Gültigkeitsbereich der Kongoakte

Arne

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....speziell die Neutralitätsregelungen in Artikel 10 und 11.

Im Schlußdokument der Berliner Kongokonferenz 1885 wurden Neutralitätsregelungen getroffen. Zu Beginn des 1.Weltkriegs wurden die Vereinbarungen von den Kriegsparteien unterschiedlich ausgelegt. Im Groben ist mir das bekannt.

Kurz: Die Mittelmächte sahen die Neutralisierung aller afrikanischer Kolonien geregelt, die Alliierten nur die Gebiete rund um das Kongobecken.

Wenn ich mir die Artikel der Kongoakte durchlese, dann steht über den Artikeln 10 und 11 die Überschrift "Erklärung, betreffend die Neutralität der in dem konventionellen Kongobecken einbegriffenen Gebiete". Im Artikel 10 wird zudem noch einmal auf den Artikel 1 (detaillierte, gebietliche Begrenzung) eingegangen. Eigentlich erscheint das recht klar, oder?

Mit welcher Begründung, aus welcher Lesart heraus oder aufgrund welcher zusätzlicher Vereinbarungen wurde von Deutschland argumentiert, daß die Neutralität für alle (mittelafrikanischen?) Kolonien gelten sollte? Aufgrund der Bestimmung "angrenzende Gebiete", denn an den Kongostaat grenzte ja wirklich fast alles? :grübel:

Oder waren die Vorwürfe des Vertragsbruches nur auf Deutsch-Ostafrika bezogen, denn das wäre ja sogar rechtlich korrekt.

Für Quellenhinweise wäre ich dankbar.
 
Hallo Arne,

1884 war das entscheidende Jahr der deutschen Überseepolitik. Bismarck geht auf Kolonialpläne ein, nachdem die politische Konstellation in Europa günstig erscheint und das Interesse der deutschen Bevölkerung an kolonisatorischer Betätigung groß ist.
Nach dem Grundsatz "die Flagge folgt dem Handel" sollte, sofern deutsche Kaufleute für ihre überseeischen Handelsstationen den Schutz des Reiches beantragten, dieses die völkerrechtliche Inbesitznahme der betreffenden Gebiete vornehmen. Zum Unterschied war das britische Vefahren genau umgedreht, indem Gebiete besetzt wurden um sie dann der wirtschaftlichen Verwertung zu übergeben.

In Ostafrika entwickelte sich dies für Deutschland allerdings etwas anders.
Der Pastorensohn Dr.Carl Peters entwarf während eines Aufenthaltes bei Verwandten in London unter Eindruck der britischen Weltpolitik ein Konzept für deutsche überseeische Besitzungen. Nach seiner Rückkehr gründete er gemeinsam mit maßgeblichen Persönlichkeiten am 28.03.1884 in Berlin die "Gesellschaft für deutsche Kolonisation" mit folgender Aufgabenstellung: Beschaffung eines Kolonisations-Kapital, Auffindung und Erwerbung geeigneter Kolonisations-Distrikte und Hinlekung der deutschen Auswanderung in jene Gebiete. Am 16.09.1884 beschloß die Gesellschaft die Gründung einer Kolonie in Ostafrika. Nach einem Beschluß vom 16.09. verleiß trotz der Ablehnung des Reichsschutzes Anfang November eine Expedition unter Leitung von Dr. Peters Sansibar, um durch Verträge mit Häuptlingen Gebiete im Hinterland der ostafrikanischen Küste zu erwerben.

Unabhänging davon entschloß sich Bismarck zu dieser Zeit, im Gegensatz zu bis dahin geäußerten Meinungen, nun doch auch in Ostafrika politisch aktiv zu werden, zumal eine Rückfrage in Lodon ergab, daß man in Sansibar keine Sonderrechte besaß.
Nach einem Gesuch von Frau Ruete an Bismarck und Kaiser Wilhelm I., um die Unterschtützung Erbansprüche gegen die dortige Herrscherfamilie durchzusetzen, wurde die Überlegung aufgegriffen Kriegsschiffe in das Gebiet zu entsenden.

Am 05.02.1885 traf Peters wieder in Berlin ein und gründete die "Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Dr. Peters und Genossen", die am 27.02.1885 vom Reich einen Schutzbrief für die vertraglich erworbenen Gebiete von ca. 19.000 km² erhielt. Dagegen protestierten Großbritannien, Frankreich und die USA. Sansibar leitete sogar militärische Maßnahmen, auch gegen Witu ein, mit dem das Reich ebenfalls Verträge abgeschlossen hatte. Damit war für Bismarck der Anlaß zur Entsendung eines starken Geschwaders gegeben.

Quelle: Biographie Kreuzerfregatte Stosch - Die deutschen Kriegsschiffe Band 5 ; Seite 136-137

Vielleicht war die Überlegung Bismarcks gerade in diese Gebiete Neutralität nach Außen zu erlangen, um die eigenen kolonialen Bedürfnisse umzusetzen. So war es doch das einzigste mal, dass Bismarck sich so tief in die Kolonialpolitik einmischte, oder?
 
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Naja die Abgrezung ist recht flexibel denke ich, wenn man zB eine Linie zwischen dem Ogove und Schari zieht gehts quer durch Kamerun. Dann Oberhalb begrenzt durch den Nil (was ist alles Nil und wurde damals so definiert?) oberhalb Zentralafrikanische Rep. bis zum südlchen Sudan und endet südliches Somalia.
Südlche Grenze fängt im süden an der Mündung des Sambesi an ca 18gr südlicher breite.
Dann kommts auf die Auslegung der Nebenflüsse an. Der sambesi und Kongo sind riesig, mit den Nebenflüssen kaum zu überblicken. Bei engerer Grenzziehung fallen folglich Tansania und einige Teile Kameruns in dieses Gebiet und gerade Tansania wie auch auf dem Viktoriasee kam es dann eskalierenden Neutralitätsverletzungen.
 
Ja, die geographischen Grenzen sind schon etwas schwammig - gerade zu einer Zeit wo die Flußläufe und Quellen noch gar nicht exakt erforscht waren.

Aber auch wenn man die enge Begrenzung ansetzt, dann gehört Deutsch-Ostafrika eindeutig dazu ("Kongo-Akte", Artikel 1, Absatz 3). Die Kriegshandlungen von Marine gegen Marine ausgenommen, war damit die erste Kriegshandlung in dem betroffenem Gebiet die Beschießung Daressalams durch den britischen Kreuzer Pegasus am Morgen des 8. August 1914, um den Funkmast zu zerstören (der übrigens dann noch während der folgenden Verhandlungen mit den Briten von den Deutschen selbst umgelegt wurde). (*)

Obwohl die britische Marine die Beschießung und auch alle folgenden Forderungen an Gouverneur Schnee für Daressalam damit begründete, daß es rein um Marineinteressen ging und man keine Besetzung der Stadt wünschte, würde ich das als den ersten Vertragsbruch ansehen.


(* Ludwig Böll "Die Operationen in Ostafrika", 1951)
 
Nun ja, "erster Vertragsbruch" halte ich im Zusammenhang mit dem Ausbruch des ersten Weltkriegs doch etwas überzogen. Immerhin ist die deutsche Armee am 4. August völkerrechtswidrig in Belgien einmarschiert. Dass den Briten dann eine fast 40 Jahre alte Neutralitätsvereinbarung über ein unklares Gebiet in Mittelafrika nicht unbedingt schützenswert erscheint, verwundert mich nicht.

Formalrechtlich ließe sich darüber streiten. Mich würde eher interessieren, woher die Ansicht stammt, die deutsche Regierung sähe "die Neutralisierung aller afrikanischer Kolonien" als geregelt an? Denn immerhin war sie es, die mit dem Einmarsch in Belgien einer Übertretung völkerrechtlicher Vereinbarungen Tür und Tür geöffnet hat.

Verhält es sich nicht eher so, dass die deutsche Regierung und die Militärs den zeitweiligen Verlust einzelner Kolonien in Kauf nahm? Mittels eines gelingenden Schlieffen-Plans ging man von einem schnellen Sieg an der Westfront aus, was nach der Niederlage Frankreichs in einer vollkommenen Neuordnung der kolonialen Besitzstände gegipfelt hätte. Daher sah man einen möglichen Verlust, jedenfalls in den ersten Kriegsmonaten, als nicht sonderlich wichtig an.

Womöglich ist die Ansicht, dass die Neutralität aller afrikanischen Kolonien geregelt sei, ja auch nur ein Propagandaargument der Deutschen im Krieg gewesen, mit der man den Unterschied zwischen westlicher Zivilisation (bspw. wie "der englische Händler interessiert sich nicht für Verträge, sondern nur für seinen Profit in unseren Kolonien") und deutscher Kultur (bpsw. in der Form, dass Deutschland NATÜRLICH die Neutralität gewahrt hätte o_O). Dies ist jedoch nur reine Spekulation meinerseits und nicht durch Fakten belegt.
 
In einer Fernsehsendung wurde hingewiesen, dass ein Kolonialstaatssekretär in Berlin am 3.8.1914 nach Deutsch-Ostafrika telegraphiert hat, dass man dort nichts befürchten müsse. Man berief sich auf die Kongo-Akte.
Es wurde sogar der Name des Staatssekretärs genannt.
 
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