Kochant
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Leider bin ich auf die Informationen der Wikipedia angewiesen und finde sie widersprüchlich.
Es gibt einige Fragmente des Pactus Alamannorum und um die 50 Handschriften der Lex Alamannorum (die Kritik von Clausdieter Schott einmal ignorierend). Soweit ich verstanden habe, dienten sie den Laienrichtern der Dorf-, Zehnt- und Gaugerichte als Richtschnur. Damit müssen sie ja wohl öffentlich bekannt gewesen sein.
Auf Wikipedia steht aber "Erstveröffentlichung 1530" - lange nach der eigentlichen Anwendungszeit.
Woher kommt dieser Widerspruch?
Gruß
Kochant
Es gibt einige Fragmente des Pactus Alamannorum und um die 50 Handschriften der Lex Alamannorum (die Kritik von Clausdieter Schott einmal ignorierend). Soweit ich verstanden habe, dienten sie den Laienrichtern der Dorf-, Zehnt- und Gaugerichte als Richtschnur. Damit müssen sie ja wohl öffentlich bekannt gewesen sein.
Auf Wikipedia steht aber "Erstveröffentlichung 1530" - lange nach der eigentlichen Anwendungszeit.
Woher kommt dieser Widerspruch?
Gruß
Kochant