Hm, schwer zu sagen. Ich hätte jetzt angenommen, dass es sich um Hoflieranten handelte und die Bezeichnung "am Hof angestellte" einfach etwas unglücklich gewählt ist. Wenn die Handwerker angestellt gewesen wären, wäre es ja nichts besonderes gewesen, dass sie mal aushalfen. Generell scheint mir allerdings, dass unterschiedlich eng oder weit der Begriff "Hofstaat" gefasst wurde, wie Du oben wahrscheinlich auch aus meinen Auflistungen ersehen kannst.In dem gleichen Buch fand ich beim Weiterlesen noch eine ganz interessante Bemerkung zu den Feierlichkeiten um die Hochzeit Heinrichs I. von Reuß-Schleiz j.L., dem Erbprinzen, mit Juliane von Löwenstein-Wertheim-Virneburg im Mai 1721.
"Der Schleizer Hofstaat zählte insgesamt nur wenige Personen und auch die nötigen adligen Vasallen waren nicht zahlreich genug, so dass am Hof angestellte Brauer, Wagenmeister und Fleischer während der Hochzeit als Aufwärter an den einzelnen Festtafeln eingesetzt werden mussten."
Verblüffend finde ich dabei zwei Punkte:
a) Dass Handwerker direkt am Hof angestellt und nicht eher Zulieferer waren und
b) dass sie nicht mit zum Hofstaat zählten. Mag sein, dass es für manchen ganz klar ist, aber mir ist es bisher nicht so deutlich bewusst gewesen.
Welche adligen Vasallen gab es denn überhaupt bei den Reußen? Ich hatte immer bei Staaten in der Größe gedacht, dass da der Landesherr zugleich auch der Grundherr war. Kannst Du ein paar adelige Familien nennen, die unter den Schleizer Reußen Vasallen waren? Oder handelt es sich um geadelte (Stadt-)Bürger?
Vielleicht war der Hof der Schleizer Reußen ja ungefähr so groß wie der von Löwenheim-Wertheim-Rochefort 1750, also zwischen 30 und 40 Personen. Dann wäre die Frage wieviele Gäste zu bedienen waren. Die adeligen Vasallen werden ja auch eher nur Ehrendienste verrichtet haben wie Tranchieren oder Vorlegen der Speisen.
Ähnliche Doppelfunktionen kenne ich auch vom Hof von Weikersheim, wo Dienstboten und Einwohner aus der Residenzstadt in der Musikkapelle mitwirkten.