Dieses Thema fällt meines Wissens nach in die Kategorie einer sehr individuellen und restriktiven Handhabung der zuständigen DDR Behörden.
Ich persönlich kann deshalb dazu nur etwas aus eignem erleben und zu Privatgesprächen sagen.
Telefongespräche aus der DDR in die BRD waren anzumelden.
Nach der Anmeldung saß man zu Hause wie auf Kohlen, wann denn das Gespräch zustande kommt.
Eine Uhrzeit wurde nicht genannt, man versteckte sich auch dahinter, dass man angeblich den Teilnehmer nicht erreichte.
Dabei gab es zeitlich Unterschiede zwischen einem Normalgespräch, dringenden Gespräch und Blitzgespräch.
Wer sich für ein Normalgespräch entschieden hatte, konnte immer davon ausgehen, dass er seine Anmeldung ein paar mal täglich wiederholen musste, denn am selben Tag wurde da kaum durchgestellt, angeblich wegen Überlastung der Leitungen.
Ich nehme auch mal an, der „Dritte“ der da mithörte (waren wohl GHG – Beschäftigte), hatte immer die Finger am Trennknopf.
Nach 90ig.
Da hatte ich das Problem tatsächlich überlasteter Leitungen.
Ich hatte mich in den Unternehmen wo ich tätig war, für eine Wirtschaftprüfungsgesellschaft ansässig in Köln entschieden, und einige meiner Lieferanten waren in den alten Bundesländern und in Holland.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde aber dieser Zustand sehr schnell behoben.