Weimarer Verfassung

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Weimar02030405

Gast
Hallo,

kann mir jemand sagen wie groß die Mehrheit im Reichstag sein musste, um durch ein Vertrauensvotum nach Art. 54 der Weimarer Verfassung die Reichsregierung abzulösen.

Danke
 
Für ein Misstrauensvotum müsste eine einfache Mehrheit als Beleg der Nichtregierungsfähigkeit einer Regierung reichen. Sobald du als Regierung einer parlamentarischen Demokratie keine Regierungsmehrheit mehr erreichen kannst, kannst du keine Gesetze mehr erlassen/regieren.
 
Für ein Misstrauensvotum müsste eine einfache Mehrheit als Beleg der Nichtregierungsfähigkeit einer Regierung reichen.

Das wird durch den Wortlaut der Weimarer Verfassung bestätigt:
"Artikel 54
(1) Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht. "

"Artikel 32
(1) Zu einem Beschlusse des Reichstags ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich, sofern die Verfassung kein anderes Stimmenverhältnis vorschreibt. (...)."

documentArchiv.de - Verfassung des Deutschen Reichs ["Weimarer Reichsverfassung"] (11.08.1919)
 
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