Tim Francis@Dem Elsass wurde von Frankreich immer die Autonomie verweigert, und es gibt keine solche Sprachregelung. Dies führt zu einem endgültigen Aussterben des Deutschen im Elsass.
Etwas Autonomie haben die Elsässer sich aber doch über all die Zeiten erhalten:
1. Konkret wird das Trennungsgesetz von 1905 in Elsass-Mosel nicht angewendet und die vier katholischen, lutherischen, reformierten und jüdischen Kulte haben offiziellen Status. Priester und Laien in der Mission, Pfarrer und Rabbiner werden vom Staat bezahlt. Die Bischöfe von Straßburg und Metz werden vom Staatsoberhaupt ernannt. Das Elysée folgt nun den Wünschen des Heiligen Stuhls. Der Präsident der evangelischen Kirche des Augsburger Elsässer und lothringischen Konfessionsbekenntnisses (EPCAAL), dessen Name durch eine Stimme des Oberkommissariats dieser Kirche vorgeschlagen wird, wird ebenfalls vom Staat ernannt.
2. Es gibt noch den Religionsunterricht in den Schulen. Die Beobachtungsstelle für Säkularismus befasste sich auch mit dem Religionsunterricht in öffentlichen Schulen. Theoretisch ist diese Ausbildung in der Elsass-Mosel obligatorisch, in Grund- und weiterführenden Schulen eine Stunde pro Woche. In der Praxis ist sie jedoch optional, da Familien die Befreiung von der Anforderung beantragen können.
Die Beobachtungsstelle schlägt vor,"die Wahl der Unterrichtsmethoden rückgängig zu machen": Es wäre nicht mehr Sache der Schüler, die diesen Kurs nicht belegen wollen, eine Befreiung zu beantragen, sondern derjenigen, die ihn belegen wollen.
3. Es gibt noch das Blasphemiegesetz. Artikel 166 und 167. Sie sind nur in deutscher Sprache im Gesetzbuch und gelten nicht im übrigen Frankreich.
Ein Gremium empfielt, einen Artikel aus dem Deutschen Strafgesetzbuch von 1871, der die Blasphemie bestraft, im lokalen Recht aufzuheben. "Wer einen Skandal verursacht hat, indem er öffentlich Gott mit beleidigenden Äußerungen blasphemisch beschimpft oder einen der Sekten öffentlich verärgert hat", der droht bis zu drei Jahren Gefängnis, heißt es in diesem Text, der de facto seit der Rückkehr des Elsass 1918 nach Frankreich faktisch nie zur Anwendung gekommen ist.