Advokat oder Anwalt?

Siehe hier, Kurzes Deutsches Wörterbuch für Etymologie: Synonymik und Orthographie (1834):

"Advokat ... von dem lateinischen advokatus, der Anwalt."

Demnach waren beide Begriffe gebräuchlich. Eine andere Frage ist, was in juristischen Schriftsätzen benutzt wurde. Dazu müsste man entsprechende Quellen einsehen.
1844 erschien die "Anwalt-Zeitung". Dazu gab es eine Diskussion, ob diese nicht vornehmer (=professioneller?) "Advokaten-Zeitung" genannt werden sollte.

Siehe hier, ab Seite 3:
Der Anwalt in Deutschland und in England: eine rechtsvergleichende ... - Frank Edelkötter - Google Bücher
 
Um 1800 wurde noch heftig latinisiert,also dürfte die Bezeichnung mehrheitlich noch Advokat gelautet haben.
Die Bezeichnung Rechtsanwalt kam erst mit der "Germanisierungswelle" ab Mitte bis Ende des 19-Jahrhunderts auf, als man im Gefolge eines erwachenden Nationalbewußtseins latinisierte durch eingedeutschte Begriffe ersetzte.Gerade in der Jurisprudenz blieb die Fachsprache allerdings recht lange Latein.
Hier haben wir allerdings auch noch regionale Unterschiede und ein Nord-Südgefälle .
 
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