Am Ende des Polenfeldzuges gab es eine Reihe von Verfahren der Militärjustiz gegen eigene Angehörige der Wehrmacht, da sie Strafhandlungen begangen haben.
Mit Beendigung des Polenfeldzuges erließ Hitler jedoch eine Generalamnestie und verhinderte eine juristische Verfolgung der Wehrmachtsangehörigen.
Sehr richtig, darunter sogar (-> Broszat, Böhler) ein Verfahren gegen zwei Angehörige der SS-Verfügungstruppe, die von Ostpreußen aus im Rahmen der "Panzerdivision Kempf" operierte.
Man kann also eine Empörung gegen diesen Ablauf bzw. diese Behandlung feststellen. Ein anderer Hinweis müßte auf General Blaskowitz zielen, der zunächst die Militärverwaltung in Polen führte und dann noch im Oktober 1939 abberufen worden ist. Auch seine Beschwerdeschriften nach Berlin sind zu beachten.
Fragt man sich nach der Veranlassung (wie auch späterer Wehrmachtsjustiz in Rußland gegen Truppenangehörifge), so stand hier mE ausschließlich die Aufrechterhaltung der Disziplin im Vordergrund: man war besorgt, dass die Exzesse bzw. Kriegsverbrechen die Führung der Truppe bzw. die Disziplin beeinträchtigen. Das sind jedenfalls einige berichtete Wahrnehmungen der Offiziere, die jeweils auf die Führung der eigenen Truppe abstellen, nicht auf die Vorgänge an sich. Wieweit das nun auch als Argument vorgeschoben wurde, um Gehör zu finden, läßt sich schwer sagen.
Bzgl. der Themenstellung ist noch auf einen weiteren Aspekt hinzuweisen: die "Rolle" der Wehrmacht war zunächst einmal Besatzungstruppe. In dieser Funktion wurde sie in verschiedenen Ländern Teil des Partisanenkrieges (zB Griechenland, Jugoslawien, Polen, Sowjetunion, Italien, Frankreich), mit entsprechenden Folgen.