Was ist der Unterschied zwischen Graf, Herzog und Fürst ?

Eine gefürstete Grafschaft (da gab es nur die Habsburger Grafschaften Tirol und Görz) hatte also das Fürstenrecht, aber nicht die "Beförderung" im Sinne einer Erhebung z. B. zum Herzogtum.

Den Begriff "Fürst" gab es im Heiligen Römischen Reich in zweifacher Bedeutung: einmal als Sammelbezeichnung für die gesamte Gruppe der Reichsfürsten, seien es nun Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Landgrafen usw. Zum anderen gab es den Begriff "Fürst" seit dem Hochmittelalter auch als Titel für die unterste Rangstufe der Reichsfürsten, die Sitz und meist eine Virilstimme (Einzelstimme) im Reichstag hatten. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Waldeck, Fürstenberg oder Salm, die von Grafen zu Fürsten erhoben wurden. Gefürstete Grafschaften gab es nur wenige, da Kaiser und Reichskanzlei früh dazu übergingen, die Standeserhöhung eines Grafen mit einem Fürsten- oder Herzogstiteln zu verbinden. U. a. gab es die gefürsteten Grafschaften Störnstein, Schwarzenberg oder Henneberg.

Unterscheiden davon muss man die Vielzahl von Adligen, die - besonders seit der frühen Neuzeit - den Fürstentitel lediglich als Ehrenprädikat erhielten, ohne dass damit die Erhebung zum Reichsfürsten erfolgte. Diese nannte man auch "Bankfürsten", da sie zusammen mit den Reichsgrafen der Grafenbänke stimmten, die im Reichstag lediglich eine Kuriatstimme (Gruppenstimme) hatten - sofern es solche "Fürsten" überhaupt bis zur Reichsstandschaft gebracht hatten.

Der Titel "Fürst" konnte später auch von Landesherren an Untertanen verliehen werden, die sie besonders auszeichnen wollten. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Fürst Bismarck, sowie zahlreiche andere, die nur den Fürstentitel ohne Reichsstandschaft führten.
 
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