-Artikel 48
-Keine 5% Klausel
-kein Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien
-Übernahme von (teils monarchistischen) "Alten Eliten" v.a. in Justiz und Verwaltung
Für wen bzw. wie bzw. was meinst du mit "Vor- und Nachteile"?
Auf was bezogen?
Du hast noch das 'Nachteile' als Überschrift vergessen und eine kleine Erläuterung wäre glaub ich auch nicht schlecht
oder wird das in diesem Forum anders gehandhabt ?
Also:
1. Artikel 48 (auch Notverordnung genannt) der Weimarer Verfassung:
1. Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der
bewaffneten Macht anhalten.
2. Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153
festgesetzten Grundrechte
ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
3. Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem
Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf
Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.
4. Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet
einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art
treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des
Reichspräsidenten oder des
Reichstages außer Kraft zu setzen.
5. Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
2. 5% Klausel:
Der Reichstag umfasst (auch) viele kleine Parteien, die sich nur schwer einigen können Bündnisse zu bilden, sodass in der Weimarer Republik
sehr oft Neuwahlen stattfanden, wodurch der Glaube der Menschen an die Demokratie als politisches System immer mehr schwand.
Zudem stimmen Mitglieder einer Partei auch nicht unbedingt immer einstimmig, sodass es vorkommen konnte, dass verschiedene Mitglieder des Reichstags aus unterschiedlichen Parteien
FÜR oder
GEGEN ein Gesetz etc. stimmen.
3. Kein Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien:
Da braucht man nicht viel zu sagen; man sieht deutlich was dabei rausgekommen ist...
4. Übernahme von (teils monarchistischen) "Alten Eliten" v.a. in Justiz und Verwaltung
Es findet nach dem 1. Weltkrieg kein Neuanfang statt und die früheren Eliten, die sich zurücksehnen in die Zeit des Kaiserreichs (oder früher) übernehmen wichtige Posten im neuen Staat, den sie jetzt neu aufbauen sollen.
Ich glaube er meint es ganz allgemein, sprich 1) mit heute 2) mit der Kaiserzeit