Lehensrecht u. Bischofssteuer im Schwaben des 14. Jahrh.

HA78

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Hallo Forum,

Ich hab ein paar Fragen bezüglich des Lehensrechts und Abgaben in Schwaben des 14. Jahrhunderts. In einer Abschrift des Urbars des Hochstifts Augsburg von 1366 werden verschiedene Güter des Hochstifts aufgezählt mit unterschiedlicher Besteuerung.

So ließt man bei manchen nur ‚Zins’ z.B. „Item uz des Humels gut 10 (Schilling) zins“

Bei manchen ist von ‚Bischofssteuer’ die Rede z.B. Item uz dem Mairhof ze Richenbach 3 (Pfund Pfennig) bischofs stiuwer’ bzw ‚Item der Briuwen hub 7 (Schilling) bischofstiur’

Und manche Güter sind mit beiden belastet z.B. Item Krafts hube 9 (Pfennig) zins und 7 (Schilling) bischofs stuir’

Von insgesamt 11 Gütern müssen 7 Zins und Bischofs Steuer bezahlen, 3 nur die Bischofs Steuer und nur ein Gut ist nur mit zins belastet.

Gehe ich richtig davon aus das der Zins als Lehenzins verstanden werden kann: (gegen regelmäßige Zahlung verliehenes Gut) in diesem Falle Hochstift Augsburg?
Was genau ist die Bischofssteuer? So etwas wie der Vorgänger des Zehnten den jeder zahlen musste?

Die Frage die mich am meisten interessiert, ist jedoch warum müssen manche nur die Bischofssteuer bezahlen und was sagt dies über deren Lehen Verhältnis mit dem Hochstift aus? Nachdem z.B. die Briuwen hube im Urbar aufgeführt wird ist sie Augsburger Besitz!? Warum wird dann kein zins verlangt?

Ich freu mich auf eure Antworten,

schöne Grüße, Tom
 
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