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Ich habe mir die Seite archaeologie-krefeld angesehen. Der Herausgeber ist Dipl.Ing. für Maschinenbau, es handelt sich also mitnichten um eine fachliche Hausarbeit eines (angehenden) Archäologen. Das reiht sich ein in die anderen laienhaften Verlinkungen (forschen, fragen, finden) von opteryx.
Ich habe die Datei ohne Problem öffnen können.
Der Autor, Eckhard Laufer, ist Kriminalhauptkommissar beim Hessischen Landeskriminalamt, hält Vorträge an Unis und bei Sondengängerkursen:
https://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/SondengängerProgramm_RZ.pdf
In der Hausarbeit mit dem Titel "Raubgräberei - ein Kavaliersdelikt?" vom WS 1995/96 beklagt er auf der einen Seite den immensen Schaden, den Raubgräber anrichten und schlägt auf der anderen Seite effektivere Gegenmaßnahmen vor.
Ich zitiere einige Vorschläge:
- "Es ist ferner überlegenswert, ob nicht ein bundeseinheitliches Denkmalschutzgesetz mit
Strafverfolgungscharakter geschaffen werden sollte, das sich an den neueren Konventionen der
UNESCO bzw. EG zu orientieren hat und so die Möglichkeit des Zugriffs auf illegal erworbenes
Kulturgut und die Ahndung der Raubgräberei bundesweit sehr vereinfachen würde."
- "Bis dahin müssten die betroffenen Juristen weiterhin, wie bereits geschehen, über die Problematik
der Raubgräberei und die Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenahndung informiert werden, damit sie
wenigstens den bereits vorgegebenen Rahmen ausschöpfen können."
- "Sachdienlich wäre dabei eine zentrale polizeiliche Fallsammlung, in denen Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten gegen Raubgräber registriert werden, damit sie der Polizei als
Ermittlungsgrundlage u. den Juristen als Vergleichsmaterial und Erfahrungswerte bei ihren
Entscheidungen als Hilfe zur Verfügung stehen."
- "In Verbindung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wäre weiterhin an ein
Verbot für die Werbung für Metalldetektoren zu denken."
- "Durch eine neu zu schaffende Verordnung/ ein neues Gesetz über Metalldetektoren und geophysikalische Prospektionsgeräte wäre an eine Kennzeichnung und amtliche Erlaubnis zum Erwerb und Führen von diesen Geräten zu denken. Damit könnten alle Personen registriert werden, die solch ein Gerät aus beruflichen oder privaten genehmigten Nachforschungszwecken besitzen."
Der Autor befürwortet also mitnichten eine noch weitergehende Dereglementierung des Sondelns
... im Gegenteil!