Warum, wurden nach FDR die Amtszeiten begrenzt?

Griffel

Mitglied
Ich habe da mal eine Frage zu Franklin Delano Roosevelt. Er gilt ja nicht zu Unrecht, als einer der besten Präsidenten der USA.

Doch frage ich mich eines: Warum wurde die Amtszeit eines Präsidenten, nach ihm, auf 2-mal 4 Jahre begrenzt? Es ist doch offensichtlich, dass Herr Roosevelt, trotz seiner Gesundheit, einen "guten Job" gemacht hat. Wieso also diese Begrenzung?

Ich finde es merkwürdig, dass jemand der gute Arbeit abliefert bzw. abliefern will, daran gehindert wird. Natürlich kann nicht jeder Präsident alles wortwörtlich umsetzen. Jedoch kann wirklich große oder wichtige Dinge, nur mit genügend Zeit umsetzen. Und bei Herrn Roosevelt, hat sich ja auch niemand beschwert.

Ich bin mir sicher, dass so mancher seiner Nachfolger, gerne noch eine mehr Zeit gehabt hätte.
 
Roosevelt wurde im November 1944 für eine vierte Amtszeit gewählt. Nach seinem Tod wurde der 22. Zusatzartikel verabschiedet, in dem die Amtszeit begrenzt wird. Man hatte Sorge, das ein Präsident, der zu lange Zeit in Amt ist, irgendwann zu einer Art Diktator verkommen könnte.

Mir ist aber auch kein US Präsiden vor Roosevelt bekannt, der länger als 8 Jahre sein Amt inne hatte.
 
Soweit ich weiß, galt Washington als Vorbild, der nach zwei Amtsperioden keine dritte antrebte. Washington hatte als Vorbild hierfür angeblich den römischen Politiker Cincinnatus (nach dem auch Cincinnati benannt wurde). KA, warum mans FDR durchgehen ließ (politisch, eine legale Begrenzung gab es ja noch nicht), aber die dann folgende Begrenzung würd als juristische Absicherung des früheren, jetzt nicht mehr existenten gentleman's agreement ansehen: Einmal ist es nicht schief gegangen, aber jetzt is auch jut...
 
Wieso also diese Begrenzung?

Ich finde es merkwürdig, dass jemand der gute Arbeit abliefert bzw. abliefern will, daran gehindert wird. Natürlich kann nicht jeder Präsident alles wortwörtlich umsetzen. Jedoch kann wirklich große oder wichtige Dinge, nur mit genügend Zeit umsetzen. Und bei Herrn Roosevelt, hat sich ja auch niemand beschwert.

Ich bin mir sicher, dass so mancher seiner Nachfolger, gerne noch eine mehr Zeit gehabt hätte.
Dass Präsidenten gerne noch mehr Zeit haben würden, kommt gar oft vor. Gerade deshalb gibt es doch die Beschränkungen.

Es ist in den meisten Demokratien so, dass die Amtszeit des Präsidenten auf max. zwei Amtszeiten (oder zumindest auf zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtszeiten mit der Möglichkeit, nach einer Unterbrechung wieder von vorne zu beginnen) begrenzt ist (unabhängig davon, ob er tatsächliche Macht hat oder nur repräsentative Aufgaben wahrnimmt). Versuche von Amtsinhabern, diese Beschränkung aufzuheben oder mit Tricks auszuhebeln (z. B. indem sie eine neue Verfassung verabschieden und sich danach vom Verfassungsgericht bestätigen lassen, dass die zwei bisherigen Amtszeiten nicht auf die Amtszeitbeschränkung nach der neuen Verfassung anzurechnen sind), kommen zwar öfters vor (besonders umtriebig und kreativ war etwa der bolivianische Langzeit-Präsident Evo Morales), zeugen aber von einer Schieflage bei der Demokratie.
 
Was die politische Entscheidung zur Begrenzung der Amtszeit angeht, wurde ja schon etwas gesagt. Im Wesentlichen geht es darum, Kontinuität in der Politik herzustellen. Sicher, FDR machte einen guten Job, doch auch ein Wechsel auf der Führungsebene kann neuen Wind und Fortschritt bringe. Letztlich fiel die politische Entscheidung in manchen Ländern auf eine Begrenzung, in manchen aber nicht,

Was die geschichtliche Entwicklung angeht meine ich, dass es tatsächlich nicht auf Washington zurückgeht, sondern erst auf Jefferson als dritten Präsidenten. Washington ist nach eigener Aussage aus Alters- und Krankheitsgründen (Malaria, Tuberkulose u.A.) zurückgetreten. Sodann kam John Adams, der sogar ein drittes Mal kandidieren wollte, aber in der Wahl 1800 gegen Jefferson verlor. Dieser gewann in der (umstrittenen) Wahl 1800 letztlich gegen Aaron Burr und kandidierte kein drittes Mal, dieses mal aber ausdrücklich aus dem oben genannten Grund. Seit dem war dies gewohnheitsrechtlich anerkannt. Dass die Begrenzung auf zwei Amtszeiten unter FDR gesetzlich kodifiziert wurde, war eher ein pro forma-Akt, da sie bis dato gemeinhin praktiziert wurde.
 
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