HA-Literatur zitieren - zu Hülfe!

Scarlett

Mitglied
Hallo, ich habe ein kleines Problem mit dem Zitieren eines Zeitungsartikels. Ich kann nicht auf ihn verzichten, leider ist kein Autor angeben - es handelt sich um eine Meldung einer Nachrichtenagentur.

Wie zitiere ich so etwas?
 
Ohne die Nachrichtenagentur.
Nur die Zeitung, Datum, Name des Artikels, Seite
siehe:
http://www.webwort.de/pro/richtigzitieren.pdf
Der Name des Verfassers ist übrigens in Agenturmeldungen auch veröffentlicht, allerdings nur mit seinem Kürzel, meistens zwei Kleinbuchstaben, die einem Zeitungsleser nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab ein ähnliches Problem... nur hab ich allein die Meldung der Nachrichtenagentur (über LexisNexis gefunden), aber keinen Zeitungsartikel. Wer hinter dem Kürzel steht konnte ich nicht herausfinden.

Es handelt sich um eine Meldung von ANSA vom 12.12.2003, Kürzel ist "DG/krc".

Wäre äußerst wichtig, dies zu zitieren, da die enthaltene Information sonst nirgends belegt ist. Was kann ich da noch machen????

*ratlos* - und morgen muss ich die Arbeit abgeben....

Achja: Zeitungsartikel nehme ich ja auch ins Literaturvereichnis auf - aber wie ist es hiermit? Es ist ja nicht mal der Autor ersichtlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Fundadresse zitieren, Datum, Uhrzeit.
Stell deinen Fund rein und ich zeige dir, wie zitiert wird.
 
Fund sieht so aus (über LexisNexis wie gesagt):

[FONT=Times New Roman, serif]ANSA English Media Service[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]December 12, 2003[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]PROTOCOLS OF [/FONT][FONT=Times New Roman, serif]CEAUSESCU TRIAL DISAPPEAR[/FONT]

[FONT=Times New Roman, serif]LENGTH: [/FONT][FONT=Times New Roman, serif]414 words[/FONT]


[FONT=Times New Roman, serif]DATELINE: [/FONT][FONT=Times New Roman, serif]BUCHAREST[/FONT]


(ANSA) - BUCHAREST, December 12 -


[..hier steht dann der Text...]

(ANSA) (DG/krc)

[FONT=Times New Roman, serif]LOAD-DATE: [/FONT][FONT=Times New Roman, serif]March 8, 2004[/FONT]


[FONT=Times New Roman, serif]TYPE: [/FONT][FONT=Times New Roman, serif]NEWSWIRE[/FONT]



...........

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
 
Zum Thema rechtlich einwandfreie Zitate habe ich noch etwas interessantes auf meiner Festplatte gefunden.
Hat zwar nicht direkt etwas mit der Fragestellung zu tun, hilft aber vielleicht dem einen oder anderen trotzdem.

RA Frau Dr.Seiter schrieb:
...
sofern Sie kurze wörtliche Zitate aus modernen Arbeiten verwenden, muss die genaue Quelle/Fundstelle angegeben werden. Dies bedeutet unter anderem, dass bei einem zitierten Buch auch die Seitenzahl anzugeben ist. wörtliche Zitate sind immer so zu belegen:Nachname, Name, Buchname, ggf. Erscheinungsdatum/Verlag, Seitenzahl.Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Verwendung fremder Zitate ohne Einholung der Zustimmung des Urhebers möglich, es gilt §51 UrhG. Diese sind jedoch, wie bereits erläutert, nach §63 UrhG genau zu kennzeichnen.Ich würde daher so schreiben: Wie sagte schon Henry Miller in seinem Werk .... "..." (Fußnote S. xy, erschienen beim xh Verlag aus dem Jahr 2000). Das wäre dann nicht so steif wie bei einer wissenschaftlichen Arbeit und alles vorhanden.
...

Mir ist in der Mitgliedervorstellung aufgefallen das es in diesem Forum einige Juristen - oder zumindest angehende Juristen gibt.
Vielleicht könnte man auf diesem Wege die Frage "verbindlich" beantworten.
Mich würde zum Beispiel schon interessieren was man beachten muss wenn man Zitate anderer Webseiten übernimmt und in wie weit das Urherberrecht in solchen Fällen greift.
Weiter würde mich interessieren ab wann - so wie oben geschrieben - ein Zitat modern ist.
 
Ein Zitat ist dann modern im Sinne von Frau Seiters,wenn es sich nicht um eine historische Quelle handelt, sondern eine wissenschaftliche Bearbeitung.
Wie man richtig zitiert ist keine Frage für die Juristen, die können sich zum Urheberrecht äußern, ja, und dazu, wie man üblicherweise in Juristenkreisen zitiert, ansonsten gibt es je nach Land und je nach Fachrichtung unterschiedliche Zitierweisen. Manche zitieren per Klammer im Fließtext (Verfasser Nachname, Jahr, Seite), andere per Fußnote oder Endnote (ich hasse Endnoten!).

Auch in Bibliographien gibt es die unterschiedlichsten Zitiersysteme, hier nur mal am Bsp. der Monographien:

- Autor Nachname, Autor Vorname: Titel. Untertitel. Erscheinungsort Jahr.
- Autor Nachname, Autor Vorname abgekürzt: Titel. Untertitel. Erscheinungsort: Verlag Jahr.
- Autor Nachname, Autor Vorname abgekürzt (Jahr). Titel. Untertitel. Erscheinungsort: Verlag.

Es gibt natürlich noch mehr Möglichkeiten zu zitieren, darüber gibt es ganze Leitfäden. Wichtig ist, dass man sich an ein einmal gewähltes Zitiersystem hält und die wichtigsten Daten, nämlich Verfassernachname, Titel und Erscheinungsort und Jahr nennt. Diese Daten reichen i.d.R. für einen Leser aus, um eine Schrift wieder aufzufinden, und die Jahreszahl - weniger bei geisteswissenschaftlichen Werken, aber auch dort - kann Verwirrung vermeiden, wenn in einem Werk mit mehreren Auflagen andere Dinge stehen, als an der entsprechenden Stelle angegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hier das Urheberrecht erwähnt wird, könnte die Definition "modern" auch im rechtlichen Sinne verstanden werden. Der urheberrechtliche Schutz erlischt nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

Schranken des Urheberrechts - Wikipedia


Was das Zitieren betrifft:

Zitate im Deutschen Urheberrecht

Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate der Paragraph 51 UrhG (Stand: 10. September 2003):

UrhG § 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

[...]

Zitate im Schweizer Recht

Art. 25 Zitate des Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet:

1. Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
2. Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.

[...]


Zitatrecht in Österreich

§ 46 UrhG (at) regelt das Zitatrecht. Bildzitate werden vom Wortlaut nicht erfasst, wurden aber von der Rechtsprechung als zulässig angesehen.

Der Text des § 46 UrhG lautet:

Zulässig sind die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie der öffentliche Vortrag und die Rundfunksendung:

1. wenn einzelne Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes angeführt werden;
2. wenn einzelne Sprachwerke oder Werke der im § 2, Z 3, bezeichneten Art nach ihrem Erscheinen in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden; ein Werk der im § 2, Z 3, bezeichneten Art darf nur zur Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden.


Unabhängig vom Urheberrecht gilt für das wissenschaftliche Zitieren:

Wenn man etwas von einem anderen Autor übernimmt, muss man die Quelle und gegebenenfalls die Art der Übernahme deutlich machen, sonst setzt man sich dem Vorwurf des Plagiats aus

Zitat - Wikipedia
 
Wie zitiert Ihr in Fußnoten? Per voller oder verkürzter Angabe der Literatur?


Wenn ein (z. B. nach Autoren alphabetisch sortiertes) Literaturverzeichnis angefügt wird, wo sich der volle Titel nachschlagen läßt, empfiehlt sich eine Kurzangabe, etwa "Müller 2004, S. 175".
Wenn kein Literaturverzeichnis vorhanden ist, ist eine komplette Literaturangabe Pflicht.
 
Unter normalen Umständen - bei meiner letzten Arbeit habe ich das nur annähernd berücksichtigt :grübel:- zitiere ich so:
1. Erwähnung: Voller Name, voller Titel, Erscheinungsort und - jahr, S.
Folgende Erwähnungen: Nachname, unter Umständen auch abgekürzter Vorname, Kurztitel, S.

Scales, Peter C.: The Fall of the Caliphate of Córdoba: Berbers and Andalusis in Conflict. Leiden, New York, Köln 1994, S. 12.

Scales, Caliphate, S. 77.
 
Wenn ein (z. B. nach Autoren alphabetisch sortiertes) Literaturverzeichnis angefügt wird, wo sich der volle Titel nachschlagen läßt, empfiehlt sich eine Kurzangabe, etwa "Müller 2004, S. 175".
Wenn kein Literaturverzeichnis vorhanden ist, ist eine komplette Literaturangabe Pflicht.

Das berühmt berüchtigte "ebenda".
Als ich das erste Mal die ML-Werke zur Hand nahm, war ich fasziniert, das eine Quelle "ebenda" hieß. Dabei hab ich das Wort auf der zweiten Silbe betont.
 
An Stelle von "ebenda" kann man auch "ebd." oder "ibid." schreiben. Du musst dich nur auf eine Variante festlegen und diese dann für den Rest der Arbeit beibehalten.

Es bietet sich übrigens an, beim Verfassen der Arbeit zunächst immer brav "Müller 2007" zu schreiben. Erst wenn die Arbeit wirklich fertig ist, kannst du die überflüssigen "Müller 2007" durch "ebenda" ersetzen. Anderenfalls kann es dir passieren, dass die Fußnoten bei Korrekturen springen und dann ein "ebenda" die erste Fußnote auf der Seite ist.
 
Noch eine klitzkleine Stilfrage:

Es gibt ja die Möglichkeit etwa
mit einem Zitat (welches optisch vom Rest des Text abgesetzt ist) in eine HA einzuführen.

Zum Ende der HA würde ich dies gern wiederholen -- meint Ihr, es wäre zuviel, wenn ich dies bei einem Zwischenkapitel ebenfalls so halten würde??
 
Ich habe eine weitere :rotwerd: blöde :rotwerd: Frage, wie genau gestalte ich einen Anhang? Beabsichtigter Inhalt: eine Karte und ein Zeitungscover. Darf man auf diesem Blatt erläuternde Erklärungen anfügen?
 
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