.. ich will es mal versuchen und bitte um Korrekturen bei Fehlern oder Ungenauigkeiten..
Ein demokratischer Staat war das Kaiserreich nur ansatzweise.
Immerhin gab es ein Parlament, welches frei und gleich gewählt wurde (nur von Männern) und dieses konnte Gesetze beschließen und es konnte auch kein Gesetz gegen das Parlament (Reichstag) in Kraft gesetzt werden.
Allerdings konnte jedes durch den Reichstag eingebrachte Gesetz durch den Bundesrat blockiert werden, der von Preussen dominiert wurde.
Preussen stellt mit Abstand den größten Teil des Reiches dar und hat ca. 2/3 der Einwohner dieses. Es stellt also auch den größten Teil des Bundesrats, der sich aus Abgeordneten zusammensetzt, die von den Ländern entsand werden.
Und in Preussen gilt hier, bei der Wahl des Landesparlaments, das Dreiklassenwahlrecht, welches die Gewichtung der Stimmen in drei Kategorien vornimmt, die sich an der entrichteten Steuer bemessen.
Damit hat Preussen kein gleiches Wahlrecht, sondern es findet sich hier eine extreme Verzerrung der Repräsentation von tatsächlichen Mehrheiten.
Das frei und gleich gewählte nationale Parlament „Reichstag“ hat auch ein Budgetrecht und muss jährlich den Staatsetat bewilligen. Eine wesentliche Ausnahme stellt der Militäretat dar, welcher nicht der jährlichen Bewilligung unterliegt, sondern über „mehrere Jahre“ (Volker Ullrich- die nervöse Großmacht- Kapitel 2 – hier im Wesentlichen die Darstellung übernommen; - die Frage wäre über wieviele?) nicht vom Reichstag verändert werden kann.
Nun, und das ist ein wichtiger Punkt, hat der Reichstag jedoch nicht das Recht den Kanzler zu wählen und daher keinen unmittelbaren Zugriff auf die Exekutive.
Der Kanzler wird vom Kaiser eingesetzt, und damit auch das Kabinett, also die Ministerriege.
Es gibt einen weiteren Aspekt, der die Macht des Reichtags einschränkt, und dies im Besonderen im Hinblick auf das „Wilhelminische“ Kaiserreich:
Mit der Postulierung des „persönlichen Regiments“ durch KWII ist eine permanente Bereitschaft durch diesen, und seiner Kamarilla, vorhanden, im Wege eines Putsches, die vorhandenen demokratischen Ansätze zu vernichten und eine „Kaiserdiktatur“ zu errichten.
Interessante Quellen hierzu:
Volker Ullrich - Die nervöse Großmacht
Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs
Das Preußische Dreiklassenwahlrecht
http://www.geschichtsforum.de/f58/dreiklassenwahlrecht-im-dt-kaiserreich-8114/