Rechnungswesen und Planvorgaben in DDR-Betrieben

Vielen Dank! Ja, leicht kompliziert.

Ein Betrieb reichte seinen Investplan, ob Einjahres oder auch Fünfjahresplan, beim vorgesetzten wirtschaftsleitenden Organ ein. Der Betrieb musste dafür neben allem anderen auch die Finanzierungsmöglichkeit mit Eigenmitteln & Investkrediten nachweisen. Die Pläne landeten zuletzt in Berlin bei der SPK, wurden dort ggf. geändert und schließlich verabschiedet. Der genehmigte Jahresplan war die Grundlage für beispielsweise Deinen Betrieb. Sofern genehmigt, konnte Dein Betrieb nun also regulär einen InvestKredit bei Staatsbank erhalten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben