->Warum hieß Deutschland im 18. Jahrhundert immernoch "Heiliges Römisches Reich"?<-

Deshalb schrieb ich auch von den "souveränen" Staaten, um Anhängsel auszuklammern. Holstein wird wohl auch nicht beim Rheinbund gewesen sein.
 
Wobei, genau genommen der schwedische König mit schwedisch Pommern schon im Januar 1806 aus dem Reich austritt:
Das werte ich als keinen Austritt, sondern nur als einen Verzicht auf die Mitsprache auf dem Reichstag. Verfassungsmäßig durfte er ja auch garnicht austreten oder gab es irgendeine Klausel, welche Vasallen von ihrem Lehenseid entband?

Mir klingt es eher so wie: Viele haben die Verfassung des Reiches mit Füßen getreten (Reichsdeputationshauptschluss, Angriff auf Kurhannover, Abmachungen zwischen Preußen und Frankreich), das hat sie entwertet. Schwedens König ist daher nicht bereit, bei dem Affenzirkus mitzumachen.
 
Hmmm
Den Gegenbeweis kann ich nicht antreten.
Aber Zweifel habe ich. Große Zweifel.
Beides wird sich schwer beweisen lassen. 1806 wurden die Schweden in Pommern überrannt. Eine bedeutende Landmacht hatten sie da aber ohnehin nicht mehr.
Gemessen an dem dünn bevölkerten Schweden, können die Restbesitzungen in Dtl. nach dem Nordischen Krieg dennoch so unwichtig nicht gewesen sein.

Auf Rügen habe ich einmal ein Grab für schwedische Soldaten von 1806 gesehen. Das muss dann wohl im Zusammenhang mit dem entsprechenden Koalitionskrieg an der Seite Russlands und Preußens zu sehen sein.
 
Die guten Bürger in Wismar waren wohl auch ganz dankbar, von Kanadiern und Briten befreit zu werden - die Russen kamen damals nur bis zur östlichen Stadtgrenze.
 
Die guten Bürger in Wismar waren wohl auch ganz dankbar, von Kanadiern und Briten befreit zu werden - die Russen kamen damals nur bis zur östlichen Stadtgrenze.


Die Franzosen haben die Anregung mit der aus dem Fenster flatternden Trikotlore gerne angenommen.
Und den jüngeren unter den Neufranzosen Stellungsbefehle verpasst. Was in zumindest einem Fall im Massengrab in Indochina geendet ist.
 
Die Franzosen haben die Anregung mit der aus dem Fenster flatternden Trikotlore gerne angenommen.
Und den jüngeren unter den Neufranzosen Stellungsbefehle verpasst. Was in zumindest einem Fall im Massengrab in Indochina geendet ist.
1.
Kannst Du nicht einmal Trikolore richtig schreiben?
2.
Was hat das mit dem Heiligen Römischen Reich zu tun?
 
1.
Kannst Du nicht einmal Trikolore richtig schreiben?
2.
Was hat das mit dem Heiligen Römischen Reich zu tun?


1. Nein
Bei uns heißt das Trikotlore, aus historischen Gründen!. Mach bei Bedarf einen Thread auf, hier wäre es OT:pfeif:
Das Trikolore ist ein öffentliches Haus in Stgt. mit dem Du mich hoffentlich nicht in Verbindung bringen willst!:motz:)

2. Nix
respektive soviel wie Wismar die Russen die Tommies und die Kanadier damit zu tun haben.:devil:
 
Ich wollte mich heute eigentlich (hatte am WE extra nachgeschlagen) auf einen Beitrag von mir beziehen.
Ich schreibe dann einfach einen "ohne" Bezug::)

Was ich mit der Entwertung der Reichsverfassung/des Reichsgedankens meine - mal zusammen getragen:

1. "Privilegium de non appelando"
Zunehmend mehr Fürsten neben den Kurfürsten nahmen sich dieses Privileg heraus, welches ein Verbot darstellte, sich nach Urteilen der obersten Gerichte der jeweilgen Reichsstände an die Reichsgerichte zu wenden. Dies bedeutete, wenngleich es vielleicht die Reichsgerichte, vom Arbeitsaufwand her, entlastete, eine Untergrabung der Institutionen.
Allerdings gab es Ausnahmen, wo trotz dieses Privilegs die Reichsgerichte angerufen werden durften, nämlich da wo Justizverweigerung und unhaltbare Nichtigkeit des Urteils vorlagen. Diese Fälle machten immerhin 60 % der Prozesse aus, welche von den Reichsgerichten verhandelt wurden.

2. Erlahmung der Reichskreise.
Beispielsweise der Obersächsische Kreistag tagte zuletzt 1683 (auffällig die zeitliche Nähe zum Zerwürfnis über die Reichsarmatur von 1681).
Ausnahmen bildeten der schwäbische und fränkische, v.a. aber der schwäbische Kreis.

3. Die Reichsarmatur von 1681.
Mit der Reichsarmatur von 1681 sollte ein Mittelweg zwischen einem zentralisierten Reichswehrwesen und dem Militärwesen, das ausschließlich bei den Reichsständen lag, gefunden werden. So wurde die Organisation und Finanzierung der Reichstruppen damit auf die Kreise gelegt.
Österreich und Brandenburg-Preußen scherten bei dieser Reform aus.
Österreich hatte sich eigene Rechte ausbedungen: http://www.geschichtsforum.de/384689-post48.html

Brandenburg-Preußen verwehrte sich erfolgreich überhaupt einer Beteiligung an der Reichsarmee und verweigerte die Annahme der Beschlüsse der Reichsarmatur von 1681. An anderer Stelle im Forum hatten wir schon erörtert, dass die preußischen Truppen im Poln. Thronfolgekrieg an der Seite der Truppen unter Prinz Eugen nicht als Reichstruppen zu sehen sind, sondern ausschließlich aufgrund eines Vertrages mit dem Kaiser eingesetzt wurden.

4. Mediatisierung
Vor dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hatten bereits Gutachten dem Kaiser die Bedeutung der Reichsstädte für das Reich und den Kaiser nahegelegt - Hauptaussage: die Reichsstädte bilden für den Kaiser keine Gefahr, im Gegenteil, sie sind Hauptstützen des Reiches. Dennoch wurden die allermeisten Reichsstädte den größeren Territorialherren zugeschlagen. Hier muss man wohl davon ausgehen, dass gewissermaßen Reichsstände wie Württemberg von den Wünschen eines Reichsfeindes (Frankreich bzw. der 1. Konsul Bonaparte) profitierten.

Ob der Reichsdeputationsausschuss eine Chance war, das Reich in ein neues Zeitalter zu führen, ist bis heute umstritten. Doch mein Eindruck ist, dass die meisten Historiker vom Gegenteil ausgehen, nämlich dass dies ein letzter Nagel am Sarg war. Grund dafür ist nicht zuletzt der Einfluss Frankreichs auf den Verlauf des Reichsdeputationshauptschlusses.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe gerade nach einiger Zeit mal im Forum gelesen. Da war schon viel richtiges dabei, nur eines hätte ich zu ergänzen:
Die erstmalige Bezeichnung "Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation" war in den 1470er Jahren - also unter Kaiser Friedrich III.
Seit dieser Zeit setzte sich dieser Name für das Reich durch. Man darf annehmen, daß sich im deutschen Adel allmälig ein deutsches Nationalbewußtsein durchsetzte. Spätestens seit der Wahl Kaiser Karls V. im Jahre 1519 ist dieses Reich als "Deutsch" zu bezeichnen, was sich in der Wahlkapitulation manifestierte:
Auf Betreiben des Kurfürsten von Sachsen, Friedrich "dem Weisen", mußte Karl V. eine "Wahlkapitulation" unterschreiben, die vorsah, daß der Kaiser bei seiner Abwesenheit ein Reichsregiment zu errichten hatte, welches die Angelegenheiten des Reiches regeln sollte. Weiterhin mußte sich Karl verpflichten, Reichsämter ausschließlich mit Deutschen zu besetzen, in offiziellen Dokumenten nur die deutsche oder die lateinische Sprache zu verwenden und keine fremden Truppen ins Reich zu bringen. Reichstage sollten nur an Orte innerhalb des Reichsgebietes einberufen werden und Bündnisse nur mit Zustimmung der Kurfürsten gelten. Weiterhin wurden die Bestimmungen der "Goldenen Bulle" von 1356 bekräftigt und weiterführend mußte sich Karl verpflichten, den Kurfürsten aller ihrer Rechte und Privilegien zu belassen und sie gegen Erhebungen des Adels und des "gemeinen Mannes" zu schützen. Von besonderer Wichtigkeit war die Bestimmung, keinen Untertanen des Reiches ohne Verhör durch deutsche Richter fremden Gerichten zu überstellen.
Dieses Dokument war nach der "Goldenen Bulle" das wichtigste Verfassungsdokument, in dem die Kurfürsten einerseits versuchten, die fürstliche "Libertät" zu stärken, andererseits aber auch die deutschen Gebiete des Reiches vor fremdländischen - also spanischen - Eingriffen bzw. Einflüssen zu schützen suchten und womit sie ein ständisch gebundenes nationales Bewußtsein zu erkennen gaben.
Seit dieser Zeit wurden solche "Wahlkapitulationen" jedem neu zu wählenden Kaiser zur Unterschrift vorgelegt.

So wurde der König von Spanien, Karl I., am 28. 6. 1519 in Frankfurt/Main als Karl V. zum röm-deutschen König gewählt und am 23. 10. 1520 in Aachen gekrönt. Mit Einwilligung des Papstes nahm Karl V., wie schon sein Großvater Maximilian I., den Titel "Erwählter Römischer Kaiser" an.
 
Die Wahlkapitulationen waren natürlich immer wieder ein wichtiger Beitrag zur Reichsverfassung, welche dadurch nie ganz abgeschlossen war.

Gibt es eigentlich Beispiele wo politische Zugewinne der Fürsten über die Wahlkapitulation z.B. vom Nachfolger wieder zurück genommen wurden?
 
Spätestens seit der Wahl Kaiser Karls V. im Jahre 1519 ist dieses Reich als "Deutsch" zu bezeichnen,

Das ist sicherlich ein Fehlschluss, denn innerhalb der Reichsgrenzen lagen um 1500 - zumindest formal - immer noch Reichsitalien, die französischsprachige Freigrafschaft Burgund und die frankophonen südlichen Niederlande sowie die slawischsprachigen Gebiete des Königreichs Böhmen und der Markgrafschaft Mähren. Je schattenhafter allerdings die Macht des Reichs in diesen Gebieten wurde, desto mehr gewann der Zusatz "deutscher Nation" an Gültigkeit.
 
Na ja - das ist schon richtig, aber aus der Wahlkapitulation wird aber auch deutlich, daß die Bewohner aus dem deutschen Reichsteil Vorzüge innerhalb des Reiches genossen. Das galt sicher auch zwischen den Bewohnern des Deutschen gegenüber denen des italienischen Reichsteils, der seit Karl V. tatsächlich unter spanischen Einfluß geriet. Das wollte man im deutschen Reichsteil wohl von vornherein unterbinden.
 
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