Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

Warum soll man die NS-Verbrechen nicht verfolgen, Inkassobüros ist es auch erlaubt Schuldner bis an ihr Lebensende zu belangen. Dies mal so am Rande.
 
Soweit ich weiß, hängt es am Tatbestand des Mordes. Der verjährt in Deutschland nicht, anders als beispielsweise in der Schweiz.
 
Lebt überhaupt noch einer von denen? Es sind jetzt 78 Jahre seit Kriegsende, die Täter müssten also schon auf die 100 zugehen, da kann eigentlich kaum noch jemand übrig sein. Falls die noch leben, sind die vielleicht auch schon dement und kriegen nichts mehr mit da macht eine Verurteilung wenig Sinn. Das hätte gleich 1945 gemacht werden müssen, die Nürnberger Prozesse waren nur für die prominenten Verbrecher, die anderen kamen alle davon. Jetzt noch sabbelnde, fast 100 jährige Opis vor Gericht zu stellen bringt nichts, es hätte direkt gemacht werden.
 
Freilich wäre eine zügige Strafverfolgung besser gewesen, aber die wurde eben aus tausend Gründen und von vielfältigen Akteuren behindert, und es wäre falsch, diese Anstrengungen zu belohnen. Obendrein hat sich erst in den letzten Jahrzehnten in Bezug auf bestimmte Verbrechen die Einsicht entwickelt, dass viele Taten hätten verfolgt werden können, nur musste sich dazu erst einmal das Recht entsprechend weiterentwickeln.

In den letzten Jahren wurden definitiv nicht nur "sabbelnde Opis" vor Gericht gestellt. Das müssen wir gar nicht diskutieren, denn die deutsche Justiz ist gelinde gesagt großzügig, was die Einstufung der Prozess- und Einsichtsfähigkeit von Angeklagten angeht.

Und dann ist da noch etwas: Die letzten Täter mögen wegsterben, aber von den Opfern sind noch etliche am Leben, und sie haben teils ein Leben lang darauf gewartet, dass ein Gericht das Unrecht feststellt, das ihnen widerfahren ist. Diesen Menschen ist auch klar, dass ein Hundertjähriger nicht mehr lange hinter Gittern sitzen wird (wenn überhaupt), aber darum geht es ihnen auch gar nicht. Es geht um das Symbol.

Übrigens auch für unseren Rechtsstaat. Mord verjährt nicht. Jede nicht verfolgte Straftat untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
 
Richtig ist, dass die Kriegsgeneration wegstirbt. Leute, die zum Ende des Krieges geboren wurden sind jetzt 80. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Dtld. liegt bei Männern bei 79, bei Frauen bei 83 Jahren. NS-Täter sind tatsächlich 100+.

Falsch ist, dass
- es nur die Nürnberger Prozesse gegeben habe
- man es bei 100jährigen stets mit „sabbelnden Opis“ zu tun habe.

Es gibt etliche Menschen, welche älter als 100 werden und bis zu ihrem Lebensende geistig klar und körperlich einigermaßen fit sind. Die sind auch prozessfähig.
„Dummheit schützt vor Strafe nicht“, heißt ein Sprichwort und Rechtsgrundsatz (ignorantia legis, die Unkenntnis des Gesetzes). Alter ist nur nach unten ein Hinderungsgrund zur rechtlichen Verfolgung, nach oben nicht.
Jemand, der mit 19 zum Täter wurde (der wird ja auch mit 100 Jahren aufgrund seines Alters bei Tatausführung nach Jugendstrafrecht beurteilt) und nach 1945 ein Leben in der Demokratie geführt hat, der wird auch nicht mit der ganzen Härte der zur Verfügung stehenden Mittel beurteilt, denn die Gesetze und Rechtspraxis lassen den Richtern Spielraum.
 
Der WKII ist 78 Jahre her und mit 14 wurde man zum Volkssturm eingezogen. Aber das geht natürlich hier am Thema vorbei, denn wer, der zum Volkssturm eingezogen wurde hatte i.d.R. auf Täterseute nix mit Kriegsverbrechen zu tun, und falls doch dürfte das kaum aktenkundig sein.
 
Mitunter schon, gerade im Rahmen von Endphaseverbrechen: Mühlviertler Hasenjagd – Wikipedia

oder auch hier:
Cap Arcona (Schiff, 1927) – Wikipedia

Hier war auch der Volkssturm beteiligt. Da könnten möglicherweise auch damals 14-jährige HJ-ler beteiligt gewesen sein.

Die juristische Aufarbeitung wurde aber 2015 eingestellt:

Die Oberstaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck hat die Ermittlungen gegen Unbekannt in Zusammenhang mit der Ermordung der Stutthof-Häftlinge im November 2015 eingestellt (Aktenzeichen 702 Js 22512/84). Die Akten gingen an das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Lübeck. Die Akten enthalten Personenermittlungen und -vernehmungen aus der Zeit von 1949 bis 1986.[39]
 
Der WKII ist 78 Jahre her und mit 14 wurde man zum Volkssturm eingezogen. Aber das geht natürlich hier am Thema vorbei, denn wer, der zum Volkssturm eingezogen wurde hatte i.d.R. auf Täterseute nix mit Kriegsverbrechen zu tun, und falls doch dürfte das kaum aktenkundig sein.

Nee, mit 14 wurde und wird der Deutsche strafmündig.

Verbrechen des Volkssturms sind sehr wohl aktenkundig.
 
Nee, mit 14 wurde und wird der Deutsche strafmündig.

Verbrechen des Volkssturms sind sehr wohl aktenkundig.

Ich bezweifele ja, dass jemand freiwillig als 14jähriger zum Volkssturm ging. Haben die Nazis die Kinder nicht gezwungen zu gehen und sie in den letzten Kriegstagen im Volksstürm als Kanonenfutter verheizt?
Wer sich weigerte wurde von denen erschossen, Kind hin oder her.
Selbst wenn noch eines dieser Kinder leben würde, wäre eine Anklage völlig unangebracht.
Denn was für eine Option hatten die Menschen denn damals? In einer brutalen Diktatur, in der jeder Widerstand und am Ende auch Verweigerung mit dem Tod bestraft wurde?
 
Ich bezweifele ja, dass jemand freiwillig als 14jähriger zum Volkssturm ging.

Das ist auch völlig unerheblich, weil heute niemand dafür belangt wird, beim Volkssturm gewesen zu sein.

Selbst wenn noch eines dieser Kinder leben würde, wäre eine Anklage völlig unangebracht.
Ob eine Anklage angebracht ist, oder nicht, wäre im Einzelfall zu entscheiden.

Juristisch wären sie mit 14 strafmünddig gewesen.
Sofern durch den Volkssturm Verbrechen begangen wurden, die nicht verjärht sind, z.B. die Ermordung von Gefangenen Soldaten, die ein Recht darauf gehabt hätten ordentlich interniert und nach Kriegsrecht behandelt zu werden, sind die selbstredend entsprechend zu verfolgen.

Alles was nicht nicht dezidiert mit Mord, Beihilfe zum Mord etc. in Verbindung steht und entsprechend längst verjährt ist, kann ohnehin nicht mehr verfolgt werden, jedenfalls nicht in diesem Land durch die deutsche Justiz.

Denn was für eine Option hatten die Menschen denn damals?
Die Selbe Option wie alle anderen Menschen auch, die sich persönlich keiner Handlungen in Richtung Mord oder damit in Verbindungstehender Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten.

In einer brutalen Diktatur, in der jeder Widerstand und am Ende auch Verweigerung mit dem Tod bestraft wurde?

So, wie viele Exekutionen von zum Volkssturm eingezogenen Jugendlichen, die wegen Verweigerung Kriegsverbrechen zu begehen erschossen wurden sind dir denn bekannt?
Und jetzt würde ich gerne ein paar offizielle Statistiken und Fallbeispiele sehen.
 
Mitunter schon, gerade im Rahmen von Endphaseverbrechen: Mühlviertler Hasenjagd – Wikipedia

Eine andere verbrecherische Menschenjagd unter Beteiligung des Volkssturms gab es in Krems - Stein an der Donau, dieser fielen Hunderte von entlassenen Gefangenen sowie einige Justizbeamte zum Opfer.

"Im Fall des Steiner Massakers wurden ab Herbst 1945 14 Hauptverantwortliche vor dem Volksgericht Wien angeklagt, fünf davon – der Kremser Volkssturmkommandant Leo Pilz sowie vier nationalsozialistische Beamte des Zuchthauses Stein – Alois Baumgartner, Anton Pomassl, Franz Heinisch und Eduard Ambrosch – zum Tode verurteilt bzw. hingerichtet."
Das wahllose Massaker der Nazis im Zuchthaus

DÖW - Erinnern - Fotos und Dokumente - 1938 - 1945 - Das Volk sitzt zu Gericht - Stein-Prozess (1946)

https://www.google.com/url?sa=t&rct...usg=AOvVaw07GWUmqIyqgQ6jAIg1ZOMJ&opi=89978449
 
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