Was ist der Unterschied zwischen einem Lord und einem Fürst?

Mich würde mal interesieren wo der Unterschied zwischen einem Lord und einem Fürsten liegt.

Lord bedeutet auf englisch schlicht "Herr", ist aber auch die übliche Bezeichnung für einen Baron. es ist die niedrigste der fünf Rängen des Hochadels (Peerage): Baron, Viscount, Earl, Marquess, Duke.

Fürst ist ein deutscher Begriff und entspricht der höchsten Stufe, dem "Duke." Fürsten sind oft selbständige Herrscher in einem Fürstentum (z.B. Monaco oder Liechtenstein) während ein Baron immer abhängig ist.
 
Ich glaube, du vertust dich mit Count/Com(p)te/Comes. Denn der Duke ist der dux, der Herzog.
Nein. Der count, compte, conde entspricht im Deutschen den Grafen.

Der Herzog gehört, wie auch Land- und Pfalzgrafen, zum Fürstenstand.

Wobei es da zahlreiche Überschneidungen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fürst ist ein deutscher Begriff und entspricht der höchsten Stufe, dem "Duke."

Das würde ich hiermit anfechten.

"Fürst" ist eine generalisierende Bezeichnung für einen Landesherrn des Hochadels (Herzog, König, Kaiser), aber auch für geistliche Würdenträger im mitteleuropäischen Raum zur Zeit des Adels (vgl. Fürstbischof, Fürstabt).

Ähnlich wie der "Lord" umfasst der "Fürst" also einige Ränge und Titel in Adel und Klerus. Der Fürst zeichnet sich zudem dadurch aus, dass er ein "Reichsfürst" ist und damit reichsimmediat (genau wie der Lord). Grafen, Herren, Freiherren, Ritter etc. waren meistens nicht reichsimmediat und einem anderen Herren verpflichtet, womit sie keine (Reichs-)Fürsten waren.
 
Sowohl Count als auch Earl wird eigentlich mit unserem Grafen gleichgesetzt.
Der englische Prince ist sowohl der Designierte Nachfolger eines Hochadligen, als auch Fürst.

Apvar
 
Das würde ich hiermit anfechten.

"Fürst" ist eine generalisierende Bezeichnung für einen Landesherrn des Hochadels (Herzog, König, Kaiser), aber auch für geistliche Würdenträger im mitteleuropäischen Raum zur Zeit des Adels (vgl. Fürstbischof, Fürstabt).

Ähnlich wie der "Lord" umfasst der "Fürst" also einige Ränge und Titel in Adel und Klerus. Der Fürst zeichnet sich zudem dadurch aus, dass er ein "Reichsfürst" ist und damit reichsimmediat (genau wie der Lord). Grafen, Herren, Freiherren, Ritter etc. waren meistens nicht reichsimmediat und einem anderen Herren verpflichtet, womit sie keine (Reichs-)Fürsten waren.

Ergänzend:
Im 19. Jahrhundert war der Fürst teilweise auch ein reiner (Standes)Titel. Z.B. der Fürst von Thurn und Taxis nach der Mediatisierung im Zuge der Gründung des Rheinbundes 1806.
Zudem erfolgten Erhebungen in den Fürstenstand, die hoheitsrechtlich keine Bedeutung hatten: z.B. Metternich (1813) oder an eine Person gebunden waren: z.B. Bismarck (1871) (in Frankreich Talleyrand (1814)).

Grüße
excideuil
 
Das würde ich hiermit anfechten.

"Fürst" ist eine generalisierende Bezeichnung für einen Landesherrn des Hochadels (Herzog, König, Kaiser), aber auch für geistliche Würdenträger im mitteleuropäischen Raum zur Zeit des Adels (vgl. Fürstbischof, Fürstabt).

Ähnlich wie der "Lord" umfasst der "Fürst" also einige Ränge und Titel in Adel und Klerus. Der Fürst zeichnet sich zudem dadurch aus, dass er ein "Reichsfürst" ist und damit reichsimmediat (genau wie der Lord). Grafen, Herren, Freiherren, Ritter etc. waren meistens nicht reichsimmediat und einem anderen Herren verpflichtet, womit sie keine (Reichs-)Fürsten waren.

Den Begriff "Fürst" gab es im Heiligen Römischen Reich in zweifacher Bedeutung: einmal als Sammelbezeichnung für die gesamte Gruppe der Reichsfürsten, seien es nun Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Landgrafen usw. Zum anderen gab es den Begriff "Fürst" seit dem Hochmittelalter auch als Titel für die unterste Rangstufe der Reichsfürsten, die Sitz und meist eine Virilstimme (Einzelstimme) im Reichstag hatten. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Waldeck, Fürstenberg oder Salm, die von Grafen zu Fürsten erhoben wurden. Gefürstete Grafschaften gab es nur wenige, da Kaiser und Reichskanzlei früh dazu übergingen, die Standeserhöhung eines Grafen mit einem Fürsten- oder Herzogstiteln zu verbinden. U. a. gab es die gefürsteten Grafschaften Störnstein, Schwarzenberg oder Henneberg.

Unterscheiden davon muss man die Vielzahl von Adligen, die - besonders seit der frühen Neuzeit - den Fürstentitel lediglich als Ehrenprädikat erhielten, ohne dass damit die Erhebung zum Reichsfürsten erfolgte. Diese nannte man auch "Bankfürsten", da sie zusammen mit den Reichsgrafen der Grafenbänke stimmten, die im Reichstag lediglich eine Kuriatstimme (Gruppenstimme) hatten - sofern es solche "Fürsten" überhaupt bis zur Reichsstandschaft gebracht hatten.

Der Titel "Fürst" konnte später auch von Landesherren an Untertanen verliehen werden, die sie besonders auszeichnen wollten. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Fürst Bismarck, sowie zahlreiche andere, die nur den Fürstentitel ohne Reichsstandschaft führten.

Ähnlich wie der "Lord" umfasst der "Fürst" also einige Ränge und Titel in Adel und Klerus. Der Fürst zeichnet sich zudem dadurch aus, dass er ein "Reichsfürst" ist und damit reichsimmediat (genau wie der Lord). Grafen, Herren, Freiherren, Ritter etc. waren meistens nicht reichsimmediat und einem anderen Herren verpflichtet, womit sie keine (Reichs-)Fürsten waren.

Die Reichsunmittelbarkeit (immediat) kennzeichnet nicht nur den Reichsfürsten. Auch die im Reicshtstag vertretenen Reichsgrafen waren reichsunmittelbar, sonst hätten sie überhaupt nicht Sitz und Stimme im Reichstag beanspruchen können. Die Reichsfürsten hatten dagegen noch eine andere Qualität. Sie waren vom Kaiser ausdrücklich zu Reichsfürsten erhoben worden und führten im Gegensatz zu den Reichsgrafen eine Virilstimme (Einzelstimme). Abgesehen davon waren ihre Länder meist umfangreicher und umfassten mehrere landsässige Grafschaften.
 
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Die Reichsunmittelbarkeit (immediat) kennzeichnet nicht nur den Reichsfürsten. Auch die im Reicshtstag vertretenen Reichsgrafen waren reichsunmittelbar, sonst hätten sie überhaupt nicht Sitz und Stimme im Reichstag beanspruchen können. Die Reichsfürsten hatten dagegen noch eine andere Qualität. Sie waren vom Kaiser ausdrücklich zu Reichsfürsten erhoben worden und führten im Gegensatz zu den Reichsgrafen eine Virilstimme (Einzelstimme). Abgesehen davon waren ihre Länder meist umfangreicher und umfassten mehrere landsässige Grafschaften.

Das stimmt zwar, aber ich wüsste auch nicht, dass ich dieses Factum je infrage gestellt hätte.

Ich sagte, dass Reichsfürsten reichsimmediat waren. Ich sagte nicht, dass es ihr ausschließliches Prädikat war und auch nicht, dass sie Exklusivität darauf besäßen, lediglich, dass sie es inne hatten.
 
Sowohl Count als auch Earl wird eigentlich mit unserem Grafen gleichgesetzt.
Der englische Prince ist sowohl der Designierte Nachfolger eines Hochadligen, als auch Fürst.

Apvar

Wobei ein Earl einen britischen Pair meint, ein Count dagegen einen Grafen außerhalb der Grenzen des U. K, also z. B. Earl of Dorincourt, Count Dracula.
 
Wobei man im Vereinigten Königreich ja auch noch unterscheiden muss nach welchem Recht der Titel verliehen wurde. Ob nach Englichem, Schottischem oder Irischem Recht. Ziemlich kompliziert also.

Apvar
 
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