Aussterben der Babenberger

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Reinhard

Gast
Mit Friedrich II. starb die männliche Linie der Babenberger 1246, da er in der Schlacht an der Leitha gefallen ist, aus!!!

Nur warum wurde damit die Ära der Babenbergerbeendet? Laut Privilegium Minus wurde ja eine weibliche Erbfolge erlaubt oder???
 
Hallo Reinhard,
sicher doch und diese kam danach auch dran. Nachfolger Friedrichs II. als Herzog von Österreich wurde Markgraf Hermann VI. von Baden aus der Familie der Zähringer. Dieser war mit Gertrud von Österreich, einer Tochter Heinrichs des Gottlosen, verheiratet. Heinrich der Gottlose war 1226-1228 Gegenherzog von Österreich gewesen und gehörte der Familie der Babenberger an. Ihr gemeinsamer Sohn Friedrich wurde danach auch offizieller Nachfolger und wurde am 29. Oktober 1268 zusammen mit dem Staufer Konradin auf dem Marktplatz von Neapel hingerichtet, wodurch auch diese Nebenlinie der Zähringer ausstarb. Nachfolger wurde König Ottokar II. von Böhmen, ein Premyslide. In erster Ehe war dieser mit Margarethe von Österreich verheiratet, der Witwe des Staufers Heinrichs (VII.), der 1235 begangen hatte. Margarethe, ebenfalls eine Babenbergerin, war die älteste Tochter des Herzogs Leopolds VI. von Österreich. Im Jahre 1276 trat Ottokar zurück und der Herzogsthron wurde erst 1282 wieder bestzt und zwar mit dem späteren deutschen König Albrecht I., einem Habsburger.

Alle Informationen von www.genealogie-mittelalter.de
 
Außerdem hätten sich die mittelaltelalterlichen Genealogen über sowas wie "Gleichberechtigung" oder "Doppelnamen" vermutliche vor Lachen ausgeschüttet. Ist der Mannesstamm ausgestorben, so ist mit dem letzten Sohn auch das Geschlecht gestorben. Später gab es aber doch politische Gründe, die dazu führten, dass ein Geschlecht nicht aussterben durfte, so wie bei den Habsburg-Lothringen...

Das Herzogtum Österreich war zwar ein Kunkellehen, aber das hatte nur für das Erbrecht innerhalb des Lehensrechts eine Bedeutung, nicht auf die Fortführung des Herrschergeschlechts.
 
hää?? wieso kam die weibliche Erbfolge der Babenberger wieder dran??? versteh ich nicht, hm....

und wieso gab es nicht eine weibliche Erbfolgerin nach Ferdinand II. ?
 
Also:

Friedrich II. der Streitbare starb ohne eigene Kinder, deshalb muß man in der Erbfolge eine Generation nach hinten gehen. Der Mannesstamm hat innerhalb der Generation immer Vorrang:

Friedrichs Brüder waren ohne männlichen Nachwuchs vor ihm gestorben. Also blieb nur noch die weibliche Linie. Zum einen war da seine Schwester Margarete, die in erster Ehe mit dem Klammerheinrich verheiratet war und nach dessen Tod mit Ottokar II Premysl. Zum anderen gab es noch eine Nichte, Gertrud - die Tochter von Friedrichs Bruder Heinrich. Diese hatte einen Sohn - wieder ein Friedrich, eben jener mit Konradin hingerichtete - der aber das Erbe nicht mehr antreten konnte. Prinzipiell aber gab es zwei Frauen, von denen eine die österreichischen Länder erben konnte.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt kommt die Politik ins Spiel: An den österreichischen Grenzen gab es immer wieder Probleme mit den Ungarn, deshalb wurde von den österreichischen Ministerialen ein relativ starker Herrscher gewünscht. Deshalb wählten sie 1251 Ottokar II Premysl zum Herzog von Österreich. Dieser "Deal" wurde ein Jahr später durch die Heirat mit o.g. Margarete perfekt gemacht. Ottokar besaß die Frau und damit auch das Land (das ist durchaus wörtlich zu verstehen!). Er herrschte in Österreich für die folgenden Jahre, obwohl er sich 1261 wieder von Mararete scheiden ließ. Seine Machtbasis war bereits so groß geworden, dass sie ihm nicht mehr so leicht genommen werden konnte.

Allerdings hatte Ottokar verabsäumt, sich 1273 nach der Wahl Rudolfs I von Habsburg zum Deutschen König mit Österreich belehnen zu lassen. Zudem hatte ihm Rudolf die Krone de facto vor der Nase weggeschnappt, Ottokar wäre nämlich selbst gerne König geworden. Rudolf wollte sich eine eigene Hausmacht schaffen und machte sich also ans Großreinemachen. Sehr praktisch, dass es bei Österreich einige juristische Unsauberkeiten und fehlende Rechtstitel gab! Er forderte also das Lehen Österreich für das Reich zurück. Das hört sich leichter an, als es tatsächlich war, denn schließlich mußte Rudolf gegen Ottokar in die Schlacht ziehen. Am 26. Aug. 1278 bei Dürnkrut fand die Schlacht statt, die Ottokar das Leben kostete.

Böhmen und Mähren blieben zwar bei den Premysliden, Rudolf belehnte 1282 aber seinen Sohn Albrecht mit den österreichischen Landen. So kam Österreich zu den Habsburgern...

Ganz kurz: Die weibliche Erbfolge galt tatsächlich, aber kein männlicher Nachkomme dieser Damen (Margarete hatte nur zwei Kinder vom Klammerheinrich, Gertrud den Sohn Friedrich) hatte genug Macht, zu seinen Lebzeiten Österreich zu beanspruchen und als das Interregnum mit der Wahl Rudolfs von Habsburg endlich beendet war, war auch keiner mehr am Leben.

Denn besonders im Mittelalter brauchte man nicht nur das Recht auf seiner Seite (und den Segen der Kirche), sondern auf Ritter, Geld und Waffen, um es durchzusetzen!:teach:

Welcher Ferdinand II.? :kratz:
 
ich meinte eh Friedrich II.!

Sehe ich das richtig, das die Teilung in eine österreichische und spanische Linie durch Karl V. und Ferdinand später dann durch den spanischen Erbfolgekrieg das ganze spanische Gebiet für Österreich verloren ging?
 
Nicht ganz, denn die spanischen Niederlande, Neapel, Mailand mit Mantua und Sardinien gingen bei der Teilung (Frieden von Utrecht 1714) an Österreich. Der Rest der spanischen Besitzungen aber fiel an die Bourbonen.

http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.s/s683486.htm

Aber in diesem Fall waren wieder zwei Frauen die Erbberechtigten ;)
 
Achhh und Ferdinand I. übernahm ja die Ostpolitik der Habsburger, wieso gab es dann einen "2.Ferdinand" der an Geistesschwäche leidete und Nachfolger von Franz II. und Vorgänger von Franz Joseph I. war???
 
Meines Wissens nach war Ferdinand II. = Ferdinand I. Kaiser von Österreich nicht schwachsinnig, sondern Epileptiker. Er war der älteste Sohn von Franz I./II., hatte aber keine eigenen Kinder, trat mit der 48er Revolution abund sein Neffe Franz Joseph folgte ihm auf den Thron. Also warum sollte es ihn nicht gegeben haben?
 
Bei der Anzahl an Fragen, die du zur österreichischen Geschichte stellst, würde sich die Anschaffung eines Geschichtsbuches wirklich auszahlen. Karl Vocelka soll vor kurzem ein recht gutes herausgebracht haben. Es heißt recht schlicht: Geschichte Österreichs und ist auch nicht allzu kostspielig im Erwerb...
 
Schini schrieb:
Also:
Ganz kurz: Die weibliche Erbfolge galt tatsächlich, aber kein männlicher Nachkomme dieser Damen (Margarete hatte nur zwei Kinder vom Klammerheinrich, Gertrud den Sohn Friedrich) hatte genug Macht, zu seinen Lebzeiten Österreich zu beanspruchen und als das Interregnum mit der Wahl Rudolfs von Habsburg endlich beendet war, war auch keiner mehr am Leben.

Denn besonders im Mittelalter brauchte man nicht nur das Recht auf seiner Seite (und den Segen der Kirche), sondern auf Ritter, Geld und Waffen, um es durchzusetzen!:teach:

und wieso konnte Magarete nicht Herzogin werden???
 
Um es mit Fred Sinowatz zu sagen: "Es ist alles sehr, sehr kompliziert..."

Vor allem im Mittelalter reichte ein Rechtstitel nicht aus, sondern man mußte auch die Macht haben, seine Rechte durchzusetzen. Zudem war Mararete eine Frau, also ihrem Mann untertan. Als Friedrich der Streitbare starb, war zudem ihr Schwiegervater Kaiser Friedrich II noch am Leben, stritt sich aber aufs Heftigste mit dem Papst. Dieser favorisierte auch aus Oppositionsgründen Margaretes Nichte Gertrud als Rechtsnachfolgerin in Österreich... Nicht einmal die Chefitäten (Kaiser und Papst) waren sich also einig, wie konnte also etwas endgültiges dabei herauskommen, vor allem, wenn die österreichischen Ministerialen und der böhmische König noch ein Wort mitzureden hatten?

Aber spätestens seit ihrer Hochzeit mit Ottokar kann man Margarete auch als Herzogin von Österreich bezeichnen, selbst wenn es meines Wissens nach nie eine formelle Ernennung gab.

Schau dir das einmal an: Textausschnitte zum Leben der Margarete von Babenberg
 
Langsam würde es mich wirklich interessieren, wofür du dies alles brauchst. Ich vermute irgendwie die Matura, aber das ist nur eine Vermutung... ;)

Ein Lehen war ein persönliches und dingliches Recht, das eine Verpflichtung zwischen Lehensherr und Lehensmann begründete. Starb einer von beiden, mußte trotz eventueller Erblichkeit eines Lehens das Lehensverhältnis in einem Formalakt erneuert werden, der sogenannten Mutung. Binnen Jahr und Tag mußten die Erbberechtigten (im Falle des Mannfalls, dem Tod des Lehensmannes) ein Gesuch beim Lehensherren um Wiederverleihung des Lehens einreichen. Das gleiche galt natürlich auch, wenn der Lehensherr starb und ein anderer Lehensherr wurde. Geschah dies nicht, konnte dies als Felonie - treulos-rechtswidriges Verhalten in einem Lehensverhältnis - gewertet werden und den Verlust des Lehens (Heimfall) nach sich ziehen.

Dies ist mit dem "sich belehnen lassen" im Zusammenhang mit Ottokar II und Österreich. Mit Rudolf I war ein neuer Lehensherr (deutscher König -> Herzogtum Österreich) aufgetaucht, bei dem Ottokar II um Mutung ansuchen mußte.
 
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