Lehnswesen und Grundherrschaft

XxPeDxX

Neues Mitglied
Hi Leute,

ich bin dabei für eine Kursarbeit in Geschichte zu lernen, dabei soll es unter anderem um die Themen Lehnswesen und Grundherrschaft gehen!
Dazu hab ich mir eine kleine Zusammenfassung geschrieben. Allerdings bin ich mir nich ganz sicher ob das alles auch so stimmt und ob nicht vielleicht etwas wichtiges fehlt :grübel:

Wäre sehr sehr sehr sehr freundlich, wenn jemand sich meine Zusammenfassung durchlesen könnte und mir berichten, ob sie so richtig ist und ob eventuell sogar etwas fehlt :yes:

MfG
XxPeDxX


Hier noch meine Zusammenfassung:

Die Grundherrschaft

Vom Mittelalter bis zu Frühneuzeit waren herrschaftliche Organisationsformen wie die Grundherrschaft möglich.
Bauern, die sich aufgrund Missernte, nicht mehr finanziell erhalten konnten waren sogar "Opfer" der Grundherrschaft.
Ihre unbezahlbaren Schulden mussten sie von einem Grundherren bezahlen lassen .
Da sie nach einer Schuldenfalle kaum mehr die Möglichkeit hatten sich wieder eigenständig zu finanzieren und sie auch noch die von den Grundherren aufgenommenen Schulden zu bezahlen hatten, gab es für sie keinen anderen Ausweg als sich (und ihre Familie) dem Grundherren zu übergeben("Verknechtung"), ihm Dienste zu leisten bis an ihr Lebensende, doch dafür Essen und Kleidung (im gewissen Sinne auch Land) zu bekommen.
Als Leibeigene des Herren durfte dieser über sie herrschen. Aber er musste ihnen auch Schutz gewähren und ihnen bei Gerichtsbarkeiten als Verteidiger zur Seite stehen. Desweiteren mussten unfreie Bauern nicht in den Krieg ziehen!
Auch freie Bauern gab es, die sich freiwillig entschlossen in eine Grundherrschaft einzugehen, da sie somit vor Angriffen geschützt sind und vor Gericht besser verteidigt werden. So teilten sie ihr Land mit dem Herren d.h sie übergaben ihm einen Teil ihrer erworbenen Waren. Das war allerdings nicht alles, sie mussten weiterhin auch noch auf dem Land des Herren, in dem die Unfreien Bauern arbeiteten, Frondienst leisten.

So gab es eine zweigeteilte organisationsstruktur die man Fronhofverband nannte.
Eines der Landteile wurde von den Unfreien (Hörigen) Bauern bewirtschaftet, auch Herren- oder Salland genannt.
Und die nächste Teilung waren die (halb)freien Bauern (Hufenbauern) die z.T in ihrem eigenem Grund arbeiten mussten, welches Hufenland oder Leiheland genannt wurde.
In der Mitte des Ganzen stand die Curtis, das Herrenhof, von dem die Befehle ausgingen.

Das Lehnswesen

Die Adeligen, die oftmals Grundherren waren und den Bauern Schutz gewährten und von ihnen Dienste und Waren bekamen, waren selbst in solch einem ähnlichen System, dem Lehnswesen. Ihnen wurde auch Schutz gewährt und Lebensunterhalt bezahlt wofür sie als Krieger und Arbeiter zu dienen hatten, für reichere Adelige oder Geistige. Der wesentliche unterschied zwischen Grundherrschaft und Lehnswesen bestand darin, dass erstens die Leute in einem Lehnswesen höheren Status hatten und zweitens die Vasallen mehr Rechte hatten. Die Vasallen baten bei ihrem Eintritt nicht nur um Lebenunsterhalt sondern verlangten es. Sie beschlossen sogar einen Vertrag, der von einem Notar notiert wurde, um sicher zu gehen das nicht nur der Vasalle seinen Teil erledigt sondern auch der Herr seiner Mannschaft genügend Lebensunterhalt gibt. Wurde der Vertrag missachtet so wurde auch die Verbindung (Vasalle-Herren) unterbrochen werden.
Diese Verbindung ging durch alle Bevölkerungsschichten. An der Spitze dieser Wesen stand der König. Er war der oberste Lehnsherr und gewährte Verwandten, Herzögen, Bischöfen und anderen reichen Ämtern den Eintritt in seine Mannschaft.Er vergab Lehen,Land,Ämter und sogar Leute an seine Vasallen. Diese Vasallan wurden Kronvasallen genannt. Diese wiederrum hatten für die Aftervasallen/Untervasallen zu sorgen und mussten ihnen den Eintritt in ihre Mannschaft gewähren.
Die After-Untervasallen waren die unterste Schicht des Lehnswesen und gingen in die Grundherrschaft als Herrscher der unfreien und halbfreien Bauern ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kursarbeit Geschichte. Könntest Du bitte etwas korrekter sagen, welcher Kurs (ich vermute mal Schule, also GK / LK) und welche Klassenstufe. Davon hängt ja ab, wie das Ganze von Inhalt und Umfang zu bewerten ist.

Bye

Suedwester
 
Okay, okay, mal halblang!!! Also, es stimmt nicht alles, was du in der Grundherrschaft niedergeschrieben hast. Kurz: Die Grundherrschaft nennt sich auch die Leibeigenschaft. Den nachfolgenden Text habe ich selber geschrieben, er geht vor allen Dingen auf das Sklavensystem ein, da sich meine Arbeit damit beschäftigt, (also kannst du Informationen daraus zeiehen, es aber nicht als beste Darstellungsweise verwenden; davon rate ich dir auf jeden Fall ab).
Die Leibeigenschaft[1]
Die Sklaverei im Mittelalter (auf den europäischen Raum bezogen) zog sich etwas zurück, bzw. ging in ein anderes System über: Die Leibeigenschaft. Doch es ist deutlich hervorzuheben, dass sich dieses System von den antiken Formen der Sklaverei unterscheidet, nämlich insofern, dass sie die Hörigen zwar in einem sklavereiähnlichen Verhältnis standen, aber zunehmend Rechte zugestanden bekamen, wie z.B. die Möglichkeit eine Familie zu gründen oder eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen[2].

Durch die mangelnde Expansion geriet das römische Reich in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die wenigen Sklaven, die noch „geliefert“ wurden zu teuer waren, und Lohnarbeiter wegen fehlendem Geldes nicht bezahlt werden konnte. Es blieb also kaum eine andere Möglichkeit, als die bereits vorhandenen Sklaven in ein Pachtverhältnis zu ihrem Herrn zu stellen, d.h. die Hörigen waren nicht frei (außer sie wurden freigelassen), sie besaßen eine starke, personenbezogen Abhängigkeit von ihrem Besitzer, sie durften das Land nicht verlassen und mussten Abgaben leisten. Im Gegenzug dazu wurden sie von ihrem Herrn geschützt.
Christliche Moralvorstellungen und die allgemein geltenden Gesellschaftsregen schränkten die Gewalt der Herren über ihre Leibeigenen stark ein[3].

Die Leibeigenschaft zerrinnt unter dem zunehmenden Einfluss des Lehnswesens an Bedeutung und verliert sich im 11. und 12. Jahrhundert allmählich[4].
Ein sklavereiähnliches System: Das Lehnswesen
Das Lehnswesen entstand unter der Vermischung der römisch-antiken und der germanischen Kulturen[5], die durch die Völkerwanderungen in Europa hervorgerufen wurde[6].

Ein Lehen war ein Stück Land, das auf Lebenszeit verliehen wurde und ursprünglich nicht erbbar war. Dabei übergab der Herrscher (König oder Kaiser) das Lehen zunächst an den Adel und später auch an den Klerus, die damit zu Vasallen (also Lehnsmännern) wurden. Die Vasallen ihrerseits konnten nun Teile ihres erworbenen Landes weiterverpachten, z.B. an Bauern. Der König versicherte seinen Kronvasallen Schutz und sie versprachen ihm dafür Militär- und Beraterdienste. Das dadurch entstandene System „stellt bis in die Neuzeit hinein eine Art öffentliche Verwaltung dar, die auf persönlichen Verpflichtungen [zwischen dem Lehnherrn und dem Vasallen] beruhte.“[7] Von den Erträgen, die auf den Lehnstücken gemacht wurden, lebten der Hofstaat des Königs und seine Familie.

Aus dem eben Geschilderten entwickelte sich die sogenannte Lehnspyramide[8].

Wie schon erwähnt, verliert sich auch die Leibeigenschaft angesichts der Entwicklung des Lehnswesens unter Karl dem Großen (zwischen dem 8. und 9 Jahrhundert) ihre Bedeutung. Die Bauern, die ein Land zur Bewirtschaftung erhielten, waren im Gegensatz zu den Abhängigen, die aus dem alten Sklavenstand in die Leibeigenschaft gedrängt wurden, frei. Sie verzichteten allerdings auf ihre Rechte, um keinen Kriegsdienst mehr leisten zu müssen, und begaben sich in die Abhängigkeit eines Herrn. Ihr Grundherr versprach ihnen für die geleisteten Abgaben Schutz. Sie besaßen ein ähnliches Verhältnis wie die Hörigen, ihnen kamen auch die gleichen Verpflichtungen (und Abgaben) zu und demnach unterschieden sie sich kaum von ihnen[9].

Obwohl das Lehnswesen im ausgehenden Mittelalter und in der frühen Neuzeit seine Bedeutung verlor, blieb das Lehensverhältnis in vielen Ländern Europas (u.a. das Römische Reich und Deutschland) noch weit bis ins 19. Jahrhundert bestehen[10]

[1] Gudemann, Wolf-Eckhard: Bertelsmann Jugendlexikon in Farbe – Ausgabe 1999, Gütersloh 1999.

[2] Delacampagne, Christian: Die Geschichte der Sklaverei, Düsseldorf, Zürich 2004, S. 102.

[3] Delacampagne, Christian: Die Geschichte der Sklaverei, Düsseldorf, Zürich 2004, S. 102-105.

[4] Delacampagne, Christian: Die Geschichte der Sklaverei, Düsseldorf, Zürich 2004, S. 105.

[5] Leibeigenschaft. URL. http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761567780/Leibeigenschaft.html,o.D., gelesen am 07.10.2008.

[6] Lehnswesen. URL. http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/index,page=1177130.html, o.D., gelesen am 23.11.2008

[7] Aubel, Henning; Essmann, Elke; Jakob, Rainer: Duden – Schülerduden – Politik und Gesellschaft, Mannheim 2001, S.126.

[9] Delacampagne, Christian: Die Geschichte der Sklaverei, Düsseldorf, Zürich 2004, S. 106.

[10] Lehnswesen. URL. http://lexikon.meyers.de/wissen/Lehnswesen, 2008, gelesen am 23.11.2008

Wie du siehst, habe ich dir auch die Quellen mit angegeben, sodass ich mir die Dinge nicht vollkommen aus der Nase gezogen habe.
Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Lehnswesen und der Leibeigenschaft besteht demnach darin, dass das eine eine Institution darstellte, die systematische entwickelt wurde und das andere eine Übergangsform war. AUch waren die Arbeiter meistens unterschiedlicher Herkunft: WÄhrend die Leibeigenen von vorneherein eigentlich unfrei waren und zunehmend "Rechte" gewannen, waren die anderen meistens freie Bauern, die sich in den DIenst eines Herren stellten, um dem Kriegsdienst zu entgehen und zunehmend an Rechten verloren; somit glichen sie sich in ihrem gesellschaftlichen Stand fast, wenn auch nicht ganz. Am besten suchst du mal weiter im Forum, da steht eigentlich einiges:winke:. Und fühl dich nicht entmutigt, erst habe auch ich da nicht ganzg durchgeblickt!:grübel:
 
Die Grundherrschaft verlohr sich in dem Lehnswesen??? Also das ist mir neu, ich habe es so gelernt, dass beides zur selben Zeit abspielte. Also Lehnswesen meist für Adelige und dessen verpachtung von Leih an hörige Bauern nannte man Grundherrschaft??

Wäre sehr nett wenn Sie mir die falschen Textstellen bei mir aufweisen könnten...
Da ich meine Fehler nicht eindeutig sehe, auch leider nicht nach dem Lesen Ihres Textes.

P.S. Ich bin in der 11/1 und habe Geschichte GK

MfG
XxPeDxX
 
Ich erlaube mir, den oben angeklungenen Ausführungen wie "Die Grundherrschaft nennt sich auch die Leibeigenschaft" die folgenden Aussagen entgegenzuhalten:
http://www.geschichtsforum.de/372260-post73.html
http://www.geschichtsforum.de/372322-post81.html
http://www.geschichtsforum.de/372875-post88.html
Anm.: Nicht vom Threadtitel irritieren lassen; der Schwerpunkt der Ausführungen in den verlinkten Beiträgen liegt auf dem Mittelalter bzw. zumindest teilweise auf dem Mittelalter.

Zum referenzierten Buch von Christian Delacampagne erlaube ich mir zudem den Hinweis, daß dieses bzgl. historischer Kontextgenauigkeit nicht unkritisch gelesen werden sollte: Widerspruch : Münchner Zeitschrift für Philosophie
 
Mit freundlicher Unterstützung meines Geschichtslehrers:

*beim letzten Blatt links das heißt "Verknüpfung zum Lehnswesen"
*wenn de was nich lesen kannst, frag nach ;)
 

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Ich befasse mich momentan auch mit der mittelalterlichen Grundherrschaft. Im Zuge ihrer Entwicklung im späten Mittelalter ist immer wieder von einer Agrarkrise des 14./15. Jahrhunderts die Rede. Da ich in meiner Lektüre noch bei allgemeinen Darstellungen bin, war bisher noch keine genaue Erklärung zu dieser "Agrarkrise" zu finden. Bei den Darstellungen handelt es sich in erster Linie um das fränkische Regierungsgebiet sowie den ostdeutschen Raum.
Weiß jemand, was es mit der Agrarkrise auf sich hat? Ich weiß, dass die Bevölkerungszahl (durch die Pestausbrüche) sank, dass es Abwanderungen in Städte gab etc., weiß aber nicht, ob dies mit dem Wort Agrarkrise gemeint oder umschrieben ist.
 
Ich befasse mich momentan auch mit der mittelalterlichen Grundherrschaft. Im Zuge ihrer Entwicklung im späten Mittelalter ist immer wieder von einer Agrarkrise des 14./15. Jahrhunderts die Rede. Da ich in meiner Lektüre noch bei allgemeinen Darstellungen bin, war bisher noch keine genaue Erklärung zu dieser "Agrarkrise" zu finden...
Weiß jemand, was es mit der Agrarkrise auf sich hat? Ich weiß, dass die Bevölkerungszahl (durch die Pestausbrüche) sank, dass es Abwanderungen in Städte gab etc., weiß aber nicht, ob dies mit dem Wort Agrarkrise gemeint oder umschrieben ist.

Die Agrarkrise resultierte - vereinfacht gesagt - aus diesen Erscheinungen.
Hier eine Übersicht dazu: Einführung in die
Hier eine Arbeit dazu (auch wenn ich damit nicht in allen Punkten übereinstimme, aber es geht hierfür auch nur um Kapitel III): http://www.cbiotti.com/Uni/Wirtschaftsgeschichte/PSII_Mittelalter.pdf (S. 10 ff.)
Und hier einige Veranschaulichungen dazu: Das Spätmittelalter: Die spätmittelalterliche Agrarkrise | Abteilung für Mittelalterliche Geschichte der Universität Tübingen
 
Lehnswesen und Grundherrschaft im Zusammenhang

Hey Leute!
In der Schule behandeln wir gerade das Thema des Lehnswesens und der Grundherrschaft...
Ich weiß, wie diese beiden Systeme funktionieren:
Lehnswesen:
König ist der oberste Lehnsherr, er verleiht Land an die Kronversallen, diese schulden ihm dafür Abgaben bzw Kriegsdienste, und das geht dann immer weiter...
Grundherrschaft:
Der Grundherr stellt seinen Hörigen Land zur Verfügung, diese Schulden ihm dafür Abgaben usw...

Aber wie gehören diese beiden Systeme zusammen?

Und da habe ich gleich noch eine Frage:
Wir haben im Unterricht gelernt, dass unfreie Bauern keinen Kriegsdienst mehr leisten mussten. Aber freie Bauern mussten es. Wieso konnte denn der Grundherr über die freien Bauern bestimmen?

Es wäre echt super, wenn mir das jemand erklären könnte. Dann steht mir zur nächsten Geschichtsklausur auch nichts mehr im Weg.
 
Zunächst eine allgemeine Information dazu: Die Fragestellung wurde an ein diesbezüglich bereits bestehendes Thema angehangen...

Und da habe ich gleich noch eine Frage:
Wir haben im Unterricht gelernt, dass unfreie Bauern keinen Kriegsdienst mehr leisten mussten. Aber freie Bauern mussten es. Wieso konnte denn der Grundherr über die freien Bauern bestimmen?

Das hatte weniger etwas mit Bestimmen zu tun, sondern eher damit, daß Freie (allgemein, nicht nur Bauern) voll rechts- und waffenfähig (das gehörte zusammen) waren. Für den Kriegsdienst bedeutete dies, daß eben nur derjenige zu diesem befähigt wurde, der auch waffenfähig, ergo ein freier Mann war. Die einzige diesbezügliche Ausnahme stellten jene unfreien Dienstmannen dar, welche explizit ihrem Herrn geburtsständisch (wenn man es denn so scharf benennen will) zum Waffen- und damit mithin auch zum Kriegsdienst bestellt waren - aus diesen ursprünglich unfreien Dienstmannen/-leuten entwickelte sich später im Heiligen Römischen Reich der Stand der Ministerialen bzw. der Ministerial- oder Dienstadel.
 
Lehnswesen:
König ist der oberste Lehnsherr, er verleiht Land an die Kronversallen, diese schulden ihm dafür Abgaben bzw Kriegsdienste, und das geht dann immer weiter...

Nur eine kleine Anmerkung:

Das war übrigens auch nicht überall gleich mit dem "...das geht dann immer weiter...". Für das heilige römische Reich dürfte das so einigermaßen zutreffen, in England war die Beziehung zwischen dem König und den "Untervasallen" viel enger. Im Prinzip erhielt jeder sein Lehen vom König. Für den König war damit auch der Zugriff auf seine Vasallen einfacher.

Viele Grüße

Bernd
 
Nur eine kleine Anmerkung:

Das war übrigens auch nicht überall gleich mit dem "...das geht dann immer weiter...". Für das heilige römische Reich dürfte das so einigermaßen zutreffen, in England war die Beziehung zwischen dem König und den "Untervasallen" viel enger. Im Prinzip erhielt jeder sein Lehen vom König. Für den König war damit auch der Zugriff auf seine Vasallen einfacher.

Ja, das ist dabei ganz wichtig; da hast Du Recht :yes:



@NoPanik:
Bei der vorrangigen Bindung an den König als obersten Lehnsherren, der alle anderen Lehensbindungen nachgeordnet waren, wie sie sich in England und Frankreich durchsetzte, spricht man von Ligesse.
Im Heiligen Römischen Reich berief sich zwar z.B. 1184 Friedrich I. Barbarossa noch auf die Ligesse, die Entwicklung verlief jedoch gegensätzlich: es bestand zudem - bereits durch Konrad II. (1037) und Lothar III. (1136) sanktioniert - eine Festschreibung zur Vererblichkeit und Unentziehbarkeit der Lehen sowie ein Zwang zur Wiederverleihung erledigter Lehen (also wenn der Lehensmann ohne rechtmäßigen Erben stirbt).
 
kann mir jemand vielleicht noch erklären handgang ist und was passiert wenn der lehensherr oder der lehensmann stirbt? was passiert dann mit dem Lehen?

danke im vorraus !
 
Kann mir jemand vielleicht noch erklären was der Handgang ist...?

Zum Handgang siehe diesen Thread: http://www.geschichtsforum.de/f44/der-sachsenspiegel-als-bildquelle-deutung-einer-geste-28015/

was passiert wenn der Lehnsherr oder der Lehnsmann stirbt? Was passiert dann mit dem Lehen?

Wenn der Lehnsherr stirbt, erbt das Lehen sein Erbe, der es wieder neu vergibt, i.d.R. an denjenigen, an den es schon zuvor vergeben war.
Wenn der Lehnsmann stirbt, wird das Lehen i.d.R. an den Erben des Lehnsmanns weitergeben, vielleicht aber auch einem Kloster gestiftet.
 
kann mir jemand vielleicht noch erklären handgang ist...

Ganz kurze Schnellerklärung: Ein Freier begibt sich in dei Abhängigkeit eines anderen (mächtigeren) Freien; dafür erhält er als dessen Vasall (Lehensmann) Unterhalt und Schutz. Diesen Vorgang nennt man Kommendation; besiegelt wird diese Kommendation dadurch, daß der zukünftige Vasall seine gefalteten Hände in die Hände seines künftigen Lehensherrn legte und dieser daraufhin die Hände des Vasallen umschloß. Das nennt man Handgang.

...was passiert wenn der lehensherr oder der lehensmann stirbt? was passiert dann mit dem Lehen?

Das Thema hatten wir erst kürzlich in einem anderen Thread :fs:
ich selbst schrieb:
...
Beim Tod des Lehensmannes (Mannfall) fällt das Lehen an den Lehensherrn zurück - man spricht dann von einem "erledigten Lehen", welches neu vergeben werden kann. Ausnahme: Ist das Lehen erblich, so muß es an den rechtmäßigen Nachfolger (Erbe) des Lehensmannes neu vergeben werden!
Achtung: Es gab auch Lehen, welche auf Lebzeit des Lehensherren ausgegeben waren. Beim Tod des Lehensherren (Herrnfall) fiel das Lehen dann an dessen Erben zurück (welche dann entschieden, ob sie es erneut vergeben oder nicht)!

...

PS(EDIT): Das war jetzt wohl wieder einmal doppelt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Lehen

Nachdem das HRR deutscher Nation in erbliche Herzogtümer und Grafschaften aufgeteilt war, frage ich mich, welche Lehen ein gewählter König den vergeben konnte - blieben doch eigentlich nur die Ländereien aus seiner "Mitgift" also die er vor seiner Wahl zum König hatte.

Wie war das genau ?
 
Im Heiligen Römischen Reich existierte - im Gegensatz bspw. zu England oder Frankreich - diesbezüglich eine besondere Sachlage.

Grundsätzlich war auch der römisch-deutsche Herrscher trotz allem oberster Lehnsherr, der seine nächsten Vasallen (eben die Kronvasallen) mit sämtlichen Lehen ausstattete, d.h., diesen Kronvasallen Land, Rechte etc. verlieh. Die Kronvasallen verliehen ihrerseits an ihre (Unter-)Vasallen weiter - so weit, so klar.

Jetzt wird's spannend: zunächst ist für das HRR hervorzuheben, daß die Vasallen die Erblichkeit der Lehen durchsetzen konnten, d.h., starb der Lehensmann, so fiel das Lehen nicht - wie ursprünglich einmal Praxis und Gewohnheit - an den Lehnsherren zurück, sondern mußte an den bzw. die rechtmäßigen Erben des Lehensmannes neu vergeben werden. Dies änderte sich ab dann erst in dem Fall, daß rechtmäßige Erben bzw. Erbberechtigte fehlten; denn dann lag erneut ein erledigtes Lehen vor, welches an den (obersten) Lehensherren zurückfiel.
Und hier tritt der zweite Punkt dazu: neben der Erblichkeit konnten die Vasallen im HRR auch dahingehend ihre Interessen durchsetzen, daß erledigte Lehen nicht wie beschrieben an den Lehnsherren zurückfielen. Es setzten sich der sogenannte Leihezwang und die Unentziehbarkeit erledigter Lehen durch: auch für ein erledigtes Lehen durfte der oberste Lehnsherr nicht mehr nach eigenem Gusto entscheiden, ob er es überhaupt wieder neu vergeben wollte. Er mußte ein erledigtes Lehen neu vergeben, d.h., ein neuer Lehensmann erhielt jenes - eigentlich erledigte - Lehen.

Grundsätzlich aber verfügte der römisch-deutsche Herrscher über alle Ländereien des Reiches - trotz Erblichkeit sowie Leihezwang und Unentziehbarkeit erledigter Lehen -, die er zum Lehen gibt (ergo verleiht). In Kurzform: erbliche Lehen wurden bestätigt, erledigte Lehen neu vergeben - so war (vereinfacht ausgedrückt) das Lehensrecht.

Was Dich wahrscheinlich irritiert, ist die zeitliche Entwicklung, wie sie v.a. seit dem Spätmittelalter abläuft: die Landes- bzw. Territorialherrschaft verfestigt sich immer mehr, und die o.g. Punkte bzgl. Erblichkeit etc. führen zudem zu Erblanden und Hausmacht von Fürsten wie überhaupt der Adelsgeschlechter. Als diese Entwicklung jedoch erreicht war, ergab sich aus den genannten Punkten - wie zudem auch aus entsprechenden Erbverträgen u. dgl. - ehedem, daß es i.d.S. die traditionelle mittelalterliche Lehensvergabe so nicht mehr gab bzw. so auch gar nicht mehr geben konnte.
 
Nachdem das HRR deutscher Nation in erbliche Herzogtümer und Grafschaften aufgeteilt war, frage ich mich, welche Lehen ein gewählter König den vergeben konnte - blieben doch eigentlich nur die Ländereien aus seiner "Mitgift" also die er vor seiner Wahl zum König hatte.

Wie war das genau ?
In der Hauptsache hat timotheus Recht. Es gibt ein paar kleinere Ausnahmen, wenn eine Linie ausstarb.

So kam es auch in der Frühen Neuzeit noch (1771) zur Einziehung der Ortenau, welche vom Kaiser bloß der katholischen Linien (Baden-Baden) des Hauses Baden zu Lehen gegeben wurde. Während Markgraf Karl Friedrich die übrigen Territorien Baden-Badens erbte, fiel die Ortenau zurück an den Kaiser. Ich glaube der Fall der Ortenau hat was mit dem Mannlehen zu tun.

Ich muss nochmal schauen, aber grundsätzlich mussten bis zum Ende des HRR die Reichsfürsten eine Summe, eine Art Verwaltungsgebühr, für die Wiederbelehnung zahlen. Hatte Kurfürst Friedrich IV. von Brandenburg (Friedrich II. in Preußen), in seiner Ingnorierung kaiserlicher Autorität, das allerdings unterlassen, soll dies von seinem Nachfolger wieder gezahlt worden sein.
 
Königreiche Burgund Italien und Böhmen

Wie war in diesem ZUsammenhang die Lehensbeziehung zu Italien, Böhmen und Burgund zu sehen ? War der Deutsche König als designierter römischer Kaiser diesen als Lehnsherr "vorgesetzt" ?
 
Wie war in diesem ZUsammenhang die Lehensbeziehung zu Italien, Böhmen und Burgund zu sehen ? War der Deutsche König als designierter römischer Kaiser diesen als Lehnsherr "vorgesetzt" ?

Das Heilige Römische Reich - der Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Mittelalter bis zum Jahre 1806 - bestand ab dem Jahr 1032 aus drei Reichsteilen, welche ihrerseits Königreiche waren: Ostfrankenreich (deutscher Reichsteil), Italien (das frühere Regnum Langobardorum) und Burgund (genauer Königreich Arelat und nicht zu verwechseln mit dem Herzogtum Burgund, welches seinerseits zu Frankreich gehörte).

Dies bedeutet: der ostfränkische/deutsche König (obwohl die Bezeichnung "deutsch" bzgl. des Königs nicht ganz historisch korrekt ist) wurde - eben als designierter Aspirant auf den römischen Kaisertitel - ebenfalls auch zum langobardischen/italienischen König sowie zum burgundischen/arelatischen König (zuletzt Karl IV. 1365) gekrönt. Die außerhalb des ostfränkischen Teilreiches gelegenen Reichsgüter besaßen dabei formelle Eigenständigkeit; es war also kein auswärtiger König vorgesetzt o.ä., sondern der eigene Herrscher (König von Italien bzw. König von Burgund) war eben zugleich auch ostfränkischer König und ggf. - sofern er dies tatsächlich auch erreicht hatte (denn das wurde er nicht automatisch; und es schaffte auch nicht jeder König) - eben auch römischer Kaiser.

Böhmen war zunächst ein Herzogtum, hatte jedoch - schon sprachbedingt - eine Sonderstellung inne. Die Historiker sind sich bis heute nicht ganz einig, ob eine völlige Zugehörigkeit des Landes zum Reich oder lediglich eine persönliche Lehensabhängigkeit des Herzogs bestand.
Die Zugehörigkeit Böhmens zum Reich wie auch der Reichsfürstenrang des böhmischen Herrschers sind unstrittig: die Investitur (Amtseinweisung) des Herzogs erfolgte entsprechend der der anderen Reichsfürsten auch, nämlich durch den König/Kaiser; und der Herzog gehörte (sogar später als König) zum Kurfürstenkollegium.
Die "verfassungsrechtliche" Sonderstellung zeigt sich in etwa wie folgt: Wahl und Inthronisierung erfolgten in Prag, es gab zudem keinerlei Reichsgut, königliche Umritte und Aufenthalte ebensowenig, und der Prager Bischof unterstand dem Herzog.
Die Erhebung des Herzogs zum König von Böhmen - erstmals 1085, erblich ab 1198 - unterstrich bzw. formalisierte diese Sonderstellung Böhmens im Reich.
 
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