Burgvogt, Burggraf und Ritter

Alarik

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Hallo zusammen!
Was genau ist der Unterschied zwischen den oben genannten Titeln?
Soviel ich weiß, ist ein Burgvogt nur ein Verwalter und Verteidiger einer Burg, der Burggraf, der dem niederen Adel angehört, das gleiche mit viel mehr Freiraum und etwas Land. Was unterscheidet ihn vom Ritter.
Und wie groß war das Verwaltungsgebiet eines Burggrafen?
LG
 
Ein Ritter war einfach jemand, der zum Ritter geschlagen wurde. Es wurde erwartet, dass er dann ein Fest gab, junge Adlige ausbildete und die Waffen, Pferde und Knechte unterhielt, die er für die ritterliche Kampfesweise benötigte. Wer sich das nicht leisten konnte oder wollte, der verlor diesen Status wieder, an dem einige Privilegien, wie das Tragen von Rüstung und Schwert hingen. Viele ärmere Adelige verzichteten im Spätmittelalter auf diese teure Ehre und dienten dann als sogenannte "Edelknechte" weiter als Knappen. Die Zahl der Höfe, die jemand brauchte, um das Leben eines Ritters zu führen stieg im Laufe der Zeit an. Mitunter finanzierte eine Familie oder gar eine Sippe einem seiner Mitglieder pro Generation das Rittertum. Irgendwann wurde es unüblich, den Ritterschlag anzustreben. Im Prinzip blieb dies aber eine individuelle Frage.

Über Vögte, Burgvögte und Burggrafen wurde viel geschrieben. Hier gab es regionale Unterschiede. Im Prinzip waren es Funktionen, die von Ministerialen, also von Rittern und Edelknechten ausgeübt werden konnten. Burggraf wurde irgendwann gleichsam zum Adelstitel.

Ein Adeliger brauchte einen Lebensunterhalt. Sehr bekannt ist die Klage Walther von der Vogelweides darüber, dass er noch kein Lehen habe. Ein kleines Lehen war z.B. ein Burgmannslehen.

Aber ich muss später weiter schreiben.
 
So, meine Erkältung schlägt durch, ich führe nur den letzten Gedanken zuende:

Die Burgmänner waren die ritterliche oder auch später edelknechtische Besatzung einer Burg. Zuerst gab es eine Präsenzpflicht, die aber später gelockert und dann abgeschafft wurde. In einer Stadt dienten Burgmänner auch der militärischen Ausbildung der Bürger. Die Burgmannslehen waren meist nur klein, vielleicht sogar nur eine Geldrente oder eine Mühle. Hinzu kam meist ein dem Stand angemessener Wohnsitz. Auch Burgmannslehen wurden erblich.

Der Befehlshaber einer Burg wird Burghauptmann genannt. Andere Bezeichnungen waren Burgvogt oder Burggraf. Diese sollen allerdings weitere Verwaltungsfunktionen versehen haben. Ein Burgvogt konnte je nach Region ein ganzes Amt verwalten. Beim Burggrafen ist es ein wenig komplizierter. Der Burggraf von Nürnberg war ein ganz anderes Kaliber als ein einfacher Burghauptmann. Ein anderes Beispiel sind die Burggrafen von Stromberg, die entgegen späterer Propaganda der Münsteraner Bischöfe und Legenden eher Burghauptmänner waren. Hier schlägt durch, dass die Verwaltungsgeschichte im HRR regional unterschiedlich verlief.

Im Internet findet sich auf den Seiten des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe als Digitalisat aus der WZ:

Paul Leidinger, Zur Geschichte von Burg und Burggrafschaft Stromberg. Eine um 1082 im salischen Reichsinteresse erbaute Landesfeste? Westfälische Zeitschrift 157, 2007, S. 9-36.

Darin wird einiges zu den Möglichkeiten, was Burggraf bedeuten konnte, deutlich.

Ich bin sicher zum Burgvogt, wird dir von anderen noch etwas geschrieben. Ich muss mich gleich hinlegen.
 
Ich vergaß: Ursprünglich wurde einem Jugendlichen als Mannwerdungsritual mit 14 der Waffengurt umgehängt. Damit galt er dann als Krieger. Später wurde daraus die ritterliche Schwertleite. Dabei wurde der Kriegerstand weitghend auf den Adel eingeschränkt und zudem idealisiert. Da versucht wurde, einen möglichst mächtigen Mann für den Ritterschlag zu gewinnen, da dadurch ja automatisch eine gewisse Bindung entstand verloren schließlich die Ritter das Recht, andere in den Ritterstand aufzunehmen und war schnell auf die Fürsten beschränkt. (Alles vereinfacht gesprochen.)
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ein Burggraf der Lehensträger einer Burg mit Umgebung und der Vasall eines Barons, Grafen oder Stiftes. Wärend ein Vogt nur ein Vertreter oder Verwalter in abwesenheit seines Herrn ist.
 
Hallo zusammen!
Was genau ist der Unterschied zwischen den oben genannten Titeln?
Soviel ich weiß, ist ein Burgvogt nur ein Verwalter und Verteidiger einer Burg, der Burggraf, der dem niederen Adel angehört, das gleiche mit viel mehr Freiraum und etwas Land. Was unterscheidet ihn vom Ritter.
Und wie groß war das Verwaltungsgebiet eines Burggrafen?
LG

Der Burgvogt war lediglich der Verwalter der Burg, sie gehörte ihm nicht. Die Äquivalente dazu, der Landvogt, der Kastvogt und der Reichsvogt waren ebenfalls nur Verwalter, der erste für einen Adligen, eine Stadt, einen Bischof oder ein Stift, der zweite für ein Kloster und der dritte für den König (für Reichsland, d.h. reichsunmittelbare Regionen)

Der Burgraf war der Besitzer der Burg (und damit auch Inhaber der Grafen- und der Gerichtsrechte) - sei es als Lehen oder als Eigenbesitz (Allod). Die Äquivalente dazu, der Landgraf, der Markgraf und der Pfalzgraf waren ebenfalls Besitzer ihrer Landgrafschaft, Markgrafschaf oder Pfalzgrafschaft.

Der Ritter war lediglich ein Adliger der zum Ritter geschlagen worden war. Als Ritter konnte er Graf, Herzog, Freiherr, Baron und sogar König sein - oder aber auch nur Vogt, Meier, Schulze oder Bürgermeister. Zum Mindesten war jeder Ritter ein Adliger. Wurde ein Kaufmann, Handwerker oder Bauer (selten) zum Ritter geschlagen, war dies in der Regel mit dem Aufstieg in den Adelsstand verbunden. Im Spätmittelalter kam es vor, dass reiche Kaufleute ein Adelspatent erwarben, und so ebenfalls die Möglichkeit erhielten, Ritter zu werden.
Wenn "Bürgerliche" zum Ritter geschlagen wurden, konnte die damit verbundene Aufnahme in den Adelsstand für die Person und ihre gesamte Nachkommenschaft gelten oder aber auf die Person selbst beschränkt sein.

Die klare Trennung von Graf (Besitzer) und Vogt (Verwalter) konnte in der Realität aber komplizierter sein. So war es, um beim "Burg-Beispiel" zu bleiben, möglich, dass ein Burggraf Besitzer (Lehnsherr oder Eigner) der Burg A war und gleichzeitig die Vogteirecht (d.h. die Verwaltungsrechte) für Burg B inne hatte. Er besass lediglich Burg A und verwaltete Burg B oder bestellte wiederum einen Vogt für Burg B und kassierte lediglich den "Lohn" für die Vogtsarbeit. Besipiel: Die Grafen von Habsburg / Herzöge von Österreich waren gleichzeitig die Kastvögte des Klosters Einsiedeln.

Die Grösse einer Burggrafschaft war, wie jede andere Grafschaft, nicht festgelegt. Sie konnte lediglich die Burganlage selbst und einen oder mehrer angeschlossene Bauernhöfe umfassen, oder aber die Burg mit dem anliegendem Umland und dessen Dörfer oder die Burg sowie eine dazugehörige Stadt sowie wiederum das der Stadt anliegende Umland mit Dörfern. Beispiel: Die frühen Hohenzollern traten u.a. als Burggrafen von Nürnberg in Erscheinung.
 
Der Ritter war lediglich ein Adliger der zum Ritter geschlagen worden war. Als Ritter konnte er Graf, Herzog, Freiherr, Baron und sogar König sein - oder aber auch nur Vogt, Meier, Schulze oder Bürgermeister.

Soviel ich weiß, hatte auch jeder Ritter ein stück Land, dass er von seinem Lehnsherren erhalten und Verwalten musste.

PS: Wie groß war eigentlich das Lehen eines normalen Grafen oder Ritters? Kann mann eine Grafschaft mit einem Bezirk und das des Ritters mit einem Dorf vergleichen?
 
[Bin krank, korrigiert mich einfach, wo ich Blödsinn unterbringe oder abschweife.]

Nein, ein Ritter war nicht automatisch mit einem Lehen versehen. Nach Schlachten wurden oft einfach alle oder viele Waffenknechte zu Rittern geschlagen. Sozial waren sie dann bei einer evt. Siegesfeier adlig, aber die wenigsten konnten sich ein Leben als Ritter leisten. Zeitweise reichten die Einkünfte von 10 Höfen aus, so ein Leben zu finanzieren, doch stieg die Zahl der Höfe, die hierzu ausreichten aus verschiedenen Gründen im Laufe der Zeit immer weiter an.

Lehen konnten in allen Größen verliehen werden. Die Edelherren zur Lippe (die späteren Fürsten) besaßen hier in der Umgegend, zumindest zeitweise, die gesamte Feldflur in der das Römerlager Anreppen liegt, aber auch eine einzelne Kirche, das Geleitrecht in diesem Teil des Hochstifts Paderborn. Sie waren keine Grafen, weil sie kein Gericht direkt vom König oder Herzog besaßen. Die Gerichte im heutigen Lippe hatten sie vom Paderborner Bischof zu Lehen, anderes von Hessen, Lippstadt gar von Köln. Der Kölner Erzbischof war zwar Herzog von Westfalen, aber die Gerichtsbarkeit in Lippstadt hing von einem anderen Lehnsherrn ab, war also weiterverlehnt.

Grafschaft bedeutete ursprünglich (und vereinfacht gesagt), dass jemand die hohe Gerichtsbarkeit innehatte. Später konnte es auch bedeuteten, dass er in einem Gebiet alle wichtigen Gerichtsrechte besaß. Das ist sehr weit von den karolingischen Grafen entfernt, die Mandatsträger des Königs in einem bestimmten Gebiet waren und ebenso weit vom bloßen Titel oder der Innhaberschaft eines als Grafschaft geltenden Territoriums in der Neuzeit entfernt.

Die Herren von Hörde zu Boke waren bloße Ministeriale. Und doch waren sie so reich, wie viele Freiherren und Grafen nicht. Zeitweise hatte ihnen der Paderborner Bischof sogar das Amt Neuhaus verpfändet, dass als Oberamt in etwa den heutigen Kreis Paderborn umfasste. Andere hatten zu wenig für ihren Lebensunterhalt und gingen ins Kloster, zogen dahin, wo sie sich mit der Waffe einen Unterhalt schaffen konnten oder stiegen zu Bauern ab. Ein Beispiel für letzteres sind die Valepagen im Hochstift Paderborn, denen der Bischof zunächst noch einen Gutshof beim heutigen Delbrück verschaffte, der aber bald nicht mehr ausreichte, ihr Leben als Ritter zu finanzieren. (Der Valepagenhof ist heute im Freilichtmuseum Detmold zu finden und zierte schon eine Briefmarke.)

Die Lehensherren vergaben ihren Besitz so, wie sie wollten. Daher gab es Grafschaften, die kleiner waren als einige Edelherrschaften oder bloße Herrschaften. Man muss zwischen einer Herrschaft und dem Titel "Herr" unterscheiden. In großen Teilen des Landes war es einfach der Titel für einen ritterlich lebenden Ministerialen, mitunter oder zeitweise sogar für bürgerliche Ministeriale.

Die Ministeriale waren ursprünglich Unfreie, die bestimmte Verwaltungsaufgaben und Kriegsdienste übernahmen. Durch das Rittertum stiegen viele sozial auf. Einige bildeten auch das städtische Patriziat. Andere wurden wiederum Bauern.

Barone gab es hier eigentlich nicht. Der Titel verbreitete sich hier durch Napoleon. Eigentlich gab es nur Freiherrn. Manche nannten sich auch Edelherren. Freiherren standen sozial über den Ministerialen aber unter den Rittern, während die westeuropäischen Barone über den Rittern standen. U.a. daher ist der Unterschied wichtig.

Das ist im HRR alles sehr undurchsichtig. Wenn du das idealtypische willst, musst du dir das Herzogtum Normandie anschauen. Wenn du dich für Mitteleuropa interessierst, dürfte es am einfachsten sein, dich in die Geschichte eines kleinen bis mittleren Territoriums einzulesen und dann erst in die Handbücher zu schauen, um das Allgemeine zu erfahren. Sonst besteht die Gefahr, die Darstellung der Handbücher für alle Regionen anzunehmen. Das schon genannte Delbrück ist so eine Ausnahme. Noch um 1000 war das Gebiet ganz oder fast unbesiedelt und galt -zusammen mit Senne, Teutoburger Wald und Eggegebirge- als Reichsforst. Der Forstbann über südliche Teil wurde den Paderborner Bischöfen von den Ottonen zu Lehen gegeben, im Teil um die Iburg östlich Paderborn besaßen sie den Forst nach einer alten örtlichen Tradition vielleicht schon seit karolingischer Zeit. Die Bischöfe begannen, den westlichen Teil zu besiedeln, während der Osten als Jagdrevier, für Wildpferd-, Honig- und Wachsgewinnung genutzt wurde und ein Teil um die Falkenburg an die Lipper verlehnt wurde. Diesen westlichen Teil organisierte der Bischof als seine Familia, also, vereinfacht gesagt, als Gemeinschaft seiner Unfreien. Die beeindruckenden späteren Privilegien zeigen, dass Unfreie keineswegs rechtlos waren. Nur einzelne Bauernstellen waren an ritterlich lebende Ministeriale vergeben, die einzigen Ansässigen ritterlichen Ministerialen waren die Valepagen, denen der Bischof wie gesagt eine Lebensgrundlage geben wurde. Dieses "Land Delbrück" sprengt als regional Besonderheit so einige Vorstellungen über die Ämterverfassung. (In einigen Werken steht, dass große Teile des Bereichs erst durch eine Auseinandersetzung mit der Burggrafschaft Stromberg an das Hochstift kam. Dies ist eine Tradition aus der frühen Neuzeit, die wahrscheinlich, schon aufgrund der Besitzverteilung im fraglichen Gebiet, nicht zutrifft. Dies ist wahrscheinlich eine Verwechslung mit der Reichsexekution gegen die Grafschaft Rietberg, die einige Orte ganz im Westen wohl einfach besiedelt hatte. Darüber gab es schon zuvor Streit mit Paderborn, der jetzt geklärt wurde. Ich will sagen: Auch bei solchen Ausnahmen gibt es wieder Ausnahmen.)

[Und darum beziehe ich mich auch so oft auf konkrete Beispiele.]
 
Zuletzt bearbeitet:
Soviel ich weiß, hatte auch jeder Ritter ein stück Land, dass er von seinem Lehnsherren erhalten und Verwalten musste.

PS: Wie groß war eigentlich das Lehen eines normalen Grafen oder Ritters? Kann mann eine Grafschaft mit einem Bezirk und das des Ritters mit einem Dorf vergleichen?
Wenn man bis zu den Karolingischen Kapitularien zurückgeht (8./9.Jahrhundert), in denen das Heeresaufgebot bestimmt wird, findet man einen ersten Anhaltspunkt für den späteren Ritterstand. Ein Kapitular von 808 foderte z.B. "dass jeder freie Mann, der vier Hufen als Eigentum oder als Lehen von irgendjemanden besitzt, sich selbst vorbereit und zum Heer audbreche, sei es mit dem Lehnsherrn, wenn sein Lehnsherr aufbricht, sei es mit dem Grafen."
Ein Hufe bezeichnet einen Bauernhof oder ein größeres Landgut, wie einen Herrenhof. In einem anderen Kapitular von 807 werden drei Hufen gefordert, es mag sein, dass das Aufgebot nach dem Bedarf oder nach der wirtschaftlichen Lage verändert wurde - zusätzlich gab es Regelungen für weniger Besitzende - ob die Regelungen rigoros durchgesetzt wurden, steht auf einem anderen Blatt - es gab Ausnahmeregelungen, Vertretungsregelungen, und gegenseitige Hilfsbestimmungen (z.B. von vier Bauern folgt einer dem Aufruf, drei bewirtschaften in der Zeit sein Land mit).
Die Lehnsherren konnten auch Bischöfe oder Äbte sein, die Grafen waren königliche Amtsträgum 800er des jeweiligen Gebiets (pagi, Grafschaften). Die Konzentration des Aufgebots auf die "politische, besitzende Schicht" (nach Berechnungen bis 30.000 Heerfolgepflichtige im karolingischen Reich) ermöglichte auch deren Selbstausrüstung und Selbstverpflegung -ein Panzerreiter benötigte für eine vollständige Ausrüstung ca. 36 Schillinge inklusive Pferd. Eine Kuh kostete um 800 2 Schillinge . Diese schwer bewaffneten Reiter sind der Ursprung des Ritterstands im karolingischen Heerschaftsbereich. (Krieg im Mittelalter, Malte Prietzel, 2006)
 
Ganz so einfach ist es nicht, da das Rittertum sich weitgehend durch die Ideologie der Zeit bestimmte. Darüber ist auch schon wirklich viel Tinte vergossen worden.

In dieser frühen Zeit geht es jedenfalls noch klar um das Aufgebot der freien Krieger. Aber natürlich war auch ein Teil der Entwicklung durch die Kosten der Ausrüstung eines Reiterkriegers vorgegeben.

Dann ist noch anzumerken, dass im Frühmittelalter die Viehhaltung gegenüber dem Ackerbau bevorzugt wurde, was sich im Hochmittelalter allmählich änderte. Daher war der Aufwand von 18 Kühen nicht ganz so hoch wie früher angenommen. Es ist immer zu lesen, dass das von der Größenordnung her der halbe Viehbestand eines kleinen Dorfes war. Im Frühmittelalter, als es nur die später so genannten Vollmeierhöfe und Gutsbetriebe gab, war es "nur" der ganze Viehbestand eines Hofes. Und natürlich musste nicht jedes Jahr die gesamte Ausrüstung neu beschafft werden. Schwere Belastung? Ganz sicher. So ruinös, wie man es sich früher vorstellte? Sicher auch nicht. (Hufe/Hube meint in dem Zusammenhang vielleicht eher die Fläche, die ein Hof gewöhnlich einnahm. Es konnte aber tatsächlich auch einen Hof bezeichnen. Es ist oft schwer zu entscheiden, was davon die Quellen meinen.)
 
Nochmal zu dem Thema:
Vereinfacht dargestellt ist also ein Burggraf ein adeliger Verwalter mit erblichem Titel, der ein Stück Land (mit einer Burg) von einem Bischofssitz oder Stift gepachtet bekommen hat.
Könnte man das so sagen?
 
Eher wurde er damit belehnt. Und der Lehnsherr musste kein Geistlicher sein. Die Lehen konnten auch reichsunmittelbar, also ein direktes Lehen des Reichs ("Kaisers") sein.

Das Lehnswesen ist bekannt?

Er wurde mit der Burggrafschaft belehnt, weshalb er dann Burggraf war. Zu der Burggrafschaft gehörten dann bestimmte Rechte, Güter und Gerichtsrechte. Falls ich Zeit habe, suche ich in den nächsten Tagen mal eine Liste als konkretes Beispiel.

Das Problem für den Lehnsherrn war, dass die Lehen erblich wurden und ihm damit auf Dauer entzogen. Das führte zur Bevorzugung des Ämtersystems, bei dem die Ämter in aller Regel nicht als Lehen vergeben wurden. Es kam aber vor, dass Ämter (und Städte) jahrhundertelang verpfändet waren oder nie eingelöst wurden.
 
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