August der Starke - Hintergründe zu einer seiner Akten

Hallo Artorius,

(offensichtlich ist und bleibt das hier wohl ein 2-Mann-Thema :)

Das letzte Stichwort, dass Du mir bezüglich der Anzeigepflicht von Schätzen gegeben hast, war wirklich hilfreich aber es bereitet etwas Kopfzerbrechen.
Ich hab mir das einzig sinnvolle Buch zum Thema besorgt und mal nachgeschaut, wie die Rechtslage im 18.Jh bei Schatzfunden in Sachsen war. Das Schatzregal: Der obrigkeitliche Anspruch auf das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten: Amazon.de: Ralf Fischer zu Cramburg, Gerd M Forneck, Konrad Schneider: Bücher

Für Preußen ist da alles sehr schön erläutert aber für Sachsen steht nichts zu jener Zeit (Google hab ich auch schon ausreichend lange mit der Frage belästigt) aber es ist nicht herauszubekommen, ob der Kurfürst die hadrianischen Teilung (ursprünglich römisches Recht) praktiziert hat (d.h. der Finder bekommt einen Anteil) oder ob Schatzregale bestanden (d.h. ein Fund der tiefer in der Erde liegt als ein Pflug geht, gehört dem König - ein im 13.Jh. in Sachsen entstandenes Recht).

Klar könnte man vermuten, dass ursprünglich sächsisches Recht wohl auch vom Kurfürsten praktiziert wurde aber ganz so einfach ist es nicht, denn im 19.Jh. waren in Sachsen die Römischen Grundsätze an der Tagesordnung.

Grüße
Ron Blohm
 
Oh, da bin ich jetzt überfragt. Auf die Schnelle weiß ich da nix dazu. Ich werd aber in den nächsten Tagen mal schauen.

offensichtlich ist und bleibt das hier wohl ein 2-Mann-Thema

Ja, schade. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir hier Leute haben, die sich mit der Thematik auskennen und sicherlich weiter helfen könnten.
 
Nabend,

tja das wäre natürlich schön, wenn wir mal einen von denen aktivieren könnten, denn wenn die Rechtsgrundlage unsicher ist, brauch ich an einigen Stellen gar nicht erst beginnen.
Eine Alternative wäre da nur den Freistaat anzuschreiben und ich vermute, eh ich da Antwort habe, fließt viel Wasser die Elbe hinunter.

Ron B.
 
Du kannst dir ja spaßenshalber mal in der Oekonomischen Encyklopädie von J. G. Krünitz den Artikel "Schatzgräber" durchlesen. Ich habe zwar beim Überfliegen nichts relevantes gesehen, aber interessant ist es allemal und vielleicht entdeckst du noch was Nützliches.
(Einfach in dem Link nochmal auf den roten Link drücken, dann im rechten Fenster den Artikel suchen)
 
Ein "Hoch" auf das Internet :winke:
Ich glaub der Link wird mich einige Zeit beschäftigen.
Gibt's noch mehr von diesen gigantischen Ausgaben im Netz? (so ganz unnütz scheinen die nicht zu sein, denn den "Sachsenspiegel" hab ich eben gefunden)
Mit denen lassen sich ja bestimmt schon viele Fragen im Vorfeld klären.

es grüßt wie immer
R. Blohm
 
Zuletzt bearbeitet:
Nabend Artorius,

ich wollte mich nur mal zurück melden.
In der Zwischenzeit hab ich das Landesamt für Archäologie, das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, das Dresdner Münzkabinett und die Sächsische Numismatische Gesellschaft angeschrieben.
Von den ersten beiden hab ich ausführliche Antworten von Doktoren bekommen (es hat mir also nicht der Hausmeister geschrieben :eek:) - von den letzten beiden steht die Antwort noch aus aber ein heißer Tipp war bisher nicht dabei.
Ich dachte gar nicht, dass die Frage so schwierig ist, denn eigentlich gehts ja nur um ein Gesetz vor 300 Jahren. Ich dachte dass die Archive mit der Rechtslage zu jener Zeit noch recht gut gefüllt sind.

es grüßt (mittelschwer deprimiert)
Ron Blohm
 
In der Zwischenzeit hab ich das Landesamt für Archäologie, das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde, das Dresdner Münzkabinett und die Sächsische Numismatische Gesellschaft angeschrieben.
Von den ersten beiden hab ich ausführliche Antworten von Doktoren bekommen

Hallo.:winke:

Ist doch schonmal gut, dass sie geantwortet haben. Was schreiben sie denn?
 
Sie schreiben mir zum Beispiel, dass sie die Antwort auf die Frage (als interessierte Münzsammler) selbst interessiert :eek:)

Eigentlich werde ich immer an eine andere Stelle verwiesen, ohne irgendwelche Tipps zu bekommen.

Ein Mitarbeiter der Sächsischen Münzgesellschaft legt die Frage bei der nächsten Sitzung dem Vorstand vor ... mal sehen, ob das fruchtet.

Grüße
Ron Blohm
 
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