Außenpolitik des Deutschen Reiches und der Bundesstaaten

Eine "Kommunistenherrschaft" in Sachsen ist mir auch unbekannt. Du wirst die kurzzeitige SPD-KPD Koalition meinen. Aber OT ist dies sowieso.

Kurz zur Klärung des Sachverhalts: Mit der katastrophalen wirtschaftlichen Lage im Jahr 1923 wuchs in Sachsen wie im übrigen Reichsgebiet die Unzufriedenheit der Bevölkerung. Im Oktober 1923, auf dem Höhepunkt der Krise, traten zwei Kommunisten in das Minderheitenkabinett des sächsischen Ministerpräsidenten Erich Zeigner (SPD) ein.

Aus Furcht vor einem kommunistischen Umsturz forderte Reichskanzler Gustav Stresemann die Landesregierung ultimativ zum Rücktritt auf. Als diese sich weigerte, verfügte Reichspräsident Friedrich Ebert - gestützt auf Artikel 48 - die Auflösung der sächsischen Regierung. Wie schon 1920 beim Kapp-Putsch kam es zu einem von der KPD befeuerten Generalstreik und zu von ihr aufgestellten "proletarischen Hundertschaften", was die in Sachsen einmarschierenden Verbände der Reichswehr erstickten, die bis zum 6. November 1923 ganz Sachsen besetzten.
 
Verwechselst du gerade Föderalismus mit Autonomie?

Nein, die BVP wollte durchaus weitestgehende Autonomie. Bloß weil die Partei föderalistisch ausgerichtet war (was sie sicherlich auch war) war ihr Ziel doch die möglichst weitgehende Autonomie Bayerns.

Obwohl die Weimarer Republik grundsätzlich anerkannt wurde, favorisierte die BVP einen deutschen Staatenbund mit umfassender bayerischer Eigenstaatlichkeit und die Wiedergewinnung traditioneller Sonderrechte.
Bayerische Volkspartei (BVP)

Für mich hört dich das nach Autonomie und nicht nach bloßen Föderalismus an.
 
Nein, die BVP wollte durchaus weitestgehende Autonomie. Bloß weil die Partei föderalistisch ausgerichtet war (was sie sicherlich auch war) war ihr Ziel doch die möglichst weitgehende Autonomie Bayerns.


Bayerische Volkspartei (BVP)

Für mich hört dich das nach Autonomie und nicht nach bloßen Föderalismus an.
Was aber niemals eine Lossagung von der Heteronomie des Reiches beinhaltete, dementsprechend kann es sich auch nicht um Autonomiebestrebungen handeln. Vielmehr nennt sich das dann nun mal Föderalismus, da kann man noch so viel selektiv zitieren, die Maus beißt da schlicht keinen Faden ab.
 
Was aber niemals eine Lossagung von der Heteronomie des Reiches beinhaltete, dementsprechend kann es sich auch nicht um Autonomiebestrebungen handeln. Vielmehr nennt sich das dann nun mal Föderalismus, da kann man noch so viel selektiv zitieren, die Maus beißt da schlicht keinen Faden ab.

Föderalismus ist in meinen augen die Stärkung der Bundesstaaten gegenüber der Zentralgewalt, die Forderung nach einem deutschen Staatenbund ist in meinen Augen eine Lossagung vom Einheitsstaatsgedanken hin zum Gedanken der autonomen Selbstverwaltung mit der Wahrnehmung traditioneller Rechte in einer Konföderation unabhängiger Staaten.

Wegen dem selektiven zitieren: Das ist der einzige Satz der sich in diesem Text auf die "Idealform" dh. auf ihr Ziel bezüglich der Staatsform bezieht. Somit zietiere ich auch nur diesen Satz. Der Satz davor,

Die BVP entwickelte ein eigenständiges, auf katholischen Fundamenten beruhendes Parteiprogramm mit deutlich konservativer und föderalistischer Akzentuierung.

bezieht sich primär auf das was ich auch eingeräumt habe. Nämlich, dass sie durchaus auch föderalistische Tendenzen hatte, die sich realpolitisch umsetzten ließen, aber immer mit dem Gedanken an eine endgültige Aufspaltung des deutschen Bundesstaates in einen deutschen Staatenbund.
 
Du kannst mir kaum erzählen, dass der deutsche Bund oder die EU föderale Bundesstaaten waren/sind. Ein Staatenbund ist immer eine Vereinigung Voll-oder Teilsouveräner Staaten und das hat nichts mit Föderalismus zu tun.
 
Du kannst mir kaum erzählen, dass der deutsche Bund oder die EU föderale Bundesstaaten waren/sind. Ein Staatenbund ist immer eine Vereinigung Voll-oder Teilsouveräner Staaten und das hat nichts mit Föderalismus zu tun.

Der Norddeutsche Bund, bzw. das Deutsche Reich sollen keine föderalen Staaten bzw. Staatsgebilde gewesen sein?

Lies mal hier:

"Verfassung des Norddeutschen Bundes

vom 16. April 1867
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen, Seine Hoheit der Herzog zu Sachsen-Altenburg, Seine Hoheit der Herzog zu Sachsen-Koburg und Gotha, Seine Hoheit der Herzog von Anhalt, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, Ihre Durchlaucht die Fürstin Reuß älterer Linie, Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie, Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe, Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe, der Senat der freien und Hansestadt Lübeck, der Senat der freien Hansestadt Bremen, der Senat der freien und Hansestadt Hamburg, jeder für den gesammten Umfang ihres Staatsgebietes, und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein, für die nördlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen des Norddeutschen führen und wird nachstehende Verfassung haben.
[SIZE=+1]I. Bundesgebiet[/SIZE]Art. 1. Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck,Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck,Bremen, Hamburg, und aus den nördlich vom Main belegenen Theilen des Großherzogthums Hessen. ..."

Verfassung des Norddeutschen Bundes (1867)

und hier:

documentArchiv.de - Verfassung des Deutschen Reichs ["Bismarcksche Reichsverfassung"] (16.04.1871)

Wenn das keine föderalen Verfassungen waren, was dann?


M.
 
Der Norddeutsche Bund, bzw. das Deutsche Reich sollen keine föderalen Staaten bzw. Staatsgebilde gewesen sein?

Lies mal hier:

"Verfassung des Norddeutschen Bundes


Wenn das keine föderalen Verfassungen waren, was dann?


M.


Hinweis:
Der Threaderöffner und Melchior sprechen vom Kaiserreich/Nd.Bund nach 71/66
Youngarkas meint den Deutschen Bund bis 1866
 
Hinweis:
Der Threaderöffner und Melchior sprechen vom Kaiserreich/Nd.Bund nach 71/66
Youngarkas meint den Deutschen Bund bis 1866

Ich verstehe nicht ganz, was du damit sagen willst. Alle deutschen Staatsgebilde nach 1815 waren föderale Staaten, sei es der Deutsche Bund, der Norddeutsche Bund oder das wilhelminische Kaiserreich. Allerdings war das föderale Band des Kaiserreichs fester geknüpft, als das des sehr locker zusammengefügten Deutschen Bundes.
 
Ich verstehe nicht ganz, was du damit sagen willst. Alle deutschen Staatsgebilde nach 1815 waren föderale Staaten, sei es der Deutsche Bund, der Norddeutsche Bund oder das wilhelminische Kaiserreich. Allerdings war das föderale Band des Kaiserreichs fester geknüpft, als das des sehr locker zusammengefügten Deutschen Bundes.

Der deutsche Bund war eben kein Bundesstaat sondern ein Staatenbund. Den Unterschied kann man bei Wikipedia durchlesen. Der Unterschied wird gerne übersehen, ist aber wichtig für das Selbstverständnis der folgenden Gebilde. Die Staaten waren eigenständig (souverän), arbeiteten aber in bestimmten Bereichen zusammen (Zollpolitik, Militär). Aus diesem Grund war die Enttäuschung in den nationalen Kreisen nach dem Befreiungskrieg auch so groß, schließlich hatte man auf ein geeintes Deutschland gehofft und nicht auf eine Territoriale Zersplitterung. Der Norddeutsche Bund war ab 1867 ein Bundesstaat, letztendlich als Vorform des Deutschen Reiches.
 
Kissinger diktat

Hat jemand ne gute Seite für Quellenanalysen? ich suche eine für das Kissinger Diktat und die Emser Depesche.
 
Lilli schrieb:
Du meinst vermutlich die Affaire rund um den Kaiserbrief - das war kein dazukaufen "der Bayern", sondern private Zahlungen an Ludwig II.

... die dazu dienten, Ludwig sein Einverständnis dafür zu geben, damit er Wilhelm die Kaiserkrone anträgt. Das hat er sich teuer bezahlen lassen; sein Oberhofmeister Graf Hohnstein wurde gleich mitbedacht.

Bayern hatte zunächst für sein Ja zur Umgestaltung des Reichs territoriale Konzessionen eingefordert. Des Weiteren wurden auch eine Anzahl von reservatsrechten verlangt; in der Sache ging es darum, das Bayern, entgegn der öffentlichen Meinung, seine staatliche Selbständigkeit erhalten sehen wollte. Bayern konnte sich schließlich wie Württemberg auch Post- und Telegraphenrechte sichern; vor allem wurde aber mit diesen Staaten eine Militärkonvention abgeschlossen. Des weiteren durfte bayern eigene gesandte bei ausländischen Regierungen unterhalten; diese hatten aber mit den Vertretern des Reichs zusammenzuarbeiten. Und niht ganz zuverachten: Bayern wurde zugesichert auf die Rückführung der Düsseldorfer Gemädegalerie nach Berlin zu verzichten. Dieser Bestand bildet heute den Grundbestand der Pinakothek. Es waren viele bayrische Befindlichkeiten zu berücksichtigen, ehe das Reich aus der Taufe gehoben werden konnte.

Mommsen, Das Ringen um den nationalen Staat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch diese Begebenheit. Als der württembergische Gesandte Linden in Petersburg den deutschen Gesandten darüber informierte, das er sich darum bemühe, einen Prinzen des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach für den bulgarischen Thron ins Gespräch zu bringen, herrschte in Berlin helle Empörung. Caprivi verwies auf die Verfassung, der es des Diplomaten der Bundesstaaten verbot, auf eigene Faust Außenpolitik zu betreiben. Von Linden musste dann auch ziemlich seine Koffer packen und wurde durch Varnbüler ersetzt.
 
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