Die Fürstbischöfe

Soweit ich weiß gab es sogar zwei evangelische Fürstbischöfe (von Lübeck und Osnabrück), obwohl die Reformatoren ja eher eine Umwandlung in echte Fürstentümer bevorzugten. Es war eben ein Charakteristikum des HRR, dass sehr viele traditionelle - "althergebrache" - Rechte, Ansprüche und Titel beibehalten werden konnten.

Das katholische Bistum Lübeck ging in der Reformation unter und damit auch seine geistliche Einheit. Als Kuriosum ist zu werten, dass der Grundbesitz bzw. das Stiftsgebiet des Domkapitels und des Bischofs erhalten blieb und weiter ein - nunmehr protestantischer - Fürstbischof gewählt wurde. Diese einmalige Situation endete erst 1803.

Ein weiterer kurioser Sonderfall ist da Bistum Osnabrück. Weil sich dort nach der Reformation katholische und protestantische Kräfte die Waage hielten, bestimmte der Westfälische Friedensvertrag, dass die Landesregierung abwechselnd zwischen einem katholischen und protestantischen Bischof alternieren sollte. So ging das bis zum Jahr 1802.
 
blieb der jeweilige Bischofsstuhl als einzige kontinuirliche Autorität

Dies bezeichnet man allgemeinhin als "Apostolische Sukzession". Zwar hat dies einen theologischen Tenor, allerdings zeigt der Begriff auch, dass es eine Kontinuität in der bischöflichen Sukzession gibt und man Bistümer immer wieder an neue Bischöfe vergibt (außer das Bistum erlischt).

Diese Entwicklung kann man aber bereits nach der Konstantinischen Wende feststellen, als Bischöfe zum großen Teil hohe Würden- und Amtsträger im Römischen Reich waren und Oberhäupter über Bistümer als Verwaltungsdistrikte des Reiches.
 
@Dieter schön daß Du Mainz erwähnst, weil dessen Entwicklung symptomatisch für die etwicklung der rheinisch-römischen Bistümer ist.
Die Entwicklung zum Fürstbistuk zeigt sich am Übergang von der römischen zur fränkischen Stadt.
In spätrömischer Zeit hatten wir eine Dualität zwischen Bischof als geistlichem und Dux als weltlichem Stadtoberhaupt, wobei der Herrschaftsbereich des Dux Mogontiacensis sich,folgt man der NotitiaDignitatum von 425 , von Koblenz bis nach Selz im Nordelsass erstreckte . Mit dem ersten fränkischen Bischof Sidonius hat sich das bereits verändert. Sidonius errichtet die Rheinbefestigung der Stadt und lädt Childebert II ein,das Osterfest589 in Mainz zu verbringen . Der Bischof agiert also hier bereits wie ein lokaler Herrscher bzw. wie ein souveränes Stadtoberhaupt.Und das mit Recht ,denn zu dieser Zeit verfügte Mainz noch über den kompletten römischen Mauerring und war damit zusammen mit den anderen rheinischen Bischofsstädten einer der wenigen befestigten Plätze im Frankenreich. Und wer eine solche befestigte Stadt nebst Umland beherrschte,verfügte natürlich über das bevölkerungspolitische,ökonomische ,administrative und militärische Potential , seine quasi souveräne Stellung auch zu festigen, gerade wenn,wie im Merowingerreich, diffuse Herrschaftsverhältnisse an der Spitze des Reiches bestanden.
Hier liegt m.E. bereits der Beginn der geistlichen und reichsfürstlichen Doppelfunktion ,die sich im Hochmittelalter dann zum Fürstbistum verfestigte
 
Die Entwicklung zum Fürstbistuk zeigt sich am Übergang von der römischen zur fränkischen Stadt. In spätrömischer Zeit hatten wir eine Dualität zwischen Bischof als geistlichem und Dux als weltlichem Stadtoberhaupt, wobei der Herrschaftsbereich des Dux Mogontiacensis sich,folgt man der NotitiaDignitatum von 425 , von Koblenz bis nach Selz im Nordelsass erstreckte . ... Hier liegt m.E. bereits der Beginn der geistlichen und reichsfürstlichen Doppelfunktion ,die sich im Hochmittelalter dann zum Fürstbistum verfestigte

Was die Institution geistlicher Reichsfürsten betrifft, kann man nicht bis in die Spätantike oder ins frühe Mittelalter zurückgehen. Mächtige Bischöfe mit Ländereien und als Ratgeber von Königen finden wir auch in Frankreich oder England. Das allein umschreibt noch nicht die Stellung eines Reichsfürsten.

Kennzeichnend für Reichsfürsten - geistliche und weltliche - ist vielmehr, dass sie vom Kaiser ausdrücklich zu "Fürsten des Reichs" - zu princeps imperii - erhoben und damit Glieder des Reichs und ein eigener Stand mit verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten wurden: sie waren reichsunmittelbar, unterstanden also keiner anderen Herrschaft als der des Kaisers, und hatten Sitz und Stimme im Reichstag; und zwar eine Virilstimme (Einzelstimme) im Gegensatz zu den Kuriatstimmen der Reichsgrafen- oder Reichsprälatenkollegien.

Zu diesen Reichsfürsten, die sich als eigener Stand erst im 12. Jh. bildeten, traten als Sonderfall im Heiligen Römischen Reich die geistlichen Reichsfürsten mit ihrer Doppelfunktion als geistliche Leiter ihrer Diözesen und Landesherren reichsfürstlicher Territorien. Dazu konnte es allerdings nur kommen, weil die Ottonen und Salier im 10./11. Jh. die Bischöfe als Gegengewicht zu den Herzögen vermehrt mit weltlicher Macht ausstatteten und ihnen Grafschaften und anderen Landbesitz übertrugen.

So entstand eine "Reichskirche" mit imperialen Rechten und Pflichten, was in dieser Form in Europa einmalig war. Das nannten moderne Historiker ottonisch-salisches Reichskirchensystem, ein Begriff, der mittlerweile insofern umstritten ist, als die Bezeichnung "System" nicht allen Mediävisten einleuchtet. Diese Doppelfunktion brachte Probleme mit sich, wie sie z.B. im Investiturstreit zum Ausbruch kamen, der erst mit dem Kompromiss des Wormser Konkordat ? Wikipedia im Jahr 1122 notdürftig gelöst wurde.
 
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Eine direkte Kontinuität der weltlichen Tätigkeit von Bischöfen gab es zwar nicht, aber für die Dienste, die die Bischöfe den antiken Kaisern leisteten, wurden sie auch von den mittelalterlichen geschätzt.

In den ersten Jahrhunderten ihrer Existenz hatten die Christen ein Netzwerk, eine untergründige Parallelstruktur aufgebaut, deren Knotenpunkte die Bischöfe waren. Nachdem die Kaiser und Aspiranten zunehmend nicht mehr nach außen, sondern gegeneinander Kriege führte, litt die staatliche Verwaltung. Da waren die, auch vergleichsweise gebildeten Bischöfe, nützlich für die Aufrechterhaltung der zivilen Ordnung.
Es wird ja auch behauptet, die "Bekehrung" Konstantins sei mehr dadurch verursacht gewesen, sich die christlichen Strukturen nutzbar zu machen, als auf himmlische Eingebung.
Das kam auch den Imperatoren des mittelalterlichen Römerreiches gelegen, die es (pauschal gesagt) doch mehr mit dem Bizeps als einem weiter oben angesiedelten "Muskel" hatten. Hinzu kam der Zölibat. Wer keine direkten Nachkommen hat, kann auch keine Ansprüche für diese auf die verliehenen materiellen Vorteile stelleen. Den Nepotismus im ganz wörtlichen Sinn konnte es aber doch nicht verhindern.
 
Das ist ja alles richtig,was Du sagst, aber diese´Herausbildung der Reichsfürsten im 12.Jahrhundert betraf sowohl weltliche als auch geistliche Herrschaftsgebiete.
Die Fürstbistümer konnten aber nur deshalb entstehen ,weil es bereits Bischofsstühle gab,,die auch über eine erhebliche weltliche und auch territoriale Machtposition verfügten.Und die Basis hierfür wurde durch die oben skizzierten Entwicklung in Spätantike und Frühmittelalter gelegt. Der Unterschied zum weltlichen Adel , der die Sache für die jeweilige Kaiserdynastie interessant machte ,war die Tatsache ,daß hier keine Vererbbarkeit gegeben ,der Bischofsstuhl nebst dem daran hängenden Besitz also nicht dynastisch gebunden war.


Da es
 
Das ist ja alles richtig,was Du sagst, aber diese´Herausbildung der Reichsfürsten im 12.Jahrhundert betraf sowohl weltliche als auch geistliche Herrschaftsgebiete.

Dass ein Bischof oder Abt zugleich Landesherr ist, war in Europa durchaus ungewöhnlich. Die weltliche Zuordnung zum Königtum in Form einer Reichskirche und die Verpflichtung, weltlichen Lehnspflichten nachzukommen und militärische Aufgebote zu stellen, ist ebenso ungewöhnlich. Insofern sind geistliche Reichsfürsten im Abendland eine Ausnahme.

Die Fürstbistümer konnten aber nur deshalb entstehen ,weil es bereits Bischofsstühle gab,,die auch über eine erhebliche weltliche und auch territoriale Machtposition verfügten.

Das ist keine zwangsläufige Entwicklung. Geistliche Reichsfürsten konnten nur entstehen, weil die Könige bereit waren, Bischöfe und einige Äbte mit besonderen Rechten und Privilegien auszustatten und sie überhaupt erst in den Stand der Reichsfürsten aufzunehmen. Wäre das den Königen nicht in den Sinn gekommen, wären die Bischöfe lediglich reiche Grundherren mit großen Ländereien geblieben. Landesfürsten hätten sie nicht werden können, denn das bischöfliche Land hätte im Machtbereich eines weltlichen Landesherrn gelegen.

Ohne die von den Königen/Kaisern ins Leben gerufene Reichskirche mit lehnsrechtlicher Verpflichtung hätte es geistliche Reichsfürsten nicht gegeben. Sie wären wie in Frankreich oder England mehr oder weniger mächtige Grundherren geblieben.
 
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Das ist keine zwangsläufige Entwicklung. Geistliche Reichsfürsten konnten nur entstehen, weil die Könige bereit waren, Bischöfe und einige Äbte mit besonderen Rechten und Privilegien auszustatten

un,da muß ich Dir widersprechen-die Fakten sprechen da m.E. eine andere Sprache-
Sidonius ,Bischof von Mainz Ende des 6.Jahrhunderts war nicht lediglich ein reicher Grundherr , sondern Stadtherr von Mainz,einer der damals ersten Städte im Frankenreich, Die Mainzer Bischöfe des späten 8.Jahrhunderts Geroldus und Gewiliobus nahmen mit Truppen an den Sachsenfeldzügen teil, Bischof Burchard war im 10.Jahrhundert Herr von Worms,der sogar die Salier zur Aufgabe ihrer dortigen Stammburg nötigen konnte, Hatto I von Mainz mischte in der gleichen Zeit mit eigenen Truppen bei den Italienfeldzügen Arnulfs v.Kärnten und der Babenberger Fehde mit und Abt Abt Udalrich von Lorsch erschien zum Reichstag in Trebur 1066 mit mehr als 1200 Mann, also mehr als die meisten Grafen aufbieten konnten.
Die Stellung war also bereits lange vor dem 12.Jahrhundert die eines autarken Fürsten und wurde nicht nur durch sondern auch gegen den König durchgesetzt und ausgebaut. Und das war nur möglich,weil die Machtbasis,nämlich die Stadtherrschaft bereits vor bzw.gleichzeitig mit der beginnenden Königsmacht entstanden und an die Bischofswürde statt an eine Dynastie gekoppelt war.
In der Zeit des frühen Mittelalters gab es solche Entwicklungen übrigens auch in anderen europäischen Ländern ,wo sie allerdings ,im Gegensatz zum föderalen HRR, im Laufe der Zeit dem aufkommenden royalen Zentralismus zum Opfe fielen.
 
Ihr streitet, glaube ich, gerade über zwei verschiedene Begriffe. Auf der einen Seite die Fürsten des Frühmittelalters, welche einfach die für die Herrschaft wichtigen Leute waren, mit denen der König verhandeln musste, um einen Konsens zu erreichen; auf der anderen Seite die Reichsfürsten, für die es nicht ausreichte, mächtig zu sein, sondern die auch bestimmte Rechte haben mussten:
Sie mussten z.B. direkt vom Kaiser belehnt sein - weltliche Fürsten konnten auch von geistlichen Fürsten belehnt sein - und Regalien innehaben. Hinzu traten weitere Privilegien, wie z.B. jenes, dass ihre Untertanen nicht vor einem anderen Gericht klagen konnten.

Und im Frühmittelalter gab es keine Städte: Diese waren einfach Besitz der Bischöfe geworden und stellten lediglich Grundherrschaften dar. Oder anders ausgedrückt: Die Orte, wo mehr Menschen lebten waren rechtlich nicht von anderen Gebieten geschieden. Orte an denen sich ein Bischofssitz befand wurden lediglich als Civitas bezeichnet, weil nur in einer solchen ein Bischofssitz liegen durfte. Und wurde ein Bistum eingerichtet, wurde der Sitz des Bistums als Civitas bezeichnet, wie z.B. im Falle Paderborns. Dort gab es nur einen Königshof, der zur Bistumsgründung geteilt wurde und das kleine Dorf Aspethera (altsächsisch für Götterbrunnen), welches aber -trotz des abgeleiteten Namens - noch lange nicht zu der Stadt gehörte.

Truppen mussten die Bischöfe und einige Äbte stellen, da sie auch Vasallen waren.

Also: Lehen, Immunitätsrechte sowie Regalien mussten verliehen werden, damit aus reichen und auch mächtigen Grundbesitzern Reichsfürsten wurden. Wenn man den heutigen Begriff nimmt kann man im Frühmittelalter nur die Herzöge und evt. Markgrafen als Fürsten bezeichnen. Das Zeitgenössische Príncipes bezieht sich aber auf die Großen, Mächtigen und Ersten.
 
un,da muß ich Dir widersprechen-die Fakten sprechen da m.E. eine andere Sprache-
Sidonius ,Bischof von Mainz Ende des 6.Jahrhunderts war nicht lediglich ein reicher Grundherr , sondern Stadtherr von Mainz,einer der damals ersten Städte im Frankenreich,

Wie mein Vorredner Rio schon sagte: Hier geht es um etwas anderes. Es geht darum, dass mit den Reichsfürsten ein eigener Stand ins Leben gerufen wurde, der mit besonderen Rechten und Privilegien ausgestattet war und sich nach unten zu den Grafen und Herren abschloss. Ein Adliger konnte in vielen Städten Stadtherr sein - Reichsfürst war er deshalb noch lange nicht. Dazu musste er ein Lehen unmittelbar vom König erhalten haben (Reichslehen), eine Gebietsherrschaft besitzen, keinem anderen Herrn lehnspflichtig sein (Reichsunmittelbarkeit) und schließlich vom König/Kaiser ausdrücklich in den Reichsfürstenstand erhoben werden.

Reichsunmittelbarkeit allein reichte nicht aus, um den Stand eines Reichsfürsten zu begründen. So gab es die Reichsgrafen mit reichsunmittellbaren Territorien, die dennoch im Reichstag nur auf den Grafenbänken saßen und keine Reichsfürsten waren.

Was die Bischöfe betrifft, so galten alle prinzipiell als Reichsfürsten, sofern sie nicht landsässig waren, also einem anderen Herrn unterstanden. Die den geistlichen Fürsten verliehenen Herrschaftsrechte nannte man ab dem Wormser Konkordat Zepterlehen, während der Kaiser den weltlichen Fürsten Fahn(nen)lehen verlieh.
 
Riothamus hat Recht: wir gehen von zwei verschiedenen Begriffen aus.Alles,wasDu zu den Reichsfürsten geschrieben hast ist ja nicht zu bestreiten,aber diesen Stand gibt es formal erst ab dem Wormser Konkordat ,also ab Mitte des 12.Jahrhunderts .
Fürstbischöfe definieren aber als Bischöfe, die in Personalunionhttp://de.wikipedia.org/wiki/Personalunion mit seiner ihrer Macht auch weltliche Herrschaft über einTerritorium ausübten, denen sie de facto als autonome Landesherrn vorstanden, und das gab es,wie ich oben gezeigt habe ja bereits lange vor der Einführung der Institution der Reichsfürsten. Das gilt zumindest für die rheinischen Bistümer , die ihren Ursprung in vormals römischen Stadtgründungen haben. Die Erhebung zum Reichsfürsten im 12 Jahrhundert ist da nicht als gewillkürter Akt des Königtums sondern als Manifestation der voragegangenen Entwicklung zu sehen.
 
Es gibt in Mitteleuropa sicher eine nahezu ungebrochene Kontinuität hinsichtlich der Bischofslisten und Bischofssitze von der Antike bis zum heutigen Tag. Was die Grundlagen der weltlichen Macht angeht, so haben sich seither jedoch gravierende Veränderungen ergeben.

Während die Bischöfe in anderen europäischen Staaten lediglich reiche Grundherren blieben, wandelte sich ihre staatliche Stellung im Heiligen Römischen Reich beträchtlich. Dass Bischöfe überhaupt Lehnsleute wurden, die dem Kaiser einen Lehnseid schwörten, bedeutet eine radikal veränderte Position - sowohl kirchen- als auch staatsrechtlich.

Auch dass sie nun militärische Aufgebote stellen mussten und sogar zusammen mit ihren Truppen in die Schlacht zogen, zeigt eine völlig veränderten Stellung im Vergleich zu den Bischöfen der Antike oder des frühen Mittelalters oder zu denen in anderen europäischen Staaten. Insofern sollte man vielleicht von einer gebrochenen Kontinität sprechen, da sich das Selbstverständnis deutscher Fürstbischöfe im Vergleich zu ihren antiken Wurzeln radikal gewandelt hat.
 
Nun ja,das stimmt nicht so ganz
auch in anderen europäischen Ländern gab es souveräne Bischöfe, also Fürstbischöfe
Der von Urgell ist es als Mitregent von Andorra ja bis heute, Der Bischof von Trondheim hatte zeitweilig einen den Fürstbischöfen vergleichbaren Status,Aquileia war Fürstbistum, gleiches galt für die lothringischen Bistümer Toul, Metz, Verdun,Besancon, Lüttich, obwohl diese ja formal zum HRR gehörten
In Frankreich , in dem in vielen Städten die alte römische Dualität zwischen Dux und Episcopus erhalten wurde ,war die Bischofswürde mit dem jeweiligen Grafentitel gekoppelt, so in Reims, Langres, Chalons, Beauvais, Noyon, Laon, Rodez u.a.. Und das bedeutete bis ins Spätmittelalter Souveränität , die erst mit dem Erstarken der royalen Zentralgewalt nach und nach verloren ging.
 
Nun ja,das stimmt nicht so ganz
auch in anderen europäischen Ländern gab es souveräne Bischöfe, also Fürstbischöfe

Nur im Heiligen Römischen Reich gab es Fürstbischöfe, die eine institutionell garantierte Mitsprache an der Regierungsgewalt hatten und ein eigener Stand mit verbrieften Rechten und Pflichten waren. Diese Fürstbischöfe waren nicht von der Gunst des Königs abhängig, sondern Teil des Reichs. Sie waren echte Landesfürsten, die dem König Lehnseide geschworen hatten und große Gebiete herzogsgleich regierten.

Man muss davon wohlhabende Bischöfe z.B. in Frankreich unterscheiden, die vielleicht als Ratgeber des Königs auftraten und von ihm Ländereien oder auch eine Grafschaft erhalten hatten. Das mögen mächtige Bischöfe gewesen sein, doch hatten sich nicht als ganze Klasse ein institutionell garantiertes Mitspracherecht. Das hätte sich der französische König sicher verbeten.

Es gibt da einen fundamentalen Unterschied, den du nicht siehst. In Frankreich hat es nie einen Stand der Fürstbischöfe gegeben, die als Klasse an der Regierung teil hatten und zwar verfassungsgemäß verbrieft.

In der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis ? Wikipedia wurde das unter anderem festgelegt.
 
Daß es die Institution Fürstbischof ab einem bestimmtem Zeitpunkt im HRR gab, in dem sich dieses hin zu einem föderalen Gebilde entwickelte ist ja ebenso unbestritten wie die Tatsache,daß insbesondere die geistlichen Kurfürsten erheblichen Einfluß auf die Reichspolitik hatten und zeitweise zu Nebenregenten des Kaisers wurden.
Daß in anderen europäischen Ländern,in denen die Entwicklung zum royalen Zentralstaat ging, die Macht der Bischöfe immer mehr ebenso wie die des gesamten Adels immer mehr eingeschränkt wurde, ist ebenfalls unbestritten-
Aber mir geht es um die Entwicklung vor dieser Institutionalisierung einerseits und der Zentralisierung andererseits. Und da haben wir europaweit autarke Bischöfe ,die souveräne Herrschaftsfunktion ausüben- also Fürstbischöfe im Sinne der Definition, Und mir geht es um die Entwicklunen,die zu diesem Status geführt haben.
Deine Betrachtungen zum Thema setzen hingegen erst da ein,wo ich aufhöre,nämlich mit der Institutionalisierung durch das Wormser Konkordat .
 
Aber mir geht es um die Entwicklung vor dieser Institutionalisierung einerseits und der Zentralisierung andererseits. Und da haben wir europaweit autarke Bischöfe ,die souveräne Herrschaftsfunktion ausüben- also Fürstbischöfe im Sinne der Definition, Und mir geht es um die Entwicklunen,die zu diesem Status geführt haben.

Vor der Entwicklung des geistlichen und weltlichen Reichsfürstenstands im Heiligen Römischen Reich gab es an vielen Bischofssitzen Mitteleuropas eine große Kontinuität. Die reichte vielfach von der Spätantike bis ins Hohe Mittelalter und zeigt sich sowohl in den Bischofslisten als auch an den Institutionen der Bischofssitze.

Das war allerdings bei unserer Diskussion stets unumstritten.
 
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