Pfand auflösen

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Neuling01

Gast
Guten Tag,

Ich bin neu hier und verstehe nicht ganz diesen Inhalt:
"Zu seinen Vollmachten gehörte unter anderem das Recht, Pfänder auszulösen, was angesichts der Tatsache, dass nahezu das gesamte Territorium an andere Herrschaftsträger verpfändet war, von nicht zu unterschätzender Bedeutung war."
Was heisst Pfänder auszulösen?
Best Dank für Eure Hilfe!
 
Guten Tag,

Ich bin neu hier und verstehe nicht ganz diesen Inhalt:
"Zu seinen Vollmachten gehörte unter anderem das Recht, Pfänder auszulösen, was angesichts der Tatsache, dass nahezu das gesamte Territorium an andere Herrschaftsträger verpfändet war, von nicht zu unterschätzender Bedeutung war."
Was heisst Pfänder auszulösen?
Best Dank für Eure Hilfe!


Vielleicht solltest du erstmal lernen, wie man Fragen stellt. Ein Zitat ohne Quellenangabe und keinerlei Kontext.
Das zudem noch verkürzte Zitat stammt von Michel Pauly: Karl IV. und sein Halbbruder Wenzel - Das Erzherzogtum Luxemburg und Karls Politik im Westen des Reiches.

Zu Balduins Vollmachten gehörte.... gemeint ist der Großonkel Karls IV., der Trierer Erzbischhof Balduin. Karl IV hatte zuvor Balduin die Verwaltung der Grafschaft Luxemburg übertragen.


Prag in der Zeit der Luxemburger Dynastie
 
Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin aber nicht auf der Suche nach Balduins Vollmachten sondern verstehe einfach nicht den Begriff "Pfand auflösen". Heisst dies er durfte die Pfänder zurückkaufen oder was mit das Verb auflösen in diesem Kontext?
 
"Zu seinen Vollmachten gehörte unter anderem das Recht, Pfänder auszulösen, was angesichts der Tatsache, dass nahezu das gesamte Territorium an andere Herrschaftsträger verpfändet war, von nicht zu unterschätzender Bedeutung war."

Siehe Vorredner...

Aus meiner vagen Erinnerung:

Ansonsten konnten und wurden Gebiete von Territorialherrschern vielfach an andere Territorialherrscher/ Adelige/ entsprechend liquide Persönlichkeiten verpfändet, wohl meist gegen Geld. Und nicht selten mussten Gebiete verpfändet werden, weil die jeweilige Territorialherrschaft dringend finanzielle und andere Mittel brauchte, sprich: weil sie sonst Pleite waren (was allerdings bis vor gut 200 Jahren erst mal kaum jemand gestört hat, weil verbreitet).

Aus langwierigen Verpfändungsverhältnissen bei Gebieten konnten gerne mal auch eigene Besitzansprüche der Pfand nehmenden Territorialherrschaften entstehen. Und die Rückgabe des verpfändeten Gebietes, nur weil die verpfändende Territorialherrschaft wieder über genug finanzielle Mittel verfügte, um das verpfändete Gebiet beim Pfandnehmer auszulösen - das war meiner Erinnerung nach eben kein Zwang, kein Muss für den Pfandnehmer.

Achso, natürlich wurden früher nicht nur Territorien, sondern auch einzelne Rechte an Gebieten verpfändet, Fischereirechte, oder der Große Zehnt, Waldnutzungsrechte etc.

Gerade gefunden: Pfandschaftswesen (im Historischen Lexikon der Schweiz, online)
 
Ehrlich gesagt, ich habe das auch nie richtig verstanden. Vor allem, was den Wert und die Durchsetzung des Auslösungsrechts, Auslöserechts oder Wiedereinlösungsrechts anbelangt.
Es scheint so, dass sowohl das Pfand selbst, wie auch das Auslösungsrecht - das Recht auf Rückkauf des Pfandes - handelbar oder übertragbar waren.
So wurde eine Pfand normalerweise von einem Pfandnehmer an einen anderen Pfandnehmer unter Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechts des Pfandgebers verkauft. Juristisch gehörte das Pfand also immer noch dem Pfandgeber, politisch aber die Landesherrschaft dem neuen Pfandnehmer und der konnte als Landesherr auch gegen den Pfandgeber agieren. Anders als beim Lehen gab es beim Pfand also keine Verpflichtungen gegenüber dem Pfandgeber, außer den Rückkauf, die Wiedereinlösung.
Theoretisch konnte ein neuer Pfandnehmer, z.B. eine Stadt oder eine Talschaft, nur dann sich ganz aus einem Pfand rauskaufen, wenn sowohl das Pfand vom alten Pfandnehmer, wie auch das Wiedereinlösungsrecht vom Pfandgeber gekauft wurde. In der Praxis reichte oft nur eines von beiden, vorzugsweise das erste und vielleicht noch ein kleiner erfolgreicher Krieg gegen den Pfandgeber.
Anders als beim Pfand durch die Pfandsumme, war ja der Wert des Wiedereinlösungsrechts kaum ermittelbar und wer bezahlte schon gerne zweimal für dieselbe Sache.

Zudem wurden wahrscheinlich ab und zu auch unberechtigte Ansprüche auf ein Pfand angemeldet und je nach Beweislage konnte so auch mal ein Pfand verkauft werden, das der Verkäufer gar nicht inne hatte. Ich gehe davon aus, dass dies auch beim Wiedereinlösungsrecht so war.

Einen Fall kenne ich ziemlich gut:
Arth SZ – Wikipedia war seit 1260 an die Ritter von Hünenberg verpfändet und obwohl die Besitzer des Wiedereinlösungsrechtes mehrmals änderten - zuletzt kam es an die Habsburger - blieb das so, bis 1315 das Pfand, eventuell nur als Anspruch, an Werner von Homberg überging, seit 1309 angeblich Reichsvogt über die Waldstätte und Gegenspieler der Habsburger.
Jedenfalls kauften die Leute von Arth unter Vorbehalt des Wiedereinlösungsrechts Habsburgs das Pfand 1353 aus der Hand der Ehefrau dieses Hombergs. Homberg war inzwischen gestorben und die Frau Markgräfin von Baden geworden. Das Pfand war also auch vererbbar. Das Wiedereinlösungsrecht wurde wohl erst durch den Friedensvertrag mit Habsburg 1474 endgültig aufgegeben.

Ein anderes prominenteres Beispiel: Karl IV. erhielt 1364 von den Markgrafen Brandenburgs das Wiedereinlösungsrecht auf die an die Wettiner verpfändete Lausitz und übte dieses dann auch aus. https://d-nb.info/123886533X/34
 
Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin aber nicht auf der Suche nach Balduins Vollmachten sondern verstehe einfach nicht den Begriff "Pfand auflösen". Heisst dies er durfte die Pfänder zurückkaufen oder was mit das Verb auflösen in diesem Kontext?
Nichts für ungut, aber Du wirst doch wissen, was ein Pfand ist und was es heißt, ein Pfand auszulösen. In Deinem Kontext bedeutet es, dass ein Adeliger ein Gebiet oder eine Gerechtsame (z.B. das Recht, Zölle zu erheben) im Austausch für eine Leistung an Dritte überließ. Meist war es eine Geldleistung.

Erst wenn er alles zurückgezahlt oder ein Versprechen erfüllt hatte – wenn er also das Pfand auslöste –, erhielt er die Verfügungsgewalt zurück. Der Pfandnehmer hatte zumeist alle Herrschaftsrechte inne, was man daran sieht, dass sich die Pfandgeber bisweilen Rechte vorbehielten, um genau das zu verhindern.

Ein beeindruckendes Beispiel für eine Pfandschaft im Zusammenhang mit den Luxemburgern ist das Glatzer Land im heutigen Polen, das Karls Sohn, König Sigismund, 1431 Puta von Tschastolowitz verpfändete, um Schulden zu begleichen, die er zur Bekämpfung der Hussiten angehäuft hatte.

Amüsanterweise mussten Putas Erben die Grafschaft an den Hussiten und späteren böhmischen König Georg von Podiebrad weiterverkaufen. Das und die Erhebung Glatz’ zur Grafschaft durch Georg zeigt die Eigenständigkeit der Pfandnehmer; Glatz kam erst in den 1560ern wieder an die Krone zurück.

Karl IV. hatte gewaltige finanzielle und politische Schulden bei seinem Großonkel, dem Erzbischof Balduin von Trier, der ihm zur Macht verholfen hatte. Im Gegenzug übertrug er ihm die Rechte an der Grafschaft Luxemburg, die zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits in großen Teilen verpfändet war.

Deshalb bestätigte Karl Balduin das Recht zur Auslöse der Pfänder, d.h., Balduin konnte, wenn er wollte, die Gebiete, die Karl verpfändet hatte, selbst auslösen. Von großer Bedeutung war dieses Machtverhältnis insofern, als Karl nur in Gebieten, die seiner Familie gehörten, die volle Herrschaftsgewalt inne hatte.

Der politische Aktionsradius der römischen Könige hing von ihrer Hausmacht ab, im übrigen Reich waren sie von den Reichsfürsten abhängig. Indem Karl dem Reichsfürsten Balduin die Möglichkeit gab, Luxemburg dem Erzstift Trier einzuverleiben, riskierte er, sein Stammland und damit an Bewegungsfreiheit zu verlieren.
 
"Zu seinen Vollmachten gehörte unter anderem das Recht, Pfänder auszulösen, was angesichts der Tatsache, dass nahezu das gesamte Territorium an andere Herrschaftsträger verpfändet war, von nicht zu unterschätzender Bedeutung war."

Ich bin aber nicht auf der Suche nach Balduins Vollmachten sondern verstehe einfach nicht den Begriff "Pfand auflösen". Heisst dies er durfte die Pfänder zurückkaufen oder was mit das Verb auflösen in diesem Kontext?

Lieber Fragesteller, ein Pfand wird ausgelöst, wie es in Deinem Zitat steht - und nicht aufgelöst, wie Du es dann fragst.
So wie bei einer 'Brautentführung' die Braut eben ausgelöst wird (dann allerdings im Sinne von freikaufen).
Ein Pfand auslösen = 'Ein Pfand einlösen' , d.h. durch Zahlung zurück erhalten.
 
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