War das Wilhelminische Kaiserreich ein demokratischer Rechtsstaat?

freierbuerger

Mitglied
Das wilhelminische Kaiserreich war keine Demokratie nach unseren heutigen Maßstäben, aber im Vergleich zu den damaligen Staaten Großbritannien und Frankreich gemessen mit den damaligen Maßstäben?
Es gab schließlich freie und gleiche Wahlen zum Reichstag, der Reichstag hatte das Haushaltsrecht und entschied über die Gesetze. Einzige und wichtige Einschränkung: der Reichstag wählte nicht den Reichskanzler. Aber gegen den Reichstag konnte auch ein vom Kaiser ernannter Kanzler nicht regieren.
Ein sachlicher Vergleich, mit den damaligen Maßstäben, würde mich interessieren. Vielleicht war das wilhelminische Kaiserreich doch nicht so rückständig und reaktionär, wie es häufig dargestellt wird.

Ein Rechtsstaat war das Kaiserreich wohl ohne Zweifel, im Vergleich der damaligen Zeit.
 
Ähnlich hier diskutiert.

http://www.geschichtsforum.de/f58/das-kaiserreich-modern-oder-autorit-r-6085/

Ansonsten: Es ergibt sich inhaltlich ein grundsätzliches Problem für die damalige Situation, das im wesentlichen auf die asynkrone Entwicklung zurück zu führen ist. Gemeint ist das Zusammenspiel eines vergleichsweise anachronistischen politischen System und einem „entfesselten“ wirtschaftlichen Sektor und dessen Rückwirkungen auf die Gesellschaftsstruktur.

Aus dieser Reibungsfläche bezog das Kaiserreich im wesentlichen seine innenpolitischen Spannungen und seine Legitimationsdefizite. Vor allem aus dem Umfeld der zunehmenden Bedeutung des "Proletariats", organisiert in der SPD und den Gewerkschaften.

Diese Überlegung legt die Vermutung nahe, dass es wenig Sinn macht, über die Modernität in einem statischen Sinne nachzudenken, sondern vor allem die Anpassungsfähigkeit der Teilsysteme des Kaiserreichs und ihre Interdependenzen ins Auge zu fassen. Also beispielsweise die Frage, wie sich die stürmische industrielle Entwicklung auf andere Bereiche wie die Gesetzgebung oder die Gesellschaft ausgewirkt hat.

Und gerade in diesem Aspekt der Anpassungsfähigkeit des gesamten System des Kaiserreichs, also des politischen, des ökonomischen, des militärischen und des sozialen Bereichs, lagen die gravierendsten Defizite vor. Am stärksten versinnbildlicht in dem Anachronismus des „Persönlichen Regiments“ von KW2 als Regenten.

Persönliches Regiment ? Wikipedia

Dieses Defizit bei der evolutionären Entwicklung, wie es beispielsweise in GB und in Skandinavien im Gegensatz dazu eher gelang, ist dann auch ein wichtiger Grund für die eruptiven, semi-revolutionären Veränderungen, die im November 1918 in Deutschland auftraten und die Anapssung des Systems erzwangen.

Noch deutlicher kann man diesen Mechanismus im Rahmen der Russischen Revolution (1905-1917) erkennen.
 
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Die Frage, ob das Kaiserreich eine Demokratie war ist eine schwer zu beantwortende Frage( Sie haben sie ja selbst zum Teil beantwortet) und würde wahrscheinlich selbst unter Historikern zu heftigen Diskussionen führen. Meine laienhafte Meinung ist, das dass Kaiserreich sich im Grenzbereich von Demokratie und Diktatur bewegte, vom politischen System her war es ja eine Monarchie wo der König das Oberhaupt des Staates war und absolute Gewalt über das Volk hatte. Im Gegensatz zu Diktaturen, durften Menschen meines Wissens nach, nicht ohne triffigen Grund (wenn man den Ersten Weltkrieg wo Ausnahmeregeln herrschten nicht miteinbezieht) von einem Gericht verurteilt werden. Im Gegensatz, zu Demokratien wurde Ungehorsam in der Armee mit einer Tracht Prügel bestraft, auch galt in Kultur sowie Erziehung die Devise Zucht und Ordnung . Auch gab es noch viele weitere Gesetze und Verordnungen im Kaiserreich, die nicht der Demokratie aber auch nicht einer Diktatur zuzuordnen sind. Insgesamt, gesehen herrschte im Kaiserreich aber meiner Ansicht nach mehr Demokratie als Diktatur.

OOPS, habe den ersten Beitrag gerade erst ausführlicher durchgelesen und liege mit meiner Antwort eventuell etwas daneben
 
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Danke für den Hinweis auf den älteren Strang zu diesem Thema.

Thanepower, Sie haben recht, das Kaiserreich war in wichtigen Bereichen sehr modern und fortschrittlich, in andere wiederum rückständig. Beide Entwicklungen befanden sich in einem Reibungsverhältnis.

Ich versuche mal eine grobe Zusammenfassung:

Positiv:
Das wilhelminische Kaiserreich war ein moderner Rechtsstaat. Es gab eine effiziente und korruptionsfreie Verwaltung, beides vorbildlich in der damaligen Zeit.
Deutschland war damals im Schulwesen, in der Wissenschaft sowie in der Wirtschaft und Industrie absolut führend in der Welt. Über die Hälfte alle Nobelpreisträger waren damals Deutsche. Auch in der Kunst und Kultur war Deutschland damals ganz vorne.
Deutschland war ein Sozialstaat, einmalig in der damaligen Zeit. Es gab einen, in gleichen geheimen Wahlen gewählten Reichstag, keine Selbstverständlichkeit damals.

Negativ:
Der Reichstag konnte nicht den Reichskanzler wählen und absetzen. Der Bundesrat war zu mächtig und nur sehr indirekt demokratisch legitimiert.

P.S.: Wilhelm II zeigte auch in sich diese Widersprüche, auf der einen Seite ein ganz moderner Monarch, der Wissenschaft und Technik außerordentlich förderte (die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, der Vorgänger der Max-Planck-Gesellschaft, wurde von ihm gegründet). Auf der anderen Seite hatte er auch reaktionäre Züge. Ich denke aber, wenn man fair ist, überwiegen die positiven Eigenschaften. Die Karikatur, als die er heute oft dargestellt wird, wird ihm nicht gerecht.
 
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Die Frage, ob das Kaiserreich eine Demokratie war ist eine schwer zu beantwortende Frage( Sie haben sie ja selbst zum Teil beantwortet) und würde wahrscheinlich selbst unter Historikern zu heftigen Diskussionen führen. Meine laienhafte Meinung ist, das dass Kaiserreich sich im Grenzbereich von Demokratie und Diktatur bewegte, vom politischen System her war es ja eine Monarchie wo der König das Oberhaupt des Staates war und absolute Gewalt über das Volk hatte. Im Gegensatz zu Diktaturen, durften Menschen meines Wissens nach, nicht ohne triffigen Grund (wenn man den Ersten Weltkrieg wo Ausnahmeregeln herrschten nicht miteinbezieht) von einem Gericht verurteilt werden. Im Gegensatz, zu Demokratien wurde Ungehorsam in der Armee mit einer Tracht Prügel bestraft, auch galt in Kultur sowie Erziehung die Devise Zucht und Ordnung . Auch gab es noch viele weitere Gesetze und Verordnungen im Kaiserreich, die nicht der Demokratie aber auch nicht einer Diktatur zuzuordnen sind. Insgesamt, gesehen herrschte im Kaiserreich aber meiner Ansicht nach mehr Demokratie als Diktatur.

OOPS, habe den ersten Beitrag gerade erst ausführlicher durchgelesen und liege mit meiner Antwort eventuell etwas daneben

Sie sollten versuchen alles mit den Maßstäben der damaligen Zeit zu messen. Prügelstrafen beim Militär gab es damals überall, auch in Großbritannien, Frankreich und den USA. Das Kaiserreich war ein Rechtsstaat, auch hier wohl kaum von einem anderen Staat der damaligen Zeit übertroffen. Der Kaiser hatte eben "keine absolute Gewalt über das Volk". Auch nach den damaligen Maßstäben waren die oft in diesem Zusammenhang genannten Demokratien Großbritannien und Frankreich keineswegs so viel fortschrittlicher, wie man so oft hört.

Gerade dieser Vergleich würde mich interessieren. Gibt es hier harte Fakten?
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Ein Prüfstein ist nach Auffassung der Rechtshistoriker im ersten Schritt die Verwaltungsgerichtsbarkeit, worauf die Rechtswirklichkeit im zweiten Schritt zu betrachten wäre.
 
Ein Prüfstein ist nach Auffassung der Rechtshistoriker im ersten Schritt die Verwaltungsgerichtsbarkeit, worauf die Rechtswirklichkeit im zweiten Schritt zu betrachten wäre.

Das leuchtet ein. Nun wäre ein Vergleich zwischen dem damaligen Deutschland und Großbritannien und Frankreich bei dieser Frage interessant. Ich vermute das damalige Deutschland würde bei diesem Vergleich der Rechtsstaatlichkeit nicht schlecht abschneiden. Aber Fakten darüber habe ich nicht.
 
Negativ:
Der Reichstag konnte nicht den Reichskanzler wählen und absetzen. Der Bundesrat war zu mächtig und nur sehr indirekt demokratisch legitimiert.

Das ist eine deutliche "Untertreibung" der politische Realität im DR. Im Prinzip wies das Deutsche Reich Züge eines absolutitischen Regimes auf.

Das deutsche Reich war absolut kein demokratischer Rechtsstaat, wenn es auch Elemente davon aufwies.

Dieses wird besonders deutlich an der Rolle der Armee, die als repressives Instrument im Kampf gegen die zunehmende Bedrohung einer anwachsenden Arbeiterbewegung.

Und diese Armee ist auch zum Einsatz gekommen gegen streikende Arbeiter (vgl. W. Deist: Militär, Staat und Gesellschaft).

Die Entscheidung zum Einsatz ging dabei vom Monarchen aus, der als Oberbefehlhaber die Armee für die Bekämpfung der Arbeiterschaft einsetzen konnte.

Dieses muss natürlich im Kontext der "Sozialistengesetze" gesehen werden, die der politischen Aktionsfreiheit der SPD oder der Gewerkschaften deutliche Beschränkungen auferlegt haben.

Diese Elemente der gezielten politischen Unterdrückung gehören strukturell entweder zu besonders repressiven absolutistischen Regimen wie der russischen Zarenherrschaft oder sie gehören in das Umfeld von Diktaturen.

Deshalb: Das Deutsche Reich war absolut kein demokratischer Rechtsstaat!
 
Auch in der Kunst und Kultur war Deutschland damals ganz vorne.
1871-1918 in Kunst und Kultur ganz vorne? Wer sind denn die ganz speziell kaiserzeitlichen Kuturrepräsentanten? Womöglich Thomas Mann wegen des 1901 erschienenen Romans Buddenbrooks? Westlich des Rheins schrieb Proust seine epochale Recherche. Max Reger contra Claude Debussy: wie mag das ausgehen? (Gustav Mahler war Österreicher) Richard Strauß überlebte die Weimarer Republik und das tausendjährige Reich, kann eigentlich nicht als Repräsentant der Kaiserzeit eingeordnet werden, und wenn doch: südlich der Alpen hatte er bis 1924 einen Konkurrenten, der ihn weit überragte: Puccini. Und welchen Maler des dt. Kaiserreichs soll man neben Claude Monet stellen?

...Thomas Manns Bruder Heinrich, und nicht nur dieser, kritisierten das kulturelle und politische Klima des Kaiserreichs scharf - Heinrich Mann als Repräsentant? Professor Unrat und der Untertan sind sicher nicht das, was sich das Kaiserreich als Kulturaushängeschild gewünscht hat... :)
 
1871-1918 in Kunst und Kultur ganz vorne? Wer sind denn die ganz speziell kaiserzeitlichen Kuturrepräsentanten? Womöglich Thomas Mann wegen des 1901 erschienenen Romans Buddenbrooks? Westlich des Rheins schrieb Proust seine epochale Recherche. Max Reger contra Claude Debussy: wie mag das ausgehen? (Gustav Mahler war Österreicher) Richard Strauß überlebte die Weimarer Republik und das tausendjährige Reich, kann eigentlich nicht als Repräsentant der Kaiserzeit eingeordnet werden, und wenn doch: südlich der Alpen hatte er bis 1924 einen Konkurrenten, der ihn weit überragte: Puccini. Und welchen Maler des dt. Kaiserreichs soll man neben Claude Monet stellen?

...Thomas Manns Bruder Heinrich, und nicht nur dieser, kritisierten das kulturelle und politische Klima des Kaiserreichs scharf - Heinrich Mann als Repräsentant? Professor Unrat und der Untertan sind sicher nicht das, was sich das Kaiserreich als Kulturaushängeschild gewünscht hat... :)

Die meisten namhaften Künstler und Literaten des ausgehenden 19. Jhds hatten mindestens ein ambivalentes Verhältnis zum Kaiserreich. Nietzsche sprach von der Kapitulation des deutschen Geistes vor dem Deutschen Reich. Bei Gerhard Hauptmann ärgerte sich der (fiktive) Schneider Wormser, dass so jemand Hauptmann heißen darf. Bei Autoren wie Friedrich Hebbel, Wilhelm Raabe, Theodor Fontane, Theodor Storm, die lange vor 1870 publizierten oder wie Thomas Mann, Hermann Hesse und Robert Musil ihr Hauptwerk nach 1918 veröffentlichten, wird man sich fragen dürfen, ob man sie ohne weiteres der Wilhelminischen Ära zurechnen kann. Künstler wie Paul Klee, Franz Marc, August Macke, Ernst Ludwig Kirchner, Käthe Kollwitz oder auch Heinrich Zille konnten nicht damit rechnen, vom Wilhelminischen Kulturbetrieb gefördert zu werden.

Wilhelm II., der der Historienmalerei des 19.Jahrhunderts stehengeblieben war, nannte deren Werke "Rinnsteinkunst". Der deutschen Literatur/Kultur um die Jahrhundertwende wird man dennoch durchaus ein hohes Niveau zubilligen müssen, und man war durchaus stolz auf Deutschlands Rang als Kulturnation. Die Exzesse, die 1914 in Belgien verübt wurden, wirken sehr irritierend, dennoch erklärten 93 führende Künstler und Wissenschaftler, darunter auch Thomas Mann, der sich später davon distanzierte, ihre Solidarität mit der deutschen Regierung. Albert Einstein und Hermann Hesse waren eher Ausnahmeerscheinungen, auch wenn einige Unterzeichner des Manifests der 93 sich davon distanzierten wie Lujo Brentano. Manifest der 93 ? Wikipedia

Auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und der Medizin spielten deutsche Wissenschaftler eine bedeutende Rolle und auf einigen Gebieten wie der chemischen Industrie war Deutschland führend. Von 1901 bis 1918 gingen 21 Nobelpreise an deutsche Wissenschaftler.
 
Ich vermute das damalige Deutschland würde bei diesem Vergleich der Rechtsstaatlichkeit nicht schlecht abschneiden. Aber Fakten darüber habe ich nicht.

Den Vergleich, zB zu Frankreich, den USA und Großbritannien, hast Du in der vermutenden Bewertung "nicht schlecht abschneiden" schon vorweg genommen.

Daher noch vorab gefragt: Was begründet diese Vermutung?

Nachdem ich etwas geblättert, halte ich den "Prüfstein" Verwaltungsrecht" für nicht schlecht. Er konzentriert sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Staat, bei dem a priori naturgemäß keine "Waffengleichheit" herrscht, sozusagen stark gegen schwach, bzw. ein schützenswertes Interesse zum Ausdruck kommt.

Der Maßstab des Privatrechts ist dagegen ungeeignet, so zB die Errungenschaft des BGB. Das betrifft Rechtsverhältnisse privat/privat, und könnte selbst in Diktaturen weitgehend "liberal" gestaltet sein, was somit nichts über die Rechtstaatlichkeit aussagt.

Dieses Verwaltungsrecht, der "Prüfstein", war überdies i. W. kein Bundesrecht, sondern Recht der Länder im Kaiserreich. Wenn man also Fortschrittlichkeit zB in Bayern attestiert, muss das z.B. nicht für Preußen gelten, und hat im Kern auch nichts mit Errungenschaften des Kaiserreiches zu tun. Noch ein anderes Ding ist die Frage, wie es in der Rechtswirklichkeit mit Schutz und Durchsetzung von Ansprüchen privat/"Obrigkeit" aussah. Selbst wenn Baden und Preußen vergleichbare Rechtsnormen aufweisen würden, kann die Wirklichkeit abweichen.

Gleiches gilt natürlich für Deine "Vergleichsländer". Hast Du dazu Kenntnisse?
 
"Der Hauptmann von Köpenick" ist für mich ein Beispiel für die Rechtsstaatlichkeit im Kaiserreich. Einerseits zeigt die reale Geschichte des Friedrich Wilhelm Voigt, die übersteigerte Stellung des Militärs gegenüber des Zivilen. Mit genug Chuzpe und einer halbwegs offiziersmäßigen Uniform war es Voigt möglich, die Stadtkasse Köpenicks zu leeren und einen Trupp Soldaten zu kommandieren. Andererseits wurde er doch erwischt und rechtskräftig verurteilt (mit 4 Jahren Zuchthaus wohl auch nicht übermäßig hart, nach 2 Jahren wurde er vom Kaiser begnadigt).
Ein Gegenbeispiel wäre die Zabern-Affäre.

Ein weiterer Punkt der mir bei den "Sozialistengesetzen", die thane angesprochen hat, einfällt, ist die Bismarckschen Sozialgesetzgebung, die lange Zeit als vorbildlich galt. Wenn die Sozialistengesetze die Peitsche für die Arbeiterbewegung darstellt, waren Renten-, Unfall-, Kranken- und später Arbeitslosenversicherung das Zuckerbrot, um der Bewegung, den Wind aus den Segeln zu nehmen, denke ich.

Alles in allem komme ich zu einem ambivalenten Bild: Rechtsstaatlichkeit kann ich im Kaiserreich bedingt erkennen. Ganz ohne Rechtsstaatlichkeit, wäre Rechtssicherheit als wichtiger Faktor für wirtschaftliche Prosperität, schwierig zu erreichen gewesen. Inwiefern eine Monarchie ohne Wahlkönigtum überhaupt demokratisch sein kann, halte ich hingegen für fraglich.
 
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Inwiefern eine Monarchie - ohne Wahlkönigtum -überhaupt demokratisch sein kann, halte ich hingegen für fraglich.

Es gibt doch auch heute noch eine ganze Reihe von Demokratien mit einem Monarchen an der Spitze, mit Spanien angefangen und mit GB nicht aufgehørt.
Dem jüngst abgedankten Monarchen Juan Carlos in Spanien muss man sogar ein ausserordentliches demokratisches Verstændnis beim Putschversuch des Militærs 1981 bescheinigen.
Auch sieht man an der dortigen* Diskussion ueber die evtl. Abschaffung der Monarchie, dass die heutigen Kønige ja keineswegs "save" sind - wenn es die Mehrheit wollte, wuerden sie sich einen anderen Lebensunterhalt suchen muessen...

(*) æhnliche Diskussionen gibt es auch in anderen Lændern

Gruss, muheijo
 
Das ist eine deutliche "Untertreibung" der politische Realität im DR. Im Prinzip wies das Deutsche Reich Züge eines absolutitischen Regimes auf.

Das deutsche Reich war absolut kein demokratischer Rechtsstaat, wenn es auch Elemente davon aufwies.

Dieses wird besonders deutlich an der Rolle der Armee, die als repressives Instrument im Kampf gegen die zunehmende Bedrohung einer anwachsenden Arbeiterbewegung.

Und diese Armee ist auch zum Einsatz gekommen gegen streikende Arbeiter (vgl. W. Deist: Militär, Staat und Gesellschaft).

Die Entscheidung zum Einsatz ging dabei vom Monarchen aus, der als Oberbefehlhaber die Armee für die Bekämpfung der Arbeiterschaft einsetzen konnte.

Dieses muss natürlich im Kontext der "Sozialistengesetze" gesehen werden, die der politischen Aktionsfreiheit der SPD oder der Gewerkschaften deutliche Beschränkungen auferlegt haben.

Diese Elemente der gezielten politischen Unterdrückung gehören strukturell entweder zu besonders repressiven absolutistischen Regimen wie der russischen Zarenherrschaft oder sie gehören in das Umfeld von Diktaturen.

Deshalb: Das Deutsche Reich war absolut kein demokratischer Rechtsstaat!



Ich stimme dir absolut zu, dass das Deutsche Reich kein demokratischer Rechtsstaat war. Militarismus und Untertanengeist ist aber, meiner Meinung nach nur eine Facette des Deutschen Reichs. Die Sozialgesetzgebung war fortschrittlich, und sie wurde vielfach kopiert. Deutschland war nach den USA die dynamischste Industrienationen, die über die am besten organisierte Arbeiterbewegung verfügte. Der wirtschaftliche Aufschwung ging auch an den Arbeitern nicht spurlos vorbei, die Wilhelm II. bei seinem Antritt als "Vierten Stand" noch einbinden wollte.

Die Medienlandschaft Deutschlands war recht heterogen und sehr pluralistisch. Trotz "Majestätsbeleidigungsparagraphen" war die Presse doch recht frei, und wenn das Kaiserreich auch kein demokratischer Rechtsstaat gewesen sein mag, war es ein bürgerlicher Rechtsstaat, der seinen Bürgern durchaus ein relativ hohes Maß an Freiheiten der Presse, der Meinung und der Lehre und gewährte und Rechtssicherheit garantierte. Die Arbeitslosenquote war niedriger, als die in Frankreich und Großbritannien.

Im Vergleich was den Schutz von ethnischen Minderheiten betrifft, schnitt das Kaiserreich trotz der Zabernaffäre 1913, trotz weit verbreitetem Antisemitismus und Germanisierungsdruck in polnischsprachigen Gebieten gar nicht so schlecht ab. 1871 brachte den Juden die Emanzipation, und nicht wenige jüdische Deutsche waren glühende Patrioten, die sich mit dem Kaiserreich identifizierten. In Justiz und Medizin, in der Medienlandschaft und im Kulturbetrieb machten Juden Gebrauch von der Emanzipation, und sie waren in den freien Berufen stark vertreten.

Die gezielte Unterdrückung von Minderheiten würde ich strukturell nicht nur bei absolutistischen Regimen verorten. Irland verlor im 19. Jahrhundert ein Drittel seiner Einwohner durch Hungertod und Emmigration.
Dabei hätte die Grüne Insel ihre Bewohner ernähren können, auf dem Höhepunkt der großen Hungersnot Ende der 1840er Jahre liefen Exporte von Agrarprodukten und Lebensmitteln nach GB weiter. Die Laissez faire-Politik der britischen Regierung und die mit großer Härte durchgeführten Vertreibungen irischer Pächter wirkten sich traumatisierend auf die irisch-britischen Beziehungen aus und belasteten sie auf Generationen.

Die Nachwirkungen des Sepoy- Aufstands (oder des 1.indischen Unabhängigkeitskampfes) zwangen GB die Administration selbst in die Hand zu nehmen und sie der East India Company zu entziehen. Es entstanden Universitäten und Hochschulen nach britischem Vorbild, und Rudyard Kipling schwärmte vom Kulturauftrag der Briten und von "The white man´s burden", doch von einer Gleichberechtigung von Indern konnte keine Rede sein. Mahatma Gandhi machte als junger Anwalt in Südafrika Bekanntschaft mit der dortigen Rassentrennung.
 
Bei einem Vergleich mit anderen Staaten ist das Verhältnis zwischen Volksvertretung und Regierung interessant. Wie wurde beispielsweise die Regierung in Frankreich oder Großbritannien gebildet? Wie sah die parlamentarische Kontrolle im internationalen Vergleich aus?

Anders als Deutschland bzw. Großbritannien war Frankreich nach 1871 wieder Republik. Das undemokratische Element eines Monarchen gab es nicht, so dass - so vermute ich - Frankreich demokratischer als die beiden Monarchien gewesen sein könnte.
 
Bei einem Vergleich mit anderen Staaten ist das Verhältnis zwischen Volksvertretung und Regierung interessant. Wie wurde beispielsweise die Regierung in Frankreich oder Großbritannien gebildet? Wie sah die parlamentarische Kontrolle im internationalen Vergleich aus?

Anders als Deutschland bzw. Großbritannien war Frankreich nach 1871 wieder Republik. Das undemokratische Element eines Monarchen gab es nicht, so dass - so vermute ich - Frankreich demokratischer als die beiden Monarchien gewesen sein könnte.

In GB sorgte die Integrationskraft der Monarchie aber zumindest dafür, dass die Autorität des Staates und die Stabilität des Verfassungssystems nie ernsthaft in Gefahr gerieten, während die Dritte Republik seit den 1880er Jahren von mehreren Krisen erschüttert wurde. Die Konservativen lehnten in ihrer Mehrheit die Republik und die parlamentarische Regierungsform ab und fand in weiten Kreisen der Armee und der Katholischen Kirche einflussreiche Unterstützer. Die Sonderstellung der Armee und der Einfluss der Katholischen Kirche im Bildungswesen konnte erst nach der Dreyfus-Affäre beseitigt werden.
 
Ich stimme dir absolut zu, dass das Deutsche Reich kein demokratischer Rechtsstaat war. Militarismus und Untertanengeist ist aber, meiner Meinung nach nur eine Facette des Deutschen Reichs. ...

Ich denke, das Kaiserreich war ein Rechtsstaat, der keinen Vergleich mit anderen Staaten in dieser Zeit scheuen musste.
Es hatte ohne Zweifel demokratische Elemente. Im Gegensatz zu Großbritannien und Frankreich wurde aber die Regierung nicht vom Parlament gewählt. Aber auch diese beiden Staaten hatten demokratische Defizite. Militarismus war keine deutsche Spezialität. Es gab ihn damals in allen Großmächten. Das gilt auch für den sog. Untertanengeist. Im Gegenteil, in Deutschland gab es im Militär die sog. Auftragstaktik, die den untergebenen Truppenteilen viel Freiheit lies. Das ist bis heute so und unterscheidet unser Militär bis heute von dem der Amerikaner und Briten, die viel autoritärer führen. Der Vorwurf des Militarismus und des Untertanengeistes war weitgehend Propaganda der Siegermächte während des 1. WK und diente auch zur Rechtfertigung des Versailler Vertrages.
 
Die Sozialgesetzgebung war fortschrittlich, und sie wurde vielfach kopiert.

Das ist sicherlich richtig, aber es ergibtsich natürlich auch der Aspekt von Zuckerbrot und Peitsche, wie schon mal anderswo im GF ausgeführt:

Die Initialzündung und die Entwicklung des Wohlfahtsstaat ist eng verbunden mit der zunehmenden Bedeutung der Thematisierung der „sozialen Frage“, die ein Ergebnis ist, zwischen dem Widerspruch der ungebremsten Dynamik der industriellen Revolution in den kapitalistischen Ländern und der Formulierung eines ideologisch begründeten Wertesystems, in der Folge der Französichen Revolution und der Propagierung von sozialer Gerechtigkeit (vgl. G. Eley: Forging Democracy) .

Die konkrete Einbettung der Ausbildung des Wohlfahrtsstaats in Deutschland reflektiert zum einen diesen universellen Konflikt, ist dennoch durch eine Reihe von speziellen Aspekten gekennzeichnet, die den frühen Zeitpunkt der Initiierung wohlfahrtsstaatlicher Maßnahmen durch Bismarck erklärt (vgl. europäische Übersicht in Ambosius & Hubbard: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Euopas im 20. Jahrhundert, S. 113). In besonderem Maße war die Ausgangssituation nach der Reichsgründung 1871 durch einen harten Gegensatz des autokratischen Regierungssystems und dem politisch nicht einbezogenen „Proletariat“ gekennzeichnet. Aus diesem Aspekt speiste sich die eine Quelle der Infragestellung des politischen Systems des Kaiserreichs nach 1871. Zum anderen war es die generelle Frage des „Nationbuilding“, dass einerseits die Integration des katholischen Milieus betraf und andererseist die staatsferne, in ihrer Bedeutung stetig anwachsende Klasse der Arbeiter (vgl. Wehler: Bismarck und der Imperialismus).

Am 9 Mai 1978 brach die Börse in Wien zusammen und löste den „großen Krach“ europaweit aus, der sich ebenfalls im DR massiv auswirkte. Der im Reich ausgelöste Gründerboom erschien zunehmend als „Gründerschwindel“ und bewirkte ein Platzen der Spekulationsblase(vgl. Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 1, S. 226). In Anlehnung an Rosenberg charakterisiert Winkler diese Phase zwischen 1873 und 1896, dem Ende der langen Depression, als eine Periode des allgemeinen Pessimismus und der sozialen Unzufriedenheit , die einherging mit einer „zunehmenden ideologischen Dynamik und Aggressivität. Die unmittelbare Folge war der Niedergang des „laisser faire, laisser aller“ und wirkte sich aus bis in den politischen Niedergang der Nationalliberalen und dem damit teilweise zusammenhängenden Aufkommen eines wirtschaftlich motivierten Antisemitismus. Ein Aspekt, den Bismarck für seine politischen Ziele zu nutzen wusste.

Die politisch relevante Phase für den Einstieg in den Wohlfahrtsstaat bildet die Phase der „Großen Depression“. Die Entwicklung beispielsweise bei Wehler beschrieben (Wehler, Bismarck und der Imperialismus, S. 67ff. und ebd: Deutsche Gesellschafts-Geschichte 1848 – 1914, S. 547ff). Diese Periode ist durch eine weitgehende Stagnation der Nominallöhne der Arbeiter gekennzeichnet mit einem leichten Aufwärtstrend nach 1880. Die Reallöhne folgten dieser Entwicklung nicht, aufgrund deutlich gestiegener Lebenshaltungsosten im Bereich der Grundnahrungsmittel (auch durch Agrarzölle) und der Mieten und führte zu einem Absinken des Lebensstandards(Wehler: DGG, Bd. 3, S. 908). Diese Entwicklung verschärfte die sozialen Bedingungen in Teilen der Arbeiterklasse und führte vor allem zu einer Zunahme der Doppelbelastung für Arbeiterfrauen. Gleichzeitig kam es zu einer systematischen Verschlechterung der Wohnbedingungen durch die Zunahme von Untervermietungen in den ohnehin begrenzten Wohnverhältnissen (Grebing: Arbeiterbewegung, S. 68/69).

Unter anderem in der Folge der Französischen Revolution, der gescheiterten Revolution von 1848 und der niedergeschlagenen Pariser Commune von 1871 organisierte sich die deutsche Arbeiterschaft. Mit dem Gothaer Programm von 1875 formulierte die SAD in der Tradition einer marxistischen Gesellschaftsanalyse ihre dennoch ausgesprochen revisionistischen Ziele: Ziele, die zudem unter den Vorbehalt gestellt wurden, „mit allen gesetzlichen Mitteln“ erlangt zu werden (vgl. dazu das Programm in Kuhn: Die deutsche Arbeiterbewegung, S. 296.). In der Folge erhält die Sozialdemokratie einen deutlichen Zulauf, wobei ihre Hochburgen bei der Mitglieder- und auch der Stimmenentwicklung in Gemeinden über 10.000 Einwohner und vor allem in den Großstädten, wie in Berlin (RTW 1912: 75%) oder Hamburg (RTW 1912: 62%) liegen (vgl. Grebing , S. 199).

Vor diesem Hintergrund erkannte Bismarck einen massiven Handlungsbedarf, der sich aus der real verschlechterten sozialen Situation der Arbeiter ergab und ihrer Formulierung einer „Gegenutopie“, die die herrschende Ordnung des Kaiserreichs in Frage stellte (Wehler: DGG, Bd. 3, S. 902ff). Seine Lösung basierte auf zwei Pfeiler. Zum einen auf der Repression der Sozialdemokratie, im Rahmen der „Sozialistengesetze“, und zum anderen auf der vom Staat initiierten und vor allem auch vom Staat finanzierten Wohlfahrtspflege.

Vor diesem Hintergrund initiierte er sein innenpolitisches Programm. Bismarck politisches Credo war „Man kann nicht ein Land von unten regieren“ , da diese Vorstellung gegen die „natürliche Ordnung“ verstoßen würde. Und befürchtet für den Konflikt, dass „die Hungrigen ….uns auffressen“ (ebd. S. 903). Bismarck führte dabei seinerseits einen durchaus als polemisch zu bezeichnenden Kampf gegen die „rote Gefahr“, indem er die Wirtschaftskrise von 1873 bis 1896 dem Wirken der Sozialdemokratie anlastete.

Den Anlass bildeten zwei Attentate auf den Kaiser, die der Sozialdemokratie, ohne handfeste Belege, zur Last gelegt wurden. Im Zuge seiner Kampagne marginalisierte er zunehmend die Nationalliberalen (vgl. oben Gründerkrach), die im bürgerlichen Lager ein Garant für die Vereidigung bürgerlicher Rechte gegen staatliche Interventionen waren. In diesem Umfeld wurde das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ im Oktober 1878 verabschiedet (vgl. Wehler ebd, S. 905, vgl. Grebing, Abdruck des „Sozialistengesetz“ S. 149. „Wie beim Kulturkampf erreichte die Regierung Bismarck ….das genau Gegenteil dessen, was sie intendiert hatte (ebd. S. 906). Und Wehler stellt resümierend fest: „Im Grenzfall hielt der Kanzler die Staatsmacht und das Militär dieser aufsässigen Opposition allemal gewachsen.“ (ebd. S. 907).

Neben die Repression der Sozialdemokratie wollte Bismarck einen „Staatssozialismus“ stellen, der auf die positive Integration der Arbeiterschaft, die „innere Reichsgründung“, in das DR abzielte. Er ging dabei von der Prämisse aus, dass die sozialistischen Theorien bereits so tief in der Arbeiterschaft verwurzelt waren, als dass sie nicht mehr ignoriert werden konnten. Bismarck orientierte sich dabei in seinem Modell an dem Vorbild von Napoleon III. Dieser hatte durch ein System von Zahlungen die Franzosen zu direkten Empfängern von Staatszahlungen gemacht und sich über diesen Weg die Zustimmung zu seiner Regierung „erkauft“. Bismarck wollte ein Modell im DR einführen, dass ebenfalls möglicgst direkte Zahlungen durch den Staat an die Empfänger“ vorsah und sie somit durch eine „kollektive Massenbestechung“ (H. Rosenberg) in das politische System zu integrieren.

Von Nipperdey wird die Mehrdimensionalität der Bismarckschen Politik in den Vordergrund gestellt. So sieht er folgende Aspekte: 1. Der Kampf gegen die Revolution und die Erhaltung des monarchisch-obrigkeitsstaatlichen Staates, 2. Der Marginalisierung des Liberalismus, und 3. Der Verfolgung einer klassischen Fürsorgepflicht des Monarchen gegenüber seinen Untertanen, die bereits in der preußischen Revolution von Oben angelegt ist (v. Stein, Hardenberg etc.) (Nipperdey, Deutsche Geschichte. Arbeitswelt und Bürgergeist, Bd. 1, S. 337ff).

Und Nipperdey kommt zu einem positiven Befund der Wirksamkeit der wohlfahtsstaatlichen Maßnahmen und hält fest, dass sich die Lage der Arbiiter zwischen 1866 und 1913 „gewaltig verbessert“ hat (ebd. S. 372).

Und bei Wehler heißt es, obwohl er Bismarck kritisiert: „Trotzdem: Die Bismarcksche Sozialversicherung hat den Grundstein für eine ausbaufähige, immens differenzierbare und weltweit nachgeahmte Daseinsvorsorge gelegt…..Man wird sogar anerkennen müssen, dass Bismarcks politisches Kalkül ….aufgegangen ist. …die systemkritische Distanz der organisierten Arbeiterschaft aufzuweichen und ihre Staatsloyalität zu gewinnen.“ ( Wehler: DGG, Bd. 3, S. 915).

In diesem Sinne war der machiavellistische Bismarck in seiner „operativen Politik“ durchaus erfolgreich und auch in der „Nachhaltigkeit“ der Auswirkungen seiner Sozialpolitik.

Dennoch waren die Arbeiterschaft von einer aktiven politischen Teilhabe im Deutschen Reich ausgegrenzt.


 
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Dennoch waren die Arbeiterschaft von einer aktiven politischen Teilhabe im Deutschen Reich ausgegrenzt.

Waren Sie damals in Großbritannien und Frankreich weniger ausgegrenzt als in Deutschland? Es gab bei uns die SPD, die zur stärksten Partei im Reichstag wurde.
 
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