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EL Q, bezüglich der Grönländer ist deren Status sogar volkerrechtlich geklärt worden
Der Internationale Gerichtshof von Den Haag hat sich in einem Urteil vom 05.04.1933 damit befasst Danach werden diese als eigenständiges Volk mit eigenem Staat un d eigenem Palament angesehen, der sich erst 1261 freiwillig der Oberhoheit des norwegischen Königs unterstellte ohne die Eigenstaatlichkeit aufzugeben.
Dadurch begründete sich auch der spätere dänische Anspruch auf Grönland.
Auch hier kann man sich fragen, ab wann man diese Gruppen als eigene Völker" oder "Stämme" auffasst, bildeten sie doch (eine Zeit lang) eigene politische Gemeinwesen.
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