Erstmal vielen Dank!
Bzgl. VV meinte ich das 100.000 Mann-Heer und die kleine Reichsmarine.
Jetzt verstehe ich deinen o.g. Satz.
Du fragst also speziell nach Abrüstungsvorgängen bei den Siegerstaaten nach 1918, weil es hier keine Vertraglichen Regelungen gab, wie diese Deutschland mit dem VV auferlegt waren.
Gab es für die Siegerstaaten eine Notwendigkeit zur Abrüstung beim Heer z.B.? Vielleicht an der Zahl der Soldaten, aber ansonsten waren es doch gerade die neuen Waffen, wie Panzer und Flugzeuge, die hier ein enormes Potential für Forschung und "Umrüstung" freilegten.
Immerhin brachten auch solche Bestrebungen, wie z.B. die Abrüstung zur See nur neue Typen als Kernwaffe der Marine zu Tage. So wurden zwar die Dickschiffe für Jahrzehnte in Ihrer Entwicklung gehemmt durch den WV von 1922, aber die neuen Träger des Seekrieges wurde nun auf die Kreuzer und Flugzeugträger umgelenkt, die letztlich auch die Hauptlast des Seekrieges im 2.WK getragen haben.
Eine richtige Abrüstung sollte den militärischen Rahmen einer Nation insgesamt reduzieren, nicht aber nur einen aufgeblähten Teil einer Waffengattung nicht weiterzuverfolgen, die freien Kosten und Energie nun in andere Teile der Rüstung fließen zu lassen.
Ich denke, die Zeit nach dem 1.WK war für eine Abrüstung lang noch nicht soweit, im Gegenteil, diese gesamte Situation auf dem europäischen Kontinent, verlangte doch immer noch nach einer Hohen Wehrbereitschaft, z.B. um das DR bei der Umsetzung des VV zu überwachen oder auch der Krieg nach 1918 gegen die sowjetische Revolution usw.