Vortrag: Grundherrschaft, Lehnswesen, Ständegesellschaft - Frankenreich

Hey ich bins nochma :winke:

Könnte mir einer nochmal den Begriff der Hausmeier erläutern? ich versteh den noch nicht so richtig



Also...
1. Gibt es mehrere Hausmeier oder gab es nur einen Hausmeier?
2. War Pippin der Mittlere auch Hausmeier?
3. Pippin der Mittlere herrschte doch jetzt von 679 bis 714 über das Frankenreich, allerdings nicht als König, oder? :grübel:

Danke :yes:

Ja, es gab mehrere Hausmeier und nicht nur Karolinger füllten diesen Posten aus. Pippin der Mittlere war ein solcher Hausmeier (von Austrien) und er bekämpfte seinen Amtskollegen Ebroin (kein Karolinger) in Neustrien, während er dessen Nachfolger als neustrische Hausmeier im Amt beließ. Pippin der Mittlere war niemals König. Erst sein Enkel Pippin der Jüngere wurde König.
 
Der Zeitstrahl ist soweit in Ordnung, obwohl es sich seltsam liest, dass nach "Ende des 7. Jahrhunderts" noch die Jahreszahlen 679 und 687 kommen.
 
Der Zeitstrahl ist soweit in Ordnung, obwohl es sich seltsam liest, dass nach "Ende des 7. Jahrhunderts" noch die Jahreszahlen 679 und 687 kommen.

Ja das mit dem Ende des 7. Jh hatte ich auch schon gesehen... bloß es ist ja so das die machtkämpfe zwischen Adel und merowingischen Königen vor dem Sieg der Karolinger im Machtkampf waren... und im Buch stehen die Machtkämpfe ebend zum Ende des 7.Jh. drin... wäre es denn besser wenn ich für den punkt lieber "Mitte 7. Jh." nehme?

nochmal zu den Hausmeiern:
Also eine sache wäre jetzt noch in wieviele Teile war das Frankenreich denn nun unterteilt, weil es gab ja jetzt Austrien Neustrien und Burgund (Wikipedia) die Hausmeier hatten. Sind das denn die einzigsten Teile? weil eigentlich gibt es da doch auch noch Aquitanien (laut der karte bei Wiki) hatte dieser Teil des Frankenreichs denn keinen Hausmeier oder wurde er von einem Hausmeier aus einem anderen Gebiet mit verwaltet?
 
Ja das mit dem Ende des 7. Jh hatte ich auch schon gesehen... bloß es ist ja so das die machtkämpfe zwischen Adel und merowingischen Königen vor dem Sieg der Karolinger im Machtkampf waren... und im Buch stehen die Machtkämpfe ebend zum Ende des 7.Jh. drin... wäre es denn besser wenn ich für den punkt lieber "Mitte 7. Jh." nehme?

nochmal zu den Hausmeiern:
Also eine sache wäre jetzt noch in wieviele Teile war das Frankenreich denn nun unterteilt, weil es gab ja jetzt Austrien Neustrien und Burgund (Wikipedia) die Hausmeier hatten. Sind das denn die einzigsten Teile? weil eigentlich gibt es da doch auch noch Aquitanien (laut der karte bei Wiki) hatte dieser Teil des Frankenreichs denn keinen Hausmeier oder wurde er von einem Hausmeier aus einem anderen Gebiet mit verwaltet?


Zu den Kämpfen: als entscheidend für das Ende des merowingischen Bürgerkriegs wird die Schlacht von Tertry 687 angesehen. Sie hatte das Ergebnis, dass die Karolinger in der Folgezeit erreichten, dass sie als Hausmeier alle Reichsteile kontrollierten.

Zu Aquitanien: hier befand sich ein Herzogtum des Reiches, das aber während des 8. Jahrhundert durch den Einfluss der Vaskonen/Basken sehr umstritten war.
 
so ich habe nun nochmal Lehenswesen und Grundherrschaft zusammengefasst! bitte berichtigt mich wenn ich da was falsch verstanden habe! Danke!



Lehenswesen


  • Römisches Reich – Geldwirtschaft (Gütertausch mit Geld)
  • Mittelalter – Naturwirtschaft (handeln und Zahlungen mittels )
  • Vgl. Mittelalter <-> Römisches Reich – enormer Kulturverlusst



  • Lehnsherren (z.B. König, Adelige(?)) verleihen Rechte, Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude samt den dazugehörigen Menschen an Kronvasallen
  • Menschen die auf dem Land der Kronvasallen arbeiten, es geliehen haben = Vasallen
  • König/Kronvasalle gewährt dem Lehensmann
    • Im Mittelalter wichtig -> da keine Gerichtshöfe etc. => man musste sich um den Schutz selber kümmern
  • Leistung der Vasallen an den Verleiher
    • Treueid
      • Keine Unternehmungen gegen den Sinn des Lehnsherren zu unternehmen
      • Kniet vor Lehnsherr nieder, Hände in die des Lehnsherren
        • Persönliche Beziehung
    • Kriegsdienst
    • Frondienste
  • Todfall des Lehensmann -> Land zurück an Lehnsherr
  • Vasallen können die Lehen weiter verleihen -> siehe Kronvasallen
    • Lehenspyramide

Grundherrschaft


  • Großgrundbesitzer organisiert im Frühmittelalter seinen Landbesitz
  • Land aufgeteilt
    • Teil wird von Knechten und Mägden bewirtschaftet die für Großgrundbesitzer arbeiten (Pachtbauern helfen beim Ernten)
    • Anderer Teil an Pachtbauern vergeben
      • Ein Pachtbauernhof = Hufe
      • Grundherr wird vom Pachtbauern durch Erntehilfen, Botengänge, Holzschlagen usw. vergeben
  • Wenn Grundbesitz so Organisiert => Villikation

[FONT=&quot]Grundherr - Leibherr - Gerichtsherr – Kirchenherr[/FONT]

  • Großgrundbesitzer
    • Grundherr = Verleihung des Landes zur Bewirtschaftung
    • Leibherr = besitzen von Leibeigenen
    • Gerichtsherr = oft im Gericht um über Fälle in seinem „Reich“ zu entscheiden
    • Kirchenherr = Besitz von (vielen) Kirchen in seinem Land um z.B. Bedürfnisse der Einwohner zu befriedigen
 
... ich habe nun nochmal Lehenswesen und Grundherrschaft zusammengefasst! bitte berichtigt mich wenn ich da was falsch verstanden habe! Danke!

Na dann; auf geht's...

Lehenswesen


  • Römisches Reich – Geldwirtschaft (Gütertausch mit Geld)
  • Mittelalter – Naturwirtschaft (handeln und Zahlungen mittels )
  • Vgl. Mittelalter <-> Römisches Reich – enormer Kulturverlusst

1. Nicht Naturwirtschaft, sondern Naturalwirtschaft; dies bedeutet übrigens svw. "weitgehend auf Selbstversorgung (Eigenproduktion) und Tauschhandel (Ware gegen Ware) wirtschaften; Abgaben werden in Naturalien statt Geld geleistet; Arbeitsteilung innerhalb von Gemeinschaften". Richtig ist, daß diese Wirtschaftsform im frühen Mittelalter eine stärkere Bedeutung hatte als die Geldwirtschaft - die Korrektur obiger Vereinfachung folgt gleich.
2. Der angesprochene Kulturverlust bezieht sich auf den Übergang zum Mittelalter - und nicht auf die Epoche des Mittelalters selbst(!) -; gemeinhin wird dies an der Zeit der Völkerwanderung festgemacht. Auch dies ist jedoch vereinfacht - die Korrektur dieser Vereinfachung folgt gleich.

Zum Thema "Geldwirtschaft vs. Naturalwirtschaft" eine Passage aus Wilhelm Volkert "Adel bis Zunft: Ein Lexikon des Mittelalters" - C.H. Beck, München 1991:
Geld schrieb:
Münzgeld war im Frühmittelalter als Tausch- und Zahlungsmittel und als Maßstab für Wertansatz bekannt, auch wenn die wirtschaftliche Bedeutung des Geldverkehrs gering war. In karolingischer Zeit gab es Münzstätten in den alten Verkehrs- und Handelsorten am Rhein (z.B. Straßburg, Mainz, Köln), östlich des Rheins nur in Würzburg und Regensburg (dies ist jedoch auf das heutige Deutschland bezogen - Anm. von mir). Der Umlauf an Münzen war gering, weil der Handel gering war... Mit dem Aufschwung des Handels... wuchs seit dem 10. Jh. die Bdeutung des Geldverkehrs, was am Entstehen neuer Münzstätten sichtbar wird...

Wie schon angedeutet, tut man dem Mittelalter mit der Charakterisierung "enormer Kulturverlust" Unrecht - selbst wenn man sich auf das Frühmittelalter beschränkt. Und selbst der "Übergang zum Mittelalter" - worunter gemeinhin die Völkerwanderungszeit verstanden wird - kann nur bedingt mit "enormer Kulturverlust" in Verbindung gebracht werden, da einerseits zu beachten ist, daß das Weströmische Reich dabei förmlich zusammenbrach (weswegen es logisch ist, daß in solch wirren und v.a. kriegerischen Zeiten keine nennenswerten kulturellen Leistungen in großem Maßstab hervorgebracht werden konnten), andererseits aber viele kulturelle Leistungen eben doch nicht einfach verschwanden, sondern in veränderter Form übernommen wurden (hier dürfen wir insbesondere die Rolle der Klöster nicht unterschätzen).

Aber möglicherweise ist das für Euer Referat bereits zu speziell und zu detailliert...

Lehenswesen

  • Lehnsherren (z.B. König, Adelige(?)) verleihen Rechte, Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude samt den dazugehörigen Menschen an Kronvasallen
  • Menschen die auf dem Land der Kronvasallen arbeiten, es geliehen haben = Vasallen

Der König verleiht Rechte, Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude samt den dazugehörigen Menschen an seine Gefolgsleute ((Kron-)Vasallen); diese Vasallen verleihen dergleichen weiter an ihre Gefolgsleute (Untervasallen) etc. pp.

Schema:
Lehensherr (oberster Lehensherr = König)
| verleiht
V an
Lehensmannen (Vasallen; genauer Kronvasallen)

Lehensherr ((Kron-)Vasall des obersten Lehensherrn)
| verleiht
V an
Lehensmannen (Untervasallen=Vasallen eines Kronvasallen)
Anm.: Diese Untervasallen haben ihrerseits wiederum Gefolgsleute (diese sind also quasi Untervasallen der Untervasallen), denen sie nun ihrerseits Rechte, Land u. dgl. verleihen etc. So entsteht letztendlich dann die Lehenspyramide, welche Du weiter unten aufgelistet hast (sie gehört eigentlich an diese Stelle mit Lehensherr und Lehensmannen)...

Also hier müssen die nächsten Punkte folglich sein:
Übersicht Lehenswesen schrieb:
Lehenswesen
  • Vasallen können die Lehen weiter verleihen -> siehe Kronvasallen
    • Lehenspyramide

Lehenswesen

  • König/Kronvasalle gewährt dem Lehensmann
    • Im Mittelalter wichtig -> da keine Gerichtshöfe etc. => man musste sich um den Schutz selber kümmern

Hier bitte zwischen Schutz und Rechtssuche differenzieren: Der Lehensherr gewährt dem Lehensmann Schutz gegen Feinde/Rivalen; wichtig ist dies, da eine übergeordnete unabhängige Gerichtsinstanz fehlt und man sich sein Recht selbst (oftmals gewaltsam) erstreiten muß bzw. die übergeordnete Gerichtsbarkeit beim jeweiligen Lehensherren liegt.

Lehenswesen
[*]Leistung der Vasallen an den Verleiher
  • Treueid
    • Keine Unternehmungen gegen den Sinn des Lehnsherren zu unternehmen
    • Kniet vor Lehnsherr nieder, Hände in die des Lehnsherren
      • Persönliche Beziehung
  • Kriegsdienst
  • Frondienste

Bitte statt "Leistung der Vasallen an den Verleiher" lieber "Leistung der Vasallen an den Lehensherr" schreiben...

Und ganz wichtig:
Frondienst - fachsprachlich Scharwerk - gehört nicht zum Punkt Lehenswesen, sondern zum Punkt Grundherrschaft!
http://www.geschichtsforum.de/55181-post4.html
http://www.geschichtsforum.de/55195-post5.html
http://www.geschichtsforum.de/172613-post17.html
http://www.geschichtsforum.de/172831-post19.html

Lehenswesen
  • Todfall des Lehensmann -> Land zurück an Lehnsherr

Beim Tod des Lehensmannes (Mannfall) fällt das Lehen an den Lehensherrn zurück - man spricht dann von einem "erledigten Lehen", welches neu vergeben werden kann. Ausnahme: Ist das Lehen erblich, so muß es an den rechtmäßigen Nachfolger (Erbe) des Lehensmannes neu vergeben werden!
Achtung: Es gab auch Lehen, welche auf Lebzeit des Lehensherren ausgegeben waren. Beim Tod des Lehensherren (Herrnfall) fiel das Lehen dann an dessen Erben zurück (welche dann entschieden, ob sie es erneut vergeben oder nicht)!

Grundherrschaft

[FONT=&quot]Grundherr - Leibherr - Gerichtsherr – Kirchenherr[/FONT]

  • Großgrundbesitzer
    • Grundherr = Verleihung des Landes zur Bewirtschaftung
    • Leibherr = besitzen von Leibeigenen
    • Gerichtsherr = oft im Gericht um über Fälle in seinem „Reich“ zu entscheiden
    • Kirchenherr = Besitz von (vielen) Kirchen in seinem Land um z.B. Bedürfnisse der Einwohner zu befriedigen

Richtig ist, daß Leibherr ist, wer Leibeigene besitzt.
Die Leibeigenschaft wird jedoch erst in späteren Zeiten greifbar; sie beinhaltet nämlich nicht nur die dingliche Abhängigkeit (Land u.ä. zum Bewirtschaften) von einem Herrn, sondern auch noch eine bestimmte Form von persönlicher Abhängigkeit (Einzelpersonen und Familien als Besitz).

Gerichtsherr bedeutet schlicht und einfach, daß ein Grundherr die Gerichtsbarkeit auf seinem Land - Grund und Boden - ausübt, ergo selbst Gericht hält. Dies betraf jedoch grundsätzlich die Befugnis zur Rechtssprechung bei kleineren Delikten sowie das Gericht bei Klagen um Geld und Güter.

Kirchenherr beinhaltet v.a. das sogenannte Eigenkirchenrecht: das ist nicht einfach bloßer Besitz, sondern meint Errichtung von Kirchen bzw. Klöstern auf dem eigenen Land verbunden mit dem Recht, Pfarrer bzw. Äbte selbst ohne bischöfliche Genehmigung einzusetzen, sowie dem Recht, diese Kirchen bzw. Klöster zu verkaufen, zu tauschen oder zu vererben.
 
danke :D alles so weit verstanden bis auf einen Punkt
Lehnsherren (z.B. König, Adelige(?)) verleihen Rechte, Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude samt den dazugehörigen Menschen an Kronvasallen
können adelige nicht auch Oberste Grundbesitzer sein? also die haben doch auch viel eigenes Land oder?
 
... alles so weit verstanden bis auf einen Punkt

können adelige nicht auch Oberste Grundbesitzer sein? also die haben doch auch viel eigenes Land oder?

Deswegen hatte ich mich an dem Schema versucht; doch um den Zusammenhang möglichst einfach, aber korrekt zu erklären: Das System geht von einem obersten Lehensherren - dies ist gewöhnlich bzw. in den meisten Fällen der König - aus, dessen Gefolgsleute (die nächsten Lehensmannen bzw. (Kron-)Vasallen) ebenso Adlige sind wie der oberste Lehensherr auch.
Daß ein oberster Lehensherr mehr als ausreichend Land zum Verleihen bzw. sogar zum Weiterverleihen durch seine (Kron-)Vasallen hat, steht außer Frage. Und natürlich ist auch der oberste Lehensherr ein Grundherr und damit auch Grundbesitzer - Grundherr beinhaltet Grundbesitzer/Lehensinhaber und Verwalter und meist auch noch Gerichtsherr. Am besten merkst Du Dir dazu, daß Grundherr z.B. der König war (und der war ja definitiv ein oberster Lehensherr), jeder andere Adlige, aber ebenso nicht nur Personen, sondern auch Institutionen wie z.B. die Kirche (vertreten z.B. durch einen Bischof) oder Klöster (vertreten z.B. durch einen Abt).
 
So morgen ist der Vortrag... 1. Stunde :D ich danke euch allen für die Hilfe! Das Forum hier ist echt super! Immer schnelle und kompetente Hilfe :D

LG und GROßEN DANK Blocko
 
OK zensur für den Vortrag steht fest! 12 Punkte, also 2+ ist hammer gut :D danke euch allen! 2+ weil wir keine karte genommen haben und naja... vom inhaltlichen wärens 14-15 gewesen aber leider zu wenig Bildquellen und zitate... naja nächstes mal wird das auch besser... war ja jetzt der erste vortrag in der Oberstufe :scheinheilig:
 
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