Byzantinisches Rechtswesen

romanus00I

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Ich habe mir einen Nachdruck einer alten Übersetzung der Pandekten besorgt, und nachdem ich sie, wie auch die Institutionen des CIC gelesen hatte, habe ich mir die Frage gestellt: wurde dieses Gesetzbuch je angewendet?

Das Recht ist teilweise veraltet. Zum Beispiel drehen sich breite Teile des Rechts um die Sklaverei, die aber m. E. nach im 6. Jahrhundert und später nicht mehr die Bedeutung besaß wie im 1. Jahrhundert v. und n. Chr. Andere Bestimmungen drehen sich um die Rechtsprechung in der Stadt Rom, die zwar von Justinian zurückerobert, aber dann auch schnell wieder verloren wurde. Es werden, zusammen mit ihren Befugnissen, Ämter erwähnt, die während der frühbyzantinischen Zeit ihr Leben aushauchten, so wie die Prätur oder das Consulat.

Viele Gesetze wurde in einer Zeit geschrieben, die sich kulturell und gesellschaftlich teilweise vollkommen von der byzantinischen Gesellschaft der Spätantike und des frühen Mittelalters unterschied. Wie konnte man so ein Recht anwenden, bzw. hoffen, dass es angewendet wird?

Auch beschreiben die Gesetze einen noch sehr republikanisch geprägten Prinzipat - der Kaiser bekommt sogar laut dem ersten Buch der Pandekten seine Befugnisse vom Volk bestätigt. Kann das so stimmen?

Nun weiß ich, dass man dem Corpus Iuris Civilis im Westen den alten Codex Theodosianus vorgezogen hat. Gut. Aber wie steht es mit seiner Gültigkeit und Anwendung im Osten? Weiß da jemand näheres drüber?
 
Dass das Corpus Iuris Civilis aus einer anderen Zeit und Gesellschaft stammt, war bei seiner praktischen Anwendung (generell der des römischen Rechts) in der Tat ein Problem. Auch in West-, Mittel- und Südeuropa führte die Rezeption des römischen Rechts im Spätmittelalter zu praktischen Problemen, da die Juristen zwar einerseits an den Universitäten römisches Recht studierten, dann aber auf eine völlig andersgeartete Praxis trafen. Insbesondere war das Lehenswesen dem klassischen römischen Recht unbekannt. Man behalf sich damit, es z. B. als eine Art Ober- und Untereigentum zu betrachten, was aber nicht entsprechend berücksichtigen konnte, dass das Lehensrecht durch ein Treueband charakterisiert war, sodass ihm eine Betrachtung nur mit den Mitteln des dinglichen Sachenrechts nicht gerecht wurde.

Der Codex Theodosianus hatte im Westen meines Wissens nur im Frühmittelalter sowie vor allem bei den Westgoten den Vorzug, wurde aber ab dem 11. Jhdt. durch den Einfluss der Universität von Bologna zunehmend durch das Corpus verdrängt.

Außerdem wurde Rom selbst nicht schnell wieder verloren, sondern blieb (anders als große Teile Italiens) bis ins 8. Jhdt. (als dann quasi ein fliegender Wechsel zu den Franken erfolgte) unter oströmischer Herrschaft.

Aber zurück zu Byzanz:
Auch dort gab es durchaus Probleme. Vor allem die Digesten waren durch ihre Kasuistik nur bedingt praxistauglich. Sie wurden zwar in der Juristenausbildung unterrichtet, aber die griechischsprachigen Richter in der Provinz konnten mit den komplizierten alten lateinischen Texten oft nur wenig anfangen. Es folgten daher rasch Übersetzungen ins Griechische sowie Kommentare.
Unter Kaiser Leon III. wurde im 8. Jhdt. ein griechischsprachiges neues Gesetzbuch ("Ekloge ton nomon"="Auszug aus den Gesetzen") geschaffen, das im Wesentlichen eine Kurzfassung der Inhalte des Corpus war, aber auch ein paar christlich geprägte Neuerungen (vor allem im Bereich von Ehe- und Erbrecht) sowie Gewohnheitsrechtliches enthielt. Die Ekloge war einigermaßen praxistauglich und wurde bis ins 9. Jhdt. verwendet. Dann wurde es unter Kaiser Basileios I. von der "Eisagoge tu nomu" ("Einführung in das Gesetz") ersetzt, das ebenfalls auf dem Corpus basierte und eine umfassende zeitgemäße Rechtskodifikation sein sollte. In weiterer Folge erschienen rasch weiter neue Gesetzbücher. Daneben erschienen auch die "Basilika", eine 60-bändige Sammlung des gesamten byzantinischen Rechts, die aber ebenfalls auf dem Corpus basierte und durchaus auch viel Veraltetes enthielt.
Ich will hier aber nicht zu weitschweifig werden. Jedenfalls gab es genügend Versuche, ein halbwegs zeit- und praxisnahes Recht zu schaffen, ohne dabei aber die Grundlagen des Corpus zu verlassen.
 
Dass das Corpus Iuris Civilis aus einer anderen Zeit und Gesellschaft stammt, war bei seiner praktischen Anwendung (generell der des römischen Rechts) in der Tat ein Problem. Auch in West-, Mittel- und Südeuropa führte die Rezeption des römischen Rechts im Spätmittelalter zu praktischen Problemen, da die Juristen zwar einerseits an den Universitäten römisches Recht studierten, dann aber auf eine völlig andersgeartete Praxis trafen. Insbesondere war das Lehenswesen dem klassischen römischen Recht unbekannt. Man behalf sich damit, es z. B. als eine Art Ober- und Untereigentum zu betrachten, was aber nicht entsprechend berücksichtigen konnte, dass das Lehensrecht durch ein Treueband charakterisiert war, sodass ihm eine Betrachtung nur mit den Mitteln des dinglichen Sachenrechts nicht gerecht wurde.

War denn das Mittelalter nicht fähig, ein ähnlich strahlendes Recht wie das römische zu entwerfen? Gab es irgendeine kulturelle Konvention oder Wissenslücke die es verhinderte, dass im Mittelalter ähnlich umfassende Gesetzesbücher entstanden, nur eben mit an die mittelalterliche Welt angepassten Bestimmungen?

Der Codex Theodosianus hatte im Westen meines Wissens nur im Frühmittelalter sowie vor allem bei den Westgoten den Vorzug, wurde aber ab dem 11. Jhdt. durch den Einfluss der Universität von Bologna zunehmend durch das Corpus verdrängt.

Ja, mir ging es nur darum zu betonen, dass mich vor allem die Auslegung und Anwendung im Oströmischen Reich interessiert. In den meisten Bereichen des Westens wurde der CIC ja nie offiziell eingeführt (also vor dem Auftreten der großen Rechtsuniversitäten).

Aber zurück zu Byzanz:
Auch dort gab es durchaus Probleme. Vor allem die Digesten waren durch ihre Kasuistik nur bedingt praxistauglich. Sie wurden zwar in der Juristenausbildung unterrichtet, aber die griechischsprachigen Richter in der Provinz konnten mit den komplizierten alten lateinischen Texten oft nur wenig anfangen. Es folgten daher rasch Übersetzungen ins Griechische sowie Kommentare.

Warum wurde der CIC nicht gleich in zwei Sprachen veröffentlicht? Die kaiserlichen Dokumente in den griechischen Provinzen wurden doch sowieso, zumindest während des Prinzipats, auch in griechisch verfasst?

Außerdem: wie weit verbreitet war die lateinische Sprache in der byzantinischen Oberschicht nach 600 eigentlich? War es Teil der klassischen Bildung, oder erlernten es nur einige wenige verstreute Gelehrte?

Unter Kaiser Leon III. wurde im 8. Jhdt. ein griechischsprachiges neues Gesetzbuch ("Ekloge ton nomon"="Auszug aus den Gesetzen") geschaffen, das im Wesentlichen eine Kurzfassung der Inhalte des Corpus war, aber auch ein paar christlich geprägte Neuerungen (vor allem im Bereich von Ehe- und Erbrecht) sowie Gewohnheitsrechtliches enthielt. Die Ekloge war einigermaßen praxistauglich und wurde bis ins 9. Jhdt. verwendet. Dann wurde es unter Kaiser Basileios I. von der "Eisagoge tu nomu" ("Einführung in das Gesetz") ersetzt, das ebenfalls auf dem Corpus basierte und eine umfassende zeitgemäße Rechtskodifikation sein sollte. In weiterer Folge erschienen rasch weiter neue Gesetzbücher. Daneben erschienen auch die "Basilika", eine 60-bändige Sammlung des gesamten byzantinischen Rechts, die aber ebenfalls auf dem Corpus basierte und durchaus auch viel Veraltetes enthielt.
Ich will hier aber nicht zu weitschweifig werden. Jedenfalls gab es genügend Versuche, ein halbwegs zeit- und praxisnahes Recht zu schaffen, ohne dabei aber die Grundlagen des Corpus zu verlassen.

Wie lange blieben denn diese Gesetzbücher in Gebrauch? Also wie lange hat sich das oströmische Recht noch auf dem römischen Fundament bewegt, bevor es dann wirklich ein eigenständiges "byzantinisches" Recht wurde?
 
War denn das Mittelalter nicht fähig, ein ähnlich strahlendes Recht wie das römische zu entwerfen?
Die diversen leges barbarorum (gotische, fränkische, langobardische Gesetzessammlungen) des Frühmittelalters orientierten sich am römischen / spätrömischen / frühbyzantinischen Recht, wobei sie verschiedene traditionelle ("germanische") Rechtsauffassungen integrierten (z.B. das Wergeld etc.) und ethnisch orientierte Staffelungen einbauten (ehemalige Provinzrömer unterlagen anderen Gesetzen als z.B. der gotische exercitus)

Inwiefern der Sachsenspiegel des 13. Jhs. nicht nur rechtshistorische Bedeutung hat (die ist unbestritten!), sondern auch eine juristische Großtat wie das römische Recht ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Was übrigens Iustinian (und Tribonian) im 6.Jh. betrifft, so war das Bestreben sicher nicht begrenzt "nur oströmisch", sondern hatte den Spruch der Gültigkeit auch für die "iustiniansche Reconquista"; zu Kaiser Iustinians Zielen zählte die Rückeroberung der verlorenen weströmischen Territorien, was ihm auch teilweise gelang. Iustinian hielt sich gewiß für einen "römischen" Kaiser, nicht für einen "byzantinischen" (vgl. u.a. "Iustinian" in der Beck-Reihe)
 
Iustinian hielt sich gewiß für einen "römischen" Kaiser, nicht für einen "byzantinischen"
Das tat ohnehin keiner der "byzantinischen" Kaiser.

War denn das Mittelalter nicht fähig, ein ähnlich strahlendes Recht wie das römische zu entwerfen? Gab es irgendeine kulturelle Konvention oder Wissenslücke die es verhinderte, dass im Mittelalter ähnlich umfassende Gesetzesbücher entstanden, nur eben mit an die mittelalterliche Welt angepassten Bestimmungen?
Ich würde das Mittelalter nicht so schlecht machen. Sein Rechtssystem (in Mitteleuropa) war einfach lange Zeit völlig anders geartet.

Auch das "strahlende" römische Recht kam nicht aus dem Nichts. Das Zwölftafelgesetz war noch recht einfach strukturiert und eher kasuistisch und erinnert durchaus an manche mittelalterlichen Gesetze. Ein legistischer Fortschritt war schon die Lex Aquilia aus dem 3. Jhdt. v. Chr. über das Schadenersatzrecht. Aber wirklich entfalten konnte sich die römische Rechtswissenschaft erst im 2. Jhdt. v. Chr., als sie mit Rhetorik und auch Philosophie verbunden wurde. "Juristen" im heutigen Sinne gab es aber noch nicht, sondern Juristerei wurde primär von Prozessrednern betrieben, die ihre Mandanten vor Gericht vertraten. Die meisten waren entsprechend rhetorisch geschult und hatten sich oft auch mit Philosophie beschäftigt (beides im Idealfall in Griechenland oder zumindest mit griechischen Lehrern). Was sie in Philosophie gelernt hatten und auch in der Rhetorik praktizierten, wandten sie nunmehr auch auf das Recht an: das Herausbilden abstrakter Denkfiguren, das feine Differenzieren, das Ableiten und Ziehen logischer Schlüsse, das saubere Argumentieren etc. Wer als Prozessredner bestehen wollte (was oft - wie bei Cicero - der Einstieg in eine politische Laufbahn war), musste all das beherrschen und entsprechend Ahnung vom Recht haben (wenngleich Cicero die Juristerei nur als eine Art Hilfswissenschaft für die Rhetorik betrachtete und nicht sonderlich hoch schätzte). (Lesenswert in diesem Zusammenhang sind Ciceros Schriften "Brutus" und "De oratore". Der "Brutus" enthält eine Art griechische und römische Rhetorikgeschichte, wobei Cicero auch auf die Betätigung der römischen Redner mit dem Recht eingeht. Zu lesen ist er allerdings eher öde, da er über weite Strecken nur eine Auflistung von zahllosen, heutzutage großteils unbekannten Rednern mitsamt Bewertung ihres Stils und ihrer Fähigkeiten ist. Interessanter ist "De oratore" mit hübschen Fallbeispielen, wie Redner mit dem Recht umgingen.) Ab dem 1. Jhdt. v. Chr. gab es dann auch so etwas wie "hauptberufliche" Juristen, die aber auf das zurückgreifen konnten, was ihre Vorgänger herausgebildet hatten. Zur Blüte kam es in der Kaiserzeit.
Die römische Rechtswissenschaft hatte also eine lange Entwicklungsgeschichte und verdankte ihren hohen Entwicklungsstand Leuten, die über eine weitreichende Bildung verfügten und sich intensiv mit dem Recht beschäftigen konnten. Später gab es auch viel hauptberufliches Personal, das sich jahrzehntelang mit dem Recht befasste.
Noch eines sollte man nicht vergessen: Die Juristerei hatte bei den Römern (noch mehr bei den Griechen) auch einen hohen "Duell"-Charakter: Die Vertreter der Parteien im Prozess versuchten sich gegenseitig mit ihren Reden zu übertrumpfen (um so nebenbei das Gericht zu überzeugen). Für den Ausgang eines Prozesses war (wenngleich es auch formalistische Elemente gab) ab der späten Republik in hohem Maße ausschlaggebend, wer den besseren Redner, der überzeugender argumentieren und seine Argumente auch ansprechend vortragen konnte, auf seiner Seite hatte. Der eigentlich entscheidungsrelevante Sachverhalt und allfällige Beweismittel konnten da durchaus ins Abseits geraten. (Eine Rolle spielten allerdings freilich auch politische Einflüsse, Erwägungen und Sympathien.)

Diese Voraussetzungen waren in Teilen des Mittelalters einfach nicht gegeben. Zugang zur antiken Rhetorik, Dialektik etc. hatten primär Geistliche, die aber dann nicht als Juristen in Erscheinung treten wollten. Es bestand aber wohl auch lange Zeit kein entsprechender Bedarf. Der Prozess in fränkischer Zeit basierte stark auf Formalitäten, außerdem spielten Eidesleistungen, Gottesurteile und das Fragen, was von altersher Recht gewesen sei, eine wichtige Rolle. Für abstrakte spitzfindige juristische Argumentationen wäre wohl ohnehin kaum Platz gewesen.

Warum wurde der CIC nicht gleich in zwei Sprachen veröffentlicht? Die kaiserlichen Dokumente in den griechischen Provinzen wurden doch sowieso, zumindest während des Prinzipats, auch in griechisch verfasst?
Ich vermute, weil die verarbeiteten älteren Texte nun einmal im Original auf Latein waren. Außerdem war - trotz andersgearteter Praxis im Osten - zumindest vom Anspruch her immer noch Latein so etwas wie die "Amtssprache". Iustinian selbst war lateinischer Muttersprachler, was vielleicht auch eine Rolle gespielt hat.

Außerdem: wie weit verbreitet war die lateinische Sprache in der byzantinischen Oberschicht nach 600 eigentlich? War es Teil der klassischen Bildung, oder erlernten es nur einige wenige verstreute Gelehrte?
Zur Entstehungszeit des Corpus war Latein noch die Sprache der Armee und (zumindest formal) der Verwaltung. Ab etwa 600 nahm seine Bedeutung aber tatsächlich rasch ab.
Inwieweit trotzdem noch Latein gelernt wurde, vermag ich nicht zu sagen. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang das "Myriobiblon" des Patriarchen Photios (9. Jhdt.), eine Art Leseliste. Darin werden auch zahlreiche - griechischsprachige - antike Werke aufgelistet. Lateinischsprachige Literatur wurde anscheinend kaum noch gelesen.

Wie lange blieben denn diese Gesetzbücher in Gebrauch? Also wie lange hat sich das oströmische Recht noch auf dem römischen Fundament bewegt, bevor es dann wirklich ein eigenständiges "byzantinisches" Recht wurde?
Naja, was heißt "eigenständig"? Noch heute sind das ABGB bzw. das BGB keine "eigenständigen" österreichischen bzw. deutschen Gesetzbücher, sondern beruhen in weiten Teilen maßgeblich auf dem römischen Recht, vor allem im Bereich des Sachenrechts (Besitz, Eigentum, Pfandrecht, Servituten ...) und des Schuldrechts (Verträge, Schadenersatzrecht ...).
Ebensowenig hat sich auch das byzantinische Recht jemals vom römischen Recht gelöst.
 
Das tat ohnehin keiner der "byzantinischen" Kaiser.

Würde das Wort auch nicht gebrauchen, wenn ich eine Bedeutung mit gleicher Alternative hätte.

Denn "römisch" ist für mich das Adjektiv, dass ein lateinischsprachiges Reich bezeichnet, dessen Hauptstadt zumindest formell Rom ist, und mit "oströmisch" meine ich die östliche Reichshälfte jenes Reiches.

Vielleicht setzt sich ja irgendwann einmal "rhomäisch" oder "römisch-griechisch" im Sprachgebrauch durch. Würde sowohl die römische Identität wie auch die griechische Kultur der "Byzantiner" treffen.

Ich würde das Mittelalter nicht so schlecht machen. Sein Rechtssystem (in Mitteleuropa) war einfach lange Zeit völlig anders geartet.

Auch das "strahlende" römische Recht kam nicht aus dem Nichts. Das Zwölftafelgesetz war noch recht einfach strukturiert und eher kasuistisch und erinnert durchaus an manche mittelalterlichen Gesetze. Ein legistischer Fortschritt war schon die Lex Aquilia aus dem 3. Jhdt. v. Chr. über das Schadenersatzrecht. Aber wirklich entfalten konnte sich die römische Rechtswissenschaft erst im 2. Jhdt. v. Chr., als sie mit Rhetorik und auch Philosophie verbunden wurde. "Juristen" im heutigen Sinne gab es aber noch nicht, sondern Juristerei wurde primär von Prozessrednern betrieben, die ihre Mandanten vor Gericht vertraten. Die meisten waren entsprechend rhetorisch geschult und hatten sich oft auch mit Philosophie beschäftigt (beides im Idealfall in Griechenland oder zumindest mit griechischen Lehrern). Was sie in Philosophie gelernt hatten und auch in der Rhetorik praktizierten, wandten sie nunmehr auch auf das Recht an: das Herausbilden abstrakter Denkfiguren, das feine Differenzieren, das Ableiten und Ziehen logischer Schlüsse, das saubere Argumentieren etc. Wer als Prozessredner bestehen wollte (was oft - wie bei Cicero - der Einstieg in eine politische Laufbahn war), musste all das beherrschen und entsprechend Ahnung vom Recht haben (wenngleich Cicero die Juristerei nur als eine Art Hilfswissenschaft für die Rhetorik betrachtete und nicht sonderlich hoch schätzte). (Lesenswert in diesem Zusammenhang sind Ciceros Schriften "Brutus" und "De oratore". Der "Brutus" enthält eine Art griechische und römische Rhetorikgeschichte, wobei Cicero auch auf die Betätigung der römischen Redner mit dem Recht eingeht. Zu lesen ist er allerdings eher öde, da er über weite Strecken nur eine Auflistung von zahllosen, heutzutage großteils unbekannten Rednern mitsamt Bewertung ihres Stils und ihrer Fähigkeiten ist. Interessanter ist "De oratore" mit hübschen Fallbeispielen, wie Redner mit dem Recht umgingen.) Ab dem 1. Jhdt. v. Chr. gab es dann auch so etwas wie "hauptberufliche" Juristen, die aber auf das zurückgreifen konnten, was ihre Vorgänger herausgebildet hatten. Zur Blüte kam es in der Kaiserzeit.
Die römische Rechtswissenschaft hatte also eine lange Entwicklungsgeschichte und verdankte ihren hohen Entwicklungsstand Leuten, die über eine weitreichende Bildung verfügten und sich intensiv mit dem Recht beschäftigen konnten. Später gab es auch viel hauptberufliches Personal, das sich jahrzehntelang mit dem Recht befasste.
Noch eines sollte man nicht vergessen: Die Juristerei hatte bei den Römern (noch mehr bei den Griechen) auch einen hohen "Duell"-Charakter: Die Vertreter der Parteien im Prozess versuchten sich gegenseitig mit ihren Reden zu übertrumpfen (um so nebenbei das Gericht zu überzeugen). Für den Ausgang eines Prozesses war (wenngleich es auch formalistische Elemente gab) ab der späten Republik in hohem Maße ausschlaggebend, wer den besseren Redner, der überzeugender argumentieren und seine Argumente auch ansprechend vortragen konnte, auf seiner Seite hatte. Der eigentlich entscheidungsrelevante Sachverhalt und allfällige Beweismittel konnten da durchaus ins Abseits geraten. (Eine Rolle spielten allerdings freilich auch politische Einflüsse, Erwägungen und Sympathien.)

Diese Voraussetzungen waren in Teilen des Mittelalters einfach nicht gegeben. Zugang zur antiken Rhetorik, Dialektik etc. hatten primär Geistliche, die aber dann nicht als Juristen in Erscheinung treten wollten. Es bestand aber wohl auch lange Zeit kein entsprechender Bedarf. Der Prozess in fränkischer Zeit basierte stark auf Formalitäten, außerdem spielten Eidesleistungen, Gottesurteile und das Fragen, was von altersher Recht gewesen sei, eine wichtige Rolle. Für abstrakte spitzfindige juristische Argumentationen wäre wohl ohnehin kaum Platz gewesen.

Ich habe das Mittelalter nicht "schlecht gemacht":cry: - ich habe mich nur gefragt, warum es nicht in der Lage war, umfassende Gesetzbücher herauszubringen, so wie es vor ihm (CIC) und nach ihm (Code Civil, BGB) möglich war.


Ich vermute, weil die verarbeiteten älteren Texte nun einmal im Original auf Latein waren. Außerdem war - trotz andersgearteter Praxis im Osten - zumindest vom Anspruch her immer noch Latein so etwas wie die "Amtssprache". Iustinian selbst war lateinischer Muttersprachler, was vielleicht auch eine Rolle gespielt hat.

Dann hätte man das Verwaltungspersonal entsprechend in lateinischer Sprache "schulen" können - oder, für Verwaltungsaufgaben, nur noch auf Persönlichkeiten aus den illyrischen Provinzen zurückgreifen müssen. Irgendein Grund, warum die "byzantinsichen" Kaiser nicht versuchten, die Entwicklung zu einem griechisch-sprachigen Reich durch solche Maßnahmen zu verhindern?

Zur Entstehungszeit des Corpus war Latein noch die Sprache der Armee und (zumindest formal) der Verwaltung. Ab etwa 600 nahm seine Bedeutung aber tatsächlich rasch ab.
Inwieweit trotzdem noch Latein gelernt wurde, vermag ich nicht zu sagen. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang das "Myriobiblon" des Patriarchen Photios (9. Jhdt.), eine Art Leseliste. Darin werden auch zahlreiche - griechischsprachige - antike Werke aufgelistet. Lateinischsprachige Literatur wurde anscheinend kaum noch gelesen.

Das lässt sich aber kaum mit einer römischen Identität der "Byzantiner" vereinbaren. Die gebildeten Schichten, soweit sie sich als "Römer" verstanden, hatten doch sicher Interesse an der Geschichte ihres Reiches. Dazu aber hätten sie größtenteils auf lateinischsprachige Literatur zurückgreifen müssen, wie Titus Livius und ähnliche.

Naja, was heißt "eigenständig"? Noch heute sind das ABGB bzw. das BGB keine "eigenständigen" österreichischen bzw. deutschen Gesetzbücher, sondern beruhen in weiten Teilen maßgeblich auf dem römischen Recht, vor allem im Bereich des Sachenrechts (Besitz, Eigentum, Pfandrecht, Servituten ...) und des Schuldrechts (Verträge, Schadenersatzrecht ...).
Ebensowenig hat sich auch das byzantinische Recht jemals vom römischen Recht gelöst.

Ich meinte ob man irgendwann einmal einen vollständigen Bruch im byzantinischen Recht gab...
 
Würde das Wort auch nicht gebrauchen, wenn ich eine Bedeutung mit gleicher Alternative hätte.

Denn "römisch" ist für mich das Adjektiv, dass ein lateinischsprachiges Reich bezeichnet, dessen Hauptstadt zumindest formell Rom ist, und mit "oströmisch" meine ich die östliche Reichshälfte jenes Reiches.

Vielleicht setzt sich ja irgendwann einmal "rhomäisch" oder "römisch-griechisch" im Sprachgebrauch durch. Würde sowohl die römische Identität wie auch die griechische Kultur der "Byzantiner" treffen.
Jedes andere Wort als "römisch" suggeriert einen Kontinuitätsbruch, insofern ist es ziemlich egal, was man verwendet. Ich persönlich bevorzuge "oströmisch", weil es noch am ehesten die Kontinuität erkennen lässt.

Ich habe das Mittelalter nicht "schlecht gemacht" - ich habe mich nur gefragt, warum es nicht in der Lage war, umfassende Gesetzbücher herauszubringen, so wie es vor ihm (CIC) und nach ihm (Code Civil, BGB) möglich war.
Ein "umfassendes Gesetzbuch" war auch der Corpus iuris civilis nicht, sondern im Wesentlichen eine Sammlung und Kompilation geltenden Rechts und der bestehenden juristischen Literatur. Eine systematische Durchdringung und Darstellung des gesamten Rechts oder zumindest eines größeren Rechtsbereiches, wie sie in Kodifikationen seit dem 18. Jhdt. vorgenommen wird, ist etwas ganz anderes.

Dann hätte man das Verwaltungspersonal entsprechend in lateinischer Sprache "schulen" können - oder, für Verwaltungsaufgaben, nur noch auf Persönlichkeiten aus den illyrischen Provinzen zurückgreifen müssen. Irgendein Grund, warum die "byzantinsichen" Kaiser nicht versuchten, die Entwicklung zu einem griechisch-sprachigen Reich durch solche Maßnahmen zu verhindern?
Warum hätten sie das tun sollen? Das Griechische galt ja nicht als minderwertig, außerdem waren die meisten Kaiser selbst griechischsprachig. Außerdem, was bringt ein in lateinischer Sprache "geschultes" Verwaltungspersonal, wenn die Masse der Untertanen nur griechisch redet? (Das Reich im Osten war bereits griechischsprachig und wurde es nicht erst.) Auch die Römer selbst haben nie versucht, den Osten ihres Reiches zu latinisieren, ebensowenig wie sie dem Westen systematisch ihre Sprache aufgezwungen hätten. Die lateinische Sprache war nicht Bestandteil der Staatsideologie wie das bei späteren Nationalstaaten häufig der Fall war und noch ist.

Das lässt sich aber kaum mit einer römischen Identität der "Byzantiner" vereinbaren. Die gebildeten Schichten, soweit sie sich als "Römer" verstanden, hatten doch sicher Interesse an der Geschichte ihres Reiches. Dazu aber hätten sie größtenteils auf lateinischsprachige Literatur zurückgreifen müssen, wie Titus Livius und ähnliche.
Warum? Cassius Dio stammte aus dem Osten, war Senator und zweimaliger Konsul - und er schrieb in griechischer Sprache eine Geschichte des Römischen Reiches von seiner Gründung bis zu seiner Zeit. Das wird er - vor allem in Anbetracht des Umfangs des Werkes (80 Bücher) - nicht getan haben, obwohl ihn die Geschichte des Reiches nicht interessierte.
Noch besser: Viele frühe römische Historiker des 2. Jhdts. v. Chr. schrieben ihre Werke über römische Geschichte auf Griechisch. Das waren teilweise angesehene Politiker und aus Rom oder seiner Umgebung gebürtig, also grundsätzlich noch "waschechte" Römer, trotzdem fanden sie es offenbar mit ihrer römischen Identität vereinbar, auf Griechisch über Rom zu schreiben.
Warum also sollte man nur lateinische Literatur über römische Geschichte lesen, wenn man Römer sein will?

Das "Römertum" der Oströmer definierte sich nicht über die Sprache, sondern über die ungebrochene staatliche Traditionslinie zum Rom des Romulus: Es handelte sich ideell und auch staatsrechtlich immer noch um denselben Staat, wie ihn einst die Fabier, Scipionen, Caesar oder Augustus bestimmt hatten und der Politiker, Feldherren, Wissenschaftler und Kulturschaffende hervorgebracht hatte, auf die man zu Recht stolz sein konnte. Das bedeutet aber nicht, dass man sklavisch an allem Antiken festhalten musste. Man hatte ja auch kein Problem damit, eine andere Religion zu haben als einst, und auch das Hofzeremoniell und der Großteil der zahlreichen Titel hatten nichts mehr mit der römischen Republik oder auch dem Prinzipat zu tun.

Ich meinte ob man irgendwann einmal einen vollständigen Bruch im byzantinischen Recht gab...
Nein.
 
Ravenik hat schon die inhaltlichen Fragen beantwortet.

Noch eine Ergänzung: ein komprimierter Abriss der byzantinischen Rechtsliteratur findet sich im Oxford Handbook of Byzantine Studies, dort Kapitel 14 von Stolte: Justice: Legal Literature, S. 691.

Das Oxford-Handbuch verweist darauf, dass es keine neueren Gesamtstudien gäbe, und empfiehlt für den Überblick immer noch (!) v.Lingenthals griechische-römische Rechtsgeschichte:
https://archive.org/details/geschichtedesgr00linggoog

Ansonsten wartet man wohl auf jemanden, der das Thema von Grund auf neu anpackt (siehe Kazhdan, Do we need a new history of Byzantine Law?, BMGS 1998, S. 1) und darstellt, während es natürlich Sammlungen, Schriftenreihen und Editionen wie die Frankfurter Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte gibt.
 
Würde das Wort auch nicht gebrauchen, wenn ich eine Bedeutung mit gleicher Alternative hätte.

Denn "römisch" ist für mich das Adjektiv, dass ein lateinischsprachiges Reich bezeichnet, dessen Hauptstadt zumindest formell Rom ist, und mit "oströmisch" meine ich die östliche Reichshälfte jenes Reiches.

Vielleicht setzt sich ja irgendwann einmal "rhomäisch" oder "römisch-griechisch" im Sprachgebrauch durch. Würde sowohl die römische Identität wie auch die griechische Kultur der "Byzantiner" treffen.



Ich habe das Mittelalter nicht "schlecht gemacht":cry: - ich habe mich nur gefragt, warum es nicht in der Lage war, umfassende Gesetzbücher herauszubringen, so wie es vor ihm (CIC) und nach ihm (Code Civil, BGB) möglich war.




Dann hätte man das Verwaltungspersonal entsprechend in lateinischer Sprache "schulen" können - oder, für Verwaltungsaufgaben, nur noch auf Persönlichkeiten aus den illyrischen Provinzen zurückgreifen müssen. Irgendein Grund, warum die "byzantinsichen" Kaiser nicht versuchten, die Entwicklung zu einem griechisch-sprachigen Reich durch solche Maßnahmen zu verhindern?



Das lässt sich aber kaum mit einer römischen Identität der "Byzantiner" vereinbaren. Die gebildeten Schichten, soweit sie sich als "Römer" verstanden, hatten doch sicher Interesse an der Geschichte ihres Reiches. Dazu aber hätten sie größtenteils auf lateinischsprachige Literatur zurückgreifen müssen, wie Titus Livius und ähnliche.



Ich meinte ob man irgendwann einmal einen vollständigen Bruch im byzantinischen Recht gab...


Es kommt immer auf die Optik an. Die Constitutio Criminalis Carolina hat heutzutage einen eher finsteren Ruf, sicher erscheint es furchtbar, die Folter, als ein Instrumentarium der Wahrheitsfindung zu akzeptieren. Die Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., die auf der älteren Bambergensis basierte, blieb- immer wieder modernisiert die gültige Strafrechtsordnung bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter französischem Einfluss der Code Civil und der Code penal eingeführt wurden. Wir sollten nicht vergessen, dass die mittelalterliche Justiz mit ihren Weistümern, mit ihrer Mischung aus altgemanischem Stammes- und Gewohnheitsrecht und der Rezeption des römischen Rechts im Zuge der Scholastik durchaus so etwas wie eine eigenständige Rechtskultur schuf. Die rückwärtsgewandte Berufung aufständischer Bauern, die die ihnen auferlegten Lasten nicht länger kritiklos tragen wollten, auf gutes altes Gewohnheitsrecht, war nicht ganz zufällig
 
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