Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin aber nicht auf der Suche nach Balduins Vollmachten sondern verstehe einfach nicht den Begriff "Pfand auflösen". Heisst dies er durfte die Pfänder zurückkaufen oder was mit das Verb auflösen in diesem Kontext?
Nichts für ungut, aber Du wirst doch wissen, was ein Pfand ist und was es heißt, ein Pfand auszulösen. In Deinem Kontext bedeutet es, dass ein Adeliger ein Gebiet oder eine Gerechtsame (z.B. das Recht, Zölle zu erheben) im Austausch für eine Leistung an Dritte überließ. Meist war es eine Geldleistung.
Erst wenn er alles zurückgezahlt oder ein Versprechen erfüllt hatte – wenn er also das Pfand auslöste –, erhielt er die Verfügungsgewalt zurück. Der Pfandnehmer hatte zumeist alle Herrschaftsrechte inne, was man daran sieht, dass sich die Pfandgeber bisweilen Rechte vorbehielten, um genau das zu verhindern.
Ein beeindruckendes Beispiel für eine Pfandschaft im Zusammenhang mit den Luxemburgern ist das Glatzer Land im heutigen Polen, das Karls Sohn, König Sigismund, 1431 Puta von Tschastolowitz verpfändete, um Schulden zu begleichen, die er zur Bekämpfung der Hussiten angehäuft hatte.
Amüsanterweise mussten Putas Erben die Grafschaft an den Hussiten und späteren böhmischen König Georg von Podiebrad weiterverkaufen. Das und die Erhebung Glatz’ zur Grafschaft durch Georg zeigt die Eigenständigkeit der Pfandnehmer; Glatz kam erst in den 1560ern wieder an die Krone zurück.
Karl IV. hatte gewaltige finanzielle und politische Schulden bei seinem Großonkel, dem Erzbischof Balduin von Trier, der ihm zur Macht verholfen hatte. Im Gegenzug übertrug er ihm die Rechte an der Grafschaft Luxemburg, die zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits in großen Teilen verpfändet war.
Deshalb bestätigte Karl Balduin das Recht zur Auslöse der Pfänder, d.h., Balduin konnte, wenn er wollte, die Gebiete, die Karl verpfändet hatte, selbst auslösen. Von großer Bedeutung war dieses Machtverhältnis insofern, als Karl nur in Gebieten, die seiner Familie gehörten, die volle Herrschaftsgewalt inne hatte.
Der politische Aktionsradius der römischen Könige hing von ihrer Hausmacht ab, im übrigen Reich waren sie von den Reichsfürsten abhängig. Indem Karl dem Reichsfürsten Balduin die Möglichkeit gab, Luxemburg dem Erzstift Trier einzuverleiben, riskierte er, sein Stammland und damit an Bewegungsfreiheit zu verlieren.