Politischer Zustand Bayerns nach 1871

Ruthenus

Mitglied
Ich habe verstanden, dass ich zu wenig über die Beziehungen zwischen dem Kaiserreich und den "Mitgliedstaaten", z.B. Bayern, weiß. Gab es eine eindeutige Aufteilung der Befügnisse zwischen Berlin und München? War Bayern im Zeitabschnitt 1871-1918 finanziell unabhängig? Oder im Gegenteil spielte die Wittelsbachmonarchie nur eine Schmuckrolle und war politisch gewichtslos?

Ich stelle mir kaum vor, wie und aus welchen Gründen während der Vereininung Deutschlands unter der preußischen Krone die bayerischen Könige ihre Macht ohne beträchtlichen Widerstand Preußen übernehmen ließen. Was war das wirkliche Verfahren der Machtübernahme? War es ein freiwilliger Ausgleich oder eine aufgezwungene Fügung?
 
Gab es eine eindeutige Aufteilung der Befügnisse zwischen Berlin und München?
Ja, die Befugnisse und Sonderrechte wurden vertraglich geregelt.

War Bayern im Zeitabschnitt 1871-1918 finanziell unabhängig?
Kommt darauf an, was du mit "finanziell unabhängig" meinst. Bayern war nicht angewiesen auf Zahlungen aus dem Reich, war aber finanz-, fiskal- und wirtschaftspolitisch nicht unabhängig vom Reich.

Oder im Gegenteil spielte die Wittelsbachmonarchie nur eine Schmuckrolle und war politisch gewichtslos?
Nein, Bayern war nach Preußen das zweitgrößte Land des Reiches, dementsprechend groß waren auch die Zugeständnisse, die im Rahmen eines Anschlusses Bayerns an das deutsche Reich mit den Reservatrechten gemacht wurden.

Ich stelle mir kaum vor, wie und aus welchen Gründen während der Vereininung Deutschlands unter der preußischen Krone die bayerischen Könige ihre Macht ohne beträchtlichen Widerstand Preußen übernehmen ließen.
Den Widerstand gab es nicht wirklich. Im "Vertrag, betreffend den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes" wurden die entsprechenden Regulairen festgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank, nun ist es mir meistens klar. So stellt's sich raus, dass die speziellen Rechte (Reservatrechten) in politischem Bereich lagen, mit Ausnahme der Bier- und Branntweinsteuer. Wie wurden andere Steuern geregelt? Da Reservatrechte keine Erwähnung davon enthielten, mußten diese Umstände vielleicht für alle Mitgliedstaaten gleich sein. Aus welchen Vorräten sollte dann Ludwig II. Neuschwanstein und andere Zauberschlösser spendieren?
 
Wie wurden andere Steuern geregelt?
Alles was nicht in den Reservatrechten oder im Vertrag zwischen Bayern und Preußen geregelt wurde, galt für alle Länder des Deutschen Reiches gleich. Im Deutschen Reich gab es Steuern, die direkt oder indirekt auf den unterschiedlichesten Ebenen ankammen, bei den Komunen, den Ländern, oder eben in der Reichskasse.

Aus welchen Vorräten sollte dann Ludwig II. Neuschwanstein und andere Zauberschlösser spendieren?
Na aus seinen privaten Mitteln natürlich. Neuschwanstein war kein Staatsbau.
 
@Ruthenus

Bis zur Erzbergerschen Reichsfinanzreform von 1920 war die Finanzhoheit des Deutschen Reiches auf die indirekten Steuern/Zölle beschränkt (s. z.B. Zollvereinsvertrag), es gab bei den indirekten Steuern ein paar Ausnahmen, gemeinsame Erhebung und Aufteilung. Die direkten Steuern z.B. Einkommenssteuern wurden von den Bundesstaaten erhoben verwaltet (nicht einheitlich), darüber hinaus gab es auch kommunale Steuern. Die Bundesstaaten überwiesen in einem bestimmten Verhältnis sog. Matrikularumlagen, manche schreiben auch Matrikularbeiträge, an den Haushalt des Reiches. Das Reich war also "Kostgänger" der Bundesstaaten.

Wenn ein Bundesfürst, also z.B. L. II., Schlösser bauen wollte, hatte er in dieser Zeit zur Finanzierung, Lili erwähnte es schon:

- sein privates Vermögen "Schatulle"
- Apanagen
- die Einnahmen etwaiger Dominalgüter
- bei Ludwig kamen noch Dotationen hinzu

M.
 
Die Bundesstaaten überwiesen in einem bestimmten Verhältnis sog. Matrikularumlagen, manche schreiben auch Matrikularbeiträge, an den Haushalt des Reiches. Das Reich war also "Kostgänger" der Bundesstaaten.


Gab es da nicht eine Rückumlage, die in Summe über alle Staaten für das Reich ungefähr die Matrikularumlagen in der Höhe erreichten, bzw. geringe Differenzen verblieben?

Mir ist aber nicht klar, ob die Transferleistungen in den einzelnen Staatshaushalten zweckgebunden waren.Vermutlich dürften sie das gewesen sein, aber ich habe kein Beispiel zur Hand (hier nur gesamt 1902):
 

Anhänge

  • 1.jpg
    1.jpg
    188,9 KB · Aufrufe: 558
Die Bundesstaaten überwiesen in einem bestimmten Verhältnis sog. Matrikularumlagen, manche schreiben auch Matrikularbeiträge, an den Haushalt des Reiches. Das Reich war also "Kostgänger" der Bundesstaaten.
Kommt drauf an wann, ab Reichsgründung bis 1879, ja (ich habe irgendwas mit einem Viertel der Reichseinnahmen im Kopf, frag mich aber nicht woher ich das habe). Durch die Einführung der Schutzzölle und diverser neuer indirekter Steuern verloren die Matrikularumlagen aber an Bedeutung für die Reichsfinanzen. Das bestimmte Verhältnis berechnete sich übrigens anhand der Anzahl der Einwohner.

Gab es da nicht eine Rückumlage, die in Summe über alle Staaten für das Reich ungefähr die Matrikularumlagen in der Höhe erreichten, bzw. geringe Differenzen verblieben?
Mir ist keine bekannt. Exemplarisch mal das "Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872" - zumindest dort ist nichts von einer Rückumlage erwähnt.
 
zumindest dort ist nichts von einer Rückumlage erwähnt.

Vielleicht habe ich mich zu ungenau ausgedrückt: "Rückumlage" sollte das wirtschaftliche Ergebnis beschreiben.

Die Haushaltsstatistik weist im Ergebnis aus, dass die Zahlungen an und vom Reich ungefähr ausgeglichen waren, also keine wesentlichen Transferüberschüsse nach der einen oder anderen Seite bestanden.

Siehe Tabelle oben.:winke:
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht habe ich mich zu ungenau ausgedrückt: "Rückumlag" sollte das wirtschaftliche Ergebnis beschreiben.
Aaaaahhhhh, ok, ja, wenns mal wieder länger dauert. :autsch: :D

Die Haushaltsstatistik weist im Ergebnis aus, dass die Zahlungen an und vom Reich ungefähr ausgeglichen waren, also keine wesentlichen Transferüberschüsse nach der einen oder anderen Seite bestanden.
Das sind Reichsausgaben, die durch die Länder ausgeschüttet werden, bspw. bestimmte Militärausgaben bzw. Anteile an den Reichseinnahmen. Teilweise wurden in diese Transferzahlungen auch bereits von den Matrikularbeiträgen im vorraus verrechnete Einnahmenanteile mit aufgenommen, so bspw. der Anteil am Postüberschuss.
 
Die Matrikularumlagen wurden, wie Lili schrieb, tw. saldiert abgeführt, d.h. es wurden Ausgaben der Bundesstaaten gegengerechnet.

Hinzu kam ab 1879 die sog. "Franckensteinsche Klausel", die das System der Matrikularbeiträge noch mehr komlizierter werden ließ (galt 1902 noch).

@silesia

könntest Du das mit "Rückumlage" gemeint haben, denn die Saldierung wäre ja dann sozusagen eine "Vorumlage"? <= Sorry, der Begriff ist suboptimal, aber mir fiel kein besserer ein.

M.

Vergl. auch hier:

Deutsche Geschichte: 1866 - 1918 ; 2 ... - Google Bücher
 
Hinzu kam ab 1879 die sog. "Franckensteinsche Klausel", die das System der Matrikularbeiträge noch mehr komlizierter werden ließ (galt 1902 noch).

@silesia
könntest Du das mit "Rückumlage" gemeint haben, denn die Saldierung wäre ja dann sozusagen eine "Vorumlage"? <= Sorry, der Begriff ist suboptimal, aber mir fiel kein besserer ein.

Ganz genau! Letztlich ging es mir auch nur um die Verrechnung, nicht um zeitliche oder sachliche Reihungen.

Die Transferbilanz war demnach ungefähr ausgeglichen, die verbleibenden Reichseinnahmen waren für das Militär und ein paar weitere Ausgaben.
 
Zurück
Oben