Hallo Artorius,
(offensichtlich ist und bleibt das hier wohl ein 2-Mann-Thema
Das letzte Stichwort, dass Du mir bezüglich der Anzeigepflicht von Schätzen gegeben hast, war wirklich hilfreich aber es bereitet etwas Kopfzerbrechen.
Ich hab mir das einzig sinnvolle Buch zum Thema besorgt und mal nachgeschaut, wie die Rechtslage im 18.Jh bei Schatzfunden in Sachsen war. Das Schatzregal: Der obrigkeitliche Anspruch auf das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten: Amazon.de: Ralf Fischer zu Cramburg, Gerd M Forneck, Konrad Schneider: Bücher
Für Preußen ist da alles sehr schön erläutert aber für Sachsen steht nichts zu jener Zeit (Google hab ich auch schon ausreichend lange mit der Frage belästigt) aber es ist nicht herauszubekommen, ob der Kurfürst die hadrianischen Teilung (ursprünglich römisches Recht) praktiziert hat (d.h. der Finder bekommt einen Anteil) oder ob Schatzregale bestanden (d.h. ein Fund der tiefer in der Erde liegt als ein Pflug geht, gehört dem König - ein im 13.Jh. in Sachsen entstandenes Recht).
Klar könnte man vermuten, dass ursprünglich sächsisches Recht wohl auch vom Kurfürsten praktiziert wurde aber ganz so einfach ist es nicht, denn im 19.Jh. waren in Sachsen die Römischen Grundsätze an der Tagesordnung.
Grüße
Ron Blohm
(offensichtlich ist und bleibt das hier wohl ein 2-Mann-Thema
Das letzte Stichwort, dass Du mir bezüglich der Anzeigepflicht von Schätzen gegeben hast, war wirklich hilfreich aber es bereitet etwas Kopfzerbrechen.
Ich hab mir das einzig sinnvolle Buch zum Thema besorgt und mal nachgeschaut, wie die Rechtslage im 18.Jh bei Schatzfunden in Sachsen war. Das Schatzregal: Der obrigkeitliche Anspruch auf das Eigentum an Schatzfunden in den deutschen Rechten: Amazon.de: Ralf Fischer zu Cramburg, Gerd M Forneck, Konrad Schneider: Bücher
Für Preußen ist da alles sehr schön erläutert aber für Sachsen steht nichts zu jener Zeit (Google hab ich auch schon ausreichend lange mit der Frage belästigt) aber es ist nicht herauszubekommen, ob der Kurfürst die hadrianischen Teilung (ursprünglich römisches Recht) praktiziert hat (d.h. der Finder bekommt einen Anteil) oder ob Schatzregale bestanden (d.h. ein Fund der tiefer in der Erde liegt als ein Pflug geht, gehört dem König - ein im 13.Jh. in Sachsen entstandenes Recht).
Klar könnte man vermuten, dass ursprünglich sächsisches Recht wohl auch vom Kurfürsten praktiziert wurde aber ganz so einfach ist es nicht, denn im 19.Jh. waren in Sachsen die Römischen Grundsätze an der Tagesordnung.
Grüße
Ron Blohm