Bauern und Herrschaft im Mittelalter

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OoLucyoO

Gast
Hallöchen,

ich habe in Geschichte einige Fragen bekommen, jedoch gibt das Buch was wir haben das nicht so wieder damit ich es beantworten kann.
Leider muss ich es bis morgen schon fertig haben, also hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.

Hier die Fragen:

Wie wurden freie Bauern abhängig?
Welchen Rechtstatus hatten Bauern?
Wie konnte der Rechtstatus verbessert werden?
Welche Konfliktfelder gab es zwischen Bauern und Herren?
Wie wurden die Konflikte ausgetragen?


Danke schon einmal im Voraus.

Lieber Gruß
Lucy
 
Hallo zurück,

das ist ein äußerst komplexes Thema...

Einige Angaben dazu aus Wilhelm Volkert "Adel bis Zunft: Ein Lexikon des Mittelalters" - C.H. Beck, München 1991

Bauer schrieb:
...
Die soziale Stellung des Bauern wandelte sich im Mittelalter in außerordentlicher Weise. Im Frühmittelalter gab es in größerer Zahl freie Bauern ohne herrschaftliche Bindung an einen Fronhofverband. Viele von ihnen haben sich unter die Herrschaft eines Herrn begeben. Sie wurden damit in ihrer Rechtsfähigkeit beschränkt, insbesondere verloren sie damit die Waffenfähigkeit. Von einer Einheitlichkeit der landwirtschaftlich arbeitenden Bevölkerung konnte zu keiner Zeit die Rede sein. Freie Bauern und herrschaftlich gebundene (aber für sich persönlich freie) Bauern, welche größere Betriebe bewirtschafteten, beschäftigten stets in größerer Zahl Gesinde, Knechte, Mägde und Tagelöhner, welche im Haushalt des Bauerngutes lebten oder auch von kleineren ländlichen Häusern der Arbeit nachgingen. Sie bildeten, wirtschaftlich und sozial gesehen, die unterste Schicht des Landvolks. Mochten sie persönlich frei oder leibeigen sein, an ihrer tatsächlichen Stellung als "Arbeitnehmer" änderte dies wenig. Wie alle anderen Schichten war der Bauernstand äußerst inhomogen.

Freie schrieb:
...
Bei dieser Begriffsbildung ist... zu bedenken, daß... derjenige als frei galt, der voll rechts- und waffenfähig war und bei der Regelung der öffentllichen, die Allgemeinheit betreffenden Belange in der Volksversammlung und in der Rechtssprechung vollgültig mitwirken konnte. Freiheit im mittelalterlichen Sinne bezeichnet weniger die die Unabhängigkeit als vielmehr die volle Teilhabe an der Landrechtsordnung...
Die Freien waren Grundbesitzer und Herren über die in ihrem haus- und Hofverband lebenden und arbeitenden Abhängigen. Die Freiheit war im wesentlichen rechtlich definiert; man erlangte sie durch Geburt. Somit bildeten die Freien ebenso wie die Adligen zunächst einen Geburtsstand...
Einen neuen, andersgearteten Inhalt erhielt der mittelalterliche Freiheitsbegriff in der im 12. Jh. einsetzenden, seit dem 13. Jh. mit großer Intensität verlaufenden Entwicklung der Städte. In den frühmittelalterlichen urbanen Siedlungen gab es Freie der... ständischen Gliederung wohl kaum. Mit der Abschüttelung der alten, meist bischöflichen Stadtherrschaft erlangten die Bürger die Freiheit von personenrechtlichen Bindungen einer älteren Stadtherrschaft, bliben vielfach jedoch an grundherrschaftliche Verhältnisse gebunden. Dies galt auch für die Neubürger, die in die seit dem 13. Jh. massenhaft entstehenden Grüdnungsstädte zogen...

Grundherrschaft schrieb:
...
Die Angehörigen der Oberschicht, des Adels, waren Herren über ausgedehnete Liegenschaften... Dieser wurde von Herrenhöfen bewirtschaftet; vielfach wurden aber auch Bauerngüter, besonders solche, die in größerer Entfernung vom Besitzzentrum des Herrn lagen, in der Form der Landleihe einem Bewirtschafter freien oder auch unfreien Standes zu mehr oder weniger selbständiger Wirtschaftsführung überlassen, wofür Abgaben und Dienste zu leisten waren. Diese Beziehung war von der Schutzverpflichtung des Herrn und der Dienst- und Treueverpflichtung des Mannes geprägt.
Die abhängigen Bauern gehörten, auch wenn sie selbständig wirtschafteten,zum Haus- und Hofverband des Herrn. Deshalb waren sie nicht nur wirtschaftlich und besitzrechtlich von ihm abhängig, sondern sie unterstanden auch seiner Haus- und Hofherrschaft. Sie waren dem Hifrecht des Herrn unterworfen...

Hofrecht schrieb:
...
Das Zusammenleben der freien und unfreien Leute war rechtlich normiert; die Gesamtheit der Normen bildete das Hofrecht; es gewährte den der Hausherrschaft unterworfenen Personen Schutz und Haftung nach außen und verlagte von ihnen Treue und Dienst...

Unfreie schrieb:
Im Mittelalter ist die Schicht der Menschen, welche nur reduzierte Persönlichkeitsrechte besaßen, sehr stark differenziert gewesen. Als allgemeines Kennzeichen der Unfreiheit kann gelten, daß der Unfreie keine Freizügigkeit besaß (also auf den Besitzungen des Herrn wohnen und wirtschaften mußte) und bei der Eheschließung den Partner innerhalb des Haus- und Hofverbandes des Herrn suchen durfte...
Ausgangspunkt für diese gesellschaftliche Gliederung ist die schon für die germanische Frühzeit zu erschließende Hausherrschaft des voll rechts- und waffenfähigen Freien, der über die Abhängigen persönloiche und sachliche Herrschaft ausübte. Das bedeutete für den Unfreien Dienstleistung und Unterwerfung unter dessen hausherrliche Anordnungs- und Gerichtsgewalt, für den Herrn das Eintreten in Schuld- und Haftungsverhältnisse des Abhängigen nach außen. Dienst des Mannes und Treue des Herrn bedingten einander. Dies ist der Inhalt des noch in spätmittelalterlicher Zeit nachgewiesenen, im Früh- und Hochmittelalter weit verbreiteten Hofrechts...

Desweiteren verweise ich auf folgenden Thread: http://www.geschichtsforum.de/f51/frondienst-11162/



PS: Mehr auf Nachfrage; ich kann und will keine kompletten Lexika abtippen...
 
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