Ralf.M
Aktives Mitglied
1963/1964...
Da war ich noch im Maschinenbau-Baumaschinen Studium.
1963/1864 war ja die Zeit wo Herr Apel mit Herrn Mittag unter Regie von Herrn Ulbricht „NÖS“ oder auch „NÖSPL“ kreierten.
Ich hörte immer nur von älteren Leuten, dies ist sowas wie eine Symbiose sozialistische Planwirtschaft mit kapitalistischer Marktwirtschaft, aber mehr sozialistische Planwirtschaft.
Bei den Leipziger Professoren mit denen ich dann ab den 70igern ständigen Kontakt hatte, ging es oft um den Stellenwert der Kategorie Gewinn.
Der Zankapfel -> Priorität Volkswirtschaftlich „Gewinn“ oder „Befriedigung der Bedürfnisse“.
Zu „NÖS“ oder „NÖSPL“ hatten wir nur ein paar Vorlesungen darüber. Wir wurden ja als Konstrukteure für Baumaschinen ausgebildet. Wenn gähnen in der Vorlesung der Ökonomie erlaubt gewesen wäre, bei der Seminar-/Studentenstruktur, ich glaube ¾ hätten da sogar Laut vor sich her gegähnt.
Aber ich erinnere mich, 1963/1964 gabs wohl auch eine Umbewertung des Grundmittelbestandes.
Natürlich führte der höhere Bruttowert/Anschaffungswert zu Veränderung des Amortisationsaufkommens.
Bei Neuinvestitionen war ja alles klar.
Als Bruttowert galt der Anschaffungspreis z. zgl. eventueller Leistungen zur Inbetriebnahme.
Auf die Anschaffungspreisproblematik bei Anlagen (bauliche und/oder Ausrüstungen) gehe ich jetzt aber nicht ein. Da war immer zu entscheiden welche materielle/finanzielle Leistung gehören dazu.
Aber wie nun vorhandener Bestand?
Wenn ich mich richtig erinnere, gabs da einen Koeffizienten.
Der bezog sich auf die statistische Meldenummer. Diese Meldenummer war immer zu buchen und man fand diese im staatlich vorgegebenen Abschreibungsverzeichnis.
War wohl ein 6steller. Jedes Grundmittel hatte so eine Meldenummer. Nach 90ig war ja dies auch so.
Die Nutzungsdauern wurden wohl nicht verändert. Durch den Neuen – Bruttowert wurde der neue/höre wertmäßige Restverschleiß auf die Restnutzungsdauer verteilt. Wir schrieben ja in der DDR in der Regel „zeitlich Linear“ ab.
Andere Abschreibungsarten (Sonderabschreibung, progressive Abschreibung, leistungsbezogene Abschreibung) mussten mit der vorgesetzten Dienstelle und der staatlichen Finanzrevision abgestimmt werden. Inventarobjekt weise!
Diese Umbewertung hatte folgende Ergebnisse:
· Der Bruttowertbestand des vorhanden Bestand stieg.
· Der Abschreibungsbetrag stieg.
· Die Gewinnabführung durch die PfA stieg und weil das viele nicht verkrafteten wurde dann Branchenspezifisch von alten Normativ 6 % abgewichen.
· Der Instandhaltungsfonds war weiterhin hoch belastet.
· Die Kostenbelastung - sichtbar in der GuV oder BWA - (Abschreibung- Instandhaltung) stieg auch.
Was vielleicht auch noch interessant ist...
Wer denkt bei der Bruttowertbildung bei Maschinen des NSW Importes galt der Einkaufpreis von Hersteller, der irrt.
Man bekam einen Rechnungspreis vom Außenhandel der DDR und der war i.d.R. höherer als der Verkaufspreis des Herstellers.
Da war ich noch im Maschinenbau-Baumaschinen Studium.
1963/1864 war ja die Zeit wo Herr Apel mit Herrn Mittag unter Regie von Herrn Ulbricht „NÖS“ oder auch „NÖSPL“ kreierten.
Ich hörte immer nur von älteren Leuten, dies ist sowas wie eine Symbiose sozialistische Planwirtschaft mit kapitalistischer Marktwirtschaft, aber mehr sozialistische Planwirtschaft.
Bei den Leipziger Professoren mit denen ich dann ab den 70igern ständigen Kontakt hatte, ging es oft um den Stellenwert der Kategorie Gewinn.
Der Zankapfel -> Priorität Volkswirtschaftlich „Gewinn“ oder „Befriedigung der Bedürfnisse“.
Zu „NÖS“ oder „NÖSPL“ hatten wir nur ein paar Vorlesungen darüber. Wir wurden ja als Konstrukteure für Baumaschinen ausgebildet. Wenn gähnen in der Vorlesung der Ökonomie erlaubt gewesen wäre, bei der Seminar-/Studentenstruktur, ich glaube ¾ hätten da sogar Laut vor sich her gegähnt.
Aber ich erinnere mich, 1963/1964 gabs wohl auch eine Umbewertung des Grundmittelbestandes.
Natürlich führte der höhere Bruttowert/Anschaffungswert zu Veränderung des Amortisationsaufkommens.
Bei Neuinvestitionen war ja alles klar.
Als Bruttowert galt der Anschaffungspreis z. zgl. eventueller Leistungen zur Inbetriebnahme.
Auf die Anschaffungspreisproblematik bei Anlagen (bauliche und/oder Ausrüstungen) gehe ich jetzt aber nicht ein. Da war immer zu entscheiden welche materielle/finanzielle Leistung gehören dazu.
Aber wie nun vorhandener Bestand?
Wenn ich mich richtig erinnere, gabs da einen Koeffizienten.
Der bezog sich auf die statistische Meldenummer. Diese Meldenummer war immer zu buchen und man fand diese im staatlich vorgegebenen Abschreibungsverzeichnis.
War wohl ein 6steller. Jedes Grundmittel hatte so eine Meldenummer. Nach 90ig war ja dies auch so.
Die Nutzungsdauern wurden wohl nicht verändert. Durch den Neuen – Bruttowert wurde der neue/höre wertmäßige Restverschleiß auf die Restnutzungsdauer verteilt. Wir schrieben ja in der DDR in der Regel „zeitlich Linear“ ab.
Andere Abschreibungsarten (Sonderabschreibung, progressive Abschreibung, leistungsbezogene Abschreibung) mussten mit der vorgesetzten Dienstelle und der staatlichen Finanzrevision abgestimmt werden. Inventarobjekt weise!
Diese Umbewertung hatte folgende Ergebnisse:
· Der Bruttowertbestand des vorhanden Bestand stieg.
· Der Abschreibungsbetrag stieg.
· Die Gewinnabführung durch die PfA stieg und weil das viele nicht verkrafteten wurde dann Branchenspezifisch von alten Normativ 6 % abgewichen.
· Der Instandhaltungsfonds war weiterhin hoch belastet.
· Die Kostenbelastung - sichtbar in der GuV oder BWA - (Abschreibung- Instandhaltung) stieg auch.
Was vielleicht auch noch interessant ist...
Wer denkt bei der Bruttowertbildung bei Maschinen des NSW Importes galt der Einkaufpreis von Hersteller, der irrt.
Man bekam einen Rechnungspreis vom Außenhandel der DDR und der war i.d.R. höherer als der Verkaufspreis des Herstellers.