stadt zu leben ohne das Bürgerrecht hieß doch, das er z.B nicht arbeiten durfte und keine Rechte besaß, oder?
 
Wie weiter oben schon erwähnt als Handlanger. Sozusagen Knecht auf eigene Rechnung. Und man sollte nicht vergessen da in den Städten eine relativ hohe Sterblichkeit herrschte, auf Grund der Enge und der mangelnden Hygiene. Und je weiter man unten stand desto mehr Drecksarbeit durfte man machen, verbunden mit einem hohen Verletztungsrisiko und Krankheitsrisiko. Dafür war aber die Chance höher, wie gesagt aufzusteigen.

Apvar
 
Das wird wohl vom Verwalter oder Dienstherren abgehangen haben, ob man die Möglichkeit in Auge fassen konnte. Nur glaube ich ehrlich gesagt nicht daran. Wenn man von seinem Dienstherren menschlich behandelt wird, über legt man es sich 3 mal, ob man gegen den Willen des Dienstherren das Abenteuer Stadt auf sich nimmt. Im Zweifel werden sich viele Männer als Söldner oder auch als Seemann verdingt haben, wenn sie weg wollten. Da gab es aber kein zurück mehr.

Apvar
 
man konnte wahrscheinlich auch in einer anderen Gegend wieder als Landarbeiter anfangen.
Es muß ja nun nicht sein, das ein Verwalter oder Dienstherr immer so an seinen Arbeitskräften gehangen hat. Manchmal ist man ja auch foh, wenn "Mitarbeiter" gehen
 
Beim durchlesen habe ich gefunden, das die Stadtbewohner einen großen Ansturm der Landebevölkerung vermeiden wollten, indem sie das Bürgerrecht einführten.
Bedeutet das, das ein Landarbeiter in der Stadt leben konnte ohne das Bürgerrecht zu besitzten?

Eine interessante Frage. Das Bürgerrecht konnte nur erwerben, wer Hauseigentum und Besitz in der Stadt nachwies, Steuern und Abgaben leistete und dem Wehrdienst bei der Verteidigung der Stadt nachkommen konnte. Alle anderen Stadtbewohner nannte man im Mittelalter Hintersassen, Beisassen oder Inwohner, womit Personen gemeint waren, die nur in der Stadt ihren Wohnsitz gewählt oder den Schutz der städtischen Obrigkeit ohne das Bürgerrecht erworben hatten.

Der Inbegriff der ihnen gewährten Rechte war das Beisassenrecht, ihre Verfassungsurkunde die Beisassenordnung, die zu entrichtende Abgabe das Beisassengeld. Als Unterpfand für die Einhaltung seiner Obliegenheiten leistete der Beisasse den Beisasseneid. Dazu zählten dann das Gesinde, Mägde, Knechte, Fuhrleute u.a.
 
Du schreibst: das Bürgerrecht konnte nur erwerben, wer Hauseigentum und Besitz in der Stadt nachwies, Steuern und Abgaben leistete und dem Wehrdienst bei der Verteidigung der Stadt nachkommen konnte.

Klingt für mich auch irgendwie nicht nach der gesuchten "Freiheit". Aber wahrscheinlich sah man dieses Thema im Mittelalter ganz anders, frei sein in unserem heutigen Verständis gab es ja damals noch nicht.
 
Was heißt frei? Das man frei über seinen Leib entscheiden kann. Der Leibeigene konnte weder Heiraten noch ein Gewerbe ausüben ohne Zustimmung seines Dienstherren. Und er mußte zusätzlich noch Dienst für seinen Herren tun, zusätzlich zu den anderen Abgaben.

Apvar
 
Du schreibst: das Bürgerrecht konnte nur erwerben, wer Hauseigentum und Besitz in der Stadt nachwies, Steuern und Abgaben leistete und dem Wehrdienst bei der Verteidigung der Stadt nachkommen konnte.

Klingt für mich auch irgendwie nicht nach der gesuchten "Freiheit". Aber wahrscheinlich sah man dieses Thema im Mittelalter ganz anders, frei sein in unserem heutigen Verständis gab es ja damals noch nicht.

"Freiheit" ist im Mittelalter ein großes Wort, denn fast alle waren irgend einem Herrn untertan. Immerhin gab es in der Stadt des Mittelalters weder Hörigkeit noch Leibeigenschaft, was aber nicht bedeutet, dass es in den Städten keine soziale Schichtung gab. Ein bekannter Historiker sagt dazu:

Dem Ruf "Stadtluft macht frei", dem das Faktum "Landluft macht eigen" gegenübersteht, folgten viele, die in ihrem ländlichen Wohnsitz Lasten und Bindungen unterworfen waren. Dahinter verbirgt sich eine Revolution gar nicht zu überschätzenden Ausmaßes ... Die Bewohnerschaft der neuen Gebilde, der vor allem im 13. und 14. Jh. planmäßig gegründeten "stette", war rechtlich und sozial freilich gemischt ...

Wer von der Einförmigkeit und der vergleichsweise einschichtigen Lebensweise des Landes kommt - "Burg" und "Dorf" sind ständisch gesehen eindeutige Fälle -, steht in der Stadt vor einem mehrdeutigen Eindruck. Da ist neben dem ruhelosen, auf den Plätzen herumlungernden Volk der fahrenden Schüler, ... die überreiche Hochfahrenheit der Kaufmannshäuser, da sind die "schädlichen Leute", wie sie in den Chroniken heißen, Kuppler, Bauernfänger, Säckelschneider bis zum Landstreicher und falschen Pilgrim herunter, neben den würdigen Repräsentanten der Rats- und Zunftaristokratie ...

(Otto Borst, Alltagsleben im Mittelalter, Frankfurt 1983, S. 189, 203)
Obwohl es also auch in der Stadt des Mittelalters eine scharfe soziale Schichtung gab und der Existenzkampf hart war, übte sie doch eine große Faszination auf Landbevölkerung aus, die es in die Städte zog.
 
Es war vor allem ein ökonomischer Druck, der den Gang in die Stadt verursachte. Die Zahl der Nachkommen konnte nicht durch den Hof ernährt werden. Je nach Erbrecht bekam einer der Nachkommen den Hof, die anderen mussten entweder in einen anderen Hof im Ort oder in den Nachbarorten einheiraten, oder sie erlernten ein Handwerk am Ort und gingen dafür in die Stadt. Es gab ja auch eine ganze Reihe Mischformen, zwischen Stadt und Dorf, in denen verschiedene Rechtsformen existierten. So gabe es viele Dörfer, die Marktrecht hatte, die von bestimmten Abgaben befreit waren usw. Die Leibeigenschaft spielt ansich in der Zeit des Hochmittelalters und Spätmittelalters, also in der Zeit in der 90% aller Städte entstanden, nur eine sehr untergeordnete Rolle, da sie ein Fremdkörper im Feudalsystem darstellte. Kennzeichnend war das Lehnsverhältnis zwischen Lehnsnehmer und Lehnsherrn. Es bezog sich nur auf Grund und Boden und dessen Erträge. Selbst das Pachtverhältnis war so angelegt. Jegliche Einwohner einer Grundherrschaft zahlten an den Grundherren ein sogenanntes Abzugsgeld und waren somit aus der Herrschaft entlassen. Davon nicht betroffen war, dass er die Felder, die im weiterhin gehörten, von einem anderen Wohnort aus bewirtschaftete und die Zinsen weiterhin dem Grundherren ablieferte. Die Beziehung zum alten Wohnort war also durchaus nicht abgebrochen und illegal kamen die wenigsten in die Stadt, da der Rat in der Regel einen Geburtsbrief oder ein ähnliches Empfehlungsschreiben forderte. Ausnahmen gab es sicher, aber der Regelfall, um den es hier bei geht war mit Zustimmung des Grundherren und des Stadtrates. Sehr aussagekräftig sind dabei z.B. die zu tausenden noch vorhandenen Amtsrechnungen und Stadtrechnungen, die dieses Zuzug- und auch Abzugsverhalten genau dokumentierten, sozusagen als Ergänzung zu den Bürgerbüchern, in denen nur die Bürger enthalten waren.
 
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