Arne
Premiummitglied
....speziell die Neutralitätsregelungen in Artikel 10 und 11.
Im Schlußdokument der Berliner Kongokonferenz 1885 wurden Neutralitätsregelungen getroffen. Zu Beginn des 1.Weltkriegs wurden die Vereinbarungen von den Kriegsparteien unterschiedlich ausgelegt. Im Groben ist mir das bekannt.
Kurz: Die Mittelmächte sahen die Neutralisierung aller afrikanischer Kolonien geregelt, die Alliierten nur die Gebiete rund um das Kongobecken.
Wenn ich mir die Artikel der Kongoakte durchlese, dann steht über den Artikeln 10 und 11 die Überschrift "Erklärung, betreffend die Neutralität der in dem konventionellen Kongobecken einbegriffenen Gebiete". Im Artikel 10 wird zudem noch einmal auf den Artikel 1 (detaillierte, gebietliche Begrenzung) eingegangen. Eigentlich erscheint das recht klar, oder?
Mit welcher Begründung, aus welcher Lesart heraus oder aufgrund welcher zusätzlicher Vereinbarungen wurde von Deutschland argumentiert, daß die Neutralität für alle (mittelafrikanischen?) Kolonien gelten sollte? Aufgrund der Bestimmung "angrenzende Gebiete", denn an den Kongostaat grenzte ja wirklich fast alles? :grübel:
Oder waren die Vorwürfe des Vertragsbruches nur auf Deutsch-Ostafrika bezogen, denn das wäre ja sogar rechtlich korrekt.
Für Quellenhinweise wäre ich dankbar.
Im Schlußdokument der Berliner Kongokonferenz 1885 wurden Neutralitätsregelungen getroffen. Zu Beginn des 1.Weltkriegs wurden die Vereinbarungen von den Kriegsparteien unterschiedlich ausgelegt. Im Groben ist mir das bekannt.
Kurz: Die Mittelmächte sahen die Neutralisierung aller afrikanischer Kolonien geregelt, die Alliierten nur die Gebiete rund um das Kongobecken.
Wenn ich mir die Artikel der Kongoakte durchlese, dann steht über den Artikeln 10 und 11 die Überschrift "Erklärung, betreffend die Neutralität der in dem konventionellen Kongobecken einbegriffenen Gebiete". Im Artikel 10 wird zudem noch einmal auf den Artikel 1 (detaillierte, gebietliche Begrenzung) eingegangen. Eigentlich erscheint das recht klar, oder?
Mit welcher Begründung, aus welcher Lesart heraus oder aufgrund welcher zusätzlicher Vereinbarungen wurde von Deutschland argumentiert, daß die Neutralität für alle (mittelafrikanischen?) Kolonien gelten sollte? Aufgrund der Bestimmung "angrenzende Gebiete", denn an den Kongostaat grenzte ja wirklich fast alles? :grübel:
Oder waren die Vorwürfe des Vertragsbruches nur auf Deutsch-Ostafrika bezogen, denn das wäre ja sogar rechtlich korrekt.
Für Quellenhinweise wäre ich dankbar.