Zugangsbeschränkungen für Senatoren zu senatorischen Provinzen?

Afkpu

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Vorweg, ich habe die unterschiedlichen Threads zu den Provinzen und den Reformen zur Struktur durch Augustus überflogen und keine Antwort zu meiner spezifischen Frage gefunden.

Des Weiteren habe ich das mir einzige momentan vorliegende Werk: Claude Lepelly : Rom und das Reich im Bezug auf die Fragestellung angsehen und bin ebenfalls nicht fündig geworden.

Zur Problematik: Ich lese momentan einen eigentlich ganz guten Roman (natürlich auch mit Schwächen), welcher im Jahr 49. n. Chr angesiedelt ist. Die Hauptpersonen befinden sich zurzeit auf Kreta auf dem Weg nach Gortyna und einer der beiden ist Senator.

Nun wurde eben diesem Senatpr mitgeteilt er bräuchte eine Erlaubnis des Kaisers um die Provinz zu betreten, da ich in diesem Bereich wenig Ahnung habe, würde diese Regelung nicht eher auf kaiserliche Provinzen zutreffen im Geiste der "Machtballung" in den rändlichen Provinzen aus denen man ungewollte Angehörige des Senatprenstandes fernhalten wollte? Oder durfte ein Senator im 1. Jh. nach Christus nicht ohne Erlaubnis des Kaisers privaten Geschäften nachgehend nach Kreta schippern? (Welches laut meinem Wissenstand eine senatorische Provinz war).

Hat zu dieser Fragestellung vllt noch jmd Literatur zur Hand? Nachdem ich mich heute nacht aus dem Bett gequält habe um zu untersuchen ob ich einen Fehler im Buch gefunden habe, nagt diese Frage immer noch an mir.
 
Kreta gehörte zur Provinz "Creta et Cyrene" und war tatsächlich eine senatorische Provinz mit der Hauptstadt Gortyn. Der Statthalter war also selbst Senator.

Eine Zugangsbeschränkung für Senatoren ist für Ägypten bekannt. Hätte es so eine Beschränkung auch für andere, sogar senatorische, Provinzen gegeben, müsste sie eigentlich nicht immer für Ägypten extra betont werden (z. B. Cassius Dio 51,17).
Es war aber anscheinend tatsächlich so, dass alle nichtdienstlichen Reisen eines Senators in eine Provinz (ausgenommen Sizilien und Gallia Narbonensis) der Genehmigung des Kaisers und des Senats bedurften (Jochen Bleicken, Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches; Werner Dahlheim, Geschichte der Römischen Kaiserzeit, S. 44). Keine Ahnung, auf welche Quellen sich das stützt.
 
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Ich werde einfach in den genannten Büchern nachforschen, du hast mir auf jeden Fall schon weitergeholfen :). Und ich bin mir bewusst, dass Kreta und Kyrene in der Kaiserzeit zusammen gehörten, das letzte mal Verwaltungsmäßig geteilt wurden sie unter Antonius wenn ich mich nicht irre? Irgendetwas bzgl. einer Schenkung in/von Kyrene an Kleopatra VII. schwirrt mir da im Kopf. Aber falls jmd Quellen hat bin ich natürlich auch dankbar.
 
So ähnlich. Die Cyrenaica wurde 74 v. Chr. eine römische Provinz, aber 66 v. Chr. dann mit Creta vereinigt. 34 v. Chr. schenkte Marcus Antonius die Cyrenaica aber seiner Tochter Kleopatra Selene, die dort formal Königin wurde. 30 v. Chr. wurde die Cyrenaica dann wieder römisch und der alte Zustand wiederhergestellt.
 
Wer suchet, der findet: Mittlerweile habe ich den quellenmäßigen Beleg gefunden, nämlich bei Cassius Dio:
Cassius Dio (52,42) berichtet, dass Augustus die Bestimmung einführte, dass Senatoren nur mit seiner Genehmigung oder auf seinen Befehl Italien verlassen durften. Weiters erwähnt er, dass diese Bestimmung noch zu seiner Zeit gegolten habe, ausgenommen seien nur Sizilien und Gallia Narbonensis.
 
Cassius Dio (52,42) berichtet, dass Augustus die Bestimmung einführte, dass Senatoren nur mit seiner Genehmigung oder auf seinen Befehl Italien verlassen durften. Weiters erwähnt er, dass diese Bestimmung noch zu seiner Zeit gegolten habe, ausgenommen seien nur Sizilien und Gallia Narbonensis.
ich nehme an, dass diese Regelung recht rasch aufgegeben wurde im Verlauf der Kaiserzeit - finden sich doch senatorische Besitztümer über das ganze Imperium verstreut.
könnte es sein, dass zu Augustus Zeit diese Regelung mit Anwesenheitspflicht im römischen Senat zu tun hatte, also womöglich temporär war (also auf bestimmte Zeiten begrenzt)? Etwas merkwürdig wirkt es auf jeden Fall, denn die Senatoren waren prinzipiell römische Bürger, und soweit mir bekannt, wurden römische Bürger eigentlich nicht derartig eingeschränkt.
 
Ich denke mal, dass die Regelung unter Augustus ganz klar von den Erfahrungen der Bürgerkriege hergeleitet war. Gerade Ägypten unter einem aufständischen Senator hätte für Rom schnell zu einer großen Gefahr werden können. Und die Senatoren waren die natürlichen Konkurrenten des Kaisers, so lag es nahe ihre Reisemöglichkeiten in bestimmte Gebiete eben einzuschränken.
 
ich nehme an, dass diese Regelung recht rasch aufgegeben wurde im Verlauf der Kaiserzeit - finden sich doch senatorische Besitztümer über das ganze Imperium verstreut.
könnte es sein, dass zu Augustus Zeit diese Regelung mit Anwesenheitspflicht im römischen Senat zu tun hatte, also womöglich temporär war (also auf bestimmte Zeiten begrenzt)? Etwas merkwürdig wirkt es auf jeden Fall, denn die Senatoren waren prinzipiell römische Bürger, und soweit mir bekannt, wurden römische Bürger eigentlich nicht derartig eingeschränkt.
Cassius Dio betont ausdrücklich, dass diese Regelung zu seiner Zeit (also im frühen 3. Jhdt.) immer noch in Kraft war.
Einschränkungen gab es für Senatoren ohnehin auch anderer Art, z. B. wirtschaftlicher Natur.

Der Sinn der Maßnahme soll u. a. darin bestanden haben, zu verhindern, dass sich die Senatoren in den Provinzen Klientelen aufbauen, indem sie sich in irgendwelchen Städten und Provinzen engagieren und so zu deren Patronen werden.

Wie scharf sie durchgeführt wurde, ist freilich eine andere Frage. Aber ihre Güter in den Provinzen haben die Senatoren natürlich ohnehin nicht persönlich verwaltet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cassius Dio betont ausdrücklich, dass diese Regelung zu seiner Zeit (also im frühen 3. Jhdt.) immer noch in Kraft war.
Einschränkungen gab es für Senatoren ohnehin auch anderer Art, z. B. wirtschaftlicher Natur.

Der Sinn der Maßnahme soll u. a. darin bestanden haben, zu verhindern, dass sich die Senatoren in den Provinzen Klientelen aufbauen, indem sie sich in irgendwelchen Städten und Provinzen engagieren und so zu deren Patronen werden.
ja, die Einschränkungen bzgl. des Geschäftemachens, was für Senatoren als unfein galt - die Geschäfte besorgten dann eben die Pächter oder "Angestellten" des Sentors - - - und einige senatorische Familien kamen zu geradezu märchenhaftem Reichtum.

interessant ist freilich der Aspekt mit dem Klientelaufbau in Provinzen, denn er zeigt, dass man (sicher nicht zu Unrecht) dergleichen den steinreichen Senatoren durchaus zutraute.

als in der Spätantike die Zeiten unsicherer wurden, waren kleinere und größere Privatarmeen (Buccelarier) nicht unüblich - ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass auch manche Senatoren solche unterhielten.

wer setzte diese Regelung eigentlich durch oder überwachte sie? gab es irgendwann mal eine Rechtstreitigkeit in dieser Sache?
 
Ob diese Regelung ausdrücklich überwacht wurde, weiß ich nicht. Allerdings tagte der Senat im Normalfall zweimal im Monat, wobei (ausgenommen September und Oktober)Anwesenheitspflicht herrschte, sofern ein Senator nicht vom Kaiser beurlaubt oder in offiziellen Angelegenheiten abwesend war. Da wäre es also ohnehin aufgefallen, wenn ein Senator mehrmals hintereinander gefehlt hätte. Allerdings scheint das mit der Anwesenheitspflicht in der Praxis auch nicht so ernst genommen worden zu sein. In der Praxis sollen in der frühen Kaiserzeit meist nur so um die 400 (von 600) anwesend gewesen sein, im 2. Jhdt. gar nur um die 300. Severus Alexander soll sogar festgelegt haben, dass für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von 70 Senatoren ausreicht.

Die Aufstellung von Bucellarii war übrigens illegal - worum sich in der Spätantike freilich kaum jemand gekümmert hat.
 
Ich habe noch etwas gefunden:

Sueton (Claudius 16) berichtet, dass Claudius sehr viel wert auf die Einhaltung des Reiseverbots gelegt habe. Gegen Senatoren, die ohne seine Erlaubnis Italien verließen, ging er in seiner Eigenschaft als Censor (Claudius bekleidete bekanntlich 47 n. Chr. zusammen mit Lucius Vitellius, dem Vater des späteren Kaisers, die Censur) vor.
Das Recht, dass Senatoren ohne Erlaubnis nach Gallia Narbonensis reisen durften, wurde von Claudius für aus dieser Provinz stammende Senatoren eingeführt; hinsichtlich Siziliens bestand das Recht schon davor (Tacitus, Annales 12,23).
 
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