warum ??? suche ursachen: Änderung verfassungen

A

arwen249

Gast
hallo,

ich suche für diese kriterien, die URSACHEN, warum sich die verfassungen geändert haben., also nicht nur wie, sondern WARUM ... bitte, ich brauch das noch dieses Wochenende ... büüdde ...


Paulskirchenverfassung


  • Machtverteilung
  • Kaiser mit erblichem Kaisertum​
  • starke Stellung der Exekutive​
  • mit aufschiebendem Veto,Gesetzesinitiative​
  • löst Volkshaus auf​
  • erklärt Krieg u. Frieden​
  • schließt Verträge; Oberbefehl​
  • ernennt Reichs-regierung​

  • Staatsform
  • föderalistisch aufgebaut​
  • konstitutionelle Monarchie​

  • Judikative
  • Reichsgericht​

  • Exekutive
  • Kaiser​
  • Reichsregierung​

  • Legislative
  • Reichstag aus Staatenhaus und Volkshaus​

Reichsverfassung 1871

  • Machtverteilung
  • starker Reichskanzler​
  • erblicher Kaiser (=König v. Preußen)​
  • mit Vetorecht​
  • ernennt u. entlässt Reichskanzler​
  • beruft u. vertagt Bundesrat​
  • beruft Reichstag ein und löst auf​
  • ernennt Reichsrichter auf Lebenszeit​
  • Oberbefehl über das Bundesheer​

  • Staatsform
  • föderalistisch aufgebaut​
  • konstitutionelle Monarchie​

  • Judikative
  • Reichsgericht muss noch gewählt werden​

  • Exekutive
  • Reichskanzler​
  • braucht Vertrauen vom Kanzler​
  • Oberhaupt vom Bundesrat​

  • Legislative
  • Bundestag​
  • Reichstag​

Weimarer Verfassung

  • Machtverteilung
  • vom Volk auf 7 Jahre direkt gewählter Reichspräsident​
  • ernennt, entlässt Reichskanzler
  • löst Reichstag auf
  • kann Volksentscheid herbeiführen
  • Notverordnungsrecht (Art.48, kann Grundrechte aufheben)
  • Oberbefehl über die Reichswehr

  • Staatsform
  • z.T.föderalistisch organisiert​
  • parlamentarisch demokratische Republik​

  • Judikative
  • Reichsgericht wird gewählt​

  • Exekutive
  • Reichspräsident​
  • Reichskanzler​

  • Legislative
  • Reichstag​
  • Reichsrat​

Grundgesetz

  • Machtverteilung
  • von der Bundesver- sammmlung (Bundestags- u. Ländervertreter) auf 5 Jahre gewählter Bundespräsident​
  • Präsident nur mit repräsentativer Aufgabe​
  • schlägt dem Bundestag den Bundeskanzler vor
  • ernennt auf Vorschlag des Kanzlers Minister
  • entlässt Minister

  • Staatsform
  • föderalistischer Staat​
  • parlamentarisch demokratische Republik​

  • Judikative
  • Bundesverfassungs-gericht​

  • Exekutive
  • Bundespräsident​
  • Bundeskanzler​

  • Legislative
  • Bundestag​
  • Bundesrat​
 
Im Grunde genommen ergibt sich die Antwort schon aus deiner Auflistung. Die Verfassungen wurden von unterschiedlichen Personen und gesellschaftlichen Kräften initiiert und durchgesetzt. Damit deren Interessen und Ziele dann auch in den Verfassungen entsprechend geregelt wurden, war natürlich auch eine "neue" Verfassung nötig.

Besonders groß war der Unterschied hinsichtlich der treibenden Kräfte bei der Reichsverfassung von 1871, die (zugespitzt formuliert) von Bismarck von oben verordnet wurde, und den anderen Verfassungen, die von Volksvertretern ausgearbeitet wurden.

Hinzu kamen die historischen Erfahrungen, die zwischen 1848 und 1949 gesammelt wurden. So führte die verheerende Wirkung der starken Stellung des Reichspräsidenten, der sich mit seinem Notverordnungsrecht über den Reichstag als Gesetzgeber hinwegsetzen konnte, dazu, dass der Bundespräsident nur noch eher repräsentative Funktionen hat. In der Weimarer Republik wurden immer wieder Regierungen gestürzt, ohne dass eine neue gewählt wurde, und der Reichstag wurde aufgelöst, ohne dass die Neuwahlen stabilere Mehrheiten erbrachten. Dies führte dazu, dass ein Bundeskanzler nur abgewählt werden kann, wenn gleichzeitig ein neuer gewählt wird (konstruktives Misstrauensvotum). Der Bundestag ist (zumindest theoretisch) viel schwerer aufzulösen als der Weimarer Reichstag. Das ist erst zweimal vorgekommen: 1972 und 2005.
 
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