Sondengänger und Schatzsucher

Das ist die Folge des ganzen Rummels, dass wir die Sondler nun nicht mal auf geschützten Denkmalen erkennen, es sei denn, wir machen eine Fuß- und Wadenkontrolle.
Das ist wiederum die Folge, dass es unter Sondengängern mehr schwarze als weiße Schafe gibt. Die Fundvernichtung, die durch Raubgräber angerichtet wird ist Legion und selbst "weiße Schafe" versuchen das noch schönzuschwätzen. Du selbst gibst ja ein anschauliches Beispiel dafür ab, wie Sondengänger versuchen bestehende Regeln zu umgehen, indem du bspw. andere Sondengänger auf ein Areal umlenkst, von dem du persönlich denkst, dass sie dort keinen Schaden anrichten könnten. Es wäre dir ja auch möglich gewesen, sie auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hinzuweisen oder schlicht die Polizei zu verständigen. Aber das würde natürlich bedeuten, dass du bestehende Regeln verinnerlicht hättest. Da dies offensichtlich nicht nur bei dir sondern auch bei der Masse anderer Sondengängern nicht der Fall ist, halte ich einen "Detektorschein" für Erwerb und Besitz der Sonden für die allerbeste Lösung. Zum Erwerb diesen Scheines müssten Sondengänger die gesetzlichen Regeln lernen - ähnlich wie bei einem Führerschein oder Waffenschein - und in einer Prüfung belegen, dass sie die auch verstanden haben.

Es steht maximal in den Durchführungsbestimmungen!
Dann solltest du als Sondengänger diese "Durchführungsbestimmung" auch kennen. Verlink doch mal.

Und wo steht das wörtlich im Gesetz, welches ja der Richter 1 zu 1 umzusetzen hat? Es steht maximal in den Durchführungsbestimmungen!
Gesetze sind generell allgemein gehalten, so dass nicht jedes einzelne Beispiel expressis verbis erwähnt werden muss. Konkrete Beispiele können somit unter den allgemeinen Gesetzestext subsummiert werden. Ansonsten hätte man eine ellenlange Auflistung, bei der im Zweifelsfall ein Einzelbeispiel vergessen wird oder die sich ständig an zukünftige technische Entwicklungen anpassen müsste.
 
Wer ein Kraftfahreug fährt, braucht einen Führerschein. Es gibt so gar einen (inoffiziellen) Fahrradführerschein. Wer eine Waffe besitzt, braucht einen Waffenschein. Angler brauchen einen Angelschein, Jäger einen Jagdschein. Für eine Kettensäge braucht man einen offiziellen Kettensägenschein, gleiches gilt für eine Kreissäge. Wer schon in der Industrieproduktion Maschinen bedient hat, muss oft auch eine (betriebsinterne) Fortbildung ablegen, damit man lernt die Maschine fachgerecht zu bedienen.
All dies gibt es leider (noch) nicht für Sondengänger in Deutschland. Das Resultat sind viel Raubgräber.
 
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Das ist aber jetzt tatsächlich meine allerletzte Antwort auf deine Unterstellungen:
1. Ich war und bin kein Sondengänger, war aber trotzdem von Anfang an bodendenkmalschützerisch organisiert
2. Deshalb kenne ich die örtlich kritischen und unkritischen Areale besser, als jede Behörde. Ich kenne auch die technischen Möglichkeiten weit besser, als jede Behörde.
3. Es ist deshalb meine persönliche Entscheidung, wie ich mit ertappten Sondlern auf Bodendenkmalen umgehe, wenn ich durch diese keine unmittelbare Gefährdung erkennen kann.
4. Mich interessieren ausschließlich historische Informationen und deren touristische Nutzungsmöglichkeit.
Es war übrigens nicht ich, der die wörtliche Einhaltung der Gesetzestexte bedingungslos genannt hat. Siehe oben.
 
Nachdem ich die folgende Hausarbeit gelesen habe, ist mir so manches klar geworden:
http://www.archaeologie-krefeld.de/Bilder/news/Sondengaenger/Hausarbeit.pdf
Ich kann sie nur wärmstens empfehlen.

Mein Browser sagt: "Datei nicht heruntergeladen: Mögliches Sicherheitsrisiko"
Ich habe mir die Seite archaeologie-krefeld angesehen. Der Herausgeber ist Dipl.Ing. für Maschinenbau, es handelt sich also mitnichten um eine fachliche Hausarbeit eines (angehenden) Archäologen. Das reiht sich ein in die anderen laienhaften Verlinkungen (forschen, fragen, finden) von opteryx.
 
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Wer schon in der Industrieproduktion Maschinen bedient hat, muss oft auch eine (betriebsinterne) Fortbildung ablegen, damit man lernt die Maschine fachgerecht zu bedienen.
All dies gibt es leider (noch) nicht für Sondengänger in Deutschland. Das Resultat sind viel Raubgräber.
Nur noch ein Nachtrag zu diesem Unsinn.
Jeder technisch begabte Mensch kann nach dem Lesen des Manuals eine Sonde mehr oder weniger gut bedienen. Was er bei einem Lehrgang lernen muss, sind Einsatzbedingungen und rechtliche Bestimmungen. Gerade die interessieren aber Raubgräber überhaupt nicht, der noch dazu nicht namentlich registriert sein möchte. Es gibt deshalb keinen einzigen weniger, soweit man ihn nicht moralisch "umstricken" kann.
 
Mein Browser sagt: "Datei nicht heruntergeladen: Mögliches Sicherheitsrisiko"
Ich habe mir die Seite archaeologie-krefeld angesehen. Der Herausgeber ist Dipl.Ing. für Maschinenbau, es handelt sich also mitnichten um eine fachliche Hausarbeit eines (angehenden) Archäologen. Das reiht sich ein in die anderen laienhaften Verlinkungen (forschen, fragen, finden) von opteryx.
Das beweist wieder einmal dein verqueres Denken, denn:
Der vorliegende überarbeitete Text wurde vom Verfasser während des Studiums an der Verw. FHS Wiesbaden, Fachbereich Polizei, Studienort Frankfurt/Main im Wintersemester 1995/96 im Fach Kriminologie als Hausarbeit und Referat vorgelegt
 
Was er bei einem Lehrgang lernen muss, sind Einsatzbedingungen und rechtliche Bestimmungen. Gerade die interessieren aber Raubgräber überhaupt nicht, der noch dazu nicht namentlich registriert sein möchte
In dem Erwerb und auch Besitz an einen Metalldetektorschein koppelt, kann man auch Besitz ohne Schein kriminalisieren und wenn sie ertappt werden die Geräte einziehen. Isb was rechliche Bestimmungen angeht, scheint es ja bei dir auch einen enormen Nachholbedarf zu geben.
 
FHS Wiesbaden, Fachbereich Polizei, Studienort Frankfurt/Main im Wintersemester 1995/96 im Fach Kriminologie als Hausarbeit und Referat vorgelegt
Ergo kein Archäologe, der auf der Seite archäolgie-krefeld publiziert. Dass Polizisten bei Raubgräbern gerne mal ein Auge zu drücken, ist ja altbekannt.
 
Der Herausgeber ist Dipl.Ing. für Maschinenbau, es handelt sich also mitnichten um eine fachliche Hausarbeit eines (angehenden) Archäologen.
jetzt muss ich staunen, denn ich hatte mir das angeschaut, und der Autor dieses Referats (Hausarbeit) hat es im Fach Kriminologie gehalten:
welche Fachrichtung.png

und als Beruf nennt er:
Dipl.Verw. (FH) u. ehrenamtlicher archäologischer Bodendenkmalpfleger im HTK
 
Die Frage ist, ob der Polizeianwärter mit dieser Arbeit an der FHS bestanden hat. Es gibt noch eine offizielle Seite der Polizei Hessen mit gegenteiliger Aussage, dass Raubgrabungen kein Kavaliersdelikt sind.
 
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Die Frage ist, ob der Polizeianwärter mit dieser Arbeit an der FHS bestanden hat. Es gibt noch eine offizielle Seite der Polizei Hessen mit gegenteiliger Aussage, dass Raubgrabungen kein Kavaliersdelikt sind.
dass das kein Kavaliersdelikt ist, steht aber auch in der Zusammenfassung des Referats:
Daher kann die Raubgräberei heutzutage nicht mehr als ein Kavaliersdelikt angesehen werden.
Nur ein sofortiges nationales wie internationales gesellschaftliches Umdenken und gemeinschaftliches Handeln beinhaltet die Chance zur Rettung unserer noch bestehenden kulturhistorischen Kulturgüter. Jedem Verantwortlichen muss jedoch auch klar sein, dass der „Sumpf der Raubgräberei“ niemals vollständig ausgetrocknet werden kann. Emotionslos sollte darum durch eine Politik der kleinen Schritte die Raubgräberei nach und nach eingedämmt werden. Allein die Polizei kann bereits durch etwas mehr Aufmerksamkeit einen wichtigen Beitrag dazu leisten
 
Ich konnte das Referat nicht lesen. Mein Browser hat aufgrund einer Sicherheitswarnung geblockt.
Die Zusammenfassung könnte ich aber auch unterschreiben. Unter einem gesellschaftlichen Umdenken kann man ja auch einen "Detektorschein" verstehen. Der Autor befürwortet also mitnichten eine noch weitergehende Dereglementierung des Sondelns, wie ich sie aus opterix Kommentaren herauslese.
 
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Mein Browser sagt: "Datei nicht heruntergeladen: Mögliches Sicherheitsrisiko"
Ich habe mir die Seite archaeologie-krefeld angesehen. Der Herausgeber ist Dipl.Ing. für Maschinenbau, es handelt sich also mitnichten um eine fachliche Hausarbeit eines (angehenden) Archäologen. Das reiht sich ein in die anderen laienhaften Verlinkungen (forschen, fragen, finden) von opteryx.

Ich habe die Datei ohne Problem öffnen können.

Der Autor, Eckhard Laufer, ist Kriminalhauptkommissar beim Hessischen Landeskriminalamt, hält Vorträge an Unis und bei Sondengängerkursen:
https://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/SondengängerProgramm_RZ.pdf

In der Hausarbeit mit dem Titel "Raubgräberei - ein Kavaliersdelikt?" vom WS 1995/96 beklagt er auf der einen Seite den immensen Schaden, den Raubgräber anrichten und schlägt auf der anderen Seite effektivere Gegenmaßnahmen vor.

Ich zitiere einige Vorschläge:

- "Es ist ferner überlegenswert, ob nicht ein bundeseinheitliches Denkmalschutzgesetz mit
Strafverfolgungscharakter geschaffen werden sollte, das sich an den neueren Konventionen der
UNESCO bzw. EG zu orientieren hat und so die Möglichkeit des Zugriffs auf illegal erworbenes
Kulturgut und die Ahndung der Raubgräberei bundesweit sehr vereinfachen würde."

- "Bis dahin müssten die betroffenen Juristen weiterhin, wie bereits geschehen, über die Problematik
der Raubgräberei und die Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenahndung informiert werden, damit sie
wenigstens den bereits vorgegebenen Rahmen ausschöpfen können."

- "Sachdienlich wäre dabei eine zentrale polizeiliche Fallsammlung, in denen Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten gegen Raubgräber registriert werden, damit sie der Polizei als
Ermittlungsgrundlage u. den Juristen als Vergleichsmaterial und Erfahrungswerte bei ihren
Entscheidungen als Hilfe zur Verfügung stehen."

- "In Verbindung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wäre weiterhin an ein
Verbot für die Werbung für Metalldetektoren zu denken."

- "Durch eine neu zu schaffende Verordnung/ ein neues Gesetz über Metalldetektoren und geophysikalische Prospektionsgeräte wäre an eine Kennzeichnung und amtliche Erlaubnis zum Erwerb und Führen von diesen Geräten zu denken. Damit könnten alle Personen registriert werden, die solch ein Gerät aus beruflichen oder privaten genehmigten Nachforschungszwecken besitzen."

Der Autor befürwortet also mitnichten eine noch weitergehende Dereglementierung des Sondelns
... im Gegenteil!
 
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Gerichtsentscheidungen

Und kennst Du da welche? Offensichtlich nicht.

2017 wurde ein Sondengänger freigesprochen, der ohne Genehmigung auf einem Acker gesondelt, dabei Metallgegenstände gefunden und ausgegraben hat. Das Landesdenkmalamt wollte ihm einen Bußgeldbescheid über 1000 € aufdrücken, dieser Bußgeldbescheid war nicht rechtens, weil dem Mann kein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz nachzuweisen war. So ist die Rechtsprechung:

https://www.denkmalrechtbayern.de/w...5-4-2-Raubgraeber-AG-Buchen-16-8-2017-3-S.pdf
 
Ich habe nicht ohne Grund das englische Beispiel an den Anfang gestellt, um es mit unseren Verhältnissen zu vergleichen. Und dabei kommen wir denkbar schlecht weg.
Die Hausarbeit betrachte ich als eine vorzügliche, tiefgreifende Analyse. Umgesetzt wurde sie aber offenbar nicht.
Zunächst zum nicht ganz ernsten Teil (ungeeignet für Hardliner), dem Urtrieb zur Schatzsuche:
"Arm am Beutel, krank am Herzen Schleppt' ich meine langen Tage.
Armut ist die größte Plage, Reichtum ist das höchste Gut!"
Und, zu enden meine Schmerzen, Ging ich, einen Schatz zu graben."
Daran hat sich bis heute allerdings nichts geändert. Goethes Rat, zu arbeiten, hat in einer Zeit der Arbeitslosigkeit und Hartz4 einen ziemlich bitteren Beigeschmack. Einen Teil der Bevölkerung erreichen wir deshalb nie. Der in der Hausarbeit gemachte Vorschlag, den privilegierten Schatzfund aus dem Gesetz zu streichen und generell durch Kulturgut zu ersetzen, fand offenbar kein Gehör.
Nun geht es um die Suche selbst. Dazu sind vorbereitende Maßnahmen erforderlich. Und allein darum geht es mir:
Zitat: "Als weitere Tatmittel zur Sondierung von kulturhistorischen Denkmälern nutzen die Raubgräber
die unterschiedlichsten Quellen. Tipps für diese Quellen liefern vor allem die zahlreichen
Handbücher und sonstigen literarischen Veröffentlichungen zum Thema Schatzsucher, Schätze
usw. Als Beispiele seien genannt: historische und aktuelle topographische Karten, in denen
Kulturdenkmäler eingetragen sind und Literatur, in der sie vorgestellt werden. Selbst Staatsbibliotheken, Heimatmuseen, unterschiedliche Chroniken und geschickte (indirekte)
Befragungen von Sachkundigen, einschließlich Behörden dienen als aufschlussreiche Quellen.
Oft erkennen die betroffenen Personen dabei die wahre Absicht des Fragenden erst gar nicht,
besonders dann, wenn ihnen die Problematik der Raubgräberei und die Denkmalschutz- und
andere Gesetze nicht bekannt sind. "
Allein der Begriff Tatmittel lässt aufhorchen. Wenn das schon im erweiterten Sinne unter Nachforschung gelten soll, würde es eine Diskriminierung aller historisch Interessierten bedeuten, die zunächst einmal unter Generalverdacht gestellt würden. Als nächste Tatmittel kämen dann die technischen. GPS, Funkgeräte, Spezialwerkzeug, Pinpointer.
Wer sich übrigens im Waffenrecht auskennt, weiß, dass die Registrierungspflicht von Ortungsgeräten Vererben und Verkauf sehr erschwert und einer Enteignung gleich kommt. Vom immensen Kosten und bürokratischem Aufwand ganz zu schweigen. Aber das kann wohl, wie der von Sepiola genannte Rechtsfall zeigt, in der BRD nicht groß genug sein.
 
Allein der Begriff Tatmittel lässt aufhorchen. Wenn das schon im erweiterten Sinne unter Nachforschung gelten soll, würde es eine Diskriminierung aller historisch Interessierten bedeuten, die zunächst einmal unter Generalverdacht gestellt würden.
Nur bei selektivem Lesen.
Du hast den Satz doch korrekt zitiert, wie also kommst du auf diese selektive Lesart?

Bitte einmal das Subjekt des Satzes (wer nutzt als Tatmittel?) heraussuchen. Das ist Deutschunterricht dritte und zur Wiederholung fünfte Klasse:
"Als weitere Tatmittel zur Sondierung von kulturhistorischen Denkmälern nutzen die Raubgräber die unterschiedlichsten Quellen.

Du führst hier eine kriminologische Arbeit in die Diskussion ein und wunderst dich, dass die kriminologisches bzw. kriminalistisches Vokabular verwendet.

Deinen Exkurs zu Hartz IV habe ich nicht verstanden. Willst du damit behaupten, besonders viele Raubgräber in Dtld. seien Hartz IV-Empfänger? Woher nimmst du diese Behauptung?
 
Ich lese den Satz jedenfalls so, dass Jedem uneingeschränkt zugängliches Informationsmaterial zum Tatmittel gestempelt wird. So etwas war nur in der DDR, politisch indiziert, unter strengste Strafe gestellt als "unbefugtes Sammeln von Informationen". Nie wieder!
Ich habe meinen Eingangstext nicht ohne Grund so formuliert: "Zunächst zum nicht ganz ernsten Teil (ungeeignet für Hardliner)," Aber trotzdem wird umgekehrt ein Schuh daraus: Wer zu den langjährig Arbeitssuchenden der Bevölkerung gehört, würde sich durch Goethes Aufforderung zum Arbeiten verhöhnt fühlen. Sein Drang nach einer Verbesserung seiner Situation wäre verständlich. Und sei es auch durch schatzgraben.
 
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