Lehnswesen und Königsfamilie

rayn26

Neues Mitglied
Hallo alle zusammen, ich interessiere mich sehr für Mittelalter insb. Hochmittelalter, da es mich fasziniert hat.
Ich bin aber noch ein Anfänger was die mittelalterliche Geschichte betrifft, deshalb wäre ich über eure Antworten und Hilfe sehr dankbar. :)

Meine Fragen sind folgende:

Aus eigener Recherche habe ich herausgefunden, dass der König der höchste Lehnsherr ist und sein Land bzw. Lehen an die Königsfamilie, zB Prinzen vergeben konnte.

1) Kann der Prinz als Lehnsherr die Verwaltung der eigenen Territorien selbstständig gestalten?
Und ist er nicht weiter an die Gesetze des Königs gebunden, sodass er zB andere Zinsregeln oder Gesetze aufstellen, Strafen etc. verhängen kann?

2) Wenn der Prinz ein selbstständiger Lehnsherr ist, hat er ja wahrscheinlich auch Adlige und Ritter als Vasallen, die ihm zur Treue verpflichtet sind, oder?
Falls der Prinz gegen dem König etwas unternehmen oder widersprechen wollte (zB Rebellion), war es realistisch gesehen möglich, dass die Adligen und Ritterschaften in seiner Territorium ihm Hilfe leisten?
Denn der höchste Lehnherr ist ja der König, aber der Treueschwur gilt ja gegenüber dem Prinzen...? Wem müssten sie dann Folge leisten?

3) Lebten die Prinzen in ihren eigenen Territorien?
Und führten sie auch viele Aufgaben als Lehsherr durch, oder konnten sie dies einfach der Verwaltung überlassen?

Denn ich könnte mir vorstellen, dass die Prinzen über die Territorium als Lehnsherr ständig wachen mussten, in die Akten schauen oder zumindest einen Rundgang führen, ob im Land alles in Ordnung ist...um Sympathie der Vasallen oder Dorfsleute.

4) zu 1), Kann man gegen die Verhängung der Strafe auch etwas unternehmen?
Zb eine Petition oder eine Beschwerde bei dem Lehnsherr oder Prinzen einreichen?

Viele Grüße :)
 
1) Kann der Prinz als Lehnsherr die Verwaltung der eigenen Territorien selbstständig gestalten?
Und ist er nicht weiter an die Gesetze des Königs gebunden, sodass er zB andere Zinsregeln oder Gesetze aufstellen, Strafen etc. verhängen kann?

Das Lehnswesen war in den Staaten Europa nicht gleich. Was die Sachlage im "Heiligen Römischen Reich" betrifft, so konnte ein Lehnsherr die Verwaltung seines Territoriums nach Gutdünken ausbauen. Die Privilegien des "Statutum in favorem principum", das der Kaiser im Jahr 1231 ausstellte, gab den Ladesherren weit gehende Rechte, u.a. das Münz-, Geleit- oder Befestigungsrecht, das Gesetzgebungsrecht und die hohe Gerichtsbarkeit. Auch wenn der Landesherr von königlichem Geblüt war, so musste er sich doch an die lehnsrechtlichen Bestimmungen halten.

2) Wenn der Prinz ein selbstständiger Lehnsherr ist, hat er ja wahrscheinlich auch Adlige und Ritter als Vasallen, die ihm zur Treue verpflichtet sind, oder?
Falls der Prinz gegen dem König etwas unternehmen oder widersprechen wollte (zB Rebellion), war es realistisch gesehen möglich, dass die Adligen und Ritterschaften in seiner Territorium ihm Hilfe leisten?
Denn der höchste Lehnherr ist ja der König, aber der Treueschwur gilt ja gegenüber dem Prinzen...? Wem müssten sie dann Folge leisten?

Das Lehnsrecht galt für jeden Reichsfürsten und durfte nicht einseitig gebrochen werden. Geschah das, konnten die Fürstengenossen dagegen Klage erheben. Also: keine Sonderrechte. Wer rebellierte, den traf die Reichsacht, d.h. er wurde offiziell geächtet, was auch für diejenigen galt, die ihm Unterstützung gewährten. Als Heinrich offen gegen seinen Vater Friedrich II. rebellierte, setzte der Kaiser ihn 1235 ab und ließ 1237 Konrad IV., seinen zweitältesten Sohn, zum König wählen. Grundsatz war: Reichsrecht bricht Landesrecht.

3) Lebten die Prinzen in ihren eigenen Territorien?
Und führten sie auch viele Aufgaben als Lehsherr durch, oder konnten sie dies einfach der Verwaltung überlassen?

Königliche Prinzen die zugleich Landesherren waren, sind mir nicht bekannt - aber vielleicht gab's die. Meistens waren sie am Hof des Königs und dienten als Feldherren. Wenn der König ihnen Ländereien seines eigenen Territoriums zuteilte, blieben sie dem König untergeordnet. Nur wenn der König dieses Land zu einem selbstständigen Reichsfürstentum erhob, war ein Landesherr königlichen Geblüts wirklich sein "eigener" Herr - im Rahmen des Reichsrechts. Allerdings mussten die Reichsfürsten dem zustimmen.

4) zu 1), Kann man gegen die Verhängung der Strafe auch etwas unternehmen?
Zb eine Petition oder eine Beschwerde bei dem Lehnsherr oder Prinzen einreichen?

Ein Geächteter konnte sich dem König öffentlich unterwerfen und um Gnade bitten. Dazu ist es im Verlauf der Reichsgeschichte vielfach gekommen.
 
Hallo alle zusammen, ich interessiere mich sehr für Mittelalter insb. Hochmittelalter, da es mich fasziniert hat.
Ich bin aber noch ein Anfänger was die mittelalterliche Geschichte betrifft, deshalb wäre ich über eure Antworten und Hilfe sehr dankbar. :)

Meine Fragen sind folgende:

Aus eigener Recherche habe ich herausgefunden, dass der König der höchste Lehnsherr ist und sein Land bzw. Lehen an die Königsfamilie, zB Prinzen vergeben konnte.


2) Wenn der Prinz ein selbstständiger Lehnsherr ist, hat er ja wahrscheinlich auch Adlige und Ritter als Vasallen, die ihm zur Treue verpflichtet sind, oder?
Falls der Prinz gegen dem König etwas unternehmen oder widersprechen wollte (zB Rebellion), war es realistisch gesehen möglich, dass die Adligen und Ritterschaften in seiner Territorium ihm Hilfe leisten?
Denn der höchste Lehnherr ist ja der König, aber der Treueschwur gilt ja gegenüber dem Prinzen...? Wem müssten sie dann Folge leisten?

Hervorhebung durch mich.

Sieht Du was nicht passt? Lehensnehmer und gleichzeitig selbstständiger Lehnherr.
Der Lehensnehmer war ein Vasall. Also ein Untertan, egal welchen Status er hatte. Aber ein Vasall konnte ebenfalls Vasallen haben, sogenannte Aftervasallen. Diese waren ihrem Lehensherren Dienstverpflichtet. Sie konnten nur darum bitten aus dem Dienstverhältniss entlassen zu werden. Waren damit dann aber ihres Lehens verlustig,

Zur Rebellion gegen den König, guck Dir mal die Geschichte Henry II von England an, mit den verschiedenen Rebellionen seiner Söhne gegen ihn. Sehr interessant.

Apvar
 
Hallo Dieter, vielen Dank für deine Antworten- sie waren sehr hilfreich!

Zu deiner Antwort habe ich aber noch zwei Fragen:
Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn du sie mir beantworten könntest :)

1) Es überrascht mich, dass die Prinzen meistens keine Landesherren waren..
Gab es denn dafür irgendwelche Gründe?
Denn es wäre doch sinvoller, der eigenen Königsfamilie die Territorien zuzuteilen als anderen Adligen, da somit die Macht innerhalb der Königsfamilie konzentriert bleibt.
Könnte es sein, dass der König vermeiden wollte, dass die Prinzen als eigener Lehnsherr zu viel Macht und Einfluß auf das Land ausüben würden?

2)
Ein Geächteter konnte sich dem König öffentlich unterwerfen und um Gnade bitten. Dazu ist es im Verlauf der Reichsgeschichte vielfach gekommen.

War es dann vielleicht auch möglich, sich als Adliger an einer der Königsfamilie (Prinz, Prinzessin, Königin etc...) zu wenden?
Was für Möglichkeiten gab es dann für den Prinzen oder die Prinzessin in einem dringenden Notfall, wenn man die Durchsetzung der Strafe unbedingt vermeiden wollte?
Konnten sie auf irgendeiner Weise eigenmächtig handeln und ihn begnadigen, oder konnten Sie den König oder zB einen anderen Reichsfürsten um Gnade oder Mithilfe bitten?
Und konnte man dem König auch einen Brief mit der Bitte bzw. Petition zukommen lassen, wenn die Unterwerfung keinen Effekt hatte?
 
Hervorhebung durch mich.

Sieht Du was nicht passt? Lehensnehmer und gleichzeitig selbstständiger Lehnherr.
Der Lehensnehmer war ein Vasall. Also ein Untertan, egal welchen Status er hatte. Aber ein Vasall konnte ebenfalls Vasallen haben, sogenannte Aftervasallen. Diese waren ihrem Lehensherren Dienstverpflichtet. Sie konnten nur darum bitten aus dem Dienstverhältniss entlassen zu werden. Waren damit dann aber ihres Lehens verlustig,

Zur Rebellion gegen den König, guck Dir mal die Geschichte Henry II von England an, mit den verschiedenen Rebellionen seiner Söhne gegen ihn. Sehr interessant.

Apvar

Danke für deine Antwort, Apvar!
Also konnte der Prinz allenfalls ein Lehensherr für seine Vasallen sein, aber kein selbstständiger, da dies nur der König wäre, richtig?

Der Hinweis mit Henry II ist ein ziemlich guter Tipp, das werde ich mir gleich näher anschauen!
 
Denn es wäre doch sinvoller, der eigenen Königsfamilie die Territorien zuzuteilen als anderen Adligen, da somit die Macht innerhalb der Königsfamilie konzentriert bleibt.

Ein König ohne Gefolgsleute ist nichts. Die Lehnsvergabe war im Grunde ein formaler/formalisierter Akt, in welcher der Lehnsherr seinem Lehnsmann gegen dessen Treueversprechen Land vergab. Aber der König als oberster Lehnsherr war nicht in der Position, seinen Kronvasallen das erbliche Lehen zu verweigern, um es ihnen zu entfremden und der eigenen Familie zuzuschustern. In einem solchen Falle gab es Krieg zwischen dem König und der Partei des betrogenen Gegners.
 
Möchte noch etwas zufügen zum Terminus "Prinzen" etc.
Obwohl im dynastischen Prinzip natürlich selbstverständlich vorgesehen war, dass die männlichen Nachfolger einmal von der Machtfülle ihrer Väter und anderen Ahnen profitieren würden, so hatten die Prinzen nicht von Geburt an eine besondere Rechtsstellung im Reich. Dies gilt zumindest für das Mittelalter.

Um mal ein konkretes Beispiel zu nennen, der berühmte Hoftag von Mainz 1184, als Barbarossas Söhne zu Rittern geschlagen wurden. Sie mussten sich eben dieser Prozedur auch unterziehen und hatten nicht von Geburt an eine bestimmte Position im Lehnswesen. In irgendeiner Weise wurde auch der adlige Erbe in irgendeiner Form erst in seine künftige Position eingeführt. Dazu gab es mannigfaltige Möglichkeiten. Wobei es häufig so war, dass in Vorgriff des späteren Erbes der künftige, vorbestimmte Nachfolger des Hauschefs einer adligen Familie erst mal bei den Rechtsgeschäften des Vaters anwesend war und so z.B. als Mitunterzeichner in den Urkunden auftaucht.
 
Hallo Dieter, vielen Dank für deine Antworten- sie waren sehr hilfreich!

Zu deiner Antwort habe ich aber noch zwei Fragen:
Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn du sie mir beantworten könntest :)

1) Es überrascht mich, dass die Prinzen meistens keine Landesherren waren..
Gab es denn dafür irgendwelche Gründe?
Denn es wäre doch sinvoller, der eigenen Königsfamilie die Territorien zuzuteilen als anderen Adligen, da somit die Macht innerhalb der Königsfamilie konzentriert bleibt.
Könnte es sein, dass der König vermeiden wollte, dass die Prinzen als eigener Lehnsherr zu viel Macht und Einfluß auf das Land ausüben würden?

Zufügend zu dem, was El Quijote geschrieben hat, so hatte auch die Königsfamilie ein Problem, dass alle Adligen betraf: König konnte immer nur einer sein und für die anderen männlichen Söhne musste auch ein "Posten" im Reich besorgt werden. Auch aus Gründen der Eignung war es nicht sinnvoll, wenn der Thronfolger allzu früh bestimmt wurde, auch wenn in manchen Fällen einige der Prinzen sehr früh als Nachfolger bestimmt wurden. Und es stimmt auch und kam vor, dass ein Prinz sich gegen seinen Vater wendet (siehe hier besonders Heinrich IV. und Heinrich V. und ihre Auseinandersetzungen).
Und noch was zu den durch den König verwalteten Territorien: das so genannte Reichsland (was auch den "Oberbefehl" über Reichsstädte und -klöster umfasste) war nicht der Besitz des Königs, den er einfach an seine Kinder hätte verteilen können. Es war ideell ein Territorium, dass für immer an das Reich gebunden war.


2)


War es dann vielleicht auch möglich, sich als Adliger an einer der Königsfamilie (Prinz, Prinzessin, Königin etc...) zu wenden?
Was für Möglichkeiten gab es dann für den Prinzen oder die Prinzessin in einem dringenden Notfall, wenn man die Durchsetzung der Strafe unbedingt vermeiden wollte?
Konnten sie auf irgendeiner Weise eigenmächtig handeln und ihn begnadigen, oder konnten Sie den König oder zB einen anderen Reichsfürsten um Gnade oder Mithilfe bitten?
Und konnte man dem König auch einen Brief mit der Bitte bzw. Petition zukommen lassen, wenn die Unterwerfung keinen Effekt hatte?

Vom Prinzip her waren Gesuche etwas, dass jeder, selbst der elendeste Bauer, an den König oder Landesherren stellen konnte. Damit stellen sie eine große Ausnahme in der mittelalterlichen Welt dar, die ja sonst durch eine Vielzahl von gesellschaftlichen Schranken darstellte.
Gesuche wurden an den Herrscher direkt formuliert, und wie eben dargelegt, hatten die Prinzen nicht automatisch landesherrliche Macht.
Unter Adligen konnte es sicher informell zu Fällen kommen, in denen es sinnvoll war, sich an einen der Prinzen zu wenden.
Aber offiziell? Im Grunde konnte das als Geringschätzung des Herrschers aufgefasst werden. Besonders, wie im hier diskutierten Fall, wenn eine Person ohnehin schon geächtet war.
 
1) Es überrascht mich, dass die Prinzen meistens keine Landesherren waren..
Gab es denn dafür irgendwelche Gründe?
Denn es wäre doch sinvoller, der eigenen Königsfamilie die Territorien zuzuteilen als anderen Adligen, da somit die Macht innerhalb der Königsfamilie konzentriert bleibt.
Könnte es sein, dass der König vermeiden wollte, dass die Prinzen als eigener Lehnsherr zu viel Macht und Einfluß auf das Land ausüben würden?

Du vergisst, dass es im Heiligen Römischen Reich seit jeher zahlreiche Dynastenfamilien gab, die als Grafen, Markgrafen, Landgrafen, Herzöge oder Fürsten ein Territorium beherrschten. Ein neuer König der Staufer, Luxemburger oder Habsburger konnte es ihnen nicht grundlos entziehen, denn das wäre ein schweres reichsrechtliches Vergehen gewesen. Bekanntlich war die Macht der Reichsfürsten im HRR groß und sie waren stets darauf bedacht, dass der König oder Kaiser ihre Privilegien und Rechte nicht antastete.

Unumschränkter Herr war der König somit nur im Territorium seiner eigenen Dynastie, das zugleich seine Hausmacht begründete. Bei dem Habsburgern waren es die habsburgischen Lande (Österreich, Kärnten, Tirol, später auch die Niederlande, Ungarn usw.). Nur in diesen Ländern konnten habsburgische Prinzen königlichen Geblüts Regierungsfunktionen wahrnehmen, aber auch nur dort, wo nicht Untervasallen seit langem Lehnsherren waren. Enteignungen konnte es ist geben.

Nur wenn eine reichsfürstliche Familie ausstarb, konnte der König das Lehen als erledigt einziehen und hatte die theoretische Möglichkeit, es an Mitglieder seiner eigenen Familie auszutun. Das geschah z.B. im Jahr 1320, als im Kurfürstentum Brandenburg die Askanier ausstarben. Brandenburg fiel heim ans Reich und König Ludwig der Bayer verlieh die Mark seinem Sohn Ludwig dem Älteren. Im Jahr 1373 kaufte Kaiser Karl IV. - ein Luxemburger - die Mark Brandenburg und verlieh sie seinen Söhnen Wenzel und Sigmund (regierte aber selbst).

Solche Ereignisse waren aber selten. Im allgemeinen gab es beim Aussterben einer reichsfürstlichen Familie erbberechtigte Nebenlinien oder andere Dynastenfamilien, die aufgrund von Heiratsverbindungen - auch in weiblicher Linie - Erbansprüche stellen konnten.

Der Einzug heimgefallener Lehen ans Reich und ihre Ausgabe an Mitglieder der Königsfamilie waren im Grunde die einzige Möglichkeit, ein Reichsfürstentum in königlichen Besitz zu bringen. Das geschah aber aus den erwähnten Gründen höchst selten.

War es dann vielleicht auch möglich, sich als Adliger an einer der Königsfamilie (Prinz, Prinzessin, Königin etc...) zu wenden?
Was für Möglichkeiten gab es dann für den Prinzen oder die Prinzessin in einem dringenden Notfall, wenn man die Durchsetzung der Strafe unbedingt vermeiden wollte?
Konnten sie auf irgendeiner Weise eigenmächtig handeln und ihn begnadigen, oder konnten Sie den König oder zB einen anderen Reichsfürsten um Gnade oder Mithilfe bitten?
Und konnte man dem König auch einen Brief mit der Bitte bzw. Petition zukommen lassen, wenn die Unterwerfung keinen Effekt hatte?

Die Landesherren der Territorien hatten den Blutbann und die hohe Gerichtsbarkeit. Ab dem 13. Jh. nahm das landesherrliche Hofgericht eine bevorzugte Stellung ein. Es wurde zum Gericht des Adels und zugleich Berufungsinstanz für die Gerichte des Landes, sofern nicht das Reichshofgericht zuständig war. Die sich beschwert fühlende Partei konnte an das höhere Gericht appellieren, das den Rechtsstreit aufgrund eines Berichts des ersten Gerichts entschied.

Wurden die Reichsgesetze verletzt, war das Reichshofgericht zutändig, ab 1495 auch das Reichskammergericht. Die Zuständigkeit erstreckte sich vor allem auf Landfriedensbruch und Prozesse gegen reichsunmittelbare Dynasten oder Reichsfürsten. Gegen die Urteile war Revision beim Reichstag möglich Als Revisionsinstanz war zunächst eine permanente, seit dem späten 16. Jh. eine von Fall zu Fall tagende Visitationsdeputation des Reichstags eingesetzt. Die personelle Ausstattung war gering, die Prozessdauer unendlich lang.

Wenn wir den Fall setzen, dass ein Mitglied der königlichen Familie angeklagt war, ist sicher mit dem Einfluss des Königs zu rechnen. Inwieweit die Richter dem nachgaben, ist schwer zu sagen. Vermutlich wird der Herrscher das Urteil hinter den Kulissen beeinflusst haben. Eine offizielle Begnadigung seitens des Königs war jeoch ausgeschlossen, da er bei diesem Rechtsverfahren keine Zuständigkeit besaß.
 
Aber offiziell? Im Grunde konnte das als Geringschätzung des Herrschers aufgefasst werden. Besonders, wie im hier diskutierten Fall, wenn eine Person ohnehin schon geächtet war.

Auf der anderen Seite gab es etwas, was Gerd Althoff das Ohr des Königs haben nennt, dass man sich also ggf. um mit seinem Anliegen überhaupt bis zum König vorzudringen, an einen seiner Vertrauten wandte, damit dieser das Anliegen an den König weiterleitete.
Im Prinzip ist das so ähnlich wie die Heiligenanrufungen in der Katholischen Kirche, wo man ja auch den Heiligen anruft, damit dieser die Bitte an Gott weiterleitet.
 
Hui, vielen Dank nochmal an alle für eure ausführlichen Antworten!
Damit hat sich meine Frage jetzt geklärt :) Danke!
 
Was für Möglichkeiten gab es dann für den Prinzen oder die Prinzessin in einem dringenden Notfall, wenn man die Durchsetzung der Strafe unbedingt vermeiden wollte? Konnten sie auf irgendeiner Weise eigenmächtig handeln und ihn begnadigen, oder konnten Sie den König oder zB einen anderen Reichsfürsten um Gnade oder Mithilfe bitten?

Zu diesem Punkt möchte ich noch etwas nachtragen.

Wie oben beschrieben, war der Landesherr in seinem Territorium oberster Richter, sofern nicht Reichsrechte verletzt wurden. Aufgrund der ihm zustehenden Gerichtshoheit konnte der Landesherr selbst die Gerichtsbarkeit ausüben, daher auch in die Rechtsprechung der Gerichte eingreifen und Urteile aufheben oder abändern. Der unmittelbare Eingriff des Landesherrn in die Rechtspflege galt keineswegs als rechtswidriger Gewaltakt, sondern als rechtmäßige Ausübung seines Hoheitsrechts, seiner Macht, und wurde demgemäß als "Machtspruch" bezeichnet. Erst seit dem 18. Jh. wurden Eingriffe des Landesherrn in die Rechtsprechung der Gerichte in steigendem Maße als unrechtmäßig angesehen.

Wenn also ein Mitglied der Königsfamilie straffällig geworden war und sich die Straftat innerhalb des vom König beherrschten Territoriums ereignet hatte, konnte der König als Landesherr und oberster Richter die Strafsache an sich ziehen. Bei einem entsprechenden "Machtspruch" konnte es also sein, dass der Prinz oder die Prinzessin ungeschoren oder mit einer milden Strafe davonkamen.

Ereignete sich die Straftat allerdings im Territorium eines anderen Reichsfürsten, so galt dessen Gerichtsbarkeit und der König konnte lediglich hinter den Kulissen Einfluss nehmen - was er sicherlich auch in einem solchen Fall tat.
 
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