Dass Hethis - wenn es nicht Hechi ist - wohl mit θ gelesen werden muss, mag man auch an dem Personennamen sehen:
Helmut Wiesemeyer schrieb:
Unser Translatio-Autor berichtet nun von der Errichtung von Klosteranlagen auf den Theodrad-Besitzungen, und zwar an einem Orte, der Hethis genannt wird.
Wegen eben dieses Theodrad will ich die Verortungsdiskussion wieder aufgreifen, denn zur Lokalisierung von Hethis im Solling wird eine Bemerkung der
Translatio, in der eben Theodrad vorkommt, herangezogen. Aber ist das gerechtfertigt?
Die
Translatio berichtet, dass auf die Frage des Abts Adalhards von Corbie an die sächsischen Mönche nach einem geeigneten Klosterplatz in Sachsen ein sächsischer Mönch einen Ort im Besitz seines Vaters angepriesen habe:
Scio in patris mei possessive esse locum. Diesen beschreibt er als von zwei sprudelnden (lebendigen) Quellen umgeben:
ubi et ex ultraque parte fons vivus emanat. Dieser Ort sei sehr geeignet für die Ansiedlung eines Klosters:
multum aptus.
Theodrad wird daraufhin von Adalhard nach Hause geschickt, um Erkundigungen einzuziehen und kommt mit der frohen Botschaft wieder, dass seine Familie bereit sei, diesen Ort für eine Klostergründung zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der Umstände wird dann eine Klostergründung auf sechs Jahre verschoben. Das weiß freilich Adalhard noch nicht, das weiß nur der Verfasser der
Translatio.
So... nun gibt es einen neuen Abt in Corbie, der ebenfalls Adalhard heißt. Der greift das Projekt wieder auf und berät sich dazu mit älteren Mönchen. In diese Beratungen platzt geradezu die Nachricht eines
placitums Ludwigs des Frommen
in loco qui dicitur Patherbrunna. Der ruft Bischof Hathumar herbei,
ad cuius dioecesim pertinebat locus, ubi construendum erat monasterium.
Wir wissen nicht, ob der
locus,
ubi et ex ultraque parte fons vivus emanat und der
locus,
qui dicitur Hethis, ubi […]
nihil proficere potuerunt [...]
nam locus ita aridus erat überhaupt identisch sind, davon wird aber immer ausgegangen.
Dafür spricht, dass sonst Theodrad und sein Zwei-Quellen-Ort eigentlich keiner Erwähnung wert gewesen wären.
Dagegen spricht die Unterschiedlichkeit der beiden Ortsbeschreibungen, der eine Ort aufgrund seiner zwei Quellen ideal für eine Klostergründung, der andere trocken.
Die zwei Quellen, von den wir also gar nicht sicher wissen (50:50), ob sie wirklich bei Hethis lagen, werden herangezogen, um zu „belegen“, dass Hethis beim „Roten Wasser“ im Solling lag. Wie kommt von von der Beschreibung
locus,
ubi et ex ultraque parte fons vivus emanat auf den Solling? Das kann überall gewesen sei und wir wissen nicht einmal, ob dieser Ort mit dem von Ludwig bestimmten
locus,
ubi construendum erat monasterium identisch ist. Als gäbe es im ganzen Bistum Paderborn des frühen 9. Jhdts. nur einen Ort mit zwei Quellen.
(Edit: Wort vergessen)