Recht auf Finderlohn ....?

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Mann versteht einfach nicht, miteinander umzugehen !!! :friends:

Gruß, Hans-Peter :friends:

Mensch FoxP2gen....es geht doch nicht um den Anspruch .....Den wird sie ja auch nicht haben. Aber....

Nix ABER , Günther sen. Sorry, aber du scheinst hier wirklich auf verlorenem Posten zu kämpfen... Was soll das heißen, man versteht nicht, miteinander umzugehen? Woher weißt du, ob das Ladratsamt der Frau gedankt hat, oder nicht? Ob man ihr versprochen hat, erwähnt zu werden oder nicht? Warum muss es eine materielle "Entschädigung" sein???
Warum muss sie Geld bekommen, weil sie etwas gefunden hat? Warum? Das ist etwas, was ich nicht verstehe...

Wenn du eine Geldbörse mit 2000€ findest... nimmst du dir dann sicherheitshalber gleich 500 raus, damit du nicht leer ausgehst??? :nono:

Wenn sie keinen Anspruch hat, dann hat sie den eben nicht. Und damit wird sie leben müssen, genau wie du. So einfach ist das ;)
 
Ich habe weder gesagt, das sie Geld noch materielle Entschädigung bekommen soll.
Sondern:
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Zitat:
Mark77
@Hurvinek: So wie ich das gelesen hat, hat die Frau als Finderin und Nichtbesitzerin des Feldes keinerlei Anrecht auf irgendeine Art von Finderlohn (siehe §7 & §8).

Vielleicht ist das ja das Problem ! :motz: :motz: :motz:

Da sieht eine Frau "etwas verdächtiges" und meldet das auch noch den Behörden ( was schon sehr selten sein wird !)..........ABER !!!

Mann versteht einfach nicht, miteinander umzugehen !!! :friends:
Was hätten die "Archäologen oder Behörden" verpaßt, ......wenn sie der Frau öffentlich gedankt hätten. Für Ihre "Umsicht und Meldung an die Gesellschaft" ! Wenn es auch wirklich etwas besonderes dort gab. NICHTS !

ERBOST: Aber die "Armleuchter von Provis" ....kannste vergessen.
Null Grips ! Echt ! Ist einfach meine Meinung ! :autsch: :autsch: :autsch: :red::red:

gelöscht, ist ...... :winke:
 
@Guenther, was soll diese Polemik? Bettelst du um rot? Was geht dich diese konkrete Angelegenheit um diese Frau und ihren Rechtsstreit an? Oder denkst du da an "eigene" Aktivitäten?
 
@Guenther, was soll diese Polemik? Bettelst du um rot? Was geht dich diese konkrete Angelegenheit um diese Frau und ihren Rechtsstreit an? Oder denkst du da an "eigene" Aktivitäten?

Irgendwie hat Günther aber auch recht.

Warmer Händedruck des Institutsleiters oder Vertreters oder Bevollmächtigten, 2 Pressevertreter da.
Kostet den Staat, den Etat, des Instituts nichts!
Die Frau fühlt sich gewürdigt, das Institut ist in den Medien präsent...
Es wäre allen geholfen gewesen. Für lau.

Eigentlich versteht sich sowas von selbst.


OT: Eine Bekannte von mir hat einem städtischen Museum ein Gemälde als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Nach Jahren schaut sie mal wieder nach "ihrem" Bild. Der stellv. der Leiterin kommt dazu, meine Bekannte "das ist dann übrigens mein Bild" der Museumsmensch "so gefällts Ihnen" sie "ja natürlich, das ist doch meine Leihgabe ans Museum" der Mm "hier gibt es überhaupt keine Leihgabe, das gehört alles der Sammlung XYZ oder der Stadt selbst"
Folge des sich entwickelnden Wortwechsels, Tag danach war die Bekannte beim OB und hat ultimativ die Herausgabe verlangt. Und war nicht mehr davon abzubringen.
"Irgendwann tauschen die das mit der Galerie Sowieso, und ich habe dann eben Pech gehabt"
 
Es ist ziemlich müßig darüber zu diskutieren, ob die Dame einen feuchten Händedruck hätte bekommen sollen oder nicht, da wir dazu keine Informationen besitzen, ob das geschehen ist oder nicht.
 
Es ist ziemlich müßig darüber zu diskutieren, ob die Dame einen feuchten Händedruck hätte bekommen sollen oder nicht, da wir dazu keine Informationen besitzen, ob das geschehen ist oder nicht.

Hatte ich falsch verstanden. War der Meinung die hätte sich schlicht zu wenig ästhimiert gefühlt.
Dann ziehe ich meinen Beitrag zurück. Dass die Dame keinen Anspruch auf "Finderlohn" oder sonstwas hat, ist ja klar.

Ich wollte nur auf die "Ungeschicklichkeit" hinweisen, die manchmal vor Ort herrscht.
Wäre nebem dem Gemälde ein Hinweis gehängt "Leihgabe von Frau Isolde Verschenktnix" hätte die sich gefreut, und nicht den Schinken zu Hause eingebunkert.
 
Zuletzt bearbeitet:
ZU: Warmer Händedruck des Institutsleiters oder Vertreters oder Bevollmächtigten, 2 Pressevertreter da.
Kostet den Staat, den Etat, des Instituts nichts!
Die Frau fühlt sich gewürdigt, das Institut ist in den Medien präsent...
Es wäre allen geholfen gewesen. Für lau.

Eigentlich versteht sich sowas von selbst. Genau !


Und:Ich wollte nur auf die "Ungeschicklichkeit" hinweisen, die manchmal vor Ort herrscht.
Wäre nebem dem Gemälde ein Hinweis gehängt "Leihgabe von Frau Isolde Verschenktnix" hätte die sich gefreut, und nicht den Schinken zu Hause eingebunkert. Genau !


Genau das wollte ich ausdrücken ! Und nichts weiter. Weder für die unbekannte Frau streiten noch meine eigenen Funde ...rechtfertigen.
Aber Eure ersten 6 Antworten......da war nichts davon rauszuhören.
So meine Antwort.

Bin aber der Meinung, ...........mehr sog i net.
Gruß, Hans-Peter
 
Man man man Kinders, jetzt haltet doch mal den Ball flach.
Wie ja schon jemand zuvor erwähnte, wer weiß ob die gute Frau nicht auch ein Dankeschön oder einen warmen Händerdruck bekommen hat. Das ganze ist ein Zeitungsartikel und wie es doch usus ist wird dort viel weggelassen und oft nur das Schlechte oder Falsche beschrieben. So wie es für mich aussieht war die Frau einfach etwas "angepisst", dass sie "nur" einen warmen Händedruck bekommen hat und keinen Anteil von dem Fund.
Dazu 1. Sie ist nicht die Eigentümerin des Grund und Bodens, d.h. nur dieser hätte einen Anspruch. 2. Wenn jemandem durch eine archäologische Grabung Schaden (Ernteverlust, etc.) zustande kommt, dann hat er ein Recht auf Schadensersatz. 3. In jedem Bundesland ist die Rechtslage anders, viele ähneln sich aber im direkten Vergleich gibt es starke Unterschiede. 4. Selbst als Archäologiestudent muss man sich schon tierisch freuen wenn man als Finder irgendwo erwähnt wird. Das ist nicht normal so, da steht dann nur der Ausgräber und sein Team, dass mit ausgewertet hat. Der gemeine Ausgräber, Finder, Student wird niemals erwähnt und .. beschwärt er sich?? Nein! Also..
 
Ich glaube nicht, dass sie sich "angepisst" fühlte.
Sie hat etwas entdeckt, was dem Bund/Land enorm wichtig sein musste, dass es heimlich ausgebuddelt worden ist.
Hätte sie den Mund gehalten und wäre einfach so davon gefahren, wäre der Fund nicht gemacht worden.
Sie hat also etwas gefunden, was natürlich keiner verloren hatte.

Und nun macht sie das Beste daraus und prozessiert so lange, bis die Heimlichbuddler im außergerichtlichen Vergleich etwas als "Finderlohn" abgeben.
 
@Hurvinek: Wieso sollte sie juristisch offen sein?? Ist denn der Gesetzestext so unverständlich????
 
Wieso sollte sie juristisch offen sein?? Ist denn der Gesetzestext so unverständlich????

"Juristisch offen" ist ein konkreter Sachverhalt stets so lange, bis ein endgültiges rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Du kennst das doch, Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen. ;)
 
"Juristisch offen" ist ein konkreter Sachverhalt stets so lange, bis ein endgültiges rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Du kennst das doch, Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen. ;)

Ob inzwischen ein Urteil ergangen ist, wissen wir aber nicht. Vielleicht haben sich die Parteien inzwischen aussergerichtlich geeinigt. Die Meldung selbst, über die Günter sich so aufregt, stammt vom 27. Juli 2007, liegt also ein halbes Jahr zurück.
 
Ich lese hier immer wieder "juristisch".
Unsere Juristen mögen mich eines besseren belehren, - aber man kann nur etwas finden was auch verloren wurde bzw. bei dem es sich um eine "herrenlose" Sache handelt.

Entdecken hingegen kann ich jedoch alles. Wenn ich jetzt entdecke das bei meinem Nachbarn ein schicker VW-Käfer im Garten steht, habe ich dann zwangsläufig einen Anspruch auf diesen? :S

Also ist es doch eine Schnapsidee wenn man der Frau überhaupt Ansprüche einräumen will. Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, dann befindet sich das betreffende Grundstück im Besitz einer Firma. Ergo hätte dann diese Firma das Vorrecht Besitzansprüche geltend zu machen.

Und hier wird es dann richtig juristisch. Wenn ich ein Grundstück kaufe, - was schließt das Grundstück alles mit ein? Kann man den Besitz in Metern angeben? - Bezogen auf Höhe und Tiefe.

Um dies Thema mal auf den Punkt zu bringen, -zumindest versuch ich das mal :D

Die Frau hat keinen Anspruch auf das Besitzrecht und auch keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Das sollte die rechtliche Seite sein.

In wie weit man das jetzt menschlich in Ordnung finden kann, das die Frau keine Anerkennung- in welcher Form auch immer - erhalten hat steht auf einem anderen Blatt. Allein die Regeln der Höflichkeit besagen etwas anderes. Aber das ist doch eine individuelle Einschätzung die sich aus der Auffassung des einzelnen ergibt.
Zumal wir ja nicht einmal wissen ob sie nicht doch ein "Danke schön" bekommen hat.

Ich denke die Ausgangsfrage nach einem Anspruch auf Finderlohn haben wir jetzt ausführlich erläutert.
 
Kann man den Besitz in Metern angeben? - Bezogen auf Höhe und Tiefe.

Selbstverständlich kann man, tut man sogar. Oder glaubst du etwa, man hätte dergleichen nicht irgendwo geregelt? :D
Ich weiß nicht wo, weil ich mit entspr. Vorschriften noch nichts zu tun hatte, bin mir aber sehr sicher, daß es eine entspr. Regelung gibt.
 
Was die Höhe betrifft kenn ich mich nicht aus (Luftraum, etc.) aber man hat ja auch immer Vorgaben wie hoch ein Haus werden darf. Sowas steht m.W. alles im Bebauungsplan des jeweiligen Grundstückes. Was die Tiefe angeht, gehört bis zu einer bestimmten Tiefe alles dem Eigentümer des Grundstückes, darunter gehört es der Stadt, dem Kreis, dem Land, etc. Nur die genaue Tiefenangabe kenne ich nicht auswendig.
 
Im BGB § 984 ist der Begriff des „Schatzes“ definiert. Der Kernpunkt ist, dass der Gegenstand solange verborgen war, dass der Eigentümer nicht zu ermitteln ist. Es ist dabei unerheblich, welches alter oder welchen Wert der Gegenstand hat und ob er im Boden verborgen ist oder in Säulen, Stühlen, Büchern, etc. . Den bisherigen Ausführungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und den behördlichen sehr differenzierten Bestimmungen und Genehmigungen kann ich nur zustimmen.
Die „Sachherrschaft“ über einen solchen Gegenstand erlangt, wer ihn entdeckt bzw. findet – dies kann auch ein Bodendenkmal sein - und hat in jedem Fall die Denkmalschutzgesetze zu beachten. Wenn das bereits erwähnte „Schatzregal“ der Länder den Eigentumsvorbehalt des Landes an der speziellen Sache beinhaltet, besteht kein Anspruch nach § 984 und somit auch nicht auf Finderlohn. Dies bedeute, wenn der Eigentümer nicht mehr feststellbar ist, wird der Eigentumszustand zum/am/für dem Zeitpunkt des Fundes per Gesetz festgestellt.
Als Anlage u.a. ein Link zu den „Ötzi“- Finder-Ehepaar und deren Rechtsstreit.
Gruß Urvo

Auch:
http://www.gehirn-und-geist.de/artikel/856201&_z=798890
http://books.google.com/books?id=yFjBcGWI-WsC&pg=PA39&lpg=PA39&dq=finderlohn+schatz&source=web&ots=-yMXyio6yg&sig=MwbRzYZk7QhXD0bwt-GdxI88EHs
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/847/20827/
 
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