Regesten zitierfähig?? Währung und Abkürzung

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Zitierweise für Regesta Imperii

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Ich schreibe gerade einen Artikel über Friedrich II und seine Beziheung zum Islam. Ich will auch einiges aus den Regesta Imperii einbringen.

z.B.
Regest: Friedrich II., 1229 feb. 18: schliesst einen vertrag mit dem sultan welcher da...

hier als Faksimile

Seite: 350

Wie zitiere ich jetzt im Literaturverzeichnis? Normal gehe ich so vor:

Nachname, Vorname: Titel. Untertitel. Ggf. Reihe / Band. Ort: Jahr.

Wie kann ich das am besten auf die Regesten übertragen?

Würde mich über Hilfe sehr freuen.

Gruß
Helmuth
 
Nachname, Vorname (Hrsg.*): Name des Werkes. Ort Jahr.

Quelle innerhalb einer Reihe:
Quellenname, bearb. von Vorname Nachname. Ort Jahr (=Name des Bandes in dem die Quelle erschien).

Ob Bearbeiter oder Quelle zuerst genannt wird ist laut N. Freytag und W. Piereth (Kursbuch Geschichte, Paderborn 2004, S. 131f) egal.

*hier könnte auch Bearb. für "Bearbeiter" stehen
 
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Also müsste ich mit:

Ficker, Julius (Hrsg.): Regesta Imeperii V. Die Regesten des Kaiserreiches unter Philipp, Otto IV, Friedrich II, Heinrich (VII), Conrad IV, Heinrich Raspe, Wilhelm und Richard. 1198 - 1272. Erste Abteilung. Innsbruck: 1981. S. xx

auf der richtigen Spur sein, oder?
 
Also müsste ich mit:

Ficker, Julius (Hrsg.): Regesta Imeperii V. Die Regesten des Kaiserreiches unter Philipp, Otto IV, Friedrich II, Heinrich (VII), Conrad IV, Heinrich Raspe, Wilhelm und Richard. 1198 - 1272. Erste Abteilung. Innsbruck: 1981. S. xx

auf der richtigen Spur sein, oder?
zumindest auf Anhieb sehe ich nichts, was dagegenspräche.
 
Hey Hallo!

Ich schreibe gerade eine Seminararbeit über die Juden im mittelalterlichen Breslau, ich habe dazu zwei Fragen ans Forum:

1. Ich kann leider kein Latein, was total beschissen ist, da ich mit einigen lateinischen Quellen zu tun habe. Daher wollte ich, da ich eine Quelle mit dem Titel "Papst Innocenz IV. gestattet den Erzbischöfen und Bischöfen im deutschen Reiche dafür zu sorgen, dass die Juden wegen unwahren Verdachtes nicht verfolgt werden" gefunden habe, ob ich auch dieses Regest zitieren habe??

2. Ich habe auch ein Verzeichnis über die Judeneinkünfte Breslaus gefunden, das ist dieser Link hier: Charter*SchlesischeUrkundenJuden|b601959b-d845-4024-a480-ef42d611826c*-*Monasterium.net

Nur mit der Währung im Mittelalter, vor allem in Latein, ist das solch eine Sache, zumal diese Abkürzungen echt unverständlich sind: was bedeutet mr., fert, a. D. fert.?
Ich weiß nicht, was das heißt und ich finde auch nicht heraus. :( Ich kann mir vorstellen, dass fert. Gulden meinen soll, von der Ableitung Florentiner, und das mr. Mark heißen soll. Ich bin mir aber wirklich nicht sicher. Ich weiß auch nicht, was marcas heißen soll.


Könnte mir da jemand vielleicht helfen? Wäre super!!
 
1. Regesten sind natürlich zitierfähig. Der Zweck von Regesten ist hauptsächlich, die Urkunden in ihren rechtsrelevanten und sachinformativen Inhalten darzustellen und alle der vielen Floskeln herauszustreichen. Nebenaspekt ist die Übersetzung lateinischer Urkunden.

2. Wenn ich es richtig sehe, stehen in der Quelle alle Abkürzungen der Währungen einmal in ausgeschriebener Form da. "Fert." ist der "Ferto" (Viertelmark), Mr. richtig beobachtet die "Marca" usw.
Ein Abkürzungsverzeichnis ist der Capelli, Lexicon abbreviaturum. Etwas benutzerfreundlicher sind die "Gebräuchlichen Abkürzungen des 16.-20. Jahrhunderts" aus der Veröffentlichungsreihe der Archivschule, aber dort fehlen eben etliche der unzähligen mittelalterlichen Abkürzungen.
Teilweise sind in mittellateinischen Wörterbüchern (z.B. Demandt, Laterculus Notarum) Abkürzungen enthalten.
 
Das Regest ist ja nur eine Inhaltsangabe der Urkunde oder ggf. eine Zusammenfassung. Du zitierst die Urkunde, wenn du mit der Urkunde arbeitest, das Regest, wenn du mit dem Regest arbeitest. Normalerweise würde man ein Regest aber eher wie ein Findmittel behandeln und nicht zitieren, weil man - normalerweise - nicht mit dem Regest arbeitet.

Ich kann mir vorstellen, dass fert. Gulden meinen soll, von der Ableitung Florentiner, und das mr. Mark heißen soll. Ich bin mir aber wirklich nicht sicher. Ich weiß auch nicht, was marcas heißen soll.

Die Abkürzung fert. für den Florentiner kenne ich nicht. Ein kleines d könnte für denarius = Pfennig stehen.
Warum weißt du nicht, was marcas heißen soll?
 
Das Regest ist ja nur eine Inhaltsangabe der Urkunde oder ggf. eine Zusammenfassung. Du zitierst die Urkunde, wenn du mit der Urkunde arbeitest, das Regest, wenn du mit dem Regest arbeitest. Normalerweise würde man ein Regest aber eher wie ein Findmittel behandeln und nicht zitieren, weil man - normalerweise - nicht mit dem Regest arbeitet.


Die Abkürzung fert. für den Florentiner kenne ich nicht. Ein kleines d könnte für denarius = Pfennig stehen.
Warum weißt du nicht, was marcas heißen soll?

Na weil ich gar kein Latein kann!
a.D. müsste irgendwas mit Datum heißen, denke ich.
ferto, die viertel Mark macht Sinn, ja! Danke!

Okay, jetzt hat mir ein Post gesagt, dass das Regest zitierfähig seien, und ein Post, dass es nicht sei...

Das Problem ist halt, dass die Urkunde Latein ist, und das Regest deutsch, daher würde ich halt nur erwähnen, dass Innocenz den Bischöfen das gesagt hat, eine Fußnote erstellen und das Archiv bibliographieren, geht das?
 
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a.D. müsste irgendwas mit Datum heißen, denke ich.
Anno Domini - Im Jahre des Herren.
Okay, jetzt hat mir ein Post gesagt, dass das Regest zitierfähig seien, und ein Post, dass es nicht sei...
Bitte richtig lesen!
Das Regest ist ja nur eine Inhaltsangabe der Urkunde oder ggf. eine Zusammenfassung. Du zitierst die Urkunde, wenn du mit der Urkunde arbeitest, das Regest, wenn du mit dem Regest arbeitest. Normalerweise würde man ein Regest aber eher wie ein Findmittel behandeln und nicht zitieren, weil man - normalerweise - nicht mit dem Regest arbeitet.

Ich finde es trotzdem auch ohne Lateinkenntnisse ertaunlich, dass du aus mr. eine Abkürzung für Mark erkennst, marcas aber nicht zu deuten weißt. :nono:

Warst du heute im Holzwarenhandel und hast Bretter vorm Kopf? ;)
 
Das Problem ist halt, dass die Urkunde Latein ist, und das Regest deutsch, daher würde ich halt nur erwähnen, dass Innocenz den Bischöfen das gesagt hat, eine Fußnote erstellen und das Archiv bibliographieren, geht das?

Es ist so, wie El Quijote geschrieben hat -

zitierst du das Regest, gibts du die Fundstelle des Regests an, z.B. Wyß, Hessisches Urkundenbuch, Band 1, S. 220

zitierst du die Urkunde, gibst du die entsprechende Archivsignatur an. (z.B. HStAM, Urk. 75, Nr.1).
Manchmal ist das Regest gleich in der Archivdatenbank bzw. dem Archivfindbuch zu finden, dann wird natürlich auch die Archivsignatur angegeben. P.S: es ist gar nicht so verwirrend, wie es jetztklingt.
 
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