War die Schweiz am Sklavenhandel beteiligt?

ursi

Moderatorin
Teammitglied
Nun die Schweiz als Staat nicht, dafür einzelne Bürger die sich als Kaufleute am Sklavenhandel beteiligten.
Einige Beispiele: Johann Jacob Gsell aus St. Gallen ein angesehner Bürger besass Sklaven oder das Basler Handelshaus Burckhardt beteiligte sich an der Ausrüstung eines Sklavenschiffes oder der Staat Bern als Grossaktionäre der South Sea Company welche in Afrika Sklaven kaufte und diese nach Lateinamerika zu verschiffen um sie dann an Plantagenbesitzer zu verkaufen.
Das sind ein paar wenige Akteure in diesem düsteren Kapitel Schweizer Geschichte, das sich von der dunklen Vergangenheit der europäischen Kolonialmächte in einem einzigen Punkt unterscheidet, es waren Einzelpersonen oder Familien die Profit aus dem Geschäft mit der Ware Mensch schlugen und nicht der Staat, der die Sklaverei als Teil nationaler Kolonialpolitik betrieb. Und nur eine Quelle belegt die direkte Beteiligung eines Schweizers am Menschhandel, das war der Basler Kaufmann Johann Jakob Hoffmann der zusammen mit Isaak Faesch einen schwunghaften Handel mit Kolonialprodukten betrieb und sich auch als Sklavenhändler betätigte.

Parallel zu den Verwicklungen der Kaufleute in der Schweiz mit dem Sklavenhandel, engagierten sich Schweizer auch in der internationalen Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei. Dies waren vorwiegend Protestanten die sich in dieser Bewegung gegen die Sklaverei einsetzten

Dazu eine neue Publikation:

Thomas David, Schwarze Geschäft

Limmat-Verlag schrieb:
Aus der Einleitung:

Die Idee, ein Buch über die Schweiz und den Sklavenhandel zu schreiben, mag auf den ersten Blick unsinnig erscheinen. Alle wissen doch, dass die Schweiz nie eine Sklavenhandelsflotte oder Kolonien mit Zuckerplantagen in der Karibik oder auf dem amerikanischen Kontinent besessen hat. Zudem wurde die Schweiz zu einem Zeitpunkt Bundesstaat, als der transatlantische Sklavenhandel mit Schwarzen und die Sklaverei in Europa und Amerika kurz vor der Abschaffung standen. Folglich kann sich die Schweiz als Staat von dieser Frage in keiner Weise betroffen fühlen.
Trotzdem nimmt die offizielle Schweiz heute Stellung zu diesen Themen. Im März 2001 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ein Memorandum, in dem sie erklärte, dass «die Schweiz den Sklavenhandel, die Sklaverei und den Kolonialismus als historische Manifestationen, die […] einem die betroffenen Menschen und Völker zutiefst verletzenden und schädigenden rassischen Menschenbild angehören, verurteilen kann und muss». Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass «die vergangenen, bis heute nachwirkenden Folgen dieser historischen Ereignisse und insbesondere ihr Anteil am wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand der betroffenen Länder und an der verzögerten politischen und sozialen Umstrukturierung anerkannt werden müssen». Aus diesem Grund unterstützt sie «das Prinzip einer Wiedergutmachung [Y], bekräftigt aber die ihrer Ansicht nach vorrangige Bedeutung einer öffentlichen moralischen Anerkennung des durch Sklavenhandel, Sklaverei und Kolonialismus verursachten Unrechts durch die Schweiz».
Wenige Monate später unterzeichnete die Schweiz die Erklärung von Durban zum Abschluss der dritten Weltkonferenz gegen Rassismus, die im September 2001 in Südafrika stattfand. Hier zwei interessante Ausschnitte aus diesem Text, auf den sich die Schweiz und die anderen 162 an der Konferenz teilnehmenden Ländern geeinigt hatten. In Paragraph 13 heisst es: «Wir erkennen […] ferner an, dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind.» In Paragraph 158 (des Aktionsprogramms) hält die Konferenz fest, «dass diese historischen Ungerechtigkeiten unleugbar zu Armut, Unterentwicklung, Marginalisierung, sozialer Ausgrenzung, wirtschaftlicher Ungleichheit, Instabilität und Unsicherheit beigetragen haben, wovon viele Menschen in verschiedenen Teilen der Welt betroffen sind […]. Die Konferenz erkennt die Notwendigkeit an, im Rahmen einer neuen […] Partnerschaft Programme für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser [afrikanischen, vom Sklavenhandel betroffenen] Gesellschaften und der Diaspora […] auszuarbeiten […].»
Der beschlossene Wortlaut lässt, wie man sieht, die Tür offen für ein öffentliches Schuldbekenntnis und stellt Möglichkeiten einer verstärkten Entwicklungshilfe, einer besseren Eingliederung in die westlichen Märkte und der Schuldenstreichung, wenn auch keine Wiedergutmachung in Aussicht. Die westlichen Staaten und mit ihnen die Schweiz scheinen bereit, das Unrecht anzuerkennen, das dem afrikanischen Kontinent angetan wurde, und Formen der Wiedergutmachung für die Vergangenheit zu erwägen, sind aber nicht besonders erpicht darauf, mit ihrem Reuebekenntnis rechtlichen Schritten Vorschub zu leisten. «Wir sind bereit, uns unserer Vergangenheit zu stellen, doch das Ziel von Durban ist nicht, Experten und Juristenkammern zusätzliche Fälle aufzuhalsen, indem wir sie beauftragen, die durch Kolonisierung und Handel verursachten Schäden zu beziffern», meinte etwa Charles Josselin, der nach Südafrika entsandte französische Minister für Entwicklungszusammenarbeit.
Der Vertreter der Schweiz in Durban, Jean Daniel Vigny, betonte in Reaktion auf die Entschädigungsforderungen, die von afrikanischer Seite an Länder gestellt werden, die vom Handel mit Schwarzen profitiert haben, eine solche Forderung stelle für die Schweiz kein besonderes Problem dar, da «wir mit Sklaverei, dem Sklavenhandel und dem Kolonialismus nichts zu tun haben». Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus liess im März 2002 an einer nationalen Konferenz zum Thema «Die Schatten der Vergangenheit und die Last der Bilder. Rassismus gegen Schwarze in der Schweiz» ähnliche Töne vernehmen. Sie verurteilte den Sklavenhandel und unterstützte das Prinzip der Entschädigung, betonte bei dieser Gelegenheit aber, dass «die Schweiz keine Kolonialmacht war und sich auch nicht an der Sklaverei in Afrika beteiligt hat
 
Ich kenne mich mit dem Thema nicht wirklich aus, doch was ich mich frage ist, ob die Schweiz von den einzelnen Personen und deren Machenschaften wussten und wie sie dazu stand. Wenn es "nur" einzelne Personen waren, die Schweiz an sich aber Sklavenhandel ablehnte und eventuell sogar sanktionierte, dann kann man in meinen Augen nicht von einem Problem "DIe Schweiz und der Sklavenhandel" sprechen. Das Land kann nicht die Schuld einzelner Bürger auf sich laden. Anders ist es, wenn die Schweiz Sklavenhandel förderte und eventuell sogar, wenn sie ihn nur duldete.


Weisst du da, wie es ausschaut mit der Schweiz, Ursi?
 
Joelina schrieb:
Ich kenne mich mit dem Thema nicht wirklich aus, doch was ich mich frage ist, ob die Schweiz von den einzelnen Personen und deren Machenschaften wussten und wie sie dazu stand. Wenn es "nur" einzelne Personen waren, die Schweiz an sich aber Sklavenhandel ablehnte und eventuell sogar sanktionierte, dann kann man in meinen Augen nicht von einem Problem "DIe Schweiz und der Sklavenhandel" sprechen. Das Land kann nicht die Schuld einzelner Bürger auf sich laden. Anders ist es, wenn die Schweiz Sklavenhandel förderte und eventuell sogar, wenn sie ihn nur duldete.


Weisst du da, wie es ausschaut mit der Schweiz, Ursi?

Die Antwort steht ja in meinem Text. Die Schweiz als Staat hat mit dem Sklavenhandel nichts zu tun. Und nicht zu vergessen es geht um die Zeit vor 1848.

Dazu der Parlamentarische Vorstoss im grossen Rat des Kantons Bern:

Grosser Rat des Kantons Bern
Interpellation Michael Kaufmann (SP)

Schweizer und Berner Beteiligung an Sklaverei und Sklavenhandel – die Geschichte aufarbeiten

Anlässlich der UNO-Konferenz von Durban (2001) zu afrikanischen Entschädigungsforderungen an die europäischen Länder, welche am Sklavenhandel bis Ende des 19. Jahrhunderts beteiligt gewesen sind, wurde der Schweiz attestiert, sie habe «mit Sklavenhandel und Kolonialismus nichts zu tun gehabt». Offensichtlich waren vor allem die seefahrenden Nationen Europas sowie später die junge USA zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert am weitreichenden Netz der Handels- und Finanzbeziehungen beteiligt.

Dazu gehörte insbesondere auch der Sklavenhandel mit schwarzen Menschen aus Afrika – bzw. deren Ansiedlung und Rückführung von und nach Zentral- und Nordamerika. Der sogenannte "Dreieckshandel" mit Finanzen, Rohstoffen, Waren sowie – wie Waren behandelten – Menschen war ein Grundpfeiler der wirtschaftspolitischen Vorherrschaft der jungen Industrieländer – und der USA. Der "Wohlstandseffekt" dieser Zusammenhänge ist bis heute eine Basis "westlicher Vorherrschaft", der Diskriminierung von Menschen und der ökonomischen Auseinanderentwicklung zwischen Norden und Süden.

Die neue Geschichtsschreibung in der Schweiz, zeigt auf, dass der von den UNO-Gremien noch im Jahre 2001 ausgestellte Blankoscheck für die Schweiz überhaupt nicht gerechtfertigt ist.

Im Gegenteil: Laut heute bereits älteren geschichtswissenschaftlichen Forschungen (u.a. Lüthy 1959, Peyer 1968, Meyer 1969) und insbesondere einer zusammenfassenden und vertieften Recherche des St.Galler Historikers Hans Fässler (2002) waren schweizerische Handelshäuser und Banken sowie einzelne Schweizer Patrizierfamilien sehr wohl und sehr direkt an den kolonialistischen Transaktionen und damit auch am Sklavenhandel beteiligt. Hierzu verweisen wir auf die Dokumente und Recherchen von Hans Fässler, welche auf www.louverture.ch im Detail dokumentiert und öffentlich zugänglich sind.

Aus den Dokumenten geht hervor, dass auch bernische Familien und Handelshäuser mit von der Partie gewesen sind. Darunter u.a. die damalige Berner Bank Marcuard, der Berner Bankier Emmanuel Haller (als enger Verwandter der berühmten Albrecht von Haller).sowie Westindien-Aktien-Besitzer und Zeichner von Kolonialanleihen breite Kreise des Berner Patriziats. Im Roman "Die Mohrin" des Berner Schriftstellers Lukas Hartmann (1995) werden diese Zusammenhänge aus bernischer Sicht angetönt und am damaligen Alltag in der Schweiz gespiegelt. Die Frage ist demnach auch, was der Staat Bern sowie seine Exponenten der damaligen Zeit für eine Funktion ausgeübt haben.

Die Geschichte dieser "kolonialen Schweiz" (und auch des kolonialen Bern) gehört demnach zu einem der verdrängten Kapitel unserer Geschichtsschreibung und unseres Geschichtsbewusstseins. Sie muss erst noch aufgearbeitet werden.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist sich der Regierungsrat der Tatsache bewusst, dass die Schweiz und auch der damalige Kanton Bern (insbesondere bernische Patrizierfamilien, Handelshäuser und Banken) am Dreiecksgeschäft beteiligt waren und welche allgemeinen Schlussfolgerungen zieht er daraus?

2. Hat sich der damalige Kanton Bern als "Staat" um die Tätigkeiten der bernischen Handelshäuser und Banken im Kolonialgeschäft gekümmert, gab es irgendwelche Regelungen oder Gesetze und hatte die damalige Öffentlichkeit Kenntnis davon?

3. Ist der Regierungsrat bereit, diesen dunklen Fleck der Schweizer und Berner Geschichte aufzuarbeiten und entsprechende Abklärungen durch Historikerinnen und Historiker in Auftrag zu geben, bzw. mit zu unterstützen?

4. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, dass sich der Kanton Bern an den im Rahmen der UNO diskutierten Wiedergutmachungen beteiligt?

5. Wie distanziert sich der Regierungsrat im Sinne der von der Schweiz im Jahre 2001 unterzeichneten Schlusserklärung der UNO-Konferenz von Durban vom damaligen unmenschlichen und tragischen Sklavenhandel und der damit verbundenen Diskriminierung und wie will er auch für die Zukunft ein Zeichen setzen?
Die Antwort des Berner Regierungsrates vom 20. August 2003

Der Staat Bern war zu keiner Zeit am Dreieckshandel und somit auch nicht am Sklavenhandel des 16. und 17. Jahrhunderts beteiligt. Finanzanlagen im Ausland wurden erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts getätigt. Bis dahin waren die bernischen Handelshäuser zu klein, um in diesen Handel involviert zu sein. Ausserdem gab es in Bern bis 1702 keine Banken.

Unbestritten ist hingegen eine Beteiligung im 18. Jahrhundert sowie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Folgende drei Tatbestände sind zu unterscheiden:

a) Finanzgeschäfte des Staates Bern im Ausland und Dreieckshandel:
Zwischen 1719 und 1734 besass der Staat Bern Aktien der englischen South Sea Company, die den Dreieckshandel betrieb. Er war somit indirekt am Sklavenhandel beteiligt. 1757, 1768 und in den 1780er-Jahren zeichnete der Staat Bern Obligationen und Anleihen der dänischen Regierung, verzichtete aber darauf, sich an der Anleihe von 1760 zu beteiligen, mit welcher insbesondere der Kauf von Inseln und Kolonien in den Antillen durch das Königreich Dänemark finanziert werden sollte. Der Staat Bern scheint somit nicht in die Finanzierung der dänischen Antillenkolonien, dank denen Dänemark sich voll und ganz am Dreieckshandel beteiligen konnte, involviert zu sein. Es gibt hingegen Belege dafür, dass Personen aus der Stadt und Republik Bern diese Anleihen von 1760 gezeichnet haben.

b) Bernische Geschäfts- und Bankleute und Dreieckshandel:
1702 verzichteten die bernischen Behörden auf die Gründung einer Staatsbank. Auch Privatbanken gab es im 18. Jahrhundert nur sehr wenige in Bern. Zwei davon müssen im Rahmen dieser Antwort aber genannt werden:

•Bank Marcuard: Die in Bern angesiedelte Waadtländer Bank hatte Gelder in Aktien von Gesellschaften angelegt, die im Dreieckshandel aktiv waren (z.B. französische Compagnie des Indes).

• Bank Ludwig Zeerleder: Ludwig Zeerleder (1727-1792) war Mitglied des Rats der 200 (Grosser Rat) und Ehemann von Sophie Charlotte von Haller, der Tochter des berühmten Albrecht von Haller. Seine Bank, die etwas kleiner war als die Bank Marcuard, besass ebenfalls Aktien der französischen Compagnie des IndesCompagnie des Indes und war somit indirekt am Dreieckshandel beteiligt.

c) Der Bankier Emmanuel Haller:
Ludwig Zeerleders Schwager, Rudolf Emanuel von Haller (1747-1833), war das achte Kind des Berner Gelehrten Albrecht von Haller. Er hat jedoch praktisch nie in Bern gelebt. Er wurde in Deutschland geboren und kam seinen Dreieckhandelsgeschäften vorwiegend von Amsterdam, Paris und Marseille aus nach. Er war somit nur durch seine Geburt Berner, und die Historiker sehen ihn vielmehr als Pariser Bankier.

Der Regierungsrat kann die Fragen des Interpellanten somit wie folgt beantworten:

1. Der Regierungsrat ist sich der Tatsache bewusst, dass der Staat Bern, Bank- und Geschäftsleute aus Bern sowie bernische Patrizierfamilien, die mit den oben genannten Bank- und Handelshäusern zu tun hatten, in den Dreieckshandel des 18. Jahrhunderts involviert waren. Sie waren es aber nur indirekt, indem sie Aktien oder Obligationen von Gesellschaften oder Ländern besassen, die mit der kolonialen Ausbeutung zu tun hatten. Die bescheidene Rolle, die der Platz Bern im Vergleich zu anderen Schweizer Städten im 18. Jahrhundert spielte, erklärt auch die geringe Beteiligung von Berner Handelshäusern und Patrizierfamilien.

2. Es gab damals offensichtlich weder Regeln noch Gesetze im Zusammenhang mit dem Dreieckshandel. Man darf nicht vergessen, dass sich bis zum 17. Jahrhundert niemand in Europa und anderswo am Fortbestand der Sklaverei störte, auch die Philosophen nicht. Noch im 18. Jahrhundert zeigten grosse Philosophen — wie Montesquieu — keine Skrupel, ihre Ersparnisse in Gesellschaften zu investieren, die Sklavenhandel betrieben. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts beschäftigten sich die Engländer und danach auch die Kontinentaleuropäer unter dem Druck von christlich und philanthropisch geprägten Kreisen damit, den Sklavenhandel zu unterbinden und die Sklaverei zu verbieten. Bis dahin sorgten sich die meisten Investoren in keiner Art und Weise um den ethischen Charakter ihrer Anlagen. In Bern war im 18. Jahrhundert nur die Sicherheit der im Ausland getätigten Anlagen Gegenstand einer kritischen Überwachung.

3. Was über die Beteiligung der Schweiz und des Kantons Bern am Dreieckshandel bekannt ist, beruht auf längst veröffentlichten Studien, die Hans Fässler zur Belebung des Jubiläumsjahrs 2003 wieder aufgenommen hat. Neue Studien wären nur wünschenswert, wenn der heutige Kenntnisstand offensichtlich mangelhaft wäre, was jedoch nicht der Fall ist. Der Regierungsrat ist daher der Ansicht, dass er keine neuen Arbeiten zu diesem Thema in Auftrag geben muss.

4.+5. Der Regierungsrat stellt fest, dass er nicht kompetent ist, an den laufenden UNOVerhandlungen teilzunehmen oder im Zusammenhang mit der Erklärung und dem Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus direkt zu handeln. Er beschränkt sich daher darauf, sich der Analyse anzuschliessen, die der Bundesrat in seiner Antwort vom 16. Juni 2003 auf die Interpellation von Nationalrätin Pia Hollenstein vom 3. März 2003 («Schweizer Beteiligung an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven») gegeben hat.

Quellen:http://www.louverture.ch/BUCH/material/PARLAMENT/vorstossBEk.html
http://www.louverture.ch/BUCH/material/PARLAMENT/antwBEkt.html

Und hier findet man das gesammte Quellenmaterial:

http://www.louverture.ch/BUCH/inhaltbuch.html

Quellen und Texte zur Schweizer Beteiligung an der transatlantischen Sklaverei (allgemein, Schweiz, Kantone GR, AR, SG, TG, SH, ZH, BE, BS, NE, VD, GE)

Parlamentarische Vorstösse zur Schweizer Beteiligung an der transatlantischen Sklaverei, geordnet nach Kantonen
 
Dann bleibe ich bei meiner Meinung: EIn Land kann nciht für die Fehler einzelner Bürger haftbar gemacht werden, das wäre verheerend, könnte es das. Der STaat hat die Aufgabe, Regeln aufzustellen für das Zusammenleben in diesem Staat, wenn sich einzelne Bürger nicht an die Regeln halten, kann der Staat sie bestrafen nach gesetzlcih vorgeschriebenen Regeln, doch selber einstehen für das (ungesetzliche) Handeln der Bürger, das sollte meines Erachtens nicht drin sein.
 
Joelina schrieb:
Dann bleibe ich bei meiner Meinung: EIn Land kann nciht für die Fehler einzelner Bürger haftbar gemacht werden, das wäre verheerend, könnte es das. Der STaat hat die Aufgabe, Regeln aufzustellen für das Zusammenleben in diesem Staat, wenn sich einzelne Bürger nicht an die Regeln halten, kann der Staat sie bestrafen nach gesetzlcih vorgeschriebenen Regeln, doch selber einstehen für das (ungesetzliche) Handeln der Bürger, das sollte meines Erachtens nicht drin sein.

Es geht auch nicht darum die Schweiz anzuklagen. Sondern darzustellen, dass es auch in der Schweiz Menschen gab, die sich am Sklavenhandel bereicherten und so den Handel unterstützten.

Dieses Thema gehört auch zur Geschichte des Sklavenhandels, auch wenn es nur ein ganz kleines Rädchen im Getriebe ist. Wir dürfen davor nicht die Augen verschliessen.
 
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