Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
In Artikel II wird der Begriff des Völkermordes definiert. Völkermord ist hiernach eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Du hast der Definition der heute herrschenden Lehre (Werle, Münchener Kommentar), die übrigens ins VStGB übernommen wurde, die Definition der CPPCG von 1948 entgegengesetzt, die mit der bereits genannten übereinstimmt, außer dass nach heute herrschendem Verständnis auch Tatbegehungen unterhalb der Schwelle der "ganz[en]" oder "teilweise[n]" physischen Vernichtung schon als Genozid gewertet werden können.
Wir drehen uns im Kreis.
Den Einwand, dass die von Dir geforderte Absicht bei Caesar nach dessen eigener Auskunft vorlag, lässt Du gänzlich unbeantwortet. Wenn aber ein Feldherr sich in eigenen Worten dazu bekennt, einen ganzen Volksstamm mit Stumpf und Stiel ausgerottet und selbst seinen Namen aus der Erinnerung getilgt zu haben, warum sollte das Tatbestandsmerkmal der Absicht dann nicht erfüllt sein? Das ergibt keinen Sinn.
Du bist also nicht der Ansicht, eine Diskussion über Völkermord sollte sorgfältig und eben nicht hier OT geführt werden?
Dieses "sorgfältig" ignoriere einfach, denn für diese Suggestivfrage besteht kein Anlass. Und in welchem Teil des Forums die Diskussion stattfindet, ist doch eigentlich völlig schnuppe. Ich könnte Deine Bedenken vielleicht verstehen, wäre dies das "GZSZ"-Fanforum, aber es ist geschichtsforum.de. Wir sind geschichtsinteressierte, erwachsene Menschen und durchaus zur Ernsthaftigkeit in der Lage.
Was ich unter Relativierung verstehe, habe ich geschrieben. Kannst du ja noch mal nachlesen. Und wenn ein Historiker der Frage nachgeht, dann hoffentlich mit der angemahnten Sorgfalt, auf Grundlage von Belegen und mit Argumenten, die nachvollziehbar sind.
Ich habe Kiernan nicht ins Spiel gebracht und ihm nichts unterstellt, wie du behauptest.
Eröffnet doch einfach mal ein Thema. Da könnte man auch über die Definition einig werden. Da gibt es offenbar schon Probleme. Deshalb ja meine Befürchtung, das Thema werde zur Relativierung führen.
Bist Du eigentlich an einer Diskussion interessiert? Allmählich drängt sich mir der Gedanke auf, dass dem nicht so ist, ansonsten würdest Du wohl nicht mit Volten wie derjenigen arbeiten, ich hätte Dir unterstellt, Ben Kiernan etwas unterstellt zu haben. Ich schrieb nichts dergleichen.
Ich wies darauf hin, dass Dein – in meinen Augen unpassend enges – Verständnis davon, was den Begriff des Völkermords relativiere, darauf hinausliefe, dass Du konsequenterweise selbst bei Kiernan von Relativierung sprechen müsstest, da dieser Caesars Taten für genozidal hält; andernfalls widersprächest Du Dir selbst.
Und weil ein anerkannter Genozid-Experte wohl kaum Völkermorde relativieren würde, zeigt mir das, dass Dein Verständnis davon, was relativierend sei, zu eng ist.
Im Übrigen gibt es eigentlich keine Unstimmigkeiten, was die Definition anlangt. Die Rechtslehre hat die Definition herausgearbeitet, der Gesetzgeber hat sie übernommen, und sie wird entsprechend vor Gericht angewandt, zuletzt vor europäischen Gerichten v.a. in Bezug auf Syrien bzw. Irak.
Barth stimmt dem nicht zu.
Daher der Begriff "Lehrmeinung".
Ich bin dafür, den Begriff streng zu deuten. Vorsicht Wiederholung: Wer den Begriff aufweicht, relativiert den Völkermord.
Und ich halte eine solche Einengung für nicht zweckdienlich und nicht geboten. Ich füge hinzu: Die Pauschalität, mit der Du festgehalten wissen willst, man betreibe so Relativierung, empfinde ich, ehrlich gesagt, als anmaßend.
Wenn seit geraumer Zeit Autoren verschiedenster Fachrichtungen, von Althistorikern bis hin zu Völkermord-Forschern, Caesar einen Völkermord "unterstellen", handelt es sich wohl um einen anerkannten Forschungsgegenstand, und es besteht wenig Anlass für den mahnend erhobenen Zeigefinger.
Ohnehin frage ich mich inzwischen, worin die Gefahr bestehen soll, die Du siehst. Nach Barths strenger Auslegung wären bspw. auch die Verbrechen des IS gegen die Jesiden, die sowohl von der Lehre als auch den Gerichten sowie in parlamentarischen Entschließungen als Völkermord anerkannt wurden, kein Genozid.
Wem schadet es aber, die Jesiden als Opfer eines Völkermords einzustufen? (Dieses analoge, seiner Eindeutigkeit halber gewählte Beispiel bedarf hier keiner weiteren Diskussion. Es geht mir darum, diese Vehemenz in Deinen Kommentaren zu verstehen, die sich mir nach wie vor nicht erschließt.)
Wo liegt also das Übel, wenn vertreten wird, Caesar habe an den Eburonen einen Genozid verübt?