Weimarer Republik ( die erste Republik in Deutschland?)

dardanell

Neues Mitglied
Guten Tag

War der Ausruf der weimarer Republik im Jahr 1918 die erste Republik in der Geschichte Deutschlands? Oder waren schon vorher Republikgründungen und Republikausrufe in der Geschichte Deutschlands?


Danke sehr
 
Die Weimarer Republik war die erste Republik mit einem Präsidenten. einem Parlament und allgemeinem , gleichen Wahlrecht.
In den "Bauernrepubliken" die es in Norddeutschland im Mittelalter/der frühen Neuzeit gab, gab´s keine Präsidenten und vorallem kein allgemeines Wahlrecht.
 
Tannhäuser, leider fehlt den "Republiken" vor 1918 jeweils mindestens ein Verfassungsorgan.
Den Mainzern fehlte die Regierung mit demokratischer Legimitation, andere waren eigentlich konstitionelle Monarchien usw.
 
Es kommt m.E. darauf an, wie provokativ die Frage gestellt wird. Was ihr beide zu Republiken in moderner Sicht schreibt, vollkommen d.accord. Wird aber unter Republik nur die Abwesenheit von Monarchie subsumiert, gab es in Deutschland schon sehr lange Republiken, und zwar u.a. die Städte des HR mit einer wie auch immer ausgestalteten Ratsverfassung.

M.
 
ie reichsunmittelbaren Städte waren konstitutionelle Monarchien, das Staatsoberhaupt war der dt. König. Verglichen mit den heutigen Monarchen hatte der sogar ziemlich viel Macht. Danach, im deutschen Bund, der Kaiser .

Abgesehen davon, gabs in diesen Städten kein allgemeines Wahlrecht. Demokratische Ansätze oder wie man das nennen will , gabs etliche auf deutschem Boden, aber keine echten Republiken mit nicht auf Lebenszeit gewähltem Staatsoberhaupt und gewähltem Parlament (das auch Befugnisse hatte).
 
El Quichote, das ist wahr
Aber das Staatsoberhaupt einer Republik wird gewählt und tritt verabredungsgemäß zurück.
Und es gibt sowas wie ein Parlament ...
 
Da läßt sich trefflich streiten ...

Wird ein Staatsoberhaupt auf Lebenszeit gewählt/bestimmt -> Monarchie
Wenn nicht -> Republik
 
Naja, da wäre das HRR auch eine Republik gewesen, denn auch der König wurde gewählt ...
Der besaß aber mehr politische Macht als der Doge von Venedig, der reine Repräsentationsaufgaben hatte. Der Doge konnte auch theoretisch vom Rat abgewählt werden, selbst zurücktreten durfte er aber nicht. Nur ein Doge, Marino Faliero wurde abgesetzt und wegen angeblicher Verschwörung 1355 hingerichtet und mit der Damnatio belegt.
 
Da läßt sich trefflich streiten ...

Wird ein Staatsoberhaupt auf Lebenszeit gewählt/bestimmt -> Monarchie
Wenn nicht -> Republik

@Wilfried, darüber läßt sich wahrhaft trefflich streiten.

Ab 1802 war Napoleon Konsul auf Lebenszeit einer Republik. :pfeif: Ob die vier freien Städte des DB einen Kaiser als Staatsoberhaupt hatten oder nur Österreich den Vorsitz führte (Art. 5 [1] Bundesakte) und ob die Bezeichnung des Kaisers von Österreich als Staatsoberhaupt des DB staatsrechtlich mit Artikel 3 sowieso kollisierte, aber eventuell historische Relevanz hat, sei dahin und zur Diskussion gestellt. Die Transponierung moderner staatsrechtlicher Begriffe wie "Staatsoberhaupt" z.B. auf den Deutschen König des HRRD erachte ich sowieso als problematisch.

Wie dem auch sei.

Aus meiner Sicht: die reichsunmittelbaren Städte des HRRD waren nicht demokrtisch, im modernen Verständnis, wohl aber republikanisch verfaßt, auch wenn Funktionen in der Verwaltung auf Lebenszeit besetzt, Mitglieder kooptiert wurden und es bestimmt auch Beispiele zur Vererbung von Funktionen innerhalb bestimmter Familien kam. Ich meine, dieses trifft auch auf Staatswesen außerhalb des HRRD zu.

M. :winke:
 
Das ganze ist schlicht ein Definitionsproblem. Eine demokratische Monarchie und eine undemokratische Republik und , und und.

Auffassungsmäßig wird die Dithmarscher Bauernrepublik als Republik mit demokratischen Zügen gesehen, Staatsoberhaupt war der Bremer Bischof, also definitiv ein nicht vom Staatswesen bestimmter Mensch.

Die braunschweigische Landesverfassung von 1645???? sieht einen im 3 Klassenwahlrecht bestimmten Landtag vor, ist aber eine Monarchie . Die Friesen hatten sowas wie eine Demokratie im MA.einschließlich einer Art Parlament, aber eben keinen Präsidenten o.ä. Der Kaiser war zwar nominell Staatsoberhaupt, aber garantiert machtlos. Also , keine Republik in meinen Augen.

Somit ist die Weimarer Republik nach ihrer Etablierung die erste (parlamentarische) Republik mit allen dazugehörigen Attributen auf deutschem Boden. Zustandegekommen durch eine verfassungsgebende Versammlung, freie Wahlen etc.

Das es vorher Staaten auf heute deutschem Gebiet geben hat mit demokratischen und /oder republikanischen Zügen, ist hier nicht die Frage.
 
Das es vorher Staaten auf heute deutschem Gebiet geben hat (mit demokratischen und /oder) republikanischen Zügen, ist hier nicht die Frage.

Doch Wilfried, genau das ist die (Eingangs-)frage:

War der Ausruf der weimarer Republik im Jahr 1918 die erste Republik in der Geschichte Deutschlands? Oder waren schon vorher Republikgründungen und Republikausrufe in der Geschichte Deutschlands?

Und insofern finde ich den Verweis auf z.B. die "Mainzer Republik" wichtig und richtig, genau wie der Hinweis von ElQ "Republik ungleich Demokratie".

Es læsst sich eher diskutieren, ob/wie demokratisch ein Staat ist, die Unterscheidung Monarchie/Republik ist schnell gemacht.
Spanien, Niederlande und Norwegen sind Monarchien, aber dennoch demokratisch.
Die "Deutsche Demokratische Republik" war tatsæchlich eine Republik, aber nicht demokratisch, auch wenn's im Namen stand.

Gruss, muheijo
 
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