Artikel: Als Hermann Göring einen Prozess gegen SS-Schergen führte

Der Artikel von Weitkamp in den aktuellen VfZ betrifft das „Rückzugsgefecht“ des Rechtsstaats 1934. Das erinnerte mich etwas an eine Diskussion vor kurzem hier.

Die angesprochenen Misshandlungsfälle wurden vom Göring instrumentalisiert, und dies betraf die Kompetenzgerangel nach der NS-Machtübernahme (bei denen sich Himmler mit der SS zB in Bayern durchsetzen konnte.

„... suchte indes mit der Übertragung des Falls an die Justizbehörden, die Schlappe wett zu machen, die er als preußischer Ministerpräsident bezüglich der Oberhoheit über die Konzentrationslager gegen die SS erlitten hatte. Jetzt bot sich die Gelegenheit, die Justiz gegen die SS einzusetzen und deren wachsende Macht zu beschneiden.

Hierzu bediente sich Göring der neu geschaffenen Zentralstaatsanwaltschaft (ZSta). Die im Juli 1933 als Sonderreferat im preußischen Justizministerium eingerichtete Stelle sollte als Spezialeinheit ausschließlich gegen straffällige Angehörige von NSDAP, SA, SS und anderer Parteiverbänden eingesetzt werden und Delikte wie Korruption oder unerwünschte Gewalttaten zur Anklage bringen, die im Zuge der Machtübernahme erfolgt waren. Die Existenz einer solchen speziellen Verfolgungsbehörde belegt, dass man im konventionellen Normenstaat die Verbrechen des neuen NS-Maßnahmenstaats sehr wohl registrierte. Die Unterstellung der ZSta unter den preußischen Justizminister beziehungsweise Staatssekretär Roland Freisler sollte gewährleisten, die Einflussnahme regionaler NS-Stellen weitgehend auszuschalten.“


VfZ 2018, S. 53
 
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