Waffenbesitz im Hochmittelalter

Dackelhasser

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Durften die Bürger einer Stadt im Alltag zum Selbstschutz Waffen tragen?
Ich meine damit nicht die Bewaffnung unterwegs auf einer Reise sondern beim Einkaufen, beim Handeln oder bei irgendwelchen Erledigungen innerhalb einer Stadt bzw. bei kurzen Ausflügen (weshalb auch immer) in die nähere Umgebung, ohne dass eine konkrete Bedrohungslage vorgelegen hätte. Ist man also bewaffnet auf den Markt gegangen oder war das verboten bzw. nur Stadtwachen ect. vorbehalten?
Ich meine damit auch keine Werkzeuge wie Dreschflegel oder Sensen, die man ggf. zur Waffe umfuktionieren konnte, sondern eindeutige Waffen wie Schwerter oder Dolche.
War das im jeweiligen Stadtrecht geregelt oder durften nur Angehöriger höherer Klassen Waffen tragen, als Statussymbol?
 
Im Appenzell gilt noch heute das Seitengewehr für Männer als Stimmrechtsausweis bei der Landsgemeinde.

Es handelt sich dabei um Waffen, die früher Zeichen der "Ehr- und Wehrbarkeit" waren, also Säbel, Degen oder Bajonett. Vor der Landsgemeinde werden diese auf Hochglanz poliert.
[Quelle]
 
Das sind aber jetzt nicht so typisch hochmittelalterliche Waffen...
Ein Schweizerdegen ist zumindest ein spätmittelalterliches Kurzschwert. Es ging mir allerdings mehr um die ungebrochene Tradition des 'freien bewaffneten Mannes' (mindestens) seit dem Mittelalter in diesem Fall. Natürlich passten sich die getragenen 'Seitengewehre' im Laufe der Zeit den jeweiligen waffentechnischen Entwicklung und Moden an, weswegen man heute eher subrezente Säbel und Bajonette als mittelalterliche Schwerter sieht.
 
Spätmittelalter ist nicht Hochmittelalter.
Im Spätmittelalter galten in den Städten z. T. strenge Waffenverbote.

Z. B. Nürnberg:
1350 wurde aus gegebenem Anlass das Tragen von Waffen eingeschränkt:

"ez schulle keins hantwerkmans diener noch kneht weder mezzer noch swert tragen noch kein verboten wer bei tag noch bei nacht […] Auch mügen die meister von den Hantwerken selb wol mezzer und swert tragen; und alle die wonhaft hie sein und niht burchrechts haben, die schullen auch weder mezzer noch swert tragen noch kein verboten wer bei der vorgenanten buz.“
Zwischen Zunftkampf und Thronstreit

Im 15. Jahrhundert galt ein generelles Verbot, Waffen zu tragen. Auch Bürger durften lediglich stumpfe Brotmesser mit sich tragen:

"das hinfur nymands, er sey burger, inwoner oder gast, hie in der stat weder bey tag noch nachtz einicherley were, wie die gestalt oder genannt sein, ausgenomen slechte ungeverliche protmesser, und auch in die leythewser oder das frawenhawss keinerley solicher were noch auch einich spitzig protmesser tragen sollen.“
MDZ-Reader | Band | Nürnberger Polizeiordnungen aus dem XIII. bis XV. Jahrhundert / Baader, Joseph | Nürnberger Polizeiordnungen aus dem XIII. bis XV. Jahrhundert / Baader, Joseph

Z. B. Regensburg:
Einschneidende Änderungen sind dann aber im Friedbrief vom 7. Nov. 1400 enthalten, denn in diesem Friedbrief wurde die Strafgewalt des Rates und der Fünfundvierziger nochmals erweitert. [...] Wer diesen Frieden verletzt, soll strengstens bestraft werden, wer ohne Erlaubnis des Bürgermeisters oder Stadtkämmerers Waffen trägt, soll von dem Panzer ein Pfund Rbg. Pf. und von Blechhandschuhen 60 Pfennig Strafe zahlen. [...] Der nächste ausführliche Friedbrief ist erst wieder vom Jahre 1418 überliefert. [...] Dann wird das Verbot des Waffentragens wiederholt; bei Übertretung gelten die gleichen Strafen wie im Jahre 1400.
https://www.heimatforschung-regensburg.de/2018/1/1293526_DTL1803.pdf
 
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Aber das war schon eine Frage des Standes. Der Stadtrat konnte also nicht einem durchfahrenden Ritter das Tragen von Waffen auf Stadtgebiet verbieten?
 
Aber das war schon eine Frage des Standes. Der Stadtrat konnte also nicht einem durchfahrenden Ritter das Tragen von Waffen auf Stadtgebiet verbieten?
Jedenfalls offenbar nicht jener von Nürnberg im Jahr 1350, der das Verbot nur für "hantwerkmans diener [und] kneht" erließ — die sich dann bei Bedarf mit Äxten und dergleichen beholfen haben...
 
Keinem Ritter, keinem Doktor beiderlei Rechte, keinem Fechtmeister, keinem Studenten auf der Reise zur oder von der Uni und keinem reisenden Kaufmann, der das Schwert allerdings nicht am Gürtel führen durfte. Die hatten alle kaiserliche Privilegien. (Edit: Die Doctores und die Fechtmeister natürlich erst seit Friedrich III..)
 
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Meine Fragen schließen sich hieran an, beziehen sich aber auf das Spätmittelalter bis Frühe Neuzeit:

Welche Waffen standen Räubern zur Verfügung und woher hatten sie diese?
Konnten sie unter der Hand Waffen kaufen?
Wurden Waffen unter der Hand weiterverkauft? Falls ja, was war mit dem Schmiedezeichen?
 
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Welche Waffen standen Räubern zur Verfügung
Naja, vermutlich alles, was man zur Ausübung dieses Berufes so benötigte, Schwerter, Armbrüste, Spieße und später Handfeuerwaffen. So ganz ohne Bedrohungspotential ist die Räuberei ein bisschen schwierig.
und woher hatten sie diese?
Wenn es Räuber mit Berufsehre waren, haben sie die Waffen vermutlich geklaut.
Konnten sie unter der Hand Waffen kaufen?
Das sicherlich auch.
Wurden Waffen unter der Hand weiterverkauft?
Es wäre sehr verwunderlich, wenn nicht. Waffenhandel war damals noch nicht mit so strikten Auflagen versehen wie heute, vorausgesetzt, man hatte das nötige Kleingeld
Falls ja, was war mit dem Schmiedezeichen?
Wenn ein Schmied finstere Absichten hegte, wird er sein Schmiedezeichen wohl weggelassen haben. Oder es war ihm einfach egal.
 
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