Nachfolgestaaten der Donaumonarchie

Kalliope

Neues Mitglied
Hi

Kann mir bitte jemand diesen Fragen helfen?

Welche sind die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie?
und wie entstand die Republik?

danke
 
natürlich. ich wollte es nur etwas kompakter haben, bei wikipedia sinds ja mehre seiten.
ich hab mich grad durch 73 Fragen zu Geschichte gequält 3 sind noch offen. eine davon ist die oben. und ich hab einfach keine lust mehr drauf um ehrlich zu sein. ich interessiere mich nicht für geschichte muss aber für die uni diese prüfung ablegen. hab derzeit keine motivation mehr mir das alles durch zulesen und rauszuschreiben. :(
 
natürlich. ich wollte es nur etwas kompakter haben, bei wikipedia sinds ja mehre seiten.
ich hab mich grad durch 73 Fragen zu Geschichte gequält 3 sind noch offen. eine davon ist die oben. und ich hab einfach keine lust mehr drauf um ehrlich zu sein. ich interessiere mich nicht für geschichte muss aber für die uni diese prüfung ablegen. hab derzeit keine motivation mehr mir das alles durch zulesen und rauszuschreiben. :(

Und wir sollen das nun für dich tun :nono:

Wenn du schon für eine Uni solch eine Prüfung schreiben musst, dann solltest du genug Motivation haben, diese Fragen auch alleine zu lösen. Denn im Studium wird es nicht einfacher.
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist keine arbeit sondern eine mündliche prüfung.
ich studiere aber nicht geschichte sondern etwas was mich mehr interessiert hoffentlich.
nur geschichte muss jeder machen :(
 
Die (inoffiziellen) Nachfolgestaaten Österreich - Ungarns waren die Republik (Deutsch-)Österreich, Ungarn, die Tschechoslowakei, im weiteren Sinne (da teilweise) Polen,und der SHS - Staat.

In den Kriegsjahren war der Reichsrat aufgelöst und die ursprünglich für 1917 angesetzten Wahlen abgesagt worden. Nachdem sich in verschiedenen Städten des alten Reichs die jeweiligen Volksdelegationen versammelten, traten Ende 1918 eine Rumpffraktion, bestehend aus den deutschsprachigen Abgeordneten des Rats, zusammen und verkündete Ende Oktober die Geburt der Republik Deutschösterreich (ein Angebot an die anderen Volksdelegationen, sich in einem Staat zu vereinen, wurde von den anderen Parteien ignoriert). Dies geschah unter Bruch der Verfassung, da der Reichsrat zu einer solchen Handlung unter normalen Umständen niemals berechtigt gewesen wäre. Diese Herangehensweise wurde in den Verhandlungen zum Vertrag von St.Germain von der österreichischen Delegation betont, um zu unterstreichen, dass Österreich - Ungarn durch dismembratio (Zerfall) untergegangen sei und der neue Staat mit diesem nicht gleichgesetzt werden könne. Österreich sei diesem Verständnis zufolge nicht Kriegspartei, sondern neutral gewesen, da Diskontinuität zum alten Reich bestünde.

Im Endeffekt nutzte diese Argumentation nichts, da die Siegermächte im Friedensvertrag von St.Germain festlegten, dass die Republik Deutschösterreich eindeutig Nachfolgestaat des Kaiserreichs sei - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Tatsächlich wurde der Vertrag aber von Vertretern der alten k.u.k. - Regierung unterzeichnet.

So habe ich es jedenfalls damals im Fach Verfassungsgeschichte gelernt und aus dem Gedächtnis zitiert, für die einzelnen, genauen Daten musst du nochmal nachschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Endeffekt nutzte diese Argumentation nichts, da die Siegermächte im Friedensvertrag von St.Germain festlegten, dass die Republik Deutschösterreich eindeutig Nachfolgestaat des Kaiserreichs sei - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Tatsächlich wurde der Vertrag aber von Vertretern der alten k.u.k. - Regierung unterzeichnet.

Die Argumentation ist hier schon mal gestreift worden:
http://www.geschichtsforum.de/f67/staatsvertrag-mit-sterreich-10-09-1919-a-35586/#post535274

Das ist interessant, weil es - nach meinen rudimentären völkerrechtlichen Kenntnissen - nur die Alternative eines oder einzelner Nachfolgestaaten (Österreich und Ungarn) oder der gemeinsamen Haftung (mit allen anderen Nachfolgestaaten) geben kann. Diese Sukzession aller Staaten wurde von den Siegermächten offenbar abgelehnt.
 
Das ist interessant, weil es - nach meinen rudimentären völkerrechtlichen Kenntnissen - nur die Alternative eines oder einzelner Nachfolgestaaten (Österreich und Ungarn) oder der gemeinsamen Haftung (mit allen anderen Nachfolgestaaten) geben kann. Diese Sukzession aller Staaten wurde von den Siegermächten offenbar abgelehnt.


Nun, deine Kenntnisse täuschen dich nicht. Die dismembratio - These stand bereits damals in völligem Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Völkerrechts. Aus rechtslogischen Gründen kann ein zeitlich späterer Vertrag dieses Faktum nicht abändern, sondern nur zur Grundlage einer neuen Vereinbarung machen. Aber:

Inwieweit die auf dem Staatsgebiet eines untergegangenen Staates neu entstandenen Staaten dessen Rechte und Pflichten zu übernehmen hatten (Rechtsnachfolge) war damals strittig. Und das machten sich die Siegermächte zunutze - die (schlussendlich erfolglosen) Bemühungen Österreichs erfolgten in Hinblick auf Reparationszahlungen und den während der Kriegsjahre in astronomische Höhen geschnellten Staatsschulden, sowie der Kriegsschuldfrage.
 
Inwieweit die auf dem Staatsgebiet eines untergegangenen Staates neu entstandenen Staaten dessen Rechte und Pflichten zu übernehmen hatten (Rechtsnachfolge) war damals strittig. U

Diese "Strittigkeit" würde mich anhand von Präzedenzfällen interessieren. Das wäre am besten mit Abstand, also vor 1914 zu klären. :winke:
 
In den Kriegsjahren war der Reichsrat aufgelöst und die ursprünglich für 1917 angesetzten Wahlen abgesagt worden.
Das stimmt nur teilweise. Er wurde nicht aufgelöst, sondern bloß suspendiert - und das nicht wegen des Krieges, sondern bereits Monate davor wegen der anhaltenden Obstruktionen. Während der ersten Kriegsjahre tagte er tatsächlich nicht. Kaiser Karl I. berief ihn Mitte 1917 aber wieder ein, und fortan arbeitete er bis Kriegsende relativ normal.
 
Diese "Strittigkeit" würde mich anhand von Präzedenzfällen interessieren. Das wäre am besten mit Abstand, also vor 1914 zu klären. :winke:


Puh, da kann ich nicht aushelfen. Mein Wissen stammt aus Oskar Lehners "Österreichische Verfassungs - und Verwaltungsgeschichte", und die besagte Thematik ist der einzige Kontext, in dem das Völkerrecht überhaupt erwähnt wird.

Abgesehen davon fällt mir auch kein Beispiel einer "Nachfolgestaatenproblematik" vor 1914 ein. Schliesslich stürzen die grossen Monarchien ja in Folge des 1.Weltkriegs. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Problem früher aufgetreten sein soll.
 
Abgesehen davon fällt mir auch kein Beispiel einer "Nachfolgestaatenproblematik" vor 1914 ein. Schliesslich stürzen die grossen Monarchien ja in Folge des 1.Weltkriegs. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Problem früher aufgetreten sein soll.

Eben ... :winke:

Da helfen vielleicht Analogien zur Sukzession, und zwar der Gegensatz in Form der "Fusion" von Einzelstaaten. ZB Deutsches Reich 1871, und Eintritt in bestehende Verpflichtungen.

Dass sich ein Staat durch Spaltungen den Verpflichtungen (Kriegsfolgen) durch Zerfall entziehen kann, erschließt sich mir jedenfalls nicht ohne Weiteres. Aber da mag die Anleihe beim Zivilrecht zu weit gehen. Nach 1919 gab es dann weitere Fälle, zB Jugoslawien und UdSSR.

Vielleicht kann hier auch @Gandolf weiterhelfen.
 
Dass sich ein Staat durch Spaltungen den Verpflichtungen (Kriegsfolgen) durch Zerfall entziehen kann, erschließt sich mir jedenfalls nicht ohne Weiteres. Aber da mag die Anleihe beim Zivilrecht zu weit gehen. Nach 1919 gab es dann weitere Fälle, zB Jugoslawien und UdSSR.


Die Strittigkeit bedarf aber jetzt nicht zwingend eines Präzedenzfalles. Vielleicht hat man erst 1918 begonnen, sich darüber Gedanken zu machen, und im Zuge der Friedensverhandlungen untereinander zu diskutieren, wie denn jetzt angesichts dieser neuartigen Lage vorzugehen sei.
 
Die Strittigkeit bedarf aber jetzt nicht zwingend eines Präzedenzfalles. Vielleicht hat man erst 1918 begonnen, sich darüber Gedanken zu machen, und im Zuge der Friedensverhandlungen untereinander zu diskutieren, wie denn jetzt angesichts dieser neuartigen Lage vorzugehen sei.

Natürlich nicht.

Die Theoretiker befassten sich schon zuvor mit dem Problem, siehe zB:
Max Huber - Die Staatensuccession. Völkerrechtliche und staatsrechtliche Praxis im XIX. jahrhundert, 1898.
Die staatensuccession. Vo?lkerrechtliche und staatsrechtliche praxis im XIX. jahrhundert : Huber, Max, 1874-1960 : Free Download & Streaming : Internet Archive

Dort wird darauf abgestellt, ob die Abspaltung (betr. Sukzession) bzw. "Losreißung" territorial unbedeutend ist.

Jedenfalls wird die Nachhaftung des "Reststaates" betont. Ein europäischer Präzendenzfall in den völkerechtlichen Verpflichtungen wird bzgl. Belgien/Niederlande 1831 angenommen. Dort sei "in den nördlichen Provinzen" durch die "Losreißung" eine "ungestört gebliebene niederländische Staatsgewalt" anzunehmen.

Dass eine Haftung besteht, dürfte wohl klar sein. Die Frage ist nur: wen trifft es?
 
Fälle von Dismembration gab es auch schon vor 1914. Ein Beispiel wäre der Zerfall von Großkolumbien in die Nachfolgestaaten Neugranada (später in Kolumbien umbenannt), Venezuela und Ecuador. Da gingen alle drei Nachfolgestaaten sowie die Vertragspartner Großkolumbiens davon aus, dass die von Großkolumbien abgeschlossenen Verträge für alle drei Nachfolgestaaten weitergelten würden.
 
Silesia, ich weiss nicht was ich von dir halten soll. Stets stellst du einem scheinbar harmlose Fragen, um dann mit voller Wucht zuzuschlagen. ;)


Aber ich glaube, dir ist ein kleiner Fehler unterlaufen. Sukzession steht für Erbfolge, Sezession für Abspaltung. Zumal dein angegebenes Beispiel nicht ganz auf die Lage Österreichs zutrifft; hier geht ein Grossreich unter, hinterlässt mehrere Nachfolgestaaten, offiziell wird aber Österreich zur Verantwortung gezogen, obwohl die Schuldfrage eigentlich alle diese treffen müsste - oder aber gar keinen. Ich denke, hier scheint ein wenig die Doppelmoral der Siegermächte durch - Österreich als "Kernland" dennoch herzugreifen, um es zu bestrafen, während andere (etwa CSSR) davonkommen.
 
Silesia, ich weiss nicht was ich von dir halten soll. Stets stellst du einem scheinbar harmlose Fragen, um dann mit voller Wucht zuzuschlagen. ;)
Da hast Du einen völlig falschen Eindruck.:winke: Ich bin harmlos und lerne gern aus Diskussionen.


Aber ich glaube, dir ist ein kleiner Fehler unterlaufen. Sukzession steht für Erbfolge, Sezession für Abspaltung. Zumal dein angegebenes Beispiel nicht ganz auf die Lage Österreichs zutrifft; hier geht ein Grossreich unter, hinterlässt mehrere Nachfolgestaaten, offiziell wird aber Österreich zur Verantwortung gezogen, obwohl die Schuldfrage eigentlich alle diese treffen müsste - oder aber gar keinen.
Wenn Du oben schaust, wird die Sukzession um 1900 durchaus für die Staatennachfolgen - "Losreißung" - verwendet, sicher in Analogie zum (zivilrechtlichen) Erbrecht.

Aber egal. Ich sehe das auch so, dass mehrere Nachfolgestaaten (mindestens Ungarn, beim Rest könnte man streiten wegen der Bedeutung, siehe oben) entstanden sind.

Bzgl. der Haftung ist also das Problem eines der Auswahl, die durch die Siegermächte getroffen worden ist. Hier dürfte im angelsächsischen Rechtsverständnis die "Schuldfrage" eingreifen. Eine Tschecheslowakei zB machte man eben nicht für den Kriegsausbruch 1914 verantwortlich, ... sicher nachvollziehbar.:devil:
 
Da hast Du einen völlig falschen Eindruck.:winke: Ich bin harmlos und lerne gern aus Diskussionen.

Na, das freut mich zu hören. :)


Eine Tschecheslowakei zB machte man eben nicht für den Kriegsausbruch 1914 verantwortlich, ... sicher nachvollziehbar.:devil:


Ganz genau. Schliesslich waren Tschechen und Slowaken als Schäfchen ihrer durch Masaryk und Benes in London gebildeten Exilregierung anerkannt worden. Laut Torberg ging Benes in späteren Jahren sogar einmal soweit "Lieber Hitler als Habsburg!" zu skandieren.
 
Moment, diskutiert Ihr jetzt eigentlich über die Dismembration oder über die Sezession? Bei der Dismembration geht der alte Staat komplett unter und wird durch lauter neue Staaten ersetzt, während bei der Sezession ein neuer Staat entsteht, aber der alte bestehen bleibt.

Fälle von Sezession vor Ende des 1. WKs:
- Belgien: Auf der Londoner Konferenz 1830/31 wurde die Auffassung vertreten, dass auch Belgien an die bis dahin mit den Niederlanden geschlossenen Verträge gebunden sei, was auch Belgien anerkannte.
- Panama 1903: Da war es genau andersherum. Nach der Abspaltung von Kolumbien wurde sowohl von Panama als auch von den Vertragspartnern Kolumbiens die Auffassung vertreten, dass die mit Kolumbien abgeschlossenen Verträge nicht auch für Panama weitergelten würden.
- Finnland, Estland, Lettland und Litauen 1918: Diese vier Staaten lehnten die Weitergeltung von von Drittstaaten mit Russland abgeschlossenen Verträgen ab.
- Island 1918: Hier galten die mit Dänemark abgeschlossenen Verträge auch für Island weiter. Dänemark regelte das ausdrücklich gesetzlich, und Island und die Drittstaaten akzeptierten.

Ein Fall für sich war die Auflösung der Union zwischen Schweden und Norwegen 1905, da bereits bis dahin beide Staaten als eigenständige Völkerrechtssubjekte gegolten hatten. Daher galten alle von der Union abgeschlossenen Verträge für beide Staaten weiter, soweit sie nicht ausdrücklich nur für einen Teil der Union abgeschlossen worden waren.

Wie es sich im Fall der Auflösung der Zentralamerikanischen Konföderation mit der Rechtsnachfolge verhielt, weiß ich nicht.
 
Ganz genau. Schliesslich waren Tschechen und Slowaken als Schäfchen ihrer durch Masaryk und Benes in London gebildeten Exilregierung anerkannt worden.

Was (Beneš und Co.) allerdings nichts mit der konkreten Sukzessionsfrage 1919 zu tun hatte. Man könnte das locker auf Auswahlermessen der Siegerstaaten reduzieren.

Das territoriale "Nebensächlichkeiten" aus der Gesamthaft oder den völkerrechtlichen Bindungen entlassen wurden, wurde allerdings vorher am belgischen Präzdenzfall praktiziert.

Moment, diskutiert Ihr jetzt eigentlich über die Dismembration oder über die Sezession?

Beides betrifft in der völkerrechtlichen Literatur des 19. Jahrhunderts Sukzessionsfragen, nur in unterschiedlichen Ausprägungen.
 
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