Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

@Traklson ,
Du zitierst hier irgendwas von dem Du meinst der Beitragsschreiber habe dies als Link vielleicht gemeint.
Und dann ist es auch noch sachlich falsch.
Es ging davon aus, dass ein Wächter im einem Lager wie Sobibor automatisch Mordhelfer war.
Das Gericht ging nicht davon aus, dass er "automatisch Mordhelfer" war, sondern dass er in vollem Bewusstsein der Vorgänge, diese Taten durch sein Handeln unterstützte um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
Es ist wohl nützlicher die Begründung des Urteils des BGH zur Ablehnung der Revision zu lesen, als irgendwas was vielleicht irgendwer, der nicht selber verlinken will, gemeint haben könnte.

Ein Mindestmaß an Niveau darf man einfordern.
 
@Traklson ,
Du zitierst hier irgendwas von dem Du meinst der Beitragsschreiber habe dies als Link vielleicht gemeint.
Und dann ist es auch noch sachlich falsch.

Das Gericht ging nicht davon aus, dass er "automatisch Mordhelfer" war, sondern dass er in vollem Bewusstsein der Vorgänge, diese Taten durch sein Handeln unterstützte um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
Es ist wohl nützlicher die Begründung des Urteils des BGH zur Ablehnung der Revision zu lesen, als irgendwas was vielleicht irgendwer, der nicht selber verlinken will, gemeint haben könnte.

Ein Mindestmaß an Niveau darf man einfordern.

Entschuldige das ich mich mit dsem Verlinken schwertue , aber genau das ist der Link und der ist eindeutig.
Wenn Du schon ein Mindestmaß an Niveau einforderst, dann solltest Du wissen das genau dieser Prozess der "Aufhänger" für die Folgeprozesse waren und das war juristischen Neuland. Ganz klar. Es geht hier nämlich nicht um den Demjanjuk-Prozess an sich, sondern um die Folgeprozesse, die waren hier nämlich Thema.
Du kannst ja Begründungen lesen und verstehen wie Du willst und von vollen Bewußtsein und Vorteilverschaffung schwadronieren, wie das ein Sturmmann in einer Befehlskette der SS aber hinbekommt diese Antwort wirst Du mir schuldig bleiben.
Vielleicht liegt es auch daran das du nie bei der "Fahne" warst , sondern einfach nur arrogant von deiner Couch argumentierst.
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Um nochmal auf den Demjanjuk-Prozess zurückzukommen:

Deshalb entschied man bei den noch stattfindenen Prozessen das schon die pure Anwesenheit ein Verbrechen an sich darstellt.
Wie Liborius bereits klargestellt hat, ist diese Behauptung Quatsch.
Die "pure Anwesenheit" wurde nie als Verbrechen gewertet.
Die Urteilsbegründung ist hier nachzulesen:
Justiz und NS-Verbrechen

... und das war juristischen Neuland.
Was genau war "juristisches Neuland"?
Die Verurteilung von Beschäftigten eines Vernichtungslagers wegen Beihilfe zum Mord sicher nicht:
Sobibor-Prozess – Wikipedia
 
Na, super Quelle. Besser nicht konkret verlinken, wär ja keine Mühe, könnt ja sein, dass daraus gar nicht hervorgeht, was Du in #152 schreibst.

Na ja, du hast ja @logo unterstellt, dass er wissentlich eine falsche Quelle angibt. Tatsächlich war der Beitrag recht gut zu finden mit logos Angabe. Und inhaltlich ließ sich dort auch finden, was @logo (zugegeben auf Nachfrage umformuliert), gesagt hat.
Du solltest dich also freuen, dass dein Verdacht unbegründet war.

Mich wundert jetzt auch gar nicht so sehr, dass jemand sich mitschuldigt macht, wenn er andere bei Gewaltverbrechen unterstützt, was ein Wachmann durch seine Funktion ja tut, er hält die Opfer fest.

Es lohnt sich natürlich über den Bayrischen Rundfunk hinaus, damit zu befassen. Da gebe ich dir recht.
 
Na ja, du hast ja @logo unterstellt, dass er wissentlich eine falsche Quelle angibt. Tatsächlich war der Beitrag recht gut zu finden mit logos Angabe. Und inhaltlich ließ sich dort auch finden, was @logo (zugegeben auf Nachfrage umformuliert), gesagt hat.
Du solltest dich also freuen, dass dein Verdacht unbegründet war. ...

Immerhin hätte, wer es nicht wusste, bei Verlinkung leichter selbst sehen können, dass @logo nur das Fazit des BR-Menschen zitiert hatte, das ihm in den Kram passte, und nicht die tatsächliche Urteilsbegründung. Dann hättest du dich auch nicht wundern müssen.

Mich wundert jetzt auch gar nicht so sehr, dass jemand sich mitschuldigt macht, wenn er andere bei Gewaltverbrechen unterstützt, was ein Wachmann durch seine Funktion ja tut, er hält die Opfer fest.

Es lohnt sich natürlich über den Bayrischen Rundfunk hinaus, damit zu befassen. Da gebe ich dir recht.
 
Immerhin etwas neues gelernt.

Putativnotstand

Erich Lachmann war Leitung der Trawniki-Wachmannschaft in Sobibor. Er wurde 1965 in Hagen freigesprochen.
Demanjuk wurde vorgeworfen, ein kleines Licht unter der Leitung der SS gewesen zu sein. Verurteilt!

Unsere Richter am BGH sagen auch, wie heldenhaft ein Mensch zu sein hat:

Bundesgerichtshof schrieb:
Insgesamt zeigt sich so das Bild einer Kriegssituation speziell für sowjetische Kriegsgefangene, bei der aufgrund äusserst schwieriger Lebensbedingungen und der hohen Wahrscheinlichkeit, die Gefangenschaft nicht zu überleben, das Angebot für eine Tätigkeit als Wachmann mit einer Verbesserung der Lebenssituation jedenfalls subjektiv die einzige sinnvolle Variante war. In diesem eingeschränkten Sinn sind auch die Worte "freiwillig" oder "hilfswillig" zu verstehen.

Bundesgerichtshof schrieb:
Wurde allerdings ein Trawniki-Mann, der den Dienst mit der Waffe verlassen hatte, im Rahmen der eingeleiteten Suchaktion aufgestöbert, wurde er - sofern die Polizeikräfte ihn nicht bei der Festnahme im Feuergefecht erschossen - einer sog. Sonderbehandlung zugeführt: entweder erschossen oder vor versammelter Mannschaft aufgehängt.

Aber nach Meinung des BGH habe ein Trawniki-Hiwi nach Osten zu fliehen. Schließlich gäbe es ja Beispiele, wie sich Trawniki-Hiwis der NS-Herrschaft entzogen hätten

Bundesgerichtshof schrieb:
Sobald eine Gruppe vom Auskleideplatz im "Lager II" abgeführt worden war, wurde dieser Sandplatz von einem Kommando Arbeitsjuden gereinigt, die abgelegten Sachen wurden zur Seite geräumt. Auf diese Weise wurde erreicht, dass der Platz der nächsten, im direkten Anschluss herangeführten Gruppe unverdächtig erschien.

Jüdische Arbeitshäftlinge mussten die Juden in die engen Kammern noch hineindrängen. Wer nicht ordentlich hineintrieb, wurde auf Anweisung eines deutschen Offiziers selbst hineingetrieben. Anschliessend wurden Türen verschlossen und der Motor angeworfen, von dem die Motorabgase in die Gaskammern geleitet wurden. Das Abgas war nicht geruchlos.
Jetzt wird es spannend. Sollte man einer der Überlebenden der Arbeitsjuden nun vor Gericht stellen?

Auf diese Weise wurde erreicht, dass der Platz der nächsten, im direkten Anschluss herangeführten Gruppe unverdächtig erschien

Ist hier nicht auch der Tatbestand "Beihilfe zum Mord"erfüllt? Über diese Brücke wird der BGH nicht gehen, das verbietet sich durch das Leid der Opfer.

Es bleibt bei mir ein sehr fahler Beigeschmack. Die großen Bürokraten hat man nicht vor Gericht gestellt. Die kleinen Lichter dann mit 60 Jahren Verspätung schon.
 
. "In einzelnen Fällen wurden die Soldaten, die nach Trawniki gebracht werden sollten, von den SS-Leuten nach Aussehen ausgesucht, ohne gefragt zu werden, ob sie bereit seien, für die Deutschen zu arbeiten. Die Aussicht, nicht im Kriegsgefangenenlager an Hunger oder Krankheit sterben zu müssen, förderte die Bereitwilligkeit der Gefangenen, sich zu diesen Diensten zu melden oder hinzunehmen, dass man für diese ausgesucht wurde."
Justiz und NS-Verbrechen

Verhungern oder parieren.
 
Vielleicht liegt es auch daran das du nie bei der "Fahne" warst , sondern einfach nur arrogant von deiner Couch argumentierst.
Woher willst du wissen, wer hier Wehrdienst geleistet hat oder nicht? Das ist eine spekulative, persönliche Unterstellung. Die Gleichsetzung von (ehemaligen) Bundeswehrangehörigen mit KZ-Wachpersonal ist die nächste Ungeheuerlichkeit, die in deinem Kommentar mitschwingt.
Wenn mich nicht alles täuscht, gilt in der BW das Konzept der "inneren Führung" für den Staatsbürger in Uniform. Damit sollten eigentlich menschenverachtenden Exzesse verhindern werden, was jedoch oft genug nicht gelingt. Durch die konsequente Nichtanwendung dieses Konzepts schlittert die "Truppe" von Skandal zu Skandal. Arrogant ist es demnach sich vor der "Staatsbürgerlichen Verantwortung in Uniform" zu stehlen, in dem man nicht den Mut hat, einem Vorgesetzten oder "den Kameraden" zu widersprechen, die Menschenverachtung zum richtigen Umgang machen wollen.
 
Woher willst du wissen, wer hier Wehrdienst geleistet hat oder nicht? Das ist eine spekulative, persönliche Unterstellung. Die Gleichsetzung von (ehemaligen) Bundeswehrangehörigen mit KZ-Wachpersonal ist die nächste Ungeheuerlichkeit, die in deinem Kommentar mitschwingt.
Wenn mich nicht alles täuscht, gilt in der BW das Konzept der "inneren Führung" für den Staatsbürger in Uniform. Damit sollten eigentlich menschenverachtenden Exzesse verhindern werden, was jedoch oft genug nicht gelingt. Durch die konsequente Nichtanwendung dieses Konzepts schlittert die "Truppe" von Skandal zu Skandal. Arrogant ist es demnach sich vor der "Staatsbürgerlichen Verantwortung in Uniform" zu stehlen, in dem man nicht den Mut hat, einem Vorgesetzten oder "den Kameraden" zu widersprechen, die Menschenverachtung zum richtigen Umgang machen wollen.

Woher will ich es wissen ? Das Wort "vielleicht" drückt genau mein Wissen aus, ganz leicht zu erkennen.
Auch zu erkennen ist die Befehlskette eines Heeres von oben nach unten und hat mit Ungeheuerlichkeiten gar nichts zu tun. Aber es ist sehr leicht Argumente abzutun wenn man selber wenig hat. Lesen wäre da noch zum Vorteil, aber verstehen noch mehr.
Ich wiederhole mich gern,wenn man sich damals freiwillig zur Waffen SS verpflichtet hat, dann hat man in der Regel wenig Auswahlmöglichkeiten zur Einstellung gehabt (außer Leibstandarte). Du hast den Kontrakt unterschrieben , meistens 6-12 Jahre und später dann die Gestellung bekommen. Dann Ausbildung und dann meistens schon als Sturmmann den Einsatzbefehl und der konnte im Totenkopfverband auch teilweise KZ Wachdienst bedeuten.
Was also wolltest Du damals als zweitniedrigster Rang mit 18 Jahren sagen ?
Ich setze mal eine in deinen Augen Ungeheuerlichkeit auf, welcher Fliegeroffizier der BW hat sich beim ersten Auslandseinsatz im NATOfalle der nicht durch die UNO abgedeckt war und auch kein Verteidigungsfall war ,außerhalb Deutschlands bei den Bombenangriffen auf Serbien verweigert ?
Das waren Offiziere und keine Muschkoten, ich habe nichts gehört.
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Ich wiederhole mich gern,wenn man sich damals freiwillig zur Waffen SS verpflichtet hat, dann hat man in der Regel wenig Auswahlmöglichkeiten zur Einstellung gehabt (außer Leibstandarte). Du hast den Kontrakt unterschrieben , meistens 6-12 Jahre und später dann die Gestellung bekommen. Dann Ausbildung und dann meistens schon als Sturmmann den Einsatzbefehl und der konnte im Totenkopfverband auch teilweise KZ Wachdienst bedeuten.

Das unterschlägt dann allerdings die Möglichkeit um Frontverwendung oder die eigene Versetzung in die Wehrmacht nachzusuchen.
Und von dem her ist kein Bereich der SS, so ohne weiteres mit den Strukturen eines konventionellen, regulären Heeres vergleichbar, denn neben denen pflegen in der regel keine Konkurrenzeinrichtungen aktiv zu sein, in die man sich zwecks anderer Aufgaben versetzen lassen kann.

Insofern hatten Mitglieder der SS im Gegensatz zur regulären Armee durchaus das Druckmittel in der Hand, wenigstens theoretisch den Verein wechseln zu können, im besonderen so lange sie noch nicht mit einem Einsatz an der Front betraut waren, konnten sie sicherlich um einen solchen nachsuchen.
 
Das unterschlägt dann allerdings die Möglichkeit um Frontverwendung oder die eigene Versetzung in die Wehrmacht nachzusuchen.
Wobei ich sagen muss, dass ich das für eine schwierige Argumentation halte. Moralisch wäre das vielleicht die richtigere. Ich bin ganz froh über die Gnade der späten Geburt, so dass ich dieses Dilemma nicht habe (und ich bin optimistisch, dass es auch nicht auf uns zukommt). Aber ganz ehrlich: Wer, der nicht völlig verblendet ist mit Nationalismus und Heldenhaftigkeit, würde einen relativ Posten in der Etappe gegen einen Fronteinsatz freiwillig eintauschen? Klar, jeder, der diese Entscheidung trifft, muss sich am Ende darüber gewahr sein, dass die Entscheidung einem auf die Füße fällt. Ich aber hätte, wenn ich die Entscheidung darüber zumindest ein wenig hätte beeinflussen können, fast alles dafür getan, um nicht an die Front zu müssen. (Genau diese Entscheidung ist ja den Ordnungspolizisten auf die Füße gefallen, die zum Kriegseinsatz in der Polizei gegangen sind, anstatt zur Wehrmacht, in der Hoffnung, so von Kampfeinsätzen fern zu sein. Sie waren dann aber die ersten, welche den Holocaust als solchen in Gang gesetzt haben.)
Manche habe es geschafft Leben zu retten (das ist sowohl als Selbstzeugnis als auch von Überlebenden verschiedentlich berichtet worden) und sind dennoch zu Mordhelfern und Mördern geworden. Es gibt aus der Anfangszeit des Holocaust glaubwürdige Zeugnisse von Polizisten, die Juden haben laufen lassen, wenn sie unbeobachtet waren und eine halbe Stunde später bei deren Verwandten das Gewehr angelegt haben, aus Gruppenzwang und weil sie nicht diejenigen sein wollten, die sich sträubten und "die Drecksarbeit" den andern überließen. In der Zeit der Vernichtungslager dürfte es aber so gut wie unmöglich geworden sein, außer, wenn man mal ein Auge zudrückte, wenn man ein Kind in der Baracke entdeckte und dies nicht nach oben meldete oder ein "Vergehen" nicht meldete, als Teil der Vernichtungsmaschinerie Menschen das Leben zu retten.
Daher klar, Mord oder zumindest Beihilfe dazu muss entsprechend bestraft werden. Jemandem aber vorzuwerfen, dass er sich nicht an die Front hat versetzen lassen, finde ich schwierig.
 
@ELQ

Den Einwand halte ich für grundsätzlich richting, nur ging es mir nicht um eine moralische Verurteilung, sondern einfach um den theoretischen Spielraum eines Angehörigen der SS, gegenüber dessen Vorgesetzten, was persönliche Vorteilnahme angeht, weil die durch @logo in #162 kategorisch bestritten wurde:

Du kannst ja Begründungen lesen und verstehen wie Du willst und von vollen Bewußtsein und Vorteilverschaffung schwadronieren, wie das ein Sturmmann in einer Befehlskette der SS aber hinbekommt diese Antwort wirst Du mir schuldig bleiben.
Vielleicht liegt es auch daran das du nie bei der "Fahne" warst , sondern einfach nur arrogant von deiner Couch argumentierst.

Ich will nicht so weit gehen, realistisch von jedem einzufordern, dass er sich zur Front hätte melden müssen. Das aber die Hackordnung der SS, es unteren Chargen unmöglich gemacht hätte, sich persönliche Vorteile zu verschaffen, wie das hier anklingt, halte ich für unzutreffend.
Genau so wie den Vergleich mit konventionellen militärischen Hierarchien ("Fahne"), denn es ist ja nicht so, dass man, wenn man, gewollt hätte, aus der SS nicht raus gekommen wäre, bei Konsequenz der Frontversetzung.

Wenn man so wollte, könnte man hier auch argumentieren, dass die "Vorteilsverschaffung" auf Kosten anderer bereits mit der Annahme eines Postens hinter der Front, im Rahmen der Mordmaschinerie, ja bereits gegeben war.
 
Es ging keineswegs um juristisches Neuland. Das "st. Rspr." in dem von mir zitierten Urteil steht für "ständige Rechtsprechung", das Urteil, auf das Bezug genommen wurde, ist aus 2001 und es ging um "Mauerschützen". Weshalb sollten "Naziverbrecher", die sich der Strafverfolgung jahrelang entzogen hatten, besser wegkommen?

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Vielleicht liegt es auch daran das du nie bei der "Fahne" warst , ...
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Welche Fahne? Die, die "für den armen Mann einen großen Haken" hat?

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Ich setze mal eine in deinen Augen Ungeheuerlichkeit auf, welcher Fliegeroffizier der BW hat sich beim ersten Auslandseinsatz im NATOfalle der nicht durch die UNO abgedeckt war und auch kein Verteidigungsfall war ,außerhalb Deutschlands bei den Bombenangriffen auf Serbien verweigert ?
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Ja was jetzt? Zur "Fahne" oder doch nicht?
 
Auch zu erkennen ist die Befehlskette eines Heeres von oben nach unten und hat mit Ungeheuerlichkeiten gar nichts zu tun
Tja und diese Befehlskette von oben unten kombiniert mit einem gewissen "Korpsgeist" hat zur Teilauflösung der Möchtgern-Elite KSK geführt, das Fehlen von "innerer Führung". Ob der Rest von dem Haufen bestehen bleibt, entscheidet sich Ende des Monats. Ich hoffe ja nicht.
Man versucht ja in der BW, mit NS-Traditionen zu brechen. Doch bei einigen, scheint das leider ein hoffnungsloser Fall zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurz OT: Das Problem ist ein wenig komplexer. Neben einem Bezug auf die WM ist auch eine aggressive neue Rollen- und Funktionsidentität zu erkennen.

In der BW wurde schon immer im Rahmen von militärischen NATO-Wettbewerben der Vergleich zu anderen Armeen gefördert.

Durch die internationalen Einsätze der BW in Kriegsgebieten ist dieser Vergleich unter Kriegsbedingungen intensiviert worden, auch durch die Zusammenarbeit von Spezialeinheiten.

Unter diesen Kriegsbedingungen wird die Professionalität des soldatischen Handwerks betont und hat eine neue "Rollenidentität" bis in die mittleren höheren (Hauptmann/Major) erzeugt. Entsprechende Publikationen sind vor Jahren bereits vorgelegt.

Diese neue Identität entwickelt sich teilweise im Verhältnis zur Gesellschaft auch als gegenseitiger Abstoßungsprozess. Es ist m.E. eine hohe Inkompetenz und Ignoranz in der zivilen Gesellschaft vorhanden, sich mit den Problemen der BW auseinander zu setzen. Und dazu gehört m.E. auch, den Beruf des Soldaten als gesellschaftlich sinnvoll zu definieren, analog zum Berufsbild des Polizisten oder Feuerwehrmann. Sollte eine Gesellschaft das nicht können, und da hat Neitzel - im aktuellen Spiegel - durchaus recht, dann sollte sie die BW konsequenterweise abschaffen.

Aber eine Ignoranz der BW - also dem Bürger in Uniform !!!! - kann sich eine demokratische Gesellschaft nicht leisten, da auch dieser Bürger in Uniform ein Bürger ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte eine Gesellschaft das nicht können, und da hat Neitzel - im aktuellen Spiegel - durchaus recht, dann sollte sie die BW konsequenterweise abschaffen.
Man kann nicht erwarten, dass die Gesellschaft sich Teilen des Selbstverständnisses der BW anpasst. Wir sind nicht in Preußen des 18. Jahrhunderts. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Bundeswehr muss sich den gesellschaftlichen Realitäten anpassen und dazu gehört bspw. eben auch das Nazikameradschaften oder menschenverachtende Rituale wie "Äquatortaufe" als zivilgesellschaftlich inakzeptabel angesehen werden. Diesbezüglich muss sich die Bundeswehr ändern und nicht die demokratische Gesellschaft.
 
Dann diskutieren wir - einmal mehr - aneinander vorbei. Ich glaube, dass man mir nicht erklären braucht, dass irgendwelche zweifelhaft Rituale nicht akzeptabel sind. Und da hat die vorherige Verteidigungsministerin - bei aller sonst berechtigten Kritik - mit ihrer Sicht auf die "Traditionspflege" durchaus substantielle Arbeit geleistet, wie Wette befindet.

Der Punkt war ein komplett anderer. In den siebziger Jahren ist die BW aktiv gesellschaftspolitisch thematisiert worden, auch über die Diskussion zum"Haarerlass" ec., und das von Baudissin und anderen entwickelte Leitbild wurde in die BW als Anforderung auch durch die Wehrpflichtigen transportiert und es ergab sich ein kontinuierlicher Diskussionszusammenhang.

Der ist nicht mehr vorhanden, da das Agenda-Setting u.a. Außenpolitik, Entwicklungshilfe-Politik und auch die BW weitgehend ignoriert. Die Gesellschaft formuliert keine Anforderungen mehr, andernfalls hätte sie sich aktiver mit Afghanistan etc. auseinander setzen müssen.

Und so blieb die BW weitgehend sich selber überlassen und sie hat eine Antwort gegeben, mit der die Gesellschaft umgehen muss. Aber für diese Entwicklung ist die BW nicht alleine verantwortlich, sondern das Desinteresse aus der Gesellschaft. Eine Kritik bei der ich weitgehend F. Kling vom "Darmstädter Signal" folge.

Es geht positiv formuliert darum, wie U. Frey es formulierte: "Nicht mehr Krieg führen, sondern gerechten Frieden schaffen." (vgl. "vorgänge, 218, S. 91). Und für diese Aufgabe muss die Gesellschaft eine Blaupause in Kooperation mit der BW liefern. Und sie muss sich der Frage stellen, ob die Entscheidung gegen eine Verteidigungsarmee und für eine "Einsatzarmee" die richtige war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insofern hatten Mitglieder der SS im Gegensatz zur regulären Armee durchaus das Druckmittel in der Hand, wenigstens theoretisch den Verein wechseln zu können, im besonderen so lange sie noch nicht mit einem Einsatz an der Front betraut waren, konnten sie sicherlich um einen solchen nachsuchen.
Oskar Gröning – Wikipedia
"Nach eigenen Angaben stellte er insgesamt drei Versetzungsgesuche an die Front, um der ihm unangenehmen Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz zu entkommen. Am 17. Oktober 1944 versetzte ihn die SS schließlich zu einer Feldeinheit, die in der Ardennenoffensive kämpfte."
Verurteilt wurde er trotzdem. In der Wikipedia steht nicht ob ihm nicht geglaubt wurde oder was er hätte tun können.
 
Oskar Gröning – Wikipedia
"Nach eigenen Angaben stellte er insgesamt drei Versetzungsgesuche an die Front, um der ihm unangenehmen Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz zu entkommen. Am 17. Oktober 1944 versetzte ihn die SS schließlich zu einer Feldeinheit, die in der Ardennenoffensive kämpfte."
Verurteilt wurde er trotzdem. In der Wikipedia steht nicht ob ihm nicht geglaubt wurde oder was er hätte tun können.
Zitat aus dem Urteil des LG Lüneburg vom 15.07.2015,
Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: LG Lüneburg 4. Große Strafkammer | 27 Ks 9/14, 27 Ks 1191 Js 98402/13 (9/14) | Urteil | Beihilfe zum Mord durch Tätigkeiten als Mitglied der Waffen-SS in der Lagerbesatzung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau; tateinheitliche Beihilfe bei tateinheitlichen und tatmehrheitlichen Haupttaten | Langtext vorhanden
" Dass der Angeklagte nach dem Abschluss der „Ungarn-Aktion“ zu einem Truppenübungsplatz und anschließend an die Front versetzt wurde (II. 6. f.), folgt aus seiner Einlassung, deren Richtigkeit durch die in der Hauptverhandlung verlesene Veränderungsmitteilung vom XX 1944 bestätigt wird. Vorausgegangen war ein Versetzungsgesuch vom XX 1944. Dies folgt aus einem verschrifteten Funkspruch vom XX 1944 (Sonderheft II, Bl. 198), den der Sachverständige Dr. B. erläuterte. Darin heißt es: „Insgesamt erfolgt ein kv. Austausch durch den Lagerkomm.KL.Au. von 500 Unterf. und Männern. Setzen Sie sich mit dem Lagerkomm.KL.AU.I. in Verbindung und stellen sie Unterscharf. O. G., geb. 1921 als kv.Mann mit zur Verfügung. Sie erhalten von dort einen entsprechenden Ersatzmann. Der dortige Versetzungsantrag vom XX 1944 wird von hier nicht weitergeleitet.“ Der Angeklagte will darüber hinaus noch zwei weitere Versetzungsgesuche gestellt haben, eines davon bereits kurz nach seiner Ankunft in Auschwitz. Für die Richtigkeit dieser Behauptung haben sich indes keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, vielmehr bestehen hieran, ohne dass es hierauf entscheidend ankäme, durchgreifende Zweifel. Für die Kammer ist bereits nicht nachvollziehbar, warum er sich trotz seiner „Angst vor der Front“ einerseits zum Stellen von Versetzungsgesuchen durchgerungen und dadurch den Unmut seiner Vorgesetzten auf sich gezogen, diese dann aber andererseits nicht mit dem nötigen „Nachdruck“ verfolgt haben will. Der Angeklagte galt, wie der Sachverständige Dr. B. unter Bezugnahme auf die in Augenschein genommene Liste der Angehörigen der SS-Standortverwaltung Auschwitz (Sonderheft II S. 218) erläuterte, als kriegsverwendungsfähig („k.v.“) und abkömmlich. Unter diesen Umständen, so der Sachverständige Dr. H., hätte ein Versetzungsgesuch - wenn es denn tatsächlich gestellt worden wäre - mit hoher Wahrscheinlichkeit eine zeitnahe Versetzung zur Folge gehabt. Dienstliche Nachteile hätte der Angeklagte hierdurch nicht zu befürchten gehabt, allenfalls hätte er - wie von ihm geschildert - den persönlichen Unmut seiner Vorgesetzten auf sich gezogen. Von einem „Befehlsnotstand“ - auf den sich der Angeklagte nicht berufen hat - könne auch aus sachverständiger Sicht keine Rede sein. Die SS-Führung habe bereits seit 1941 wiederholt bei der Inspektion der Konzentrationslager nach kriegsverwendungsfähigen Männern („k.v.-Männern“) gefragt, um die Verluste in den „Feldeinheiten“ auszugleichen. Im weiteren Verlauf des Kriegs seien immer mehr ehemalige Frontsoldaten, die aufgrund von Verwundungen nicht mehr „k.v.“ waren, im Tausch gegen „k.v.-Männer“ in Konzentrationslagern eingesetzt worden. Freiwilligenmeldungen zu den Feldeinheiten habe es in Auschwitz jedoch erst gegeben, als klar gewesen sei, dass es aufgrund des Abschlusses der „Ungarn-Aktion“ und der prekären militärischen Lage ohnehin Versetzungen („k.v. Austauschaktion“, s.o.) geben würde. Dabei habe es sich letztlich um eine nur scheinbare Freiwilligkeit gehandelt, wie sie beim Militär und der SS häufig geradezu eingefordert worden sei („Freiwillige vortreten!“). Daraus zieht die Kammer den Schluss, dass sich auch der Angeklagte erst „freiwillig“ meldete, als ihm klar war, dass dies sowohl mit Blick auf die immer weiter vordringende Rote Armee als auch auf die ohnehin bevorstehenden Versetzungen unumgänglich war."
 
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